Pferdehaftpflicht Vergleich

Jedem Pferd wohnt eine immense Kraft inne. Es kann sehr leicht eine Situation eintreten, in der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollstände Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne Weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Pferdehalter eine Pferdehaftpflicht vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Jeder Pferdebesitzer haftet für Schäden, die sein Pferd verursacht, das können sowohl Sach-, als auch Personenschäden sein. Eine Pferdehaftpflicht übernimmt die Ansprüche der Geschädigten, wenn ihr Pferd beispielsweise jemanden getreten hat und die Person ärztlich behandelt werden muss.

Zusätzlich zu der Pferdehaftpflicht gibt es auch eine Weide-Flur-Versicherung. Diese deckt gegen Schäden ab, die das Pferd bei einem Ausbruch von der Koppel oder aus dem Stall, oder aber auch bei einem ganz normalen Ausritt in den Wald, wenn das Pferd ausbricht verursachen kann. Dazu zählen sowohl Schäden an frisch besäten Feld, als auch Bissschäden an Bäumen, Sträuchern, Grünstreifen oder auch in Gärten. Solche Schäden sind normalerweise mit einer Pferdehaftpflichtv mit abgedeckt. Bei der Weide-Flur-Versicherung sollte man immer aufpassen, denn manche Versicherungsanbieter machen die Versicherungssumme für ein Pferd von der Höhe des Koppelzaunes abhängig. Will man also eine Pferdehaftpflicht abschließen, sollte man immer direkt darauf achten, dass Weide-Flur-Schäden mit inbegriffen sind.

Aber auch umgekehrt sollte man vorsorgen, denn das eigene Pferd kann schließlich auch mal krank werden. Dafür kann man mit einer Pferdekrankenversicherung vorsorgen. Fallen dann Kosten für einen Veterinärmediziner an, der das Pferd behandelt, so werden diese von der Pferdekrankenversicherung übernommen. Auch Medikamente und Operationen sollten in den Leistungen einer Pferdekrankenversicherung beinhaltet sein, sowie Labor- und Röntgenuntersuchungen. Wem die Krankenversicherung zum Schutz seines Pferdes nicht ausreicht, kann zusätzlich eine Pferdelebensversicherung abschließen, diese ist zur Krankenversicherung kombinierbar. Eine Pferdekrankenversicherung kann nur zuwischen dem zweiten und elften Lebensjahr des Pferdes abgeschlossen werden. Ist ein unversichertes Pferd bereits älter als elf Jahre, so kann immer noch eine Opertationsversicherung für das Tier abgeschlossen werden.

Neben der Haftpflichtversicherung für Pferdebesitzer gibt es auch eine Haftpflichtversicherung für Pferdehüter, zum Beispiel Besitzer eines Reitstalles, oder eines Pferdepensionsbetriebes. Die Pferdehüterhaftpflicht tritt nur dann in Kraft, wenn ein verursachter Schaden nachweislich durch Nachlässigkeit des Pferdehüters verursacht wurde, beispielsweise durch nicht reparieren eines kaputten Koppelzaunes. Bricht ein Pferd durch die Fahrlässigkeit des Pferdehüters aus und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem Blech- und vielleicht Personenschäden entstehen können, muss der Pferdehüter für die entstandenen Kosten aufkommen. Dabei ist zu beachten, dass in einem solchen Fall nur Schäden versichert sind und nicht das Pferd selbst. Gewahrsamsschäden können zwar mitversichert werden, aber bei grob fahrlässiger Handlung muss der Pferdehalter für alle Schäden selbst aufkommen.

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