Glasbruchversicherung

Eine Glasbruchversicherung ist eine Versicherung, die insbesondere in Wohnungen mit teurer Einrichtung oder Familien mit Kindern ihre sinnvolle Verwendung findet. Abgedeckt ist Ihr Besitz innerhalb Ihrer Wohnung, sofern dieser aus Glas besteht und zu Bruch geht. Unabhängig vom Grund des Bruches und unabhängig vom Verursacherer. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Einschlüssen.

Was ist eine Glasbruchversicherung?

Die Glasversicherung, auch Glasbruchversicherung genannt, bietet Versicherungsschutz gegenüber Glasbruchschäden an Gebäudeverglasungen oder Mobiliarverglasungen. Sie ist eine eigenständige Sachversicherung und wird üblicherweise mit einer Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Unter Gebäudeverglasungen versteht man alle festverbauten Scheiben in Wohngebäuden und/oder Garagen des versicherten Ortes (z. B. Fensterscheiben, Wintergarten).

Unter Mobiliarverglasung versteht man alle beweglichen Gegenstände (z. B. Vitrinen).

Des Weiteren sind nicht nur die reinen Sachschäden versichert, sondern auch die damit entstehenden Kosten (z. B. Aufräumkosten). Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, wie zum Beispiel die Erneuerung von Glasmalereien und –verzierungen.

Was ist in der Glasbruchversicherung versichert?

Ein Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist. Ein Riss oder Sprung in der Vorderseite, der bis zur Rückseite reicht, ist dem Bruch gleichzusetzen.

Es besteht kein Versicherungsschutz für Oberflächenbeschädigungen (z. B. Schrammen). Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für die Gefahren, die durch die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind (z. B. Brand oder Einbruchdiebstahl).

Versicherte und nicht versicherte Sachen

Versicherte Sachen

  • Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und –spiegel

Gesondert versicherbare Sachen (fertig eingesetzt oder montiert)

  • Scheiben und Platten aus Kunststoff
  • Platten aus Glaskeramik
  • Glaskeramik-Kochfeld

Nicht versicherte Sachen

  • Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind
  • Photovoltaikanlagen (gesondert versicherbar)

Versicherte Kosten

Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen

  • Kosten für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverglasungen)
  • Kosten für das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten)

Gesondert versicherbare Kosten

  • Zusätzliche Leistungen, zum Beispiel Kran- oder Gerüstkosten, um das Liefern und Montieren versicherter Sachen zu vereinfachen
  • Kosten für die Erneuerung von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf den versicherten Sachen
  • Kosten für die Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern, zum Beispiel Schutzgitter und Markisen
  • Kosten für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen

Was ist bei einer Glasbruchversicherung zu beachten?

Folgende Dinge sind bei der Glasversicherung zu beachten:

  • Sie zahlt nur den Ersatz eines Fensters oder Gegenstandes.
  • Die Gefahr „Glasbruch“ ist weder bei der Hausratversicherung, noch bei der Wohngebäudeversicherung mitversichert.
  • Glasbruchschäden sind immer in der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen.

Wir empfehlen bei der Beratung von Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung die Glasversicherung zu einem geringen Mehrbeitrag einzuschließen, um die Gefahr „Glasbruch“ abzudecken. Wir sind für Sie da.

Glasversicherung

Dass Glas zerbrechlich ist, weiß jeder. Aber haben Sie sich auch bereits Gedanken gemacht, welche Kosten auf Sie zukommen können, wenn eine Ihrer Scheiben zerstört wird? Weil ein Aufschub der Reparatur meistens nicht möglich ist, müssen Sie sofort handeln. Leider ist das nötige Kapital für die Reparatur oft nicht verfügbar.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Erfolglose Ermittlungen
Leider haben nicht alle Mitmenschen Respekt vor dem Eigentum anderer. Dies musste auch ein Hausbesitzer feststellen, nachdem er nachts durch ein lautes Geräusch aus dem Schlaf gerissen wurde. Mit Hilfe eines Pflastersteines wurde das Fenster seines Wohnzimmers ohne erkennbares Motiv eingeworfen. Die Ermittlungen der Polizei blieben leider ergebnislos. Die Schadenhöhe wurde auf 1.100 € geschätzt.

Klassiker
Durch Temperaturunterschiede und das damit verbundene Dehnungsverhalten von Glasscheiben, treten oft Risse auf, die den Austausch der kompletten Scheibe notwendig machen. Diese unerfreuliche Erfahrung mussten bereits viele Menschen machen. Die durchschnittliche Schadenhöhe wird auf 450 € geschätzt.

Frühjahrsputz
Aus Unachtsamkeit stieß eine Hausfrau beim Kehren der Küche mit dem Besenstiel gegen das Küchenfenster. Die Fensterscheibe brach und musste aufgrund der Witterung rasch ausgewechselt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Unwetter
Ein großes Dachflächenfester eines Hauses wurde bei einem starken Unwetter von herumwirbelnden Ästen und Hagel durchschlagen. Der Austausch der Glas­ scheibe gestaltete sich aufgrund der Größe und der Lage des Fensters sehr schwierig. Die Schadenhöhe wurde auf 750 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle, deren Gebäude/Wohnungen mit Glasfassaden, großen Einzelscheiben, Spiegelflächen oder Vitrinen ausgestattet sind.

Was ist versicherbar?

Am Gebäude: Fertig eingesetzte oder montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas von Fernstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetter­ schutzvorbauten und Dächern. Im Gebäude/Mobiliar: Glasscheiben und ­platten von Bildern, Schränken, Stand­, Wand und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Bei der Glasbruchversicherung handelt es sich um eine „Allgefahren­Versicherung“. D.h. es ist jede Ursache des Glasbruchs versichert. Als Glasbruch gilt das vollständige Brechen des Glases durch die komplette Dicke.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Beschädigungen der Oberflächen oder Kanten von Glasflächen wie z.B. Schrammen, Muschelausbrüche oder auch Kratzer
  • Mehrscheiben­Isoliergläser, die aufgrund undichter Randverbindungen „blind werden“
  • Hohlgläser
  • Photovoltaikanlagen (nur bei zusätzlicher Versicherung)
  • Krieg, Innere Unruhen, Kernenergie

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht nur für fest montierte Scheiben sowie für die Mobiliarverglasung am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme wird pauschal über die Größe der Nutzfläche ermittelt. Größere Glasscheiben (über 6­8 m2) z.B. Schaufenster müssen separat versichert werden. Diese werden in der Regel nicht von der pauschalen Glasversicherung erfasst.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Leistung für den Ersatz der zerbrochenen Scheiben erfolgt normalerweise als Naturalersatz. Das heißt, der Versicherer beauftragt ein Unternehmen mit dem Ersatz der gebrochenen Scheiben. Mitversichert sind darüber hinaus auch sonstige notwendige Maßnahmen, die Kosten verursachen, wie z.B. Notverglasungen, Kräne oder auch Gerüste.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasscheiben sind nur ein Teil des Gebäudes und der Einrichtung. Mauerwerk, Dach und die kompletten Hausratgegen­ stände stellen große Werte dar, welche es abzusichern gilt. Das Gefahrenpotential durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch, usw. ist gewaltig! Für diese Risiken empfehlen wir eine Wohngebäude­ und Hausratversicherung.

Glasversicherung

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