Privathaftpflicht Vergleich

Wenn ein Mensch einer anderen Person Schaden zufügt, ist dieser für alle daraus resultierenden Kosten zur Verantwortung zu ziehen. Oft sind diese Kosten so hoch, dass Privatpersonen sie finanziell kaum tragen können. Damit Sie in einer solchen Situation in keine finanzielle Notlage geraten, sollten Sie den Abschluss einer Privathaftpflicht in Erwägung ziehen.

Privathaftpflicht – was ist wichtig?

Eine Privathaftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder ein Familienmitglied einer anderen Person oder Sache zugefügt haben. Dabei ist es unerheblich, ob dieser Schaden willentlich oder versehentlich entstanden ist. Bei der Privathaftpflicht unterscheidet man zwischen Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden.

Beachten Sie jedoch, dass eine solche Versicherung bestimmte Schadensfälle ausschließt, für die Sie einen gesonderten Vertrag abschließen müssen, wie beispielsweise eine KFZ-Versicherung.

Die Privathaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, welche privatrechtlichen Inhalts sind und durch fahrlässiges Verhalten eines Dritten (geschädigte Person) in Anspruch genommen wird. Neben einer berechtigten Schadensersatzforderung gewährt die Privathaftpflicht auch passiven Rechtsschutz, dass bedeutet, dass ungerechtfertigte Schäden durch den Versicherer abgewehrt werden.

In Vergleichsportalen findet man eine Vielzahl verschiedener Haftpflichtversicherungen. Die Kosten für eine Privathaftpflicht liegen zwischen 40 € bis 160 €. Eine gute Haftpflichtversicherung mit einer Familiendeckung liegt, je nach Anbieter, zwischen 80 € und 120 €. Es ist dringend zu empfehlen, sich die Bedingungsen des Haftpflichtversicherers genau anzuschauen oder sie von einem unserer Spezialisten überprüfen zu lassen. Nicht jede Versicherung, die günstig erscheint ist es auch für den Versicherungsnehmer!

Wer ist bei einer Privathaftpflicht mitversichert?

Bei der Privathaftpflicht gibt es unterschiedliche Deckungsvarianten. Es gibt eine Singledeckung und eine Familiendeckung.

Die Singledeckung gilt nur für den im Versicherungsvertrag genannten Versicherungsnehmer. Zusätzlich gilt diese Deckung auch für leibliche und adoptierte Kinder. Die Familiendeckung gibt, wie der Name schon sagt, Versicherungsschutz für die gesamte Familie.

In dieser Deckung ist der Versicherungsnehmer, sein Ehegatte/Lebenspartner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft/Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft, seine Kinder und auch die Großeltern mitversichert, sofern diese ebenfalls in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer gemeldet sind.

Bei den Großeltern sollte man jedoch beachten, dass man den Schaden nicht gegenüber der Versicherung geltend machen kann, wenn diese einen Schaden in der gemeinsamen Wohnung bzw. im gemeinsamen Haus verursachen. Somit empfiehlt sich hier, eine eigenständige Privathaftpflicht abzuschließen.

Was ist bei der Privathaftpflicht zu beachten?

Forderungsausfalldeckung
Ein wesentlicher Bestandteil der Haftpflichtversicherung ist die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Diese besagt, dass Versicherungsschutz über den eigenen Vertrag besteht, sofern eine andere Person schädigt, die keine eigene Privathaftpflichtversicherung hat, die leisten könnte. Viele Versicherer fordern hier eine eidesstaatliche Versicherung als Nachweis der Zahlungsunfähigkeit. Achten Sie bitte darauf, dass in Ihrer Haftpflichtversicherung zur Forderungsausfalldeckung keine hohen Selbstbehalte enthalten sind. Bitte prüfen Sie unbedingt, ob die Forderungsausfalldeckung in Folge einer Kündigung Ihrer Haftpflichtversicherung rückwirkend entfällt. Somit kann bei einem eingetretenen Versicherungsfall durch Kündigung Ihres Vertrages der Versicherungsschutz nachträglich entzogen werden. Hingegen wissen viele Personen, die eine Privathaftpflicht haben, nicht, was sie mit diesem Zusatzbaustein abgesichert haben. Auch die meisten Sachbearbeiter einer Versicherung lehnen Schäden ab, obwohl diese laut Versicherungsdefinition ersatzpflichtig wären. So sind vermietete Wohneinheiten mit über die Privathaftpflicht abgesichert. So kann, z. B. durch Mietnomaden, die Wohnung zerstört, sodass ein finanzieller Sachschaden entsteht. Die Mietnomaden haben keine Privathaftpflicht und sind zahlungsunfähig. Die Privathaftpflicht mit Forderungsausfalldeckung ist in diesem Fall leistungspflichtig. Zu beachten sei bei der Privathaftpflicht, dass sich der Schadensersatzanspruch grundsätzlich auf das BGB § 823 Abs. 1 privatrechtlichen Inhalts bezieht und zum Zeitwert entschädigt.

Deckung für deliktunfähige Kinder
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, sagt, dass Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres nicht haftbar für Schäden an Dritten gemacht werden können (laut § 828 Abs. 1). Weiter sagt das BGB, dass es bei Kindern vom 7. bis zum 10. Lebensjahr (Abs. 2) Einschränkungen bei Unfällen mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn, sowie bei allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr (Abs. 3) Einschränkungen der Haftung nach Einsichtsfähigkeit gibt. Allerdings können die Eltern unabhängig dieser Regelungen bei einer Aufsichtspflichtverletzung in die Haftung für Handlungen ihrer Kinder genommen werden. Selbst, wenn der Geschädigte keinen Anspruch auf Schadensersatz laut BGB hätte, bleibt dennoch meist die „moralische Verpflichtung“ gegenüber dem Geschädigten, wie z. B. dem Nachbarn oder Bekannten. Allerdings gibt es auch hier Unterschiede bei den Versicherungsgesellschaften. Viele bieten in ihren Versicherungspaketen die „Einrede der Deliktunfähigkeit“ an, das heißt, dass Schäden durch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Der Versicherer prüft dann, ob der Schaden im Rahmen der Versicherungsbedingungen mitversichert ist. Zu beachten ist aber, dass die Versicherungssummen dafür meist sehr begrenzt (5.000 € bis 30.000 €) sind. Hier sollte ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen geworfen werden, ob und wie der Versicherungsschutz bei der aktuellen Versicherung aussieht. Dauerhaft deliktunfähige Kinder, z. B. bei geistiger Behinderung, müssen durch eine spezielle Klausel vom Vertrag erfasst sein, damit sie über die Volljährigkeit hinaus mitversichert bleiben.

Mietsachschäden
Als Mietsachschäden bezeichnet man Schäden an privat gemietetem Wohnraum. Die häufigsten Schäden einer Mietsache treten an Türen, Wänden und Fußböden auf (meist durch Kratzer oder Flüssigkeitsschäden). Allerdings sind Abnutzung oder Verschleiß der Mietsachen nicht mitversichert. Oft sind die Mietsachschäden bei den Versicherungsgesellschaften summenbezogen begrenzt. Bitte prüfen Sie in anhand der Bedingungen Ihres aktuellen Versicherungsscheins, inwiefern Mietsachschäden abgesichert sind oder lassen Sie es von einem unserer Spezialisten überprüfen.

Gefälligkeitsschäden
Ein Gefälligkeitsschaden ist ein Schaden, den eine Person einer anderen Person bei einer unentgeltlichen Hilfsleistung (Gefälligkeitshandlung) zufügt. So besteht von gesetzlicher Seite gegenüber dem Schädiger bei leichter Fahrlässigkeit kein Haftungsanspruch. Ein solcher Schaden kann beispielsweise bei einem Umzug schnell passieren. Hier sollte der Schädiger seine Privathaftpflichtunterlagen prüfen oder überprüfen lassen, ob Gefälligkeitshandlungen in seinem Vertrag mitversichert sind.

Schlüsselschäden
Der Verlust von fremden, privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln sowie Codekarten ist nur versichert, wenn der Versicherer diesen Zusatz anbietet. Der Verlust der privaten bzw. beruflichen Schlüssel zieht oft hohe Kosten nach sich, da die Schlösser ausgetauscht werden müssen. Diese Schlossänderungskosten sind oftmals sehr teuer und werden durch einen Zusatzbaustein in der Privathaftpflicht mitversichert. Hierbei ist zu beachten, dass die Versicherungssummen bei den Versicherern unterschiedlich begrenzt sind und oftmals nicht ausreichen. Daher ist zu prüfen, ob überhaupt Versicherungsschutz für solche Schäden besteht und in welcher Höhe diese mitversichert sind. Hierbei sollte man einen genauen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen und sich vom Spezialisten beraten lassen.

Wie versichere ich mich richtig?

Bei einer Privathaftpflicht gibt es etliche Details zu beachten, um den Versicherungsschutz im gewünschten Umfang zu erzielen. Bei allen Fragen zur Haftpflicht oder bei aktuellen Schadensfällen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite. Sie erreichen uns unter der Göttingen Rufnummer (05 51) 28 04 35-0 oder persönlich während unserer Öffnungszeiten. Wenn Sie den Abschluss einer Privathaftpflicht erwägen können Sie hier online erste Kostenvergleiche durchführen.

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB). Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!

Schadenbeispiele aus der Praxis

Rotwein
Während eines Abendessens bei Freunden entglitt dem Gast ein volles Glas Rotwein. Dabei wurde der weiße Teppich in Mitleidenschaft gezogen. Mit Hilfe einer speziellen Reinigung konnten die Flecken entfernt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 200 € geschätzt.

Zigarette
Während eines Waldspaziergangs warf ein Mann eine brennende Zigarette einfach weg. Durch die glimmende Zigarette wurde ein Waldbrand entfacht, der umfangreiche Löscharbeiten der örtlichen Feuerwehren erforderte. Zusätzlich wurde der Mann zur Kostenübernahme für die Wiederaufforstung des Waldes verpflichtet. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 47.000 € geschätzt.

Vorbei
Beim Fußballspielen im Garten mit seinen Kindern schoss der Familienvater in Richtung Tor – jedoch leider knapp daneben. Der Fußball durchschlug die Scheibe eines Gewächshauses des Nachbarn. Die Schadenhöhe wurde auf 400 € geschätzt.

Anerkennung
Während eines Spaziergangs schlug ein langjähriger Bekannter seinem Freund anerkennend auf die Schulter. Dieser war jedoch darauf nicht vorbereitet, kam aus dem Gleichgewicht und fiel mehrere Stufen einer Treppe hinunter, an der die beiden vorbei gingen. Dabei zog der Freund sich eine Fraktur des Schulterblattes zu und machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Die Krankenkasse nahm den Schadenverursacher zusätzlich für die Behandlungskosten in Regress. Die Schadenhöhe wurde auf insgesamt 19.000 € geschätzt.

Zu schnell
Ein Inlineskater fuhr morgens mit hohem Tempo seine täglichen Runden um den See. In Gedanken versunken, bemerkte er eine Joggerin, die den Weg kreuzte, zu spät. Beim Zusammenstoß hat sich die Joggerin das Handgelenk gebrochen und das Knie stark geprellt. Sie machte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend. Zusammen mit den Regressforderungen der Krankenkasse für die Behandlungskosten wurde die Schadenhöhe auf ca. 15.000 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.

Was ist versichert?

Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.

Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Versicherter Personenkreis:

  • Versicherungsnehmer
  • Ehegatten
  • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
  • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
  • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Gefälligkeitsschäden
  • Nebenberufliche Tätigkeiten und Ausübung eines Ehrenamtes
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen
  • Verlust von Schlüsseln

Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Sonderfall Glasbruch

Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung:
Mietern empfehlen wir den Abschluss einer gesonderten Glasversicherung aus obig beschriebenem Grund.

Tierhalterhaftpflichtversicherung:
Besitzer von Pferden, Eseln, Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die diese Tiere verursachen, verantwortlich. Gerade weil die Tiere unberechenbar sind, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung schützen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
Der Besitz von Immobilien verpflichtet den Eigentümer dazu, dafür zu sorgen, dass niemand durch die Immobilie zu Schaden kommt (Verkehrssicherungspflicht). Da dies – gerade bei vermieteten Objekten – nicht immer ohne Probleme möglich ist, empfiehlt es sich, eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Insbesondere die Schadenhöhe ist gewaltig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Kosten, die über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt sind.

Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden. Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.

Rechtsschutzversicherung:
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichtsund Anwaltsskosten beider Parteien. Daher macht der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

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