Private Krankenzusatzversicherung

Im Laufe Ihres Lebens werden Sie mit einer Vielzahl von Krankheiten geplagt, die in der Regel gut verlaufen. Kommt es jedoch zu einer Krankheit, die Sie für mehrere Tage oder gar Wochen an das Bett bindet, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Diese endet jedoch üblicherweise nach 42 Tagen. Als Versicherungsnehmer einer gesetzlichen Krankenkasse sind Sie vielerorts im Vergleich zu Versicherungsnehmern einer privaten Krankenversicherung benachteiligt. Beispielsweise würden Ihnen u.U. als Privatkassenpatient bessere Krankenhausleistungen, bessere Zimmer und höherrangige Ärzte zugestanden werden. Um diesem Leistungsgefälle entgegenzuwirken, ohne Ihre gesetzliche Krankenkasse verlassen zu müssen, können Sie eine Krankenzusatzversicherung abschließen. Diese erweitert die Leistungen Ihrer gesetzlichen Versicherung um die gewünschten Optionen, sodass Sie beispielsweise in ein entfernteres aber renommierteres Krankenhaus verlegt werden, oder Sie sich den behandelnden Arzt aussuchen. Eine Krankenzusatzversicherung ist daher oftmals ein Kompromiss zwischen preisgünstigen gesetzlichen Krankenversicherungen mit hinreichender Leistung und teureren Tarifen der privaten Krankenversicherungen mit erweiterter Leistung. Ihre Krankenkasse die Fortzahlung Ihres Lohnes nach Maßgabe des jeweiligen Satzes. Da auf diesem Wege jedoch ein Differenzbetrag entstehen kann, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die diesen Differenzbetrag ausgleicht. Auf diesem Wege erhalten Sie für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag. Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.

Krankenzusatzversicherung ambulant

Zusätzliche Absicherung für gesetzlich Versicherte.
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Heilpraktiker
Schon seit Jahren litt Frau U. an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung hat Frau U. einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau U. eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

Sehhilfen
Herr B. war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich hätte er zu mindestens einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten.

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

Ambulante Zusatzversicherung
Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden. Folgendes ist u.a. versicherbar: Heilpraktiker, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Arznei- und Verbandsmittel, Hilfs- und Heilmittel

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Krankenzusatzversicherung – stationär Zusätzliche

Absicherung für gesetzlich Versicherte
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte Ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Krankenhausaufenthalt
Herr W. besuchte seinen Arbeitskollegen im Krankenhaus. Dieser erlitt vor einigen Tagen einen Herzinfarkt. Während des Krankenbesuches fallen ihm die „Umstände“ im Krankenhaus negativ auf. Sein Kollege musste sich mit drei weiteren Patienten ein Zimmer teilen. Er beklagte sich, dass er kaum zum Schlafen kommt. Herr W. beschloss, sich über eine stationäre Zusatzversicherung zu informieren. Ihm ist es sehr wichtig, dass er, wenn er krank ist, nicht im Mehrbettzimmer liegen muss und vom Chefarzt behandelt wird.

Behandlung durch einen Spezialisten
Frau S. leidet seit langem unter starken Rückenschmerzen. Sie hatte bereits viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt sie von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau S. eine Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.

Für wen ist die Versicherung?

Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

Stationäre Zusatzversicherung
Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Folgendes ist u.a. versicherbar: Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung, in Deutschland Erstattung der Differenz bei höheren Pflegesätzen, Krankenhaustagegeld bei Verzicht auf Wahlleistungen, vor- und nachstationäre Behandlung, Rooming-In Leistung, Erstattung der stationären Zuzahlung, Transportkosten, freie Krankenhauswahl, individuelle Honorarvereinbarungen (über Höchstsatz GOÄ hinaus).

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren Eintrittsalter des Versicherten, Gesundheitszustand, Art und Höhe der vereinbarten Leistungen.

Welche Ereignisse sind u.a. nicht versichert?

Je nach gewähltem Tarif sind bestimmte Leistungen nicht oder nur in einem geringen Umfang versichert.

Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten. Sollte die stationäre Behandlung durch einen Unfall nötig werden, so greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn diese drei Monate noch nicht vorbei sind.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner beruflichen Tätigkeit mehr nachgehen können. Die staatliche Absicherung reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern.

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung ratsam. Nur in wenigen Fällen besteht Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung. In 70% aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“.

Außerdem ist für alle, die regelmäßig beruflich oder privat ins Ausland reisen, eine Auslandsreisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur einen geringen Teil der Behandlungskosten im Ausland und es besteht meist auch kein Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland.

Krankenzusatzversicherung Kostenerstattung

Sie haben die Wahl!

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) schränken ihre Leistungen immer weiter ein. Gerade im ambulanten Bereich spüren gesetzlich Versicherte Budgetierungen und Leistungsbeschränkungen besonders stark. Wer sich mit diesen Einschränkungen nicht abfinden möchte, aber die GKV nicht verlassen kann oder will, hat dennoch die Möglichkeit, Privatpatientenstatus zu genießen. Dazu muss sich der gesetzlich Versicherte für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden und kann zur Abfederung der Restkosten den Kostenerstattungstarif eines Versicherers abschließen.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Kostenerstattungstarif
Der behandelnde Arzt von Frau K. kann laut Gebührenordnung 700 € für seine Behandlung abrechnen, der Kassensatz liegt allerdings nur bei 500 €. Frau K. ist mit einem Kostenerstattungstarif versichert, nach dem ihr der Kassensatz sowie 80% des Restbetrags ersetzt werden. Sie bekommt von ihrer Krankenkasse 660 € erstattet und trägt somit nur noch 40 €.

Verspannungen
Aufgrund von Verspannungen sucht Herr M. seinen Hausarzt auf. Dieser verschreibt ihm Massagen. Zum Glück hat Herr M. einen Kostenerstattungstarif. Bei seiner gesetzlichen Krankenkasse wäre diese Leistung nicht versichert. Er kann aber die Massagen über den Kostenerstattungstarif abrechnen.

Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip?

Zunächst einmal muss sich der gesetzlich Versicherte bei seiner Krankenkasse für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden. Die Entscheidung kann je versicherte Person einzeln getroffen werden (wichtig z.B. bei Familienversicherung) und gilt für den ambulanten und/oder den stationären und/oder den Zahnbereich. An diese Wahl ist der Versicherte mindestens ein Jahr lang gebunden. Nach Ablauf eines Jahres kann sich der Versicherte für die Rückkehr zum Sachleistungsprinzip entscheiden. Vom Versicherten in Anspruch genommene ärztliche Leistungen werden durch die GKV dann nicht mehr über die „ChipKarte“ abgerechnet (Sachleistungsprinzip), sondern per Rechnungsstellung durch den Arzt (Kostenerstattungsprinzip). Das bedeutet, dass der gesetzlich Versicherte seine Versichertenkarte beim Arzt nicht vorlegt. Der Arzt behandelt den gesetzlich Versicherten wie einen Privatpatienten (inkl. schnellerer Terminvergabe, kürzeren Wartezeiten, etc.) und rechnet entsprechend zu den höheren Sätzen direkt mit diesem ab.

Der Versicherte erhält eine Privatrechnung vom Arzt. Diese ist vom Versicherten bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einzureichen. Die GKV erstattet die Kosten jedoch nur in der Höhe, wie sie bei Abrechnung über die Versichertenkarte entstanden wären – d.h. zum Kassensatz und nicht zu den bei Privatpatienten üblichen Sätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Zusätzlich wird eine Pauschale für die erhöhten Verwaltungskosten der Krankenkasse vom Erstattungsbetrag abgezogen. Die Restkosten übernimmt der Kostenerstattungstarif zu dem jeweiligen Prozentsatz. Die Versichertenkarte verbleibt als Nachweis der GKV-Mitgliedschaft beim Versicherten. In den Bereichen, in denen sich der Versicherte nicht für das Kostenerstattungsprinzip entschieden hat, erfolgt die Abrechnung von in Anspruch genommenen Leistungen weiterhin über die Versichertenkarte.

Vorteile:

  • Mehr Aufmerksamkeit als Privatpatient
  • Zugang zu aktuellen Behandlungs- und Therapiemethoden
  • Wechsel des Arztes jederzeit möglich – auch ohne Überweisung
  • keine langen Wartezeiten
  • kein Zeitdruck bei Untersuchung und Behandlung

Das sollte berücksichtigt werden:

  • Wahlmöglichkeit ärztliche und/oder zahnärztliche Versorgung
  • Der Arzt darf bei Privatbehandlung ein höheres Honorar als bei einer Kassenbehandlung ansetzen
  • Die GKV erhebt eine Verwaltungsgebühr bei der Rechnungserstattung

Krankenzusatzversicherung – komplett

Krankenzusatzversicherung – stationär

Krankenzusatzversicherung – ambulant

Krankenzusatzversicherung – Kostenerstattung

Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen der Krankenzusatzversicherung – stationär

Erläuterungen zu Versicherungsbegriffen der Krankenzusatzversicherung – ambulant

Stellen Sie gern Ihre Fragen

Datenschutz *