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Auf dieser Seite finden Sie allerlei Wissenswertes zum Thema Versicherungen, z. B. Welche Versicherungen benötigt ein:

Auszubildender, Beamter, Berufsstarter uvm.?

Allgemeine Versicherungen und Fragen

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Beitragserhöhung, wieder wird die Versicherung teurer!
Kaum ein Begriff im Versicherungsjargon stößt auf so wenig Gegenliebe wie das Wort „Beitragserhöhung“. Alles wird teurer und jetzt möchte auch die Versicherung noch mehr! Hatte man im vergangenen Jahr keinen Schadensfall, ist es natürlich umso schwieriger nachzuvollziehen, wieso man mehr zahlen soll. Wir geben Ihnen auf den folgenden Seiten einen grundsätzlichen Einblick in diese Thematik. Als Versicherungsnehmer sind Sie Teil eines Kollektivs, das gemeinsam für die Schäden Einzelner aufkommt. Dieser Grundgedanke des solidarischen Füreinander-Eintretens wird leider nur zu leicht außer Acht gelassen. Wir zahlen alle gemeinsam – der Versicherer verteilt das Geld im Grunde nur, übernimmt Verwaltung und die Abwicklung und rechnet aus, mit wie viel Beitrag sich der Einzelne am Gesamttopf beteiligen muss.

Einer für alle, alle für einen!
Der Leitsatz der „Drei Musketiere“ passt wie kein zweiter auf die Kalkulation eines Versicherungsbeitrags. Schon in den frühesten Formen des Versicherungswesens ging es stets darum, dass viele gemeinsam das Risiko des Einzelnen tragen und man sich so gegenseitig absichert. Diese einfache Idee wurde über die Jahre mit der Berücksichtigung von individuellen Risikomerkmalen kombiniert, um die Prämie für den einzelnen Kunden fairer zu gestalten. Fairer bedeutet hier nicht preiswerter. Vielmehr ist es nur fair, dass beispielsweise ein Vielfahrer mit 30.000 km jährlicher Fahrleistung mehr für seine Kfz-Versicherung zahlen muss als ein Kunde, der seinen Wagen für kaum mehr als die wöchentliche Fahrt zum Einkaufen nutzt. Je weniger ein Fahrzeug bewegt wird, desto unwahrscheinlicher ist es, damit einen Schaden zu verursachen. Bedenken Sie im Weiteren also bitte immer, dass Sie mit tausenden anderer gemeinsam in den gleichen Risikotopf einzahlen. Ihr Beitrag mag zwar steigen – aber das ist immer noch deutlich günstiger, als wenn Ihnen z. B. Ihr Haus abbrennt und Sie den Wiederaufbau alleine stemmen müssten. So zahlen alle gemeinsam den Schaden.

So viele Schäden kann es doch gar nicht gegeben haben!

Gerade dann, wenn man selbst keinen Schaden erlitten und auch niemanden im Bekanntenkreis hat, der betroffen war, lässt man diese eigene Erfahrung gerne als allgemeingültig in die Meinungsbildung einfließen. Bei Versicherungstarifen, die ja meist bundesweit bei Kunden „im Einsatz“ sind, gibt es einfach sehr große Unterschiede. So individuell der einzelne Kunde ist, so individuell ist auch seine persönliche Risikosituation. Allerdings lässt sich das individuelle Risiko nur teilweise bei der Kalkulation der Versicherungsprämie berücksichtigen. Es braucht einfach eine Gruppe gleichartiger Risiken, um einen Versicherungstarif zu kalkulieren. Rechnet man für jeden Kunden einzeln, hat das Auswirkungen auf die Höhe der Prämie, die dann entsprechend höher ausfällt, da nun auf das Risiko des Einzelnen und nicht auf die Gesamtheit der Versicherten abgestellt wird. Wie oben bereits erwähnt: Alle für einen, einer für alle. Der Versicherungsbeitrag wird so kalkuliert, dass er vor allem zur Deckung zweier großer Bereiche ausreichen muss: Kosten und Schäden. Kosten lassen sich in der Branche nur zu einem gewissen Maß noch reduzieren. Wird weiter am Service gespart, merken Sie als Kunde dies ganz unmittelbar: Externe Call-Center mit ungelernten Zeitarbeitern sollen dann auf Ihre individuellen Fragen antworten und kompetent beraten. Das kann nicht funktionieren! Auf den Bereich der Schadenhöhe hat der Versicherer nur wenig Einfluss. Schäden werden schon deshalb immer kostspieliger, da sich hier die allgemeine Preissteigerung niederschlägt. Diese beiden Bereiche lassen sich zusammen in der sog. „Schaden-Kosten-Quote“ auswerten. Dieser Begriff bezeichnet in der Versicherungswirtschaft das Verhältnis von Aufwendungen für Versicherungsbetrieb und Versicherungsleistungen zu den gezahlten Prämien. Ist die Schaden-Kosten-Quote größer 1 (oder als Prozentwert größer als 100 %), sobedeutet dies einen Verlust für den Versicherer. Auf den nächsten Seiten möchten wir Ihnen gerne zeigen, wie viel der eingenommen Beiträge ein Versicherungsunternehmen derzeit im Branchendurchschnitt für Schadenaufwendungen und Kosten ausgeben muss. Wir möchten uns hierbewusst auf die Versicherungssparten beschränken, die nicht im grünen Bereich sind.

Die Schaden-Kostenquote der wichtigsten privaten Versicherungen

Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflicht ist die private Versicherung mit der höchsten Verbreitung in deutschen Haushalten. Seit Jahren liegt die Schaden-Kosten-Quote bei rund 90 %. Hier verdient der Versicherer noch Geld, entsprechend selten kommt es zu Beitragsanpassungen. Wenn, zollen diese im Regelfall nur der allgemeinen Preissteigerung Tribut. Sollte allerdings der Trend, auch Kleinstschäden über den Haftpflichtversicherer abzuwickeln, anstatt sie selbst zu tragen, weiter anhalten, könnte hier die Luft in den nächsten Jahren schnell dünn werden. Verstärkt trennen sich daher Versicherer von Kundenbeziehungen, die durch eine hohe Schadenfrequenzhöhe auffallen.

KFZ-Versicherung
Die meisten Anbieter am deutschen Versicherungsmarkt verdienen mit ihrer KFZ-Versicherung schon seit mindestens zwanzig Jahren kein Geld mehr. Der immer noch anhaltende Preiskampf zwingt die Versicherer dazu, bewusst Verluste einzukalkulieren und auf stützendes Geschäft aus anderen Sparten zu hoffen, das ein KFZ-Kunde evtl. auch noch abschließt. Die wenigen Versicherer, die mind. kostendeckend kalkulieren, befinden sich immer am teuren Ende der Preisskala. Alle paar Jahre wird in der Branche dieser unvernünftige Preiskrieg eingestellt – allerdings kaum merkbar für die Kunden. Aus den oben beschriebenen Gründen lässt sich nicht prognostizieren, wo der Weg des Beitrags in dieser Sparte hin gehen wird. Solide kalkulierte Prämien mit Luft für außergewöhnliche Ereignisse nützen Ihnen als Kunde langfristig jedenfalls am meisten.

Private Krankenversicherung
Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. So verbleiben Altersrückstellungen beim Versichererwechsel nicht mehr beim Altversicherer und können dort nicht mehr dem verbleibenden Versichertenkollektiv zugute kommen. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Die Einführung der gemeinsamen Tarife für Männer und Frauen (Unisex) verbietet die geschlechterspeziefische Berücksichtigung des Erkrankungsrisikos. All diese Sonderbelastungen wirken sich je nach Versicherer und Tarif natürlich entsprechend aus.

Rechtsschutzversicherung

In den privaten Sparten der Rechtsschutzversicherung ist die Luft bereits dünn geworden. Der Hauptgrund liegt hier in der überdurchschnittlichen Häufung von Streitigkeiten im Arbeitsrecht, die in den letzten Jahren zu verzeichnen waren. In den Finanzkrisen wurden Altverträge zudem übermäßig häufig zur Übernahme für Anlagestreitigkeiten herangezogen. Auch die Anhebung der Vergütungssätze für Rechtsanwälte im Zuge der Reform des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) machen den Versicherern zu schaffen. Insgesamt wird mittelfristig eine branchenweite Beitragsanhebung kaum vermeidbar sein, um die Leistungsfälle von Kunden weiterhin regulieren zu können.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist mit großem Abstand DAS Sorgenkind der Versicherer. Wie Sie der nebenstehenden Grafik entnehmen können, „zahlen die Unternehmen bereits seit Jahren drauf“. Wohngebäudeversicherungen zählen also zu den Verlustgeschäften der Branche. Auch hier spielt die allgemeine Preissteigerung natürlich eine wichtige Rolle. Allerdings wirken auch die häufigeren Hochwasser und Stürme der letzten Jahre sehr spürbar mit ein. Immer älter werdende Gebäudebestände mit entsprechend alten Leitungsrohrsystemen sorgen bereits jetzt verstärkt für Schäden und sind „die tickende Zeitbombe“ im Versicherungsbestand. Preissteigerungen und eine verschärfte Zeichnungspolitik sind daher nachvollziehbar. Die steigende Lebenserwartung der Versicherten führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer, als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie…) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen. All das kostet natürlich Geld, weshalb allein für den letztgenannten Punkt regelmäßige Beitragsanpassungen kaum vermeidbar sind. Da es hier letztlich um Menschenleben geht, muss bei einer Krankenversicherung natürlich auch viel vorsichtiger kalkuliert werden. Denn der Tarif muss immer funktionieren – steigende Beiträge sind die daraus folgende Konsequenz. Im direkten Vergleich mit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zeigt sich, dass die Private Krankenvollversicherung erst in den letzten Jahren bei den Beiträgen deutlich anziehen musste. Die obigen Erläuterungen erklären, worauf dies wohl in erster Linie zurückzuführen ist. Durch die Anlehnung an das Einkommen eines Versicherten ist der Wechsel zurück in die GKV meinst finanziell unattraktiv – im Regelfall durch die rechtlichen Bestimmungen auch gar nicht möglich.

Je nach Einzelfall gibt es bei einem zu hoch erscheinendem Beitrag aber evtl. Lösungen:
Die Vereinbarung einer höheren Selbstbeteiligung, sofern dies in Ihrem Tarif möglich ist: Neben der Beitragsersparnis kann dies auch dazu führen, dass Sie von Beitragsrückerstattungen aufgrund von Leistungsfreiheit profitieren können, sofern Ihre jährlichen Behandlungskosten nur auf dem Niveau der Selbstbeteiligung liegen. Die Umstellung in einen anderen, jüngeren Tarif des Versicherers: Gem. § 204 VVG muss Ihnen der Versicherer den Wechsel in einen anderen Tarif unter Berücksichtigung Ihres damaligen Eintrittsalters ermöglichen. Sollte die jüngere Tarifgeneration über bessere Leistungen verfügen als Ihr alter Tarif, können diese auf den alten Stand ausgedünnt werden. Ein jüngerer Tarif, der noch aktiv verkauft wird, profitiert in seiner Beitragsentwicklung von den jungen, gesunden Kunden, die sich darin versichern. Dies können Sie sich so auch selbst zu Nutze machen.

Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Möglicheiten es hier konkret für Sie gibt. Sprechen Sie uns bitte darauf an.

Was geht mich der Kapitalbedarf der Versicherer an?
Ohne ausreichendes Kapital kann ein Versicherungstarif nicht mehr funktionieren. Im Extremfall würde das bedeuten, dass versicherte Schäden einfach nicht mehr bezahlt werden können. Damit dies verhindert wird, muss jeder Tarif vor seiner Markteinführung vom Bundesamt für Finanzdienstleistung (BaFin) genehmigt werden. So soll sichergestellt werden, dass die ursprünglich angesetzte Kalkulation überhaupt funktionieren kann. Damit ein Tarif seine Lebensfähigkeit auch dauerhaft behalten kann, wird jährlich von unabhängigen Treuhändern überprüft, ob es einer Beitragserhöhung bedarf oder nicht. Eine Beitragserhöhung spiegelt in erster Linie also immer wider, was dem Versichertenkollektiv, das sich einen Versicherungstarif teilt, übers Jahr widerfahren ist. Daher muss man eine Beitragsanpassung – die Mehrkosten mal ausgeblendet – eigentlich als etwas gutes ansehen. Sie zeigt, dass der Tarif noch fuktioniert, Schäden dort versicherter Personen übernommen wurden und man daran interessiert ist, ihn lebendig zu halten.

Aber die wollen doch alle nur Geld verdienen!
Versicherer sind auch nur Wirtschaftsunternehmen, die nach Möglichkeit einen Gewinn erwirtschaften wollen. Die Erwartungshaltung, Geld für seine Arbeit zu bekommen, wird Ihnen ebenso wenig fremd sein, wie auch uns. Fast jeder möchte etwas mit seiner Arbeit verdienen. Das darf man als normal ansehen. Der Gewinn der Versicherer stammt zunehmend aber weniger aus dem Versicherungsgeschäft selbst – und noch viel weniger aus dem Privatkundengeschäft. Gewinne werden zunehmend aus Kapitalanlagen und den Erträgen aus Liegenschaften erwirtschaftet. Ein Blick auf die vorangegangenen Diagramme erklärt sicher, warum.

Nicht schön, aber nötig
Niemand freut sich, wenn er für eine gewohnte Leistung plötzlich mehr zahlen muss. Es macht auch keinen Sinn, Zuviel für eine Prämie zu zahlen, die es in vergleichbarer Qualität auch preiswerter gibt. Seien Sie sich gewiss, dass wir hier für Sie tun, was in unseren Möglichkeiten liegt, und für Sie vergleichen. Wir müssen Sie allerdings auch um Verständnis bitten, wenn wir Ihnen mit Blick auf Preis und Leistung keinen Wechsel empfehlen bzw. anbieten möchten, um eine Verschlechterung im Leistungsumfang oder der Abwicklungsqualität des Versicherers zu verschulden. Sehr gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Beitragsanpassung zur Verfügung!

Gleiches Recht für alle
Die Lebenswege von Frauen und Männern unterscheiden sich immer weniger: Schule, Ausbildung, Beruf,… Auch die klassische Rollenverteilung „Mann arbeitet, Frau sorgt für Kinder und Haus“ gibt es immer seltener. Frauen haben in der Regel ein eigenes Einkommen und damit auch eine eigene Verantwortung für ihre Versorgungssituation. Erstaunlich also, dass bei Paaren immer noch primär der Mann abgesichert wird. Auch hier sollte eine Entwicklung weg von „da muss ich meinen Mann fragen“ hin zu „selbst ist die Frau“ stattfinden. Gerade mit Hinblick auf die hohe Anzahl von Scheidungen kann es nicht zeitgemäß sein, sich blind darauf zu verlassen, dass „der Versorger“ sich schon kümmern wird. Schließlich gilt gleiches Recht für alle. Wir möchten Ihnen nachfolgend aufzeigen, worauf Sie achten müssen.

Sie treffen Ihre eigenen Entscheidungen – treffen Sie auch eigene Vorsorge!
Die Absicherung durch die sozialen Systeme im Land stellt im Prinzip nur eine Basisversorgung dar. Wenn man im Alter allerdings mehr als ein Basisleben wünscht, muss man – schon aus Eigeninteresse – ergänzende Vorsorge treffen. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung sind weit davon entfernt, Ihnen den gewohnten Lebensstandard finanzieren zu können. Bei diesen Leistungen besteht bei den Versicherten oft viel Halbwissen – hiervon sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen. Um Ihnen eine Basis für eigene Vorsorgeentscheidungen zu bieten, möchten wir daher zunächst auf die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung eingehen. Sie werden überrascht sein, welcher Handlungsbedarf hier besteht! Die Möglichkeiten, hier ergänzende Vorsorge zu treffen, werden wir Ihnen zur jeweiligen Leistung passend vorstellen.

Altersrente

Die Altersrente ist wohl die bekannteste und wichtigste Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden zu gleichen Teilen von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber gezahlt (2018: zusammen 18,6 % Ihres Bruttoverdienstes). Die Höhe der Rente, die Sie dann zum Renteneintritt (Regeleintrittsalter: 67 Jahre) erhalten, bemisst sich anhand der Entgeltpunkte, die Sie durch Beitrags-, Ausbildungs- und Erziehungszeiten erworben haben. Konkret kann man dies immer nur für den Einzelfall berechnen. Zur groben Orientierung können Sie von maximal 65 % Ihres letzten Nettoeinkommens ausgehen – rechnen Sie zur Sicherheit aber nur mit der Hälfte Ihres derzeitgen Einkommens. Stellt man sich also vor, dass aus einem frei verfügbaren Einkommen von 1.500 Euro eines Arbeitnehmers nur 975 Euro Altersrente werden, von denen noch Krankenversicherungsbeitrag und ggf. Steuer abgeführt werden müssen, ist das schon sehr wenig. Das Schlagwort „Altersarmut“ wird nicht umsonst immer wieder im Zusammenhang mit den Rentenhöhen angeführt.

So sieht die Renten-Realität aus

Derzeit beziehen etwa 13,6 Millionen Personen in Deutschland eine gesetzliche Altersrente. Erstaunlich hoch ist der Anteil derjenigen, die weniger als 600 Euro monatlich erhalten: Etwa 36 % aller Rentner beziehen solche Mini-Renten. Überproportional benachteiligt sind hier wiederum die Frauen: Ihr Anteil an den Kleinstrentenbeziehern liegt bei 55%.

Gesellschaft im Wandel

Natürlich haben wir heute eine etwas andere Struktur in der arbeitenden Bevölkerung als dies zur aktiven Zeit der heutigen Rentnergeneration der Fall war. Frauen arbeiten länger, der Wunsch nach Kindern wird in höherem Alter erfüllt und immer weniger möchten sich im Anschluss an die Elternzeit nur noch um Haus und Familie kümmern. Dennoch sind es noch immer vor allem Frauen, die sich für die Kindererziehung vorübergehend aus dem Beruf zurück ziehen. Auch sind mehr als 75 % aller Teilzeitstellen fest in Frauenhand. Beides hat natürlich entsprechend mindernde Auswirkung auf die Höhe der zu erwartenden Rente. Zwei weitere gesellschaftliche Entwicklungen treffen Frauen besonders hart. Einerseits steigt der Trend zu Scheidungen stetig, andererseits heiraten immer weniger Paare und bilden dadurch eine rechtsverbindliche Versorgungsgemeinschaft. Für eine große Zahl der derzeitigen Rentnerinnen ist die Hinterbliebenenrente des Ehepartners nach dessen Tod eine ganz wesentliche Einkommensquelle. Es ist eher Regelfall als Ausnahme, dass die Witwenrente höher ausfällt als die eigentliche Altersrente, die eine Betroffene erhält. Da Frauen auch weiterhin eine deutlich höhere Lebenserwartung haben als Männer, stellt die Altersvorsorge für das weibliche Geschlecht eigentlich ein noch größeres Problem dar als für Männer. Man darf sich daher zu Recht fragen, weshalb bei Paaren immer noch primär Männer eine zusätzliche Altersvorsorge betreiben, die Frauen diesem Thema aber kaum Beachtung schenken. Logisch nachvollziehbar ist dieses Vorgehen nicht. Ganz pauschal muss die Devise sein: „Ein Altersvorsorgekonzept pro Nase“. Natürlich lebt man in einer Partnerschaft mehr oder weniger aus einem gemeinsamen Topf. Die hohe Quote an Trennungen macht es allerdings zu einem riskanten Unterfangen, die eigene finanzielle Zukunft komplett vom Partner abhängig zu machen. Auch mit getrennten Vorsorgekonzepten kann man später gemeinsam für alle Kosten aufkommen.

Wie können Sie fürs Alter vorsorgen?
Grundsätzlich muss Altersvorsorge künftig so betrieben werden, dass eine lebenslange monatliche Zusatzrente generiert wird. In der Vergangenheit wurden einmalige Abschlusszahlungen, die Kunden aus ihren Altersvorsorgeverträgen erhielten, einfach „verlebt“. Neues Auto, etwas am Haus erledigen lassen – plötzlich war nur noch die Hälfte der Altersersparnisse vorhanden. Der Alltag mit seinen wiederkehrenden Kosten ist spürbar teuerer geworden. Die Lebenserwartung steigt von Jahr zu Jahr. Altersvorsorge muss also zumindest die Möglichkeit bieten, für den Rest des Lebens die anfallenden Fixkosten decken zu können. Das geht nur mit einer Rente. Keine andere Form des Sparens ist auf eine lebenslange Auszahlung hin ausgelegt und entsprechend kalkuliert worden. Altersvorsorge muss auch immer Planungssicherheit bedeuten. Es gibt verschiedene Durchführungswege, die Sie hier wählen können. Jeder bietet eigene Vorteile und ist an entsprechende Auflagen gebunden. Je nach persönlicher Situation können Sie unterschiedliche Lösungen wählen.

Privatrente
Bei der Privatrente handelt sich um die flexibelste Absicherungsform. Sie kann beliehen oder auch als Sicherheit hinterlegt werden. Sie können Zuzahlungen leisten oder auch Entnahmen oder Teilkündigungen tätigen. Sie können sich hier immer entscheiden, ob Sie eine lebenslange Rente oder aber eine einmalige Kapitalabfindung aus dem Vertrag erhalten wollen. Wird der Vertrag erst ab Ihrem 62. Lebensjahr ausgezahlt, muss lediglich die Hälfte des Gewinns, den der Vertrag für Sie erwirtschaftete, versteuert werden. Bei einem Bank- oder Fondssparplan wäre es der komplette Gewinn, auf den Sie Steuern abführen müssen. Verträge dieser Art werden also indirekt staatlich gefördert, in dem die Steuerlast im Alter halbiert wird. Diese steuerliche Regelung greift nur, wenn Sie die Kapitalabfindung und nicht die Rente wählen.

Basisrente („Rürup-Rente“)
Die Basisrente wurde von den Regelungen her weitestgehend der gesetzlichen Altersrente nachempfunden. So können Sie hier auch nur eine lebenslange Rente erhalten. Ein Kapitalwahlrecht besteht nicht. Im Gegensatz zur Privatrente kann im Falle Ihres Todes das Guthaben auch nur an einen bestimmten Personenkreis vererbt werden. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung sind dies Ehepartner und Ihre Kinder, so lange für diese noch eine Kindergeldberechtigung besteht. Der größte Vorteil der Basisrente besteht in der enorm hohen Summe, die hier steuerlich abgesetzt werden kann. Bei einem Alleinstehenden sind dies bis zu 23.712 Euro im Jahr, bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren 47.424 Euro. Die staatliche Förderung findet hier also über den Steuerrückfluss im Zuge des Lohnsteuerjahresausgleichs statt.

„Riester-Rente“
Die Riester-Rente kennt inzwischen wohl fast jeder – zumindest dem Namen nach. Hier beteiligt sich der Fiskus ganz direkt mit einem Zusatzbeitrag als Förderung, darüber hinaus ggf. noch mit einer Steuerrückerstattung. Grundsätzlich erhält jeder Arbeitnehmer eine Grundförderung in Höhe von 175 Euro pro Jahr. Für jedes Kind gibt es für einen Elternteil nochmals eine zusätzliche Förderung. Aber nur, so lange Kindergeldanspruch besteht (vor 2008 geboren: 185 Euro p. a., ab 2008 geboren: 300 Euro p. a.). Voraussetzung für den Erhalt diese Förderbeträge in voller Höhe ist es, zusammen mit den Förderbeträgen mind. 4 % des jährlichen zu versteuernden Einkommens einzubezahlen (Beispiel: 20.000 Euro zu verst. Einkommen -> 800 Euro jährl. Gesamtbeitrag -> abzgl. 175 Euro Grundförderung und 300 Euro für ein Kind -> 325 Euro jährl. Eigenbeitrag bzw. 27,08 Euro pro Monat). Neben der Förderung werden Beiträge zu einem Riestervertrag auch steuerlich berücksichtigt. Maximal 2.100 Euro je direkt Förderberechtigtem können steuerlich abgesetzt werden. Fällt die Steuerersparnis größer aus als die Förderung, wird die Differenz rückerstattet. Am Ende der Laufzeit kann man bis zu 30 % des Vertragsguthabens als Teilkapitalabfindung beantragen. Der Rest des Guthabens wird dann als lebenslange Rente ausgezahlt. Näheres zu den einzelnen Durchführungswegen der Altersvorsorge sollten wir in einem persönlichen Gespräch klären, da es hier zu viele Unterschiede und Möglichkeiten gibt, als dass wir sie hier angemessen ausführen können. Gerne können wir in diesem Zug auch ausloten, ob evtl. auch eine Betriebsrente ein für Sie passender Lösungsweg wäre.

Ihre Arbeitskraft – Ihr Lebensstandard

Die gesetzliche Rentenversicherung bietet auch eine Rente beigesundheitsbedingter Erwerbsminderung. Dies stellt eine deutlich schlechtere Regelung dar, als bei der früher gebotenen Berufsunfähigkeitsrente (gibt es nur noch bis 1960 Geborene). Nun wird nicht mehr berücksichtigt, wie eine Erkrankung die Fähigkeit beeinträchtigt, den bisherigen Beruf auszuüben – nun wird Erwerbsfähigkeit in der grundsätzlichsten Form betrachtet. Die Friseurmeisterin, die über die Jahre eine Allergie gegen bestimmte Chemikalien erwarb, kann ihren Beruf gar nicht mehr ausüben – theoretisch könnte sie aber im Büro arbeiten. So ist es dann im Grunde bei allen berufstypischen Erkrankungen. Wer nicht mehr lange stehen kann, soll sitzend arbeiten. Wer nicht mehr richtig sprechen kann, soll sich etwas ohne Telefon suchen. Ob Sie einen solchen Job überhaupt bekommen können, ist hierbei nicht relevant. So einfach man alternative Jobs vorschlagen kann, so schwer ist es, die gesetzliche Erwerbsminderungsrente überhaupt zu erhalten. Erhält man sie, fällt sie so niedrig aus, dass man kaum ohne weitere soziale Unterstützung dauerhaft leben kann. So beträgt sie bei einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro gerade einmal 502 Euro. Hier handelt es sich dann sogar schon um die volle Erwerbsminderungsrente, was voraussetzt, dass sie täglich weniger als drei Stunden (irgend etwas) arbeiten können. Da man sich auf diese Leistungsart keinesfalls verlassen sollte, tut hier private Vorsorge dringendst Not. Mit einer privaten Berufsunfähigkeitsrente nehmen Sie die Lösung dieses Problems selbst in die Hand. Da jeder vierte Bürger vor Erreichen des Rentenalters aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden muss, darf dieses Thema als das größte Vorsorgeproblem überhaupt angesehen werden. Auf diesen wichtigen Schutz sollte wirklich niemand verzichten. Auch für Kinder sollte hier so bald wie möglich eine Lösung gefunden werden, da Krankheit und Unfall kein Alter kennen. Die relativ niedrigen Beiträge bei Schülern und Studenten bleiben diesen grundsätzlich für die komplette Laufzeit erhalten. Auch der meist unproblematische Gesundheitszustand ermöglicht es ohne Einschränkungen einen sehr guten Versicherungsschutz zu erlangen. Denken Sie also besser schon jetzt an die langfristige Absicherung Ihrer Kinder!

Hinterbliebenenversorgung
Nur noch eine Grundsicherung stellt auch die Absicherung von Kindern und Ehe-, bzw. Lebenspartnern im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Hier stehen Witwen- bzw. Waisenrente als Thema im Raum. Bei hinterbliebenen Kindern findet eine Auszahlung der Waisenrente nur so lange statt, wie auch ein Kindergeldanspruch begründet werden kann. Sie ist in jedem Fall also zeitlich befristet. Bei der Witwenrente kann es auch zueiner dauerhaften Auszahlung kommen. Eigenes Einkommen wird grundsätzlich angerechnet. Zudem wird unterschieden:

Kleine Witwenrente

Die Hinterbliebene erhält für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, wird als Berechnungsbasis seine Rente herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrags mit angerechnet. Beispiel: Der Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. von etwa 248 Euro.

Große Witwenrente
Auch hier ist Basis der Hinterbliebenenversorgung die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, sofern sich dieser noch aktiv im Berufsleben befand. Bezog er bereits Rente, wird sie als Berechungsbasis herangezogen. Die Höhe der Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist nicht begrenzt. Für Ihren Bezug muss mind. eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hinterbliebene versorgt ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft, das noch keine 18 Jahre alt ist
  • Hinterbliebene ist erwerbsgemindert
  • Hinterbliebene hat das 45. Lebensjahr vollendet

Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt.

Beispiel: Der Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H.von ca. 545 Euro.

Wissenswert:

Bestand die Ehe bei Tod des Ehepartners noch kein Jahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Lediglich wenn der Verdacht, dass es sich um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat, ausgeräumt werden kann (z. B. bei Unfalltod, Unwissen des Ehepaars über tödlich verlaufende Krankheit, etc.), lässt sich ggf. ein Anspruch begründen. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch kann bei Tod des Ehegatten oder Scheidung wieder aufleben. Auch bei privaten Altersvorsorgeverträgen gibt es die grundsätzliche Möglichkeit der Hinterbliebenenversorgung. Dies wird in der Regel über die Rentengarantiezeit gesteuert. Hierbei handelt es sich um eine fest vereinbarte Mindestrentenzahlungsdauer – die auch dann weiter läuft, wenn die versicherte Person verstorben ist. Endet dieser vereinbarte Zeitraum, endet auch die Rentenzahlung. Anders sieht es bei den wenigen Lösungen am Markt aus, bei denen eine Hinterbliebenenrente gebildet werden kann. Das noch nicht verbrauchte Vertragsguthaben wird hier dann zur Bildung einer neuen Altersrente für den noch lebenden Partner herangezogen.

Gezielte Todesfallabsicherung
Gibt es nahe Angehörige, die Sie im Todesfall absichern möchten oder gibt es finanzielle Verpflichtungen, die ihren Erben nach Ihrem Tod nicht zur Last fallen sollen, empfiehlt es sich, eine gezielte Todesfallabsicherung dafür zu treffen. Eine Risikolebensversicherung ist eine preiswerte, einfache Lösung hierfür. Wählen Sie dabei die garantierte Versicherungssumme ausreichend hoch. Wir beraten Sie hier gerne.

Alleine oder mit Kind
Zur Abrundung der eigenen Vorsorge und/oder ggf. Ihrer Kinder, sind unserer Ansicht nach auch die nachstehenden Themen wichtig.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für einen solch hohe Schaden wäre ein Wohnungsbrand, der durch eine vergessene Herdplatte verursacht wurde. Flammen greifen auf das gesamte Haus über. Ihr Vermieter fordert von Ihnen den Ersatz des Schadens. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden! Hier bietet der Markt auch Tarife für Alleinstehende mit Kindern. Schäden, die Ihre Kinder verursachen, sind dann natürlich mit abgesichert.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten für einen Rechtsstreit, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund um das Fahrzeug oder auch für arbeitsrechtliche Fälle stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ergibt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder? Auch bei der Rechtsschutzversicherung gibt es Tarife für Singles mit Kind.

Unfallversicherung

Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen Sie nur während der Arbeitszeit und auf dem Hin- und Rückweg. Ihr Kind ist nur in Schule und Kindergarten sowie auf den Wegen hin und zurück abgesichert. Hinzu kommt, dass die gesetzliche Unfallversicherung ihre Leistungen in erster Linie darauf abgestimmt hat, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen. Dazu zählen auch Rehabilitationskosten, die in Folge von Unfällen entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch z. B. Arbeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private Unvallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass man mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können! Hausratversicherung Schnell sammeln sich in einer Wohnung hohe Werte an. Allerdings macht man sich das häufig erst bewusst, wenn es zu spät und ein Schaden entstanden ist. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand kann schnell jedoch zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.

Glasversicherung

Glasschäden an gemieteten Immobilien werden nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

Solide Gesundheitsversorgung
Die Gesetzlichen Krankenkassen kommen bei weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen – wenn überhaupt. Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belasten das Kassenmitglied noch zusätzlich. Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden: Denn eine umfassende Gesundheitsversorgung ist maßgeblich für hohe Lebenserwartung und Lebensqualität.

Stationäre Zusatzversicherung

Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Krankentagegeldversicherung

Sind Sie durch eine Erkrankung nicht arbeitsfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 – 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell mehrere Hundert Euro zu Ihrem gewohnten Nettoeinkommen. Mit einer Krankentagegeldversicherung stopfen Sie die entstehende Lücke.

Zahnzusatzversicherung
Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke, die 700,– Euro kostet, würde demnach mit maximal 455,– Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,– Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würde ebenso bezuschusst werden. Die Restkosten lassen sich zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung decken.

Heilpraktiker/Naturheilverfahren

Für diesen Bereich leisten gesetzliche Krankenkassen in der Regel nur dann, wenn anerkannte Leistungen von einem Arzt erbracht werden. Was anerkannt wird, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse mitunter deutlich, da es sich hier um eine freiwillige Leistung handelt, die nicht im Leistungskatalog gelistet ist. Egal ob Homöopathie, Akupunktur oder Osteopathie – mit einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung sind Sie auf der richtigen Seite. Natürlich muss auch hier auf den versicherten Umfang geachtet werden. Viele Tarife zahlen nur für Leistungen, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) enthalten sind – Leistungen, die hingegen im Hufe-landverzeichnis gelistet sind, werden dann nicht übernommen. Sprechen Sie hier mit uns, worauf Sie Wert legen. Gemeinsam finden wir auch hier einen passenden Tarif.

Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgen ist bekanntlich immer besser als heilen. Daher ist es jedem nur zu empfehlen, mindestens die seitens der Krankenkasse erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen vornehmen zu lassen. Darunter fallen z. B. eine alljährliche Brustuntersuchung für Frauen ab 30; ein Mammographie-Screening allerdings nur alle zwei Jahre bei Frauen ab 50. Ein allgemeiner Gesundheits-Check-Up wird erst ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre übernommen. Vor allem in jungen Jahren findet Vorsorge für die Kasse nur sehr eingeschränkt statt. Auch für diesen Bereich wurden inzwischen sehr leistungsstarke Zusatztarife auf den Markt gebracht, die in der Regel auch ohne Gesundheitsprüfung erhältlich sind. Tarife dieser Art kommen für sehr viel umfangreichere Untersuchungen auf. So gibt es u. a. auch eine Übernahme der Kosten erweiterter Krebsvorsorgeuntersuchungen für Frauen (ab 35 z. B. Mammographie, Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken, etc.), eines Triple-Tests bei Schwangerschaft, ab dem 18. Lebensjahr eine jährliche Zahnreinigung und auch ein jährliches Hautkrebsscreening. Die genannten Punkte stellen natürlich nur eine kleine Auswahl des Leistungskatalogs dar. Je früher ein Krankheitsbild erkannt wird, desto besser sind in der Regel die Behandlungsaussichten. Auch für Kinder empfiehlt sich diese Form der Absicherung natürlich.

Brustkrebs und andere frauentypische Krebserkrankungen

Jedes Jahr erkranken deutlich mehr als 200.000 Frauen in Deutschland an Krebs. Alleine mehr als 50.000 davon an Brustkrebs. Bei 30 % aller Fälle wird zumindest eine Teilamputation der Brust nötig. Die Kosten der Rekonstruktion werden seitens der Krankenkasse nur bei medizinischer Notwendigkeit übernommen, da es sich hier grundsätzlich um eine rein kosmetische OP handelt. Somit wird jeder Krankheitsfall zu einer Einzelfallentscheidung. Mit einem speziellen „Schutzbrief“ für frauentypische Krebserkrankungen machen Sie sich unabhängig von den Entscheidungen Dritter, eine solche Rekonstuktion bezahlen zu können. Diese interessante Leistung wird von einigen Anbietern auch als Einschluss in eine Unfallversicherung angeboten. Die Leistung eines solchen Tarifs ist unabhängig von einer Amputation. Die reine Diagnose der Erkrankung genügt, um die Auszahlung beantragen zu können. Wie das Geld verwendet wird, ist dann Ihre Entsscheidung. So können Sie den Betrag z. B. für Kosten alternativer Behandlungsmethoden oder zum Ausgleich Ihres Einkommensverlustes während der Krankenzeit heranziehen.

Emanzipieren Sie sich auch in Ihrer Vorsorge

Sie haben eigene Vorstellungen, wie Ihre Versorgung bei Krankheit oder im Alter ausfallen soll? Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass sich schon Lösungen finden werden. Nur wer vorsorgt, hat später nicht das Nachsehen. Wie Sie sehen konnten, gibt es ein großes Angebot an Vorsorgelösungen, mit denen die speziellen Bedürfnisse von Frauen abgesichert werden können. Sehr gerne finden wir zusammen mit Ihnen den Schutz, den Sie sich vorstellen. Sie sollten es sich wert sein.

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So gut wie verheiratet

Wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen möchten, dann ist der Bund fürs Leben immer ein Grund zum Feiern. Ganz gleich, ob in einer hetero- oder gleichgeschlechtlichen Partnerschaft. Auch in Deutschland spielt es inzwischen keine Rolle mehr, welchen Geschlechts zwei Menschen angehören, die einander lieben und heiraten wollen. Zuvor war nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich. Da diese jedoch nicht automatisch in Ehen „umgewandelt“ wurden, möchten wir im Weiteren auf die Gegebenheiten für diese Form des Zusammenseins eingehen.

Gesetzliche Versorgung

Der Gesetzgeber behandelt und fördert die eingetragene Lebenspartnerschaft fast identisch wie die Institution der Ehe. Auf Basis dieses Familienbildes wurden Weichen gestellt, die beiden Partnern eine gewisse Basisversorgung sichern sollen. Auch die steuerlichen Möglichkeiten wurden weitestgehend angeglichen. Lediglich der Versorgungsausgleich nach einer Trennung ist nicht vorgesehen.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Lebenspartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dessen Erwerbsstatus nicht eine eigene Krankheitsvorsorge begründet. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz erhalten.

Witwen-/Witwerversorgung
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an denjenigen aus, für den Beiträge eingezahlt wurden. Außerdem muss er die nötige Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Im Todesfall steht dem überlebenden Lebenspartner eine Witwen- bzw. Witwerrente zu. Um diese Rente zu erhalten, muss die versicherte Person allerdings mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Bei der Rentenhöhe unterscheidet die gesetzliche Rentenversicherung zwischen folgenden Rentenleistungen:

Kleine Witwen-/Witwerrente

Der/Die Hinterbliebene erhält für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, wird als Berechnungsbasis seine Rente herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrags mit angerechnet.

Beispiel: Ein Lebenspartner verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Sein hinterbliebener Partner arbeitet als Bürokaufmann und verdient 1.500 Euro brutto. Er erhält eine Witwerrente i. H. v. etwa 248 Euro.

Große Witwen-/Witwerrente

Auch hier ist Basis der Hinterbliebenenversorgung die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, sofern sich dieser noch aktiv im Berufsleben befand. Bezog er bereits Rente, ist deren Höhe Berechungsbasis. Die Höhe der Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist nicht begrenzt. Für ihren Bezug muss mind. eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hinterbliebener versorgt ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft, das noch keine 18 Jahre alt ist
  • Hinterbliebener ist erwerbsgemindert
  • Hinterbliebener hat das 45. Lebensjahr vollendet

Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt. Beispiel: Partnerin verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Sie hinterlässt ihre Partnerin und zwei Kinder. Die Partnerin arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 545 Euro.

Wissenswert

Bestand die Lebenspartnerschaft bei Tod des Partners noch kein Jahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Lediglich, wenn der Verdacht, dass es sich um eine reine Versorgungspartnerschaft gehandelt hat, ausgeräumt werden kann (z. B. bei Unfalltod, Unwissen des Paars über tödlich verlaufende Krankheit etc.), kann ggf. ein Anspruch begründet werden. Bei Wiederheirat bzw. neuer Lebenspartnerschaft entfällt der Anspruch auf Witwen-/Witwerrente. Der Anspruch kann bei Tod des Partners oder Scheidung/Trennung wieder aufleben.

Eigene Vorsorge

Runden Sie Ihre individuelle Vorsorge ab. Dazu sollte Ihr Versicherungsschutz diese Bausteine enthalten: Privathaftpflicht / Rechtsschutzversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für alle Familien und Paare. Sie kommt für berechtigte Schadenersatzansprüche auf, die an Sie gerichtet werden. Außerdem wehrt sie unberechtigte Ansprüche auch ab – zur Not auch vor Gericht (mit Übernahme der Kosten). Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits, die Ihnen bei der rechtlichen Durchsetzung eigener Ansprüche entstehen. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten kann? Sowohl bei der Privathaftpflicht- wie auch bei der Rechtsschutzversicherung sind eingetragene Lebenspartner automatisch mitversicherte Personen, in den jeweiligen Familientarifen. Verfügen Sie bereits über einen Vertrag, müssen Sie ihn auf den gültigen Familientarif umstellen. Besitzen beide Partner einen Versicherungsvertrag der selben Sparte, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage eines Nachweises zur Eintragung Ihrer Lebenspartnerschaft wird der jüngere Vertrag aufgelöst.

Unfallversicherung

Mit Ihrer Partnerschaft übernehmen Sie in einem großen Umfang auch Verantwortung füreinander. Doch auch bei aller Vorsicht ist man nicht vor Unfällen gefeit. Eine Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten – beispielsweise für bauliche Veränderungen – damit man mit einer körperlichen Behinderung auch weiterhin ein erfülltes Leben in den heimischen vier Wänden führen kann. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Entsprechende Summen lassen sich über eine Unfallversicherung absichern – ein bereits vorhandener Vertrag ist also auch weiterhin sinnvoll. Sollte noch keine private Unfallvorsorge bestehen, empfehlen wir dringlichst, dies nachzuholen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Partnerschaft lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse – entsprechend belastend ist es, wenn ein Einkommen wegfällt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, um den Lohnwegfall kompensieren zu können. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter sollten weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet. Haben Sie oder Ihr Partner bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen? Durch die Eintragung Ihrer Partnerschaft bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Hinterbliebenenversorgung

Wie eingangs festzustellen war, fällt die gesetzliche Absicherung hinterbliebener Lebenspartner nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, laufende Kosten einer gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken. Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder noch eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme bei Tod eines Partners meist vorprogrammiert. Eine Risikolebensversicherung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehlen wir drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Partners die Situation innerhalb einer Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß einige Zeit. Hat der Partner finanziell den Rücken frei, kann er laufende Kosten oder die Ausbildung der Kinder stemmen, bleibt genug Raum zur Verarbeitung des Geschehenen. Auch bei der Risikolebensversicherung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden.

Altersvorsorge

Fest steht: Die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard nachhaltig zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die steigende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie beiden passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Lebenspartner eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person.

Beispiel 1: Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Der hinterbliebene Partner erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag des verstorbenen Partners. Die Zahlungen hören mit Ausklang der Garantiezeit auf.

Beispiel 2: Ein Partner geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarktes. Der überlebende Partner erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag, da auch hier nur eine Garantiezeit von 15 Jahren beantragt wurde. Manche Versicherungsunternehmen bieten daher auch an, aus dem noch vorhandenen Vertragsguthaben des Verstorbenen eine separate, lebenslange Hinterbliebenenrente zu erzeugen. Mit eigener, ausreichender Altersvorsorge ist es nicht mehr so wesentlich, für welche Form der Hinterbliebenenversorgung im Rentenbezug sich der Partner bei Vertragsabschluss entschied.

Und Riester?

Die „Riester-Rente“ kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Möglichkeit der Altersvorsorge sein, sofern eine direkte Förderfähigkeit besteht (Angestellte und Beamte). Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist inzwischen so weit vorangeschritten, dass auch eine gemeinsame steuerliche Veranlagung möglich ist. Damit ist auch die Möglichkeit der mittelbaren Förderung geschaffen worden. Falls nur einer der Partner direkt förderfähig ist, kann auch der zweite Partner über einen „Anhängselvertrag“ Förderung erhalten.

Und die Basisrente?

Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist bereits sehr weit voran geschritten. Seit 2013 ist sie auch bei der Basisrente angekommen. Durch die Regelung des § 2 Abs. 2. Nr. 8 gelten die Regelungen für Eheleute auch für Lebenspartner.

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Immer voller Einsatz

Sie trainieren Jugendmannschaften, bringen Abwechslung in den Alltag von Bürgern im dritten Lebensabschnitt, organisieren Ausstellungen regionaler Künstler oder leiten als Vorstand einen Verein. Etwas mehr als 12 Mio. Bürger unseres Landes engagieren sich in einem Ehrenamt. Zwei Drittel davon wenden wöchentlich bis zu fünf Stunden ihrer Freizeit dafür auf. Spitzenreiter bei den Einsatzgebieten ist hier ganz klar der Sport. Aber auch der Einsatz in sozialen oder kulturellen Projekten genießt weite Verbreitung. Sicher ist, dass unsere Gesellschaft um einiges ärmer wäre, gäbe es sie nicht, die Ehrenamtler. Bei allem Einsatz für die Sache wird allerdings erst dann über die eigene Absicherung nachgedacht, wenn etwas passiert ist. Wir möchten auf den folgenden Seiten etwas Licht ins Dunkel bringen und über Risiken, bestehenden Schutz und empfehlenswerte Ergänzungen informieren. Wir hoffen, wir können damit einen kleinen Beitrag leisten, Sie in Ihrem Engagement zu unterstützen. Gerne stellen wir diese Broschüre auch anderen Mitgliedern Ihres Vereins zur Verfügung.

Wie steht es um Ihre Absicherung?

Was, wenn Sie jemanden schädigen?
Fügen Sie im Ehrenamt jemandem einen Schaden zu, müssen Sie dafür normalerweise nicht selbst haften. Als Erfüllungsgehilfe Ihres Vereins muss dieser gem. § 278 BGB für den von Ihnen verursachten Schaden eintreten. Ob Sie intern vom Verein in Regress genommen werden können, regelt im Zweifelsfall die Satzung.

Aber Obacht geben! Die hier geschilderten Regelungen greifen ausschließlich bei Tätigkeiten im direkten Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Weiterhin greifen sie nur dann, wenn Sie sich für einen Verein, Verband, sozialen Träger oder eine ähnliche eigenständige, gemeinnützige juristische Person ehrenamtlich betätigen. Sind Sie alleine oder über eine nicht eingetragene Gruppe (z. B. eine Interessen- oder Aktionsgemeinschaft) aktiv, fallen Sie in aller Regel weder unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, noch können die Haftpfl ichtansprüche von Ihnen geschädigter Dritter weitergereicht werden. Entspricht Ihre Situation eher der zuletzt geschilderten, sollten wir dringend ein gesondertes Gespräch zur Absicherung führen, da die Absicherungssituation hier im Einzelfall zu klären ist. Wir möchten uns im Weiteren daher am Regelfall, dem Einsatz für einen Verein, orientieren.

Sonderfall: Haftung als Vorstand! Die Vorstände eines Vereins haften diesem gegenüber mit Ihrem privaten Vermögen, wenn dem Verein durch eine Fehlentscheidung, ein Unterlassen oder sonstige Unachtsamkeiten ein finanzieller Schaden entsteht. Das kann z. B. die Aberkennung der Gemeinnützigkeit sein, Fristversäumnis zur Anforderung von Fördermitteln, Vorschussleistungen an einen beauftragten, bereits insolventen Handwerker, etc. Durch die gesamtschuldnerische Haftung muss das Verschulden nicht einmal zwingend bei Ihnen liegen. Der Verein kann auf jeden Vorstand zugehen – zahlen muss, bei wem etwas zu holen ist. Die Haftung ist nicht nur auf den Verein beschränkt, auch Dritte, die durch Fehler der Vorstandschaft Vermögensschäden davon tragen, können direkt von diesen Schadenersatz fordern. Diese Haftungsproblematik ist den wenigsten Vereinsvorständen bewusst. Sie kann weder über die Vereins- noch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Alleine eine D & O – Versicherung, eine speziell auf diese Thematik hin abgestellte Vermögensschadenhaftpflicht, kann das Problem lösen. Sie ist daher ein absolutes „must have“ für jeden Verein!

Was, wenn Ihnen etwas zustößt?

Der Gesetzgeber schätzt das Ehrenamt. Daher hat er es unter den Schutzmantel der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt. Stößt Ihnen bei der Ausübung Ihres Ehrenamts etwas zu, besteht im Regelfall also eine Grundabsicherung über einen der verschiedenen Träger dieser Sozialversicherung (z. B. die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bei Sportvereinen). Hierüber wären dann alle nötigen Behandlungskosten gedeckt, ebenso die Kosten für z. B. häusliche Krankenpflege, Rehabilitationsmaßnahmen oder eine Haushaltshilfe.

Kommt es durch ein Unglück im Ehrenamt allerdings zu einer dauerhaften Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, deckt sich der eigentliche Schwachpunkt dieser Absicherung auf. Für eine Rentenleistung bedarf es im Regelfall einer mind. 20 %igen Minderung der Erwerbsfähigkeit. Auch Kosten eines behindertengerechten Umbaus Ihrer Wohnung oder Ihres Autos werden nicht übernommen.

Der Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung stellt nur eine Basisabsicherung dar, die nicht wirklich auf Ihre persönlichen Lebensumstände achtet. Ganz anders sieht dies im Bereich der privaten Unfallversicherung aus. Hier wird über die Gliedertaxe und die gewählte Versicherungssumme ganz klar definiert, welche Geldleistung bei welchem Grad an körperlicher oder geistiger Invalidität zur Auszahlung kommt.

Über eine Gruppenunfallversicherung hat ein Verein die Möglichkeit, den Versicherungsschutz seiner Mitglieder abzurunden. Hier sollte auf eine Absicherungshöhe geachtet werden, die dem einzelnen Mitglied bei einer mittelschweren Invalidität auch wirklich hilft.

Sie legen Ihre Schaffenskraft in den Zweck des Vereins, dies sollte auch auf diese Weise Wertschätzung erfahren. Natürlich greift auch eine Einzelunfallversicherung, die Sie für sich selbst abschließen können bei Unfallschädigungen, die Ihnen im Ehrenamt zustoßen. Da Sie nur hier selbst Einfluss auf die Absicherungshöhen und den Versicherungsschutz nehmen können, empfiehlt sich diese Absicherung auch parallel zum evtl. vorhandenen Gruppenunfallschutz, da Sie nur hier eine 24-Stunden-Deckung bei allen Tätigkeiten des täglichen Lebens sicherstellen können.

Unterwegs im Straßenverkehr
Ist man mit dem eigenen Auto ehrenamtlich im Einsatz, kann es natürlich auch zu einem Unfall kommen. Wer übernimmt dann den Schaden, wenn z. B. die winterliche Fahrt des Trainers zum Auswärtsspiel der Jugendhandballmannschaft trotz angepasster Fahrweise durch Glatteis im Straßengraben endet? Wenn es also keinen Schuldigen gibt? Muss die eigene Vollkaskoversicherung herhalten? Und was ist, wenn man ein älteres Fahrzeug fährt, für das man diese Kaskodeckung gar nicht hat?

Ihr Verein kann hier mit einer Dienstreisekaskoversicherung für Sicherheit sorgen. Ein solcher Vertrag fängt die finanziellen Verluste auf, die einem Ehrenamtlichen im Falle eines Unfalls mit dem eigenen Pkw entstehen (Selbstbeteiligung, Hochstufung der Schadenfreiheitsklasse). Besteht für das Fahrzeug gar keine Kaskoversicherung, tritt die Dienstreisekaskoversicherung für den gesamten Schaden ein.

Lücken schließen – Erfolg genießen

Die Freude am ehrenamtlichen Engagement sollte nicht durch Risiken in Ihrer Absicherung überschattet werden. Gehen Sie mit unserer Broschüre einfach auf Ihren Verein zu, um abzuklären, welcher Schutz bereits installiert wurde. Gerne klären wir in Ihrem Verein über die Möglichkeiten der kollektiven und der privaten Absicherungsmöglichkeiten auf. Wir helfen gerne!

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Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Das Recht auf Selbstbestimmung genießt in unserer Gesellschaft aus gutem Grund höchsten Stellenwert. Jeder Bürger ist berechtigt, frei für sich Entscheidungen treffen zu dürfen. Dies stellt einen ganz wesentlichen Beitrag zur Würde des Menschen dar.Durch Unfall, Krankheit oder den Verfall der körperlichen bzw. geistigen Leistungsfähigkeit im Alter kann jeder in die Situation geraten, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Das Betreuungsrecht regelt, wer Entscheidungen für Sie treffen darf, wenn Ihnen ein eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Dabei soll das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich gewahrt bleiben. Die Bestellung eines Betreuers wird von einem für Sie zuständigen Amtsgericht festgelegt. Dieser bestellte Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln. Auch die Wünsche des Betroffenen müssen hierbei beachtet werden, wenn diese bekannt sind. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig darüber nachzudenken, wem man im Fall der Fälle die Entscheidungsvollmacht erteilen möchte. Auch, welche Behandlungen oder lebenserhaltende Maßnahmen man ablehnt, sollte man bedenken. Rechtsverbindlich kann man seine Wünsche und Vorstellungen in entsprechenden Verfügungen dokumentieren. Am Ende dieser Broschüre zeigen wir Ihnen Möglichkeiten auf, wie Sie diese wichtigen Dokumente erstellen bzw. erstellen lassen können. Auch für Ihre Angehörigen ist es hilfreich, von Ihren persönlichen Vorstellungen zu wissen. Sprechen Sie daher bitte auch mit diesen, dass Verfügungen bestehen und wo diese zu finden sind, wenn sie benötigt werden.

Die Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person Vollmacht zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten übertragen, die Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Der Bevollmächtigte kann dann für Sie handeln, ohne dass es weiterer Veranlassungen, wie etwa einer gesonderten Genehmigung, bedarf. Eine amtliche Beglaubigung und der Eintrag bei der Bundesnotarkammer (vorsorgeregister.de) machen die Vorsorgevollmacht auffindbarer und sorgen für eine unzweifelhafte Klarstellung, dass tatsächlich Sie selbst die Vollmacht ausgefüllt und unterschrieben haben. Für Immobiliengeschäfte sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht erforderlich. Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank/Sparkasse angebotene Konto-/ Depotvollmacht zurückgreifen. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank oder Sparkasse unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.

Die Patientenverfügung

Die moderne Medizin bietet trotz allen Fortschritts auch heute nicht für jedes Krankheitsbild auch eine Heilung. In solchen Fällen ist das Ziel der Behandlung bzw. Therapie oft nur Schmerzlinderung oder ein „am Leben erhalten“. Wohl jeder hat bestimmte Szenarien im Kopf, bei denen er gewisse Behandlungsmethoden ablehnen würde. Egal, ob Sie keine Operation am Gehirn wünschen, lebensverlängernde Maßnahmen kategorisch ablehnen oder aber allen medizinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihr Leben verlängern: Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche. Ihre Motivation für eine bestimmte Entscheidung ist hierbei nicht von Belang und muss nicht mit vermerkt werden. Gerade in diesem sensiblen Bereich helfen Sie Ihren Angehörigen ganz gewaltig. Zwiegespalten zwischen der Angst vor dem Verlust des geliebten Menschen und dem Wunsch, dass eben dieser Mensch endlich keine Schmerzen mehr haben muss, fühlt sich wohl jede Entscheidung falsch an, die man für einen Schwerkranken trifft. Ein Leitfaden, den Sie selbst verfasst haben, erleichtert es jedem Beteiligten, sich richtig zu entscheiden.

Die Betreuungsverfügung

Vor allem im Alter wird mit zunehmendem geistigen Kräfteverfall auch die Betreuung ein Thema. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie schon heute festlegen, wen das Gericht zu Ihrem Betreuer bestimmen soll. Ebenso können Sie festlegen, wer auf keinen Fall dazu bestimmt werden soll. Auch inhaltlich können Sie hier Auflagen machen, welche Gewohnheiten zu respektieren sind oder ob Sie im Pflegefall eine Betreuung daheim oder in einer Pflegeeinrichtung wünschen. Eine Aufteilung der Betreuung in verschiedene Bereiche (z. B. Gesundheit, Finanzen etc.) ist ebenfalls denkbar. Sie alleine entscheiden, in wessen Händen Ihre Geschicke liegen sollen, wenn es Ihnen nicht mehr gut genug geht, selbst darüber zu bestimmen. Mit einer Betreuungsverfügung sorgen Sie für klare Verhältnisse.

Vollmachten entlasten die Angehörigen

Vollmachten sind dann wichtig, wenn sie gebraucht werden. Manchmal geschieht das plötzlich, manchmal ist das absehbar. In beiden Fällen sind sie eine große Hilfe für die Angehörigen. Da zeigt ein Praxisbeispiel, dass uns vom Dienstleister JURA DIREKT zur Verfügung gestellt wurde. So bei Alexander Kromer, Innenarchitekt aus Nürnberg. „Von der JURA DIREKT-Idee habe ich in einem Unternehmernetzwerk erfahren“, erzählt Alexander Kromer. „Was mir gefallen hat, ist die Begleitung beim Erstellen und der Service danach. In der Praxis habe ich bestätigt bekommen, dass diese Dokumente optimal sind.“ Nachdem er von JURA DIREKT erfahren hatte, lud Kromer seine Angehörigen zu einem Informationsgespräch mit einem JURA DIREKT-Partner ein. Zuerst erledigten er und seine Mutter die eigenen Vollmachten, später auch der Vater. „Zum Glück hat er das erledigen lassen“, so Kromer, „denn zwei Jahre später brauchten wir seine Vollmachten.“ Der Vater erkrankt an einer fortschreitenden Krankheit und wird ein Pflegefall. Als ein kritischer Zustand erreicht war, entschließen sich die Angehörigen, ihn in eine „beschützende Einrichtung“ zu geben. „Mir als Sohn ist das schwer gefallen“, so Alexander Kromer, „geholfen hat mir, dass mein Vater mir über die Vollmacht die Erlaubnis gegeben hatte, Entscheidungen für ihn – in seinem Sinne – zu treffen. Weil die Unterbringung des Vaters als freiheitsentziehende Maßnahme zu sehen ist, wird vom Gericht ein eigener Gutachter bestellt. Der interessierte sich auch für die Vollmachten. „Der Gutachter meinte“, so Kromer, „er habe so etwas Professionelles noch nicht gesehen.“ Alles sei im Detail bestens geregelt. „Auch das“, so Kromer weiter, „gibt einem die Gewissheit, das Richtige mit dem richtigen Partner getan zu haben.“ Ihm und den Angehörigen geht es jetzt besser, denn sie wissen ihren Vater in guter Obhut und fühlen sich selbst gut abgesichert. Alexander Kromer empfiehlt, zusätzlich eine Kontovollmacht ausstellen zu lassen. „Da kann man sich viel Stress ersparen“, so Kromer. Manche Banken akzeptieren unter Umständen eine Vorsorgevollmacht nicht ohne weiteres, so seine Erfahrung. Und das, obwohl das juristisch klar geregelt und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigt ist.

Welche Vollmachten sind für Sie notwendig?

Privatpersonen

Rechtsanwälte empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht, bestehend aus:

  • Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vorsorgevollmacht

und wenn es sich um Eltern handelt, einer

  • Sorgerechtsverfügung

Mit dieser können die Eltern die Vormundschaft für ihre Kinder bei beiderseitigem Ausfall regeln.

Gewerbetreibende

Selbständige, Freiberufler und Unternehmer benötigen zur Absicherung ihres privaten Bereichs ebenfalls die oben genannten Vollmachten. Für die Geschicke der eigenen Firma aber zusätzlich noch eine Unternehmervollmacht

Wie setzt man das um?

Im Grunde haben Sie drei Möglichkeiten, Ihre Angelegenheiten mit rechtsverbindlichen Vollmachten zu regeln. Sie können die Dienste eines Anwalts oder Notars in Anspruch nehmen, der Ihnen die Vollmachten gegen entsprechende Vergütung aufsetzt. So genießen Sie ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Allerdings dürfte es sich hier um die kostenintensivste Lösung handeln. Sie können auf spezialisierte Dienstleister (wie z. B. JURA DIREKT) mit der Erstellung Ihrer Vollmachten über eine kooperierende Rechtsanwaltskanzlei beauftragen. Hier genießen Sie ebenso hohe rechtliche Sicherheit, die Kosten dürften in aller Regel aber spürbar angenehmer ausfallen. Zu guter Letzt können Sie sich aber auch selbst um alles kümmern und Ihre Vollmachten einfach selbst und ohne die Unterstützung eines Experten aufsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bietet zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung Formulare, zur Patientenverfügung Textvorschläge zum Download an (www.bmjv.de/DE/Service/Formulare/Formulare_node.html). An diesen können Sie sich orientieren.

Bitte handeln Sie!

Überlassen Sie Entscheidungen über Ihr Leben nicht anderen, vielleicht fremden Menschen. Nur wer sich rechtzeitig kümmert, kann darauf vertrauen, dass man nicht gegen seine Wünsche und Vorstellungen handelt.

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Die Versicherungsbranche

Kaum eine andere Branche in Deutschland genießt einen so schlechten Ruf wie die Versicherungswirtschaft. Klinkeputzende Vertreter, orgiastische Bonusevents für Top-Vertriebler, Prunkbauten und der nicht verstummen wollende Kundenruf „die zahlen ja eh nix“. Alles zusammen sorgt für ein desaströses Image der Versicherungsbranche.

Mit Vorurteilen haben jedoch viele Branchen und Berufsstände zu kämpfen. Beleuchtet man sie genauer, stellen sich solche Vorurteile ja oft als haltlos oder veraltet heraus. Evtl. ist das bei der Versicherung genauso? Werfen wir doch einfach einen Blick auf die Fakten und darauf, was die Branche wirklich leistet.

Unterschätzter Wirtschaftsfaktor, unterschätzter Steuerzahler

Denkt man an den Wirtschaftsstandort Deutschland, kommen einem zuerst Autohersteller, Maschinenbauer oder Elektrotechnikunternehmen in den Sinn. Dass die deutsche Versicherungswirtschaft im Bereich des Endkundengeschäfts weltweit auf dem sechsten Platz steht, im Rückversicherungsgeschäft gar der weltweit führende Standort ist, überrascht viele. 554.711 Erwerbstätige waren 2012 direkt in der Versicherungswirtschaft beschäftig. Das sind 1,4 % aller Erwerbstätigen in Deutschland. Nordrhein-Westfalen und Bayern beheimaten mit 22% und 20 % davon die größten Anteile dieser Personengruppe. Insgesamt leben direkt oder indirekt etwa 1,3 Millionen Menschen im Lande vom Versicherungswesen. Bei umfassender Betrachtung liegt der Anteil am Bruttoinlandsprodukt bei 44,8 Milliarden Euro, was den Anteil z. B. der Hersteller von Metallerzeugnissen leicht übersteigt. Die direkt oder indirekt durch die Versicherungswirtschaft generierten Steuerzahlungen belaufen sich auf 26,2 Milliarden Euro, was 4,4 % des gesamten Steueraufkommens der Bundesrepublik entspricht. Die Versicherungswirtschaft ist als Arbeitgeber, Wirtschaftsfaktor und Steuerzahler eine der wichtigsten Branchen im Land. Sie leistet einen wesentlichen Teil zur gesellschaftlichen Stabilität und fiskalischen Planungssicherheit. Versicherung ist damit eine enorm wichtige Säule unseres Landes.

Wer nichts ist und wer nichts kann…

Wer kennt sie nicht, die Spotreime auf bestimmte Berufsgruppen? Auch der Versicherungsvermittler hat hier seinen Platz in der Poesie des Volksmundes bekommen. Die Älteren werden sich noch daran erinnern, dass irgendwann jemand im Bekanntenkreis plötzlich „in Versicherung“ machte bevorzugt bei einer Ausschließlichkeitsorganisation oder einem Strukturvertrieb. Oft genug geschah dies auch noch nebenberuflich. Heute ist dies nicht mehr möglich: Bereits seit 2007 wurde im Zuge der EU-Vermittlerrichtlinie unter anderem eine Nachweispflicht der fachlichen Qualifikation gefordert. Die Zeiten des Wohnzimmervermittlers und der schwarzen Schafe dürfte seither vorbei sein. Kaum eine andere Branche im Land hat sich in den letzten Jahren hinsichtlich seiner Mitarbeiter so konsequent auf Qualität ausgerichtet wie die Versicherungsbranche. Kaum eine andere Branche fördert in vergleichbarem Maße die Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte. Die angedachte Verpflichtung zur Weiterbildung wird bereits heute schon von vielen unabhängigen Vermittlern gelebt. Wer nichts ist und wer nichts kann wird heute definitiv nicht mehr in der Versicherungsbranche arbeiten können.

…und sie zahlen doch!

Man redet selten darüber, wenn ein Schaden einfach so vom Versicherungsunternehmen übernommen wurde. Was will man da auch groß erzählen? Viel interessanter sind die Grabenkämpfe mit dem zahlungsunwilligen Versicherungsunternehmen, das sich stur stellt. Zweifellos gibt es Fälle, in denen Versicherer und Kunde unterschiedliche Ansichten und Standpunkte vertreten. Natürlich landen solche Fälle zuweilen auch vor Gericht, viel häufiger aber bei der zuständigen neutralen Schlichtungsstelle, dem Ombudsmann. Hier gingen quer durch alle Versicherungssparten im Jahr 2012 genau 17.263 Beschwerden über Versicherungsunternehmen oder Versicherungsvermittler ein. Bei weitem nicht alle davon bezogen sich auf einen Schadensfall. Nur in lediglich 36,4 % aller Beschwerdefälle sah die Schlichtungsstelle auch tatsächlich Anlass, die Entscheidung des Versicherungsunternehmens anzuzweifeln. Diese Zahlen unterstreichen, dass der absolute Großteil aller gemeldeten Versicherungsfälle korrekt bearbeitet wird. Und natürlich werden Schäden auch erstattet. Hierzu ein kurzer Blick auf die wichtigsten privaten Sachversicherungssparten:

Wohngebäudeversicherung

Anzahl der versicherten Schäden: ca. 2.040.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 3.996.000.000 Euro

Hausratversicherung

Anzahl der versicherten Schäden: ca. 1.147.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 1.265.000.000 Euro

KFZ-Versicherung (Haftpflicht + Kaskosparten zusammen)

Anzahl der versicherten Schäden: ca. 9.721.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 20.423.000.000 Euro

Unfallversicherung
Anzahl der versicherten Schäden: ca. 847.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 3.070.000.000 Euro

Rechtsschutzversicherung

Anzahl der versicherten Schäden: ca. 3.833.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 2.338.000.000 Euro

Schutzbrief

Anzahl der versicherten Schäden: ca. 915.000

Summe der geleisteten Gesamtschadenaufwendungen: 195.000.000 Euro

Allein in diesen sechs Sparten summieren sich im Jahr 2012 die versicherten Schäden auf beinahe 31,5 Mrd. Euro – fehlende private und gewerbliche Sparten, sowie nicht versicherte Fälle noch gar nicht mitgerechnet. Die deutschen Versicherer zahlen, aber natürlich nur dann, wenn ein Schaden auch versichert ist.

Ohne die Versicherungswirtschaft…

…wäre wohl so manches schlechter im Land. Das kann man wohl ganz klar so sagen. Steuerausfälle in Milliardenhöhe bekommt über kurz oder lang jeder Bürger zu spüren. Der Beitrag zum Bruttosozialprodukt durch die Versicherungswirtschaft ist enorm. Als Arbeitgeber oder Auftraggeber versorgt sie hunderttausende von Bürgern mit Einkommen. Und natürlich kommt sie auch ihrer Hauptaufgabe nach: Sie mildert persönliche Schicksalsschläge mittels versicherter Leistungen. Die Versicherungsbranche ist ein wichtigen Leistungsträger unserer Gesellschaft. Dafür hat sie auch einen gewissen Respekt verdient. Unser Anliegen war es, Vorurteile durch Fakten zu ersetzen. Es würde uns freuen, wenn uns dies zumindest ein Stück weit gelungen ist.

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Sparen mit staatlicher Unterstützung
Ein kleines Vermögen in sieben Jahren aufbauen und das auch noch mit staatlicher Förderung. Möglich machen es die Vermögenswirksamen Leistungen (VWL). Weil aber viele Arbeitgeber sich an den Sparbeiträgen nicht beteiligen, schrecken auch Arbeitnehmer vor dieser attraktiven Form der Vermögensbildung zurück. Dabei kann die Geldanlage gerade wegen der staatlichen Unterstützung auch für den „Alleinsparer“ sehr interessant sein. Anspruch auf VWL haben alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und auch Auszubildenden. Gesetzlich geregelt wird die Durchführung im sogenannten Vermögensbildungsgesetz. Ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeber einen Zuschuss zu den Vermögenswirksamen Leistungen zahlen muss, regelt in vielen Fällen der für die jeweilige Branche gültige Tarifvertrag. Ist der Arbeitgeber nicht an einen Tarifvertrag gebunden, entscheidet er über die Gewährung einer Zulage selbst. In jedem Fall überweist der Arbeitgeber oder die Bezugsstelle die vereinbarte Sparrate. Um den Zahlungsverkehr reibungslos abwickeln zu können, übersendet das vertragsführende Unternehmen, für das Sie sich entschieden haben, einen entsprechenden Überweisungsauftrag an Sie, oder aber gleich direkt an den Arbeitgeber oder die Bezugsstelle. Der Abzug der Sparrate erfolgt dann von Ihrem Nettoeinkommen und wird in der Lohnabrechnung aufgeführt.

Das Kleingedruckte

Im Rahmen der VWL können maximal 40,– Euro monatlich angelegt werden. Die Auswahl der Sparvertragsarten ist dabei gesetzlich begrenzt, wobei einige wenige noch gesondert förderfähig sind. Je nach gewähltem Produkt fällt dann auch die Auszahlungssumme unterschiedlich hoch aus. Für alle VL-Sparprodukte, mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge, müssen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben zahlen. Für „Alleinsparer“ werden die VWL attraktiv, da sie durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Allerdings muss die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr mit der Steuererklärung beantragt werden (Anlage N der Steuererklärung). Ein entsprechender Nachweis wird Ihnen von ihrem Vertragsunternehmen einmal im Jahr zur Verfügung gestellt. Wichtig ist auch, dass Sie Ihren Antrag auf Arbeitnehmersparzulage spätestens zum Ende des vierten Sparjahres gestellt haben müssen. Halten Sie diese Frist nicht ein, entfällt die Förderung für dieses Jahr. Das Finanzamt zahlt die Fördersumme am Ende der siebenjährigen Sperrfrist in den Vertrag ein. Erst dann können Sie über das angesparte Kapital verfügen. Bei dieser Betrachtung gilt das ursprüngliche Startdatum des Vertrags, nicht etwa der Eingang der letzten Sparrate. Ein Vertrag muss auch nicht ununterbrochen bespart worden sein, damit Ihr Anspruch auf Sparzulage nicht verfällt. Im Grunde genommen ist die Arbeitnehmersparzulage also eine staatliche Subvention. Dahinter steckt das Ziel, gerade kleinen bis mittleren Einkommensgruppen beim Aufbau einen gewissen Konsumvermögens unter die Arme zu greifen, bzw. einen Anreiz zu schaffen, sich mit der Sparform der Vermögenswirksamen Leistungen überhaupt erst zu befassen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage auch an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Diese sind, wie auf den folgenden Seiten beschrieben, je nach förderfähiger Sparform unterschiedlich.

Womit lässt sich trefflich sparen?

Wir möchten uns hier zunächst mit den Anlageformen befassen, die auch die Förderung der Arbeitnehmersparzulage genießen.

Bausparvertrag

Zu den beliebtesten VWL-Sparformen zählt der Bausparvertrag. Die Kernidee hinter dem Bausparen ist es, sich in der Ansparphase mit einem geringen Mindestzins (oft nur 1 %) zufrieden zu geben, um bei Zuteilungsreife einen sehr günstigen Zinssatz für ein wohnwirtschaftliches Darlehen zu erhalten. Vereinfacht ausgedrückt spart man etwa die Hälfte der vereinbarten Bausparsumme an, um die andere als Darlehen zu erhalten. Da die Bausparsummen bei VWL-Verträgen selten über 10.000 Euro liegen, ist die Darlehensoption naturgemäß nicht sonderlich interessant. Das Darlehen würde kaum für die Anschaffung einer neuen Küche oder Wohnzimmergarnitur ausreichen. Einige Bausparkassen bieten daher auch Tarife an, die bei Verzicht auf das Darlehen rückwirkend eine etwas höhere Verzinsung bieten. Wird das Sparguthaben nach sieben Jahren ausgezahlt, gibt es keine Auflagen, wie das Geld vom Anleger verwendet wird.

Vorteil: konstanter Wertzuwachs, bei Bedarf günstiges wohnwirtschaftliches Darlehen

Arbeitnehmersparzulage: 9 % p. a. auf max. 470 Euro jährliche Sparleistung -> max. 43 Euro/Jahr

Einkommensgrenze: bis 17.900 Euro (Alleinstehende), 35.800 Euro (Ehegatten)

Besonderheit: Ist der Anleger einkommensbedingt nicht mehr arbeitnehmersparzulagenberechtigt, fällt aber noch in die höheren Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie (25.600 Euro bzw. 51.200 Euro), werden seine Sparbeiträge im Rahmen der Wohnungsbauprämie gefördert. Zu beachten ist hierbei allerdings noch, dass Anleger, die bei Vertragsabschluss älter als 25 Jahre waren, die Auszahlung des Bausparvertrags auch nachweislich wohnwirtschaftlich nutzen müssen, um die Wohnungsbauprämie nicht zu verlieren.

Fondssparplan

Fonds sind „Anlagetöpfe“, die in verschiedene Wertpapiere investieren. Die Möglichkeiten der Anlage sind je nach Charakter des jeweiligen Fonds beschränkt. Ein Aktienfonds kann nur Aktien kaufen, ein Rentenfonds nur Rentenpapiere usw. Nicht jeder Fonds am Markt ist auch VWL-fähig. Das Angebot an möglichen Fonds ist mit mehreren Hundert dennoch sehr umfangreich und lässt kaum Anlagewünsche offen.

Da man mit jeder monatlichen Sparrate zum jeweils aktuellen Kurswert entsprechende Fondsanteile erwirbt, bildet sich zum Ende der Ansparzeit ein Durchschnittspreis. In schlechten Börsenphasen erwirbt man mehr Anteile, in guten weniger. Man spricht hier vom sogenannten Cost-Average-Effect. Die Kursschwankungen von Fondssparplänen bergen natürlich das Risiko in sich, dass man seine Anteile zu einem Zeitpunkt verkaufen möchte, zu dem der Kurs unter dem Durchschnittspreis liegt. Die Ertragschance geht bei einem Fonds in der Regel Hand in Hand mit dem Kursschwankungsrisiko (Volatilität). Selbstverständlich gibt es VL-geeignete Fonds, die sich in eher ruhigem Fahrwasser bewegen und auch ein größeres Sicherheitsbedürfnis befriedigen können.

Die Arbeitnehmersparzulage fällt bei dieser Anlageform gegenüber dem Bausparvertrag etwa doppelt so hoch aus. Hiermit soll das Kursschwankungsrisiko zusätzlich etwas ausgeglichen werden.

Vorteil: höchste Renditechance aller VWL-Anlageformen, höchste Förderung

Arbeitnehmersparzulage: 20 % p. a. auf max. 400 Euro jährliche Sparleistung -> max. 80 Euro/Jahr

Zu versteuerndes Einkommen: bis 20.000 Euro (Alleinstehende), 40.000 Euro (Ehegatten)

Weitere Anlageformen sind derzeit per Gesetz nicht für die Arbeitnehmersparzulage vorgesehen. Dennoch gibt es noch einige Lösungsmöglichkeiten, bei denen die Anlage bzw. der Einsatz der VWL sehr sinnvoll sein kann.

Attraktive Alternativen!

In der Regel werden die VWL direkt in einen wie oben beschriebenen Sparvertrag mit verhältnismäßig kurzer Laufzeit angelegt. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, langfristiger Finanzierungsprojekte unter Einsatz der VWL anzugehen.

Tilgung eines Darlehens

Sie können Ihre Vermögenswirksamen Leistungen auch zur Tilgung eines bestehenden Immobiliendarlehens verwenden. Ihre Tilgungsrate wird dadurch größer, das Darlehen dadurch schneller zurück geführt. Grundsätzlich gelten hier die Regelungen, die auch beim Bausparvertrag Anwendung finden.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Wer die vermögenswirksamen Leistungen für die betriebliche Altersvorsorge verwendet, kann im Alter profitieren. Vor allem Sparer, die keine staatliche Förderung erhalten, ziehen Vorteile aus diesem Modell. Dabei werden allerdings nicht wirklich die VWL angelegt, sondern der Arbeitnehmer verzichtet sogar darauf, dass der Arbeitgeber diese aufbringt. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass Sie statt des VWL-Zuschusses eine entsprechende Erhöhung Ihres Bruttolohns erhalten. Dieser Mehrbeitrag wird dann Basis einer Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge. Auf diese Weise schaffen Sie die Grundlage für eine Betriebsrente.

Da die VWL Steuer- und Sozialabgabenpflichtig sind, müssen Sie sich faktisch immer zu einem Teil an der Sparrate beteiligen, die in einem regulären VWL-Vertrag angelegt wird. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Arbeitgeber die vollen 40 Euro zuschießt. Ihr Anteil an den Sozialabgaben wird von Ihrem gewohnten Netto immer in Abzug gebracht.

Bei der Umwandlung zur Betriebsrente wird das Geld vom Brutto abgezogen und fließt komplett in den Rentenvertrag, ohne dass Ihr Nettogehalt angetastet wird. Dieser Lösungsweg ist vor allem dann interessant, wenn Sie einen Arbeitgeberzuschuss zu den VWL erhalten und ohne spürbare Belastung eine Altersvorsorge aufbauen bzw. abrunden möchten. Die allgemeinen Regelungen der betrieblichen Altersvorsorge gelten auch in einem solchen Fall uneingeschränkt.

Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL)

Dieser Lösungsweg ist der Umwandlung zur Betrieblichen Altersvorsorge recht ähnlich. Werden die Altersvorsorgewirksamen Leistungen zur Anlage gebracht, fließen sie in einen Vertrag mit Riesterförderung. Zusätzlich zu den regelmäßigen Sparbeiträgen, die vom Arbeitgeber abgeführt werden, fließt also auch noch die individuelle Riesterförderung für Sie und ggf. Ihre Kinder in einen solchen Vertrag ein.

Lebens-/Rentenversicherung

Eine weitere Möglichkeit, Kapital für den Ruhestand aufzubauen, ist eine private Lebens- oder Rentenversicherung, die mit VWL gespeist wird. Im Gegensatz zu bAV und AVWL verzichten Sie hier auf die Sozialabgabenersparnis bzw. Förderung, erhalten dafür allerdings etwas mehr Flexibilität. Wem dies wichtig ist und wer z. B. die Option wünscht, auch vorzeitig in einer Summe an das Vertragsguthaben zu kommen, findet hier eine gute Lösung der „arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge“.

Steter Tropfen füllt das Fass

Egal, ob Arbeitgeberzuschuss oder nicht, man sollte die Möglichkeiten der Vermögenswirksamen Leistungen nicht einfach links liegen lassen. In jungen Jahren bieten Sie eine gute Basis, erstes Kapital anzusammeln, später helfen Sie beim Immobilienerwerb und letztlich können Sie Ihre finanzielle Situation im Alter verbessern helfen. Für jeden Lebensabschnitt und für jeden Anlegertyp gibt es eine individuell anpassbare Einsatzmöglichkeit. Angesichts der maximalen Höhe der VWL sprechen wir natürlich bei keiner der regulären Anlagemöglichkeiten über riesige Summen, die im Rahmen der ersten Sperrfrist aufgebaut werden können. Wie so oft macht es aber auch hier die Regelmäßigkeit der Einzahlung. Wer freut sich nicht über einen „warmen Regen“ alle paar Jahre? Wer ein paar tausend Euro weniger am Haus abzahlen muss, wird sich sicher ebenfalls nicht beschweren. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen und gefallen! Haben Sie konkrete Ziele, die Sie etwas schneller verwirklichen möchten, finden wir ganz sicher auch hierfür gemeinsam eine passende Lösung für Sie!

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Wie kann ich meine Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen?

Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen

„Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott!“

Diese sprichwörtliche Aufforderung, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, gibt es in ähnlicher Form schon seit der Antike. In der heutigen Zeit bedeutet sie auch, selbst Vorsorge dafür zu treffen, durch Schicksalsschläge oder gesellschaftlichen Wandel nicht sozial abzurutschen. Diese Absicherung erfolgt im Regelfall über Versicherungen. Vater Staat unterstützt Sie in Ihren Vorsorgebemühungen, indem er Ihnen verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit einräumt. Wir möchten Ihnen ganz allgemein zeigen, welche Beiträge prinzipiell abgesetzt werden können. Die individuellen Auswirkungen für Sie persönlich können wir hier nicht berücksichtigen.Diese Broschüre dient nur der allgemeinen Information und ersetzt keinesfalls eine Beratung durch einen Steuerberater.

Die „klassischen“ Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten

Versicherungsbeiträge fallen grundsätzlich unter die „klassischen“ Vorsorgeaufwendungen. Hier werden allerdings nicht alle Versicherungssparten berücksichtigt. Berücksichtigung finden die Beiträge zu:

Vorsorgeaufwendungen

• Berufsunfähigkeitsversicherung

• Haftpflichtversicherungen, z. B.:

– KFZ-Haftpflichtversicherung

– Privathaftpflichtversicherung

– Diensthaftpflichtversicherung

– Vermögensschadenhaftpflicht (ö. D.)

– Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

– Tierhalterhaftpflichtversicherung

– Bauherrenhaftpflichtversicherung

– Gewässerschadenversicherung

– usw.

• Rentenversicherungen mit/ohne Kapitalwahlrecht mit Beginn vor dem 1. Januar 2005

• Kapitallebensversicherungen mit mind. zwölf Jahren Laufzeit und Beginn vor dem 1. Januar 2005

• Erwerbsunfähigkeitsversicherung

• Krankenzusatzversicherung, z. B.: – stationär – ambulant – Krankenhaustagegeld – Krankentagegeld – usw.

• Pflegezusatzversicherung

• Unfallversicherungen (ggf. 50 % Werbekosten, wenn auch Deckung für berufliche Unfälle geboten ist)

• Risikolebensversicherungen

• Sterbegelder

Werbungskosten:

• Berufsrechtsschutzversicherung (auch entspr. Anteil an umfangreicheren Deckungen)

Zur Geltendmachung im Rahmen Ihrer Steuererklärung nutzen Sie bitte die Anlage Vorsorgeaufwand. Den Nachweis über die Beitragshöhen können Sie auf verschiedene Arten erbringen: Beitragsrechnungen, Kontoauszüge, beim Versicherer angeforderte Bescheinigung, etc.

Beachten Sie bitte, dass es hier Obergrenzen gibt: 1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige

Seit 2010 gehen auch Kranken- und Pflegekassenbeiträge (gesetzlich und privat), sowie Beiträge zur Arbeitslosenversicherung voll in die Steuererklärung von Arbeitnehmern ein, da der Gesetzgeber die Risikovorsorge der Bürger durch das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ unterstützt. Selbstständige bzw. privat Krankenversicherte können den Teil in Ansatz bringen, der die sogenannte Basisversorgung bildet. Der exakte Beitrag wird jährlich vom Versicherer mitgeteilt.

Die Vorsorgeaufwendungen zur Altersvorsorge (Basisrente)
Die Bedrohung durch Altersarmut hat auch der Staat erkannt – und ist offensichtlich darüber besorgt, ob die gesetzliche Rente zum Leben ausreichen wird. Ganze 23.712 Euro können Ledige (Verheiratete 47.424 Euro) als jährliche Sonderausgaben absetzen. Die Summe wird erst ab dem Jahr 2025 zu 100 % berücksichtigt, davor steigt der Wertungssatz von Jahr zu Jahr um 2 % (z. B. 86 % in 2018 oder 90 % in 2020). Hier können Sie sich den mit Abstand größten Steuervorteil sichern.

In diesen Betrag fließen verschiedene Bereiche der Altersvorsorge hinein:

  • Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
  • Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Beiträge zu einer zertifizierten Basisrentenversicherung bzw. „Rürup-Rente“

Bei Beamten und beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird dieser Maximalbetrag um den fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung gekürzt. Um Beamte und Gesellschafter-Geschäftsführer mit versicherungspflichtigen Bürgern gleichzustellen, wird von den maximal abzusetzenden Sonderausgaben ein fiktiver Beitrag zur Rentenversicherung (19,9 % des Gehaltes) in Abzug gebracht.

Zur Geltendmachung im Rahmen Ihrer Steuererklärung nutzen Sie ebenfalls die Anlage Vorsorgeaufwand. Den Nachweis über die Beitragshöhen können Sie auf verschiedene Arten erbringen: Beitragsrechnungen, Kontoauszüge, beim Versicherer angeforderte Bescheinigung, etc.

Bei den Beiträgen zur Basisrente wurde der Nachweis erleichtert. Die Versicherer übermitteln die Beiträge zur Basisrente inzwischen elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt. Hierfür muss dem Versicherer allerdings Ihre schriftliche Zustimmung und Ihre Steueridentifikationsnummer vorliegen.

Mehr Vorsorgeaufwendungen zur Altersvorsorge („Riester-Rente“)

Die zweite Form der Altersvorsorge, die über Ihre jährliche Steuererklärung seitens des Staats gefördert wird, ist die „Riester-Rente“. Hier findet die Förderung primär über die Zulagen statt – je nach persönlicher Situation (Einkommen, Beitrag, etc.) kann sich aber auch noch eine über die Förderung hinaus gehende Steuerersparnis ergeben. Die Förderung fließt direkt in Ihren Vorsorgevertrag, die Steuerersparnis auf Ihr Bankkonto.

Pro direkt förder berechtigtem Sparer können hier Beiträge von bis zu 2.100 Euro (inkl. Ihrer Förderung) pro Jahr geltend gemacht werden. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren kommt es bei dieser Regelung gelegentlich zu Missverständnissen. Befinden sich beide Ehepartner in einem Arbeitnehmerverhältnis (Voll- oder Teilzeit), so sind sie beide direkt förder berechtigt. Zusammen können beide also 4.200 Euro (inkl. Förderung) an Riester-Beiträgen absetzen. Ist einer der Ehepartner nur indirekt über den anderen förder berechtigt (z. B. ein Arbeitnehmer, ein Selbstständiger), so erhalten beide zusammen nur die 2.100 Euro des direkt förderfähigen Partners.

Zur Geltendmachung im Rahmen Ihrer Steuererklärung nutzen Sie bitte die Anlage AV. Den Nachweis über die Beitragshöhen können Sie auf verschiedene Arten erbringen: Beitragsrechnungen, Kontoauszüge, beim Versicherer angeforderte Bescheinigung, etc.

Auch bei den Beiträgen zur „Riester-Rente“ wurde der Nachweis erleichtert. Auch hier muss dem Versicherer zur elektronischen Übermittlung Ihre schriftliche Zustimmung und Ihre Steueridentifikationsnummer vorliegen.

Ein genereller Hinweis zur Nachweiserbringung

Natürlich müssen Sie dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis über die Höhe der Versicherungsbeiträge erbringen. Dies kann durch Vorlegen der Rechnung erfolgen. Haben Sie für Ihre Verträge aber Lastschrifteinzug vereinbarte, erhalten Sie von keinem Versicherer automatisch eine neue Beitragsrechnung, wenn sich nichts an den Beiträgen geändert hat. Für das Finanzamt reicht es daher absolut aus, bei erstmaligem Abbuchen die Police zu den Steuer-Unterlagen zu nehmen – in den Folgejahren dann der Nachweis der Abbuchung über den Kontoauszug akzeptiert.

Verschenken Sie kein Geld!

Die jährliche Steuererklärung stellt für die meisten von uns ein eher lästiges Unterfangen dar. Dennoch ist sie nötig, will man kein Geld verschenken. Wer sich selbst beim Ausfüllen der Formulare unsicher ist, dem empfehlen wir, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren.

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Absicherung für Kinder
Ob Eltern jemals aufhören sich Sorgen um Ihre Kinder zu machen? Vermutlich nicht, kann man doch nicht immer bei ihnen sein und auf sie aufpassen. Kinder bedenken mögliche Gefahren bei ihrem Handeln meist nicht. Da kann viel passieren. Wer kommt für die Kosten auf? Und wie steht es um die grundsätzliche finanzielle Zukunft eines Kindes? Bei der Absicherung von Kindern sind einige Punkte zu bedenken. Nehmen Sie sich etwas Zeit dafür.

Treppensturz
Der 5jährige Phillip verbringt eine Woche bei seiner Großmutter. Als er in Eile die Treppe hinunter will, werden ihm die ungewohnt hohen Stufen der alten Treppe zum Verhängnis. Er stürzt die Treppe hinab und zieht sich mehrere Prellungen am Rücken und einen Bruch eines Unterarms zu. Auch mit dem Kopf schlägt er mehrmals hart auf, sodass sich ein Gerinnsel im Hirn bildet, das zwar in der Klinik entfernt werden kann – um eine dauerhafte Schädigung zu vermeiden, ist es aber leider zu spät. Phillip wird niemals wieder ohne fremde Hilfe leben können. Die Behandlungskosten werden zwar durch die Krankenversicherung der Eltern gedeckt, die anfallenden Kosten für den Hausumbau, Intensivtherapie, etc. gehen jedoch zu Lasten der Eltern.

Krankenhaus

Bei der 2jährigen Lisa wird ein schwerer Herzfehler diagnostiziert. Fälle dieser Art wurden vereinzelt bereits erfolgreich von einem Spezialisten in Heidelberg operiert. Dieser Arzt rechnet allerdings nicht im Rahmen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, sondern nur mittels Honorarvereinbarung. Lisas Eltern können ihre Krankenkasse zwar zu einer Teilübernahme der Kosten bewegen, müssen mit der Hausbank aber dennoch über einen größeren Kredit verhandeln.

Studium

Zum sechsten Geburtstag erhält Annalena von ihrer Oma einen Rentenvertrag, den diese mit einem monatlichen Sparbeitrag bedient. Wenn Annalena 20 wird, erhält sie für sechs Jahre eine monatliche Rente aus diesem Vertrag. Sie hofft, dass sie einmal studiert und möchte ihr auf diesem Weg ein „privates BAföG“ bescheren, damit sie sich einmal ganz auf ihr Studium konzentrieren kann und nicht noch parallel arbeiten muss. Leistungsbeispiele aus der Praxis Welche gesetzlichen Absicherungen für Kinder bestehen?

Kranken und Pflegeschutz
Im Rahmen der Familienversicherung sind Kinder über die Mitgliedschaft eines Elternteils gesetzlich krankenversichert. Anfallende Behandlungskosten sind im Rahmen des Leistungskatalogs der Krankenkassen also gedeckt. Auch Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung stehen einem Kind zu. In beiden Bereichen bestehen aber natürlich auch große Versorgungslücken, die man mit Ergänzungsschutz schließen kann. Privat Krankenversicherte können ihre Kinder per Meldung in dem Umfang versichern, den sie für sich selbst wählen.

Absicherung unfallbedingter Invalidität
Kinder stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings nur im Kindergarten, der Schule und auf dem direkten Weg hin und zurück. In Kinderhorten, Krippen und Krabbelgruppen kann ebenfalls bereits Schutz geboten sein – allerdings nur, wenn diese Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht stehen. Seit vielen Jahren liefert die Unfallstatistik das Ergebnis, dass der Großteil aller Unfälle daheim passiert. Über die Hälfte davon erleiden Kinder unter fünf Jahren. Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung ist bescheiden. Erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 % wird hier eine sehr kleine Rente geleistet. So erhielt ein Grundschüler nach einem schweren Unfall, der dazu führte, dass er wohl nie ein eigenes Einkommen erzielen kann, nur knapp 180 Euro Monatsrente. Um eine vernünftige Absicherung für ein Kind zu schaffen, können Eltern eine private Unfallversicherung abschließen. Solch ein Vertrag kann dann einen echten Einkommensersatz liefern. Auch für eine ausreichend hohe Kapitalleistung für die übers Leben anfallenden Umbaukosten und andere finanzielle Folgen eines Unfalls kann auf diesem Weg gesorgt werden.

Absicherung krankheitsbedingter Invalidität, Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit

Für diesen Bereich bietet das Sozialsystem für Kinder keinerlei Schutz. Für den Leistungsanspruch z. B. auf Erwerbsminderungsrente wäre es nötig, Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung einzubezahlen und die Anwartschaftszeiten erfüllt zu haben. Eine Mitversicherung von Familienmitgliedern über die Eltern, wie es bei den Krankenkassen der Fall ist, gibt es hier nicht. Kann ein Kind nach schwerer Krankheit also evtl. nie für sich selbst sorgen, wird es gezwungenermaßen irgendwann zum Sozialfall werden.

Versorgungslücken schließen

Die aufgezeigten Versorgungsprobleme können mit Produktlösungen verschiedener Versicherungssparten gelöst werden. Da Beiträge für Kinder in der Regel deutlich preiswerter kalkuliert sind als die für Erwachsene, ist es schon mit überschaubarem monatlichen Aufwand möglich, einem Kind den benötigten Versicherungsschutz aufzubauen. Dies kann auch ein sinnvolles „Geschenk“ von den Großeltern oder anderer Familienangehöriger sein.

Warum muss man etwas tun – und was?

Krankheit

Auch Kinder sind vor schweren Erkrankungen nicht sicher. Unfälle, Krebs,… für Eltern stellt ein solcher Schicksalsschlag die Welt auf den Kopf. Wie beruhigend muss es da sein, das Kind in die Hände eines Spezialisten geben zu können? Erfahrung bietet Sicherheit. Allerdings kann auch bereits eine einfache Blinddarmentfernung Probleme verursachen. Möchte man sein Kind nicht alleine im Krankenhaus lassen (Rooming In) fallen Kosten für die Unterbringung der Begleitperson an, die vom Krankenversicherer in der Regel nicht übernommen werden. Im Bereich der Krankenzusatzversicherung finden sich für fast alle denkbaren Fälle Lösungen. Da die Beiträge für Kinder ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen diese ausgesprochen niedrig aus. Einem Kind einen leistungsstarken Ergänzungsschutz zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bieten, ist also nicht mit hohen Kosten verbunden. So kostet ein stationärer Tarif, der eine Unterbringung im Ein-Bett-Zimmer, die Unterbringung eines begleitenden Elternteils und auch die Honorarvereinbarung eine Spezialisten übernimmt, für ein Kind kaum 5 Euro im Monat. Das Hauptaugenmerk bei der Ergänzung für den Krankheitsfall sollte auf den Bereichen liegen, in denen hohe Kosten schlummern und für Familien zu einer echten Belastung werden können. Neben dem bereits genannten stationären Bereich können auch Pflegekosten ein großes Problem werden. Auch hier fallen für die umfangreiche Absicherung eines Kindes nur geringe Beiträge an. Hat man diese Problembereiche abgedeckt, kann man sich immer noch Gedanken über Brille, Heilpraktiker, Kieferorthopädie und ähnliches machen. Die Kosten, die hier anfallen, sind zwar unschön – aber sicher nicht existenzbedrohlich.

Unfall

Je nach Grad und Schwere einer unfallbedingten Invalidität fallen Kosten an. Behandlungskosten werden in der Regel von der Krankenversicherung übernommen, die in gewissem Rahmen auch für Dinge wie einen Rollstuhl, Prothesen, etc. aufkommt. Möchte man seinem Kind hier allerdings bessere Qualität bieten, um dessen Leben angenehmer zu gestalten, muss man für diese Kosten selbst aufkommen. Beispielhaft sei hier eine moderne Handprothese genannt, die auf Restnervenimpulse reagiert, die seitens der Kasse bestenfalls bezuschusst werden würde. Auch hier fallen die Beiträge für Kinder sehr niedrig aus. Schwerpunkt in den möglichen Leistungsbereichen muss in jedem Fall auf die Invaliditätsleistung gelegt werden, wobei die Grundsumme nicht zu niedrig ausfallen sollte. Eine progressive Steigerung der Entschädigungsleistung ist ebenfalls empfehlenswert, da zu erwartende Kosten mit dem Grad der Invalidität steigen. Auch auf eine Erstattung kosmetischer Operationen kann geachtet werden, damit das Maximum getan werden kann, einem Kind z. B. nach einer starken Verbrennung im Gesicht das Leben leichter zu machen. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

Welche Bereiche sind außerdem zu beachten?

Arbeitskraftabsicherung

Auch an eine Absicherung der Arbeitskraft sollte bereits bei Kindern gedacht werden. Krankheit und Unfall können dafür sorgen, dass ein Kind evtl. nie ein eigenes Einkommen erzielen wird. Die Möglichkeiten der Absicherung sind hier allerdings überschaubar:

  • Unfallrente
  • Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • Schulunfähigkeitsversicherung
  • „MultiRenten“-Lösungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel frühestens ab dem 15. Lebensjahr abschließbar. Schutz vor den finanziellen Folgen von Schulunfähigkeit ist dagegen bereits ab dem 10. Lebensjahr – vereinzelt sogar noch früher – zu haben. Bereits ab Geburt bzw. kurz danach kann ein Tarif mit Option auf den späteren Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Empfehlenswert sind dabei insbesondere Produkte, die nur zu Vertragsbeginn eine Gesundheitsprüfung vorsehen, bei der späteren Ausübung der Option jedoch darauf verzichten. Dazu sollte man wissen, dass im Zuge der hohen Untersuchungsdichte von Kindern heutzutage leider nicht selten schon recht früh gesundheitliche Auffälligkeiten festgestellt werden. Diese Tendenz erhöht zwar einerseits im Grundsatz die Chancen auf eine erfolgreiche Behandlung, andererseits wird dadurch aber auch häufig der spätere Zugang zu uneingeschränktem Berufsunfähigkeitsschutz verbaut. Daher gilt: Die Hürde der Gesundheitsprüfung sollte so früh wie möglich genommen werden – am besten so schnell wie möglich nach der Geburt! Übrigens sind mit den sogenannten Multi-Renten auch alternative Absicherungslösungen verfügbar. Hierbei handelt es sich um eine Unfallrente, die nicht nur nach einem Unfall, sondern auch bei diesen weiteren Ereignissen zur Auszahlung kommen kann: Organschädigung (auch durch Krankheit wie z. B. Krebs), Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen,…) und Pflegebedürftigkeit.

Ausbildung, Aussteuer, Altersvorsorge

Eine Ausbildungsversicherung ist oft eine der ersten Versicherungen, an die Eltern oder Großeltern denken. Man möchte zur Volljährigkeit gerne ein kleines Startkapital für Führerschein, erstes Auto oder die erste Wohnung übergeben. Hierbei ließe sich schnell und einfach auch ein Grundstein zur Altersvorsorge legen. Es mag zunächst etwas befremdlich wirken, dass man sich bereits jetzt Gedanken über die Altersvorsorge eines Kindes machen soll, mit Blick auf die Inflation und den bevorstehenden Strukturwandel im Land kann man allerdings sagen: „Je früher man sich dieses Themas annimmt, desto besser“. Sehr viele Rententarife lassen sich bereits für Kinder abschließen und bieten die Möglichkeit, zu einem gewünschten Alter eine Teilentnahme des angesammelten Kapitals vorzunehmen, um das Kind beschenken zu können. Steht das Kind dann voll im Berufsleben, kann der Vertrag von diesem übernommen und weiter bespart werden – ohne die anfängliche Belastung der Abschlusskosten. Das ist ein sinnvolles Geschenk für einen jungen Menschen. Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.

Worauf sollten Sie im Zusammenhang mit Kindern noch achten?

Privathaftpflicht
Leben Kinder bis 6 Jahren in Ihrem Haushalt, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob Ihre Privathaftpflicht eine Deckung für deliktunfähige Kinder bietet. Kinder in diesem Alter sind für Schäden, die sie verursachen, nicht haftbar zu machen. Ihre Haftpflichtversicherung würde also nur dann leisten, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Die Ablehnung eines Schadens bei Nachbarn oder Familie kann schnell für böses Blut sorgen. Eine entsprechende Deckungserweiterung hilft, dies zu verhindern.

Rechtsschutz
Leider meinen es nicht alle Menschen, auf die ein Kind treffen kann, auch gut mit ihm. In 2011 gab es beinahe 15.000 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Zusammen mit den Fällen körperlicher Misshandlungen ergibt sich eine enorme Anzahl von Fällen pro Jahr, in denen Kinder traumatische Erlebnisse erleiden müssen. Ein Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten bietet eine wertvolle Hilfe bei der Bewältigung des Konfliktpotenzials gegen den Verursacher einer Gewaltstraftat (Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, schwere Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der persönlichen Freiheit, Mord und Totschlag). Durch die Möglichkeit als Nebenkläger aufzutreten, wirkt man im Rahmen des gesetzlich Möglichen aktiv an der Bestrafung des Täters mit, was den Verarbeitungsprozess begünstigt. Weiterhin können so speziell Ihre Ansprüche als Opfer einer Gewaltstraftat im Strafgerichtsprozess durchgesetzt werden. Dieser Leistungsbaustein sollte in jedem Privatrechtsschutz enthalten sein.

Kinderabsicherung – Drei kleine Mäuschen

„Eltern werden ist nicht schwer, Eltern sein dagegen…“

Neben aller Freude am Nachwuchs beginnen nun auch eine Zeit der Verantwortung und des Kümmerns. Kinder brauchen – das ist bekannt – so viel: Ein liebevolles Zuhause, Förderung, fürsorgliche Eltern,… und auch vorsorgende Eltern, denn nicht immer scheint die Sonne. Wenn ein Schatten auf Ihr Kinde fällt, möchten Sie doch sicher, dass bei Krankheit oder nach einem Unfall die bestmögliche Versorgung zur Verfügung steht, oder? Am besten ohne kassenärztliche Selbstbehalte oder einen Termin bei Ihrer Bank, um alles bezahlen zu können. Um Ihnen diese Sorgen zu nehmen, bieten wir Ihnen mit dem Kinderprodukt „Die kleinen Mäuschen“ eine optimale Versorgung im Krankheitsfall.

Drei kleine Mäuschen

Mäuschen 1: Das ist unser erstes Mäuschen. Es kümmert sich um die Absicherung für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes. Da Kinder nicht gerne ohne ihre Eltern sind, werden von ihm die Kosten für die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus übernommen. Damit man auch schnell und ungestört gesund wird, dürfen der kleine Patient und seine Mama oder sein Papa in einem Einzelzimmer übernachten. Und weil die Eltern ihr Kind in den richtigen Händen wissen wollen, erfolgt die Behandlung durch einen Privatarzt – das kann auch ein teurer Spezialist sein.

Mäuschen 1

Krankenhaus

  • Unterbringung im Einbettzimmer
  • Behandlung durch einen Privatarzt
  • Rooming-in für ein Elternteil bis zum 10. Lebensjahr Ihres Kindes
  • Ambulante Operationen
  • Freie Krankenhauswahl
  • Tagegeld bei Reha-Maßnahmen

0 14 Jahre: 5,06 Euro mtl.

14-21 Jahre: 9,61 Euro mtl.

Leistungsbeispiel:

Behandlung durch einen Spezialisten

Töchterchen Emma leidet seit langem unter einem angeborenen Herzfehler. Zusammen mit ihrer Mutter besuchte sie viele verschiedene Ärzte, aber keine Behandlung und keine Therapie hat geholfen. Durch einen Bekannten erfährt Frau Huber von einer speziellen Operationsmethode. Diese wird jedoch nur von einem Spezialisten in Deutschland durchgeführt, der nur Privatpatienten behandelt. Da Frau Huber eine Krankenzusatzversicherung für Ihre Tochter Emma abgeschlossen hat, kann sie von ihm behandelt werden. Auch die freie Krankenhauswahl ist ein Bestandteil ihrer Zusatzversicherung.

Mäuschen 2: Unser zweites Mäuschen sorgt für schöne Zähne. Denn nichts ist schöner als das Lächeln des eigenen Kindes. Und damit das Lächeln auch schön bleibt, müssen die Zähne schließlich gerade sein. Sollten die kleinen Zähnchen dennoch schief wachsen, benötigt das Kind eine kieferorthopädische Behandlung. Und weil die sehr teuer werden kann, gibt das kleine Mäuschen einen Zuschuss. Die Zahnspange soll – sofern möglich – nicht auffallen. Daher möchte man auf eine höherwertige Ausführung zurückgreifen, deren Brackets durchsichtig sein sollen. Eine jährliche Reinigung der Beißer ist auch noch mit dabei! Klingt doch super, oder?

Mäuschen 2

Zahnarzt/Kieferorthopäde

  • 90% für Kieferorthopädie inkl. Vorleistung der GKV in KIG 3-5
  • 55% für Kieferorthopädie in KIG 1 und 2
  • Mini-, und Kunststoff-Brackets, Retainer u.v.m.
  • 100% für Vollnarkose und Akupunktur beim Zahnarzt
  • Professionelle Zahnreinigung

0 20 Jahre: 10,40 Euro mtl.

Leistungsbeispiel:

Frau Müller hat immer großen Wert auf die Zahnpflege ihres Sohnes Benjamin gelegt. Da er aber eine Fehlstellung hat (KIG 2), benötigt er eine Zahnspange. Sohn Benjamin wünschte sich Mini-Brackets und farblose Bögen, jedoch ist die Rechnung höher als erwartet. Von ihrer gesetzlichen Krankenkasse erhält sie keinen Zuschuss. Frau Müller muss die kompletten Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Ihre private Zahnzusatzversicherung erstattet ihr einen Teil der verursachten Kosten.

Mäuschen 3: Das dritte Mäuschen ist gerne experimentierfreudig. Und zwar dann, wenn die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß. Dann sorgt es nämlich dafür, dass der kleine Patient an alternativen Heilmethoden teilnehmen kann. Sei es Akupunktur, Osteopathie oder chiropraktische Behandlungen, das kleine Mäuschen lässt nichts unversucht.

Mäuschen 3

Heilpraktiker

  • 80% für alternative Heilmethoden
  • Heilmittel, sowie Arznei- und Verbandmittel

0 21 Jahre: 6,53 Euro mtl.

Leistungsbeispiel:

Jahrelang litt die jüngste Tochter Alina von Frau Unger an schlimmen Kopfschmerzen. Sie hat viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung haben Frau Unger und ihre Tochter einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihrer Tochter helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker, noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau Unger eine private Zusatzversicherung für ihre Tochter abgeschlossen hat, bekommt sie einen Teil der Kosten von dieser erstattet.

Passen unsere zu Ihrem Mäuschen?

Unsere Mäuschen passen zu jedem Kind – schon ab der Geburt – das unter dem Schutz einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) steht. In der Regel sind Kinder ja über die Eltern in der GKV mitversichert.

Welche Tarife bei welchen Versicherern?
Stationäre Zusatzversicherung – Barmenia Tarif Top S Zahnzusatzversicherung – Münchener Verein 572, 574 Ambulante Zusatzversicherung – Consal Tarif NaturPRIVAT

Viele Leistungen in einem Paket das war das Ziel der Einführung von „drei kleine Mäuschen“, das Kinderprodukt mit drei leistungsstarken Zusatztarifen und zu Preisen, die sich jeder leisten kann.

Welcher zusätzliche Schutz ist zu empfehlen?

Als eine der wichtigsten Versicherungen schützt die Schulunfähigkeitsversicherung vor den wirtschaftlichen Folgen, falls Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Schule besuchen kann und somit später nicht oder nicht in vollem Umfang am Erwerbsleben teilnehmen kann. Beim Herumtollen auf Spielplätzen kann viel passieren. Ein Moment der Unachtsamkeit und schon fällt das Kind vom Klettergerüst. Eine Unfallversicherung schützt, wenn die Folgen über Schrammen und Kratzer hinausgehen. Sollte Ihr Kind eine körperliche Beeinträchtigung erleiden, übernimmt die Unfallversicherung den finanziellen Ausgleich der entstehenden Kosten (z.B. Umbaukosten am Haus oder Einkommenseinbußen) in Form einer Kapitalauszahlung oder einer Rente. Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung für Sie als Eltern. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen, z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim, nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“ und für Ihren Unterhalt aufkommen. Auch ans Sparen will gedacht sein – egal auf welchen Weg Sie hierbei setzen – je früher Sie beginnen Geld für Ihren Nachwuchs bei Seite zu legen, desto stärker machen sich Zins- und Zinseszins-Effekte bemerkbar. Ob das Geld nun für die Einrichtung der ersten eigenen Wohnung, für den Führerschein, das erste Auto oder das Studium verwendet wird ist hierbei zweitrangig. Auch kleine Beträge machen sich schnell bezahlt – Sprechen Sie uns einfach darauf an! Wir finden gemeinsam die richtige Lösung!

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Absicherung ist ein menschliches Grundbedürfnis

Schon seit Urzeiten ist es ein Bedürfnis der Menschen, sich vor Risiken zu schützen. Mit der Zeit haben sich auch die Risiken geändert, denen wir und unser Hab und Gut ausgesetzt sind – das Bedürfnis der Absicherung ist jedoch geblieben und Versicherungen helfen. Versicherungen gibt es wie „Sand am Meer“ und für die Absicherung verschiedenster Risiken. Ob sie alle sinnvoll und tatsächlich bedarfsgerecht sind, sei einmal dahingestellt. Soviel vorweg gesagt: Sie müssen sich nicht gegen jede denkbare Gefahr versichern. Überversichert will ja schließlich auch niemand sein. Doch es gibt Absicherungen, auf die Sie keinesfalls verzichten sollten, da diese im Zweifel Ihre Existenz sichern können. Mit der folgenden Information möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen, Ihnen die wichtigsten Versicherungen kurz vorstellen und Sie für diese sensibilisieren.

Was brauchen Sie?

Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt.Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden! Besitzer von Hunden, Pferden, Öltanks oder Drohnen benötigen gegebenenfalls einen zusätzlichen Haftpflichtschutz, der nicht in der Privathaftpflichtversicherung beinhaltet ist.

Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht, stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichtsund Anwaltskosten beider Parteien. Daher ergibt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Unfallversicherung
Sollten Sie bereits eine Unfallversicherung abgeschlossen haben, empfiehlt es sich in jedem Fall zu prüfen, ob die Versicherungssummen ausreichend hoch gewählt wurden – und ob die für Sie hinterlegte Berufsgruppe korrekt ist. Handwerklich tätige Menschen müssen durch ihr höheres Unfallrisiko auch einen höheren Beitrag zahlen. Ist die Berufsgruppe falsch hinterlegt, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Leistung auf den Berufsgruppen-Prämiensatz des Zahlbeitrages angepasst wird. Die Folge ist dann eine deutlich niedrigere Entschädigung. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie darin mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung kann zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Es ist unbedingt empfehlenswert zu prüfen, ob eine ausreichende, korrekte Deckung vorhanden ist. Ansonsten sollte die Versicherung angepasst werden.

Hausratversicherung
In einer Wohnung sammeln sich hohe Werte an. Dessen wird man sich oft erst nach einem Schadensfall bewusst. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand kann jedoch schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.

Glasversicherung
Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflichtversicherung erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.

Was benötigen Sie zur persönlichen Vorsorge?

Dass durch das System unserer Sozialversicherungen nur eine gewisse Grundsicherung zu erwarten ist, hat wohl jeder schon gehört. Der Wandel der Altersstruktur unserer Bevölkerung und das Umlageverfahren machen es fraglich, ob die Absicherung mittelfristig überhaupt noch auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann. Bereits jetzt tun sich große Deckungslücken auf, die man zum Glück in vielen wichtigen Bereichen schließen kann:

Solide Gesundheitsversorgung
Einer der wichtigsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für hohe Lebenserwartung und Lebensqualität.

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen – wenn überhaupt. Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate werden nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belasten das Kassenmitglied noch zusätzlich.

Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden:

Stationäre Zusatzversicherung – Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Krankentagegeldversicherung – Sind Sie durch eine Erkrankung nicht arbeitsfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell mehrere Hundert Euro zu Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.

Zahnzusatzversicherung – Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke für 700,-Euro würde demnach mit maximal 455,-Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenfalls nur mit 455,-Euro bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.

Pflegeergänzung

In Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, was kein reines „Alte-Leute-Problem“ ist. Das Risiko zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen, ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen meist schlechter bezahlten Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen finanziellen Alltag damit auch bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet. Haben Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen? Bei Veränderung der Lebensumstände (beispielweise bei Beförderung, Hochzeit oder Geburt eines Kindes) bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Altersvorsorge
Auch wenn Sie mitten im Berufsleben stehen, sollten Sie sich überlegen, wie Ihre finanzielle Situation als Rentner aussehen soll. Die gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Sie dürfen vor diesem großen Problem keinesfalls die Augen verschließen. Je früher Sie anfangen eine Altersversorgung aufzubauen, desto weniger müssen Sie sparen. Der Zinses-Zins-Effekt belohnt jeden, der sich früh um seine unvermeidbare Altersversorgung kümmert.

Vermögenswirksame Leistungen

Auch mittelfristiges Sparen ist ein Bereich, den Sie bedenken können. Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen ist ein erster guter Schritt, ein gewisses Vermögen aufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anlage. Je nach Höhe Ihres Einkommens und der Art des gewählten Anlageprodukts kommen Sie ggf. in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Der Fiskus fördert Ihr Sparbestreben somit bis zu 20 % im Jahr.

Treffen Sie die richtigen Entscheidungen für Ihre Absicherung
Leider reicht es nicht aus, auf das Beste zu hoffen und einfach in den Tag hinein zu leben. Nein, auch eher negativ Behaftetes muss bedacht und soweit möglich Vorsorge getroffen werden. Hier passiert aber nichts von alleine. Die Weichen für eine finanziell sorgenfreie Zukunft müssen Sie selbst stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach den richtigen Komponenten für Ihre Absicherung.

Berufsbezogene Versicherungen

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Etwas von der Welt sehen…

Viele junge Menschen auf der ganzen Welt nehmen sich nach Schule oder Studium eine kleine Auszeit, bevor sie ins Berufsleben eintreten. Man möchte etwas von der Welt sehen – und wann sonst hat man nochmal diese Freiheit, das anzugehen?

Eine Auslandsstelle als Au-pair bzw. Demi-pair scheint hier eine gute Lösung zu sein. Eingegliedert in eine Gastfamilie lernt man Land und Leute kennen. Die Sprache lernt sich dabei quasi von alleine. Als Hilfe im Haushalt oder Betreuung der Kinder der Gasteltern kann man sich sogar ein monatliches Taschengeld verdienen, von dem sich vielleicht sogar was sparen lässt. Vielleicht nur ein kleines Abenteuer – in jedem Fall aber eine ganz tolle Erfahrung für den/die Au-pair. Der Unterschied zwischen Au-pair und Demi-pair liegt übrigens lediglich darin, dass ein Demi-pair nur halbtags in der Gastfamilie arbeitet und die restliche Zeit des Tages dazu nutzt, gezielt an den eigenen Fremdsprachkenntnissen zu arbeiten (z. B. Sprachkurse an Sprachschulen). Der Einfachkeit halber möchten wir im weiteren Verlauf dieser Broschüre nur von Au-pairs sprechen. Die Regelungen sind für beide identisch.

Selbst Gastfamilie sein

Gut 10.000 Au-pairs verschlägt es Jahr für Jahr nach Deutschland. Es könnten noch mehr sein, denn seit Jahren gibt es mehr Bewerber als Gastfamilien. Sie tragen sich mit dem Gedanken, selbst ein(en) Au-pair in Ihrer Familie aufzunehmen? Die gemeinsame Zeit wird bestimmt ein ganz besonderes Erlebnis. Lassen Sie uns aber zunächst einen Blick auf die Anforderungen werfen, die die Bundesagentur für Arbeit auch in ihrem Merkblatt für Gasteltern veröffentlicht:

  • Eigenes Zimmer
    Ihr Au-pair braucht auch seine Privatsphäre und einen Ort, um sich mal zurückziehen zu können. Es möchte ja sicher niemand rund um die Uhr öffentlich leben.
  • Teilnahme am Familienleben
    Sie sind Gastfamilie Ihres Au-pairs. Das Kennenlernen deutscher Sitten und Gebräuche sowie das Erlernen der Sprache stehen hier im Vordergrund. Ein Au-pair ist keine billige Putzfrau oder Haushaltshilfe. Er oder sie ist ein Gast, der mit Ihnen zusammen am Esstisch sitzen sollte. Auch bei Ausflügen oder anderen Familienaktivitäten sollte das Familienmitglied auf Zeit mit eingebunden werden. Sorgen Sie einfach dafür, dass Sie in guter Erinnerung bleiben, dann passt das schon.
  • Abschluss eines Au-pair-Vertrags
    Auch wenn es sich durch die große Familiennähe um ein besonderes Beschäftigungsverhältnis handelt, ist und bleibt es im Kern doch ein Beschäftigungsverhältnis, das Sie hier mit Ihrem Au-pair eingehen. Die Rahmenbedingungen müssen natürlich schriftlich festgehalten werden. Der Au-pair-Vertrag beinhaltet u. a. Die Dauer der Au-pair-Beschäftigung, den Beginn, die Höhe des monatlichen Taschengelds und die Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen u. ä. Im Regelfall bietet Ihnen jede Aupair-Agentur einen Mustervertrag zum Download an, den Sie verwenden können.
  • Abschluss einer Au-pair-Versicherung
    Auf die hier geforderten Teile gehen wir auf den folgenden Seiten näher ein.

Au-pair-Versicherung

Wenn Sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Sie als Gasteltern verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuschließen. Vorgeschrieben ist eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls.

Eine vollständige Au-pair-Versicherung besteht aus diesen fünf Bausteinen:

  • Krankenversicherung
    Die Bundesagentur für Arbeit schreibt diese vor. Vom Umfang her soll sich die Au-pair-Krankenversicherung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Neben ambulanter und stationärer Behandlung deckt sie auch den Rücktransport bei schwerer Erkrankung mit ab. Auch Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind mit abgedeckt. Behandlungen können grundsätzlich bei jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt erfolgen. Eine Einschränkung bei der Wahl gibt es nicht, sofern diese nach Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte abrechnen. Je nach gewähltem Versicherungstarif liegt die Erstattung der Kosten zwischen dem 1,8fachen und dem 3,5fachen Satz der Gebührenordnung. Zu Ihrer Orientierung: Ohne schriftliche Begründung können Ärzte bei gesetzlich Versicherten bis zum 2,3fachen Satz abrechnen (Regelhöchstsatz). Die Absicherung für Ihr Au Pair sollte daher ebenfalls mindestens diesen Erstattungssatz berücksichtigen, damit Ihnen möglichst keine Restkosten entstehen. Beachten Sie bitte, dass zwischen den Tarifen am Markt noch weitere Unterschiede bestehen. Selbstbeteiligungen oder die Maximalerstattung bei medizinisch angeordneten Rücktransporten ins Heimatland seien hier nur beispielhaft genannt.
  • Unfallversicherung
    Auch sie zählt zu den vorgeschriebenen Versicherungen. Die Leistungen eines solche Vertrags beinhalten Kapitalzahlungen bei unfallbedingt eingetretener Invalidität oder Tod. Vorschriften hinsichtlich der Absicherungshöhen gibt es allerdings nicht. Die in Frage kommenden Anbieter für Au-pair-Tarife stellen daher im Regelfall feste Pakete mit unterschiedlichen Versicherungssummen zur Auswahl, zwischen denen Sie sich entscheiden können.
  • Privathaftpflichtversicherung 
  • Haftpflichtversicherung für Au-pair-Tätigkeiten
    Beide Punkte möchten wir gerne gemeinsam behandeln, da sie nur schwerlich getrennt voneinander gelöst werden können. Spezielle Au-pair-Tarife decken ohnehin beide Bereiche ab. Hier stehen Schäden im Fokus, die Ihr Au-pair als Erfüllungsgehilfe Ihres Haushalts im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihre Famile verursacht – aber auch solche, die Ihnen als Gastfamilie zugefügt werden. Die „Au-pair-Lösungen“ zur Haftpflichtversicherung sind in der Regel als „Lückenschluss“ für eine evtl. bereits bestehende Absicherung gedacht. Ihr Au-pair kann ja bereits eine eigene Haftpflichtversicherung im Heimatland abgeschlossen haben, ebenso kann es – abhängig von Anbieter und Tarif – möglich sein, dass Ihr Au-pair im Rahmen Ihrer eigenen Privathaftpflicht mitversichert ist. Für viele Ausschlüsse im bestehenden Schutz tritt dann der Au-pair-Tarif ein. Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass bei diesen Tarifen Schäden an beweglichen Gegenständen der Gastfamilie (z. B. Bilder, Mobiliar, Haushaltsgeräte,…) ausgeschlossen sind. Schäden, die an Wohnräumen verursacht werden, sind aber bei vielen Anbietern bereits eingeschlossen. Perfekter Rundum-Schutz ist damit zwar nicht verfügbar – Schutz vor großen, existenzbedrohenden Schadensereignissen ist hingegen problemlos erhältlich.
  • Abschiebekostenversicherung
    Die meisten Ausländerbehörden verlangen zur Erteilung eines Visums eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den Gasteltern, dass diese ggf. für die Kosten einer Abschiebung aufkommen. Zu einer solchen kann es z. B. dann kommen, wenn Ihr Au-pair straffällig wird (z. B. Drogenhandel). Eine Abschiebekostenversicherung kommt für solche Fälle – ggf. nach Abzug einer Selbstbeteiligung – bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme auf.Je nach Heimatland können die Kosten so zwischen ca. 600 und ein paar tausend Euro ausfallen. Ein Großteil der Anbieter von Abschiebekostenversicherungen hängen diese formal an eine Haftpflichtversicherung (s. o.) an. Es sind auch Fälle bekannt, in denen Au-pairs am Ende des geplanten Aufenthalts, also dann, wenn auch das Visum abläuft, das Land nicht verlassen und in die Illegalität abtauchen. Auch hier können Gasteltern theoretisch für die Abschiebekosten zur Kasse gebeten werden, wenn die Personen erst nach Jahren wieder aufgegriffen werden. Da der Versicherungsschutz der Abschiebekostenversicherung spätestens mit dem Visum ausläuft, gibt es keine Möglichkeit, sich gegen diese Fälle abzusichern, die ganz sicher eine absolute Ausnahme darstellen. Einschlägige Internetforen, in denen sich ehemalige Gasteltern von Au-pairs austauschen, führen nahezu keine „Abtauchberichte“, weshalb man unserer Ansicht nach mit diesem theoretischen Restrisiko gut leben kann.

Alle geforderten bzw. empfohlenen Bausteine können problemlos und recht preiswert über spezielle Versicherungslösungen abgedeckt werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei den meisten Anbietern zwischen Einstiegs- und Premiumtarif oft nur wenige Euro an monatlichem Beitragsunterschied liegen. Der Griff zum hochwertigen Schutz kostet daher kein Vermögen und kann helfen, Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven zu schonen. Wir helfen Ihnen hier sehr gerne, einen Schutz zu finden, der sein Geld wert ist. Wir empfehlen, dieses Thema sehr frühzeitig anzugehen, da es direkte Auswirkungen auf ein evtl. benötigtes Visum haben kann.

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Wenn man flügge wird…

Mit dem Ende der Schulzeit und dem Antritt einer Ausbildung ändert sich gewaltig viel in Ihrem Leben. Längere Arbeitszeiten, weniger Freizeit und weniger Toleranz für Jux, Tollerei und Fehler. Dieser erste Schritt in die Erwachsenenwelt fordert Sie. Viele Erfahrungen werden zum ersten Mal überhaupt gemacht. Geht der Ausbildungsbeginn auch mit einem Auszug zum Ausbildungsort einher, stehen Sie erstmals ganz allein auf eigenen Beinen. In dieser Phase gibt es tausend Dinge, die man im Kopf hat – und bedenkt sehr vieles von dem nicht, was es zu regeln gäbe. Natürlich auch, weil man als junger Erwachsener diese Dinge noch gar nicht weiß. Wir möchten Ihnen daher dabei helfen, wichtige Weichen zu stellen, damit Ausbildung und die Zeit danach nicht durch böse Überraschungen überschattet werden.

Persönliche Absicherung

Absicherung der eigenen Arbeitskraft

Es mag Ihnen verfrüht erscheinen, aber schon zu Beginn der Ausbildung sollte man über eine Berufsunfähigkeitsversicherung nachdenken. Schließlich scheidet jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben aus.

Normalerweise müssen Versicherte zunächst fünf Jahre lang Beiträge einzahlen, bevor sie Leistungen erwarten können. Sonderregelungen sorgen jedoch dafür, dass Berufseinsteiger schon vom ersten Arbeitstag an in der Rentenversicherung geschützt sind. Sie können eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten, wenn sie durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht mehr in der Lage sind, drei Stunden täglich zu arbeiten. Grundsätzlich genügt hier schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung Zeitpunkt des Unfalls oder der Erkrankung. Zudem besteht ein Rentenanspruch, wenn eine Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit eintritt und innerhalb der zurückliegenden zwei Jahre mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

88,5 % aller Berufsunfähigkeitsfälle haben eine Krankheit als Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Die guten Tarife am Markt leisten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Reha Maßnahmen nach einem Unfall etc.

Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für einen Auszubildenden die Möglichkeit, bis zu 1.000 Euro monatlicher Rente abzusichern, also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Eine spätere Anpassung der Absicherung an das höhere Einkommen als ausgelernte Fachkraft ist in vielen Tarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Bedingt durch das junge Alter und dem damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Auf sie sollte keinesfalls verzichtet und so schnell wie möglich abgeschlossen werden.

Daneben gehen 11,5 % aller Berufsunfähigkeiten auf Unfälle zurück. Sie können über eine Unfallversicherung finanziell abgesichert werden. Allerdings ist eine Unfallversicherung Erstling dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann.

Früh genug für das Alter vorsorgen
Auch das Thema Altersvorsorge sollte möglichst frühzeitig angegangen werden. Sie haben vermutlich wohl noch nie langfristig so viel Geld verdient wie jetzt. Man richtet sein Konsumverhalten nach den verfügbaren Mitteln aus, daher wird Ihnen Geld nicht fehlen, an das Sie nicht gewöhnt sind. Im Kern ist der Vermögensaufbau für das Alter eine sehr einfache Sache: Für ein bestimmtes Sparziel muss über eine bestimmte Anzahl von Jahren ein bestimmter Sparbeitrag angesammelt werden.

Wer mit 17 Jahren bis zum 67. Lebensjahr monatlich 100 Euro spart, hat am Ende (ohne Zinsgewinn) 60.000 Euro. Wer wartet bis er 30 ist, muss für das selbe Ergebnis bereits 167 Euro sparen, der 40jährige gar 186 Euro. Zeit ist also ein wichtiger Faktor, wenn man die Belastung für die Altersvorsorge niedrig halten will. Wer sich bereits früh um dieses Problem kümmert, der wird vom Zinses-Zins-Effekt belohnt. Je nach gewünschter Flexibilität, steuerlicher Behandlung und Risiko-Vorlieben kann ein anderer Durchführungsweg oder ein anderes Produkt der bzw. das für Sie Passende sein. In welcher Kombination es am besten passt, können wir nur im persönlichen Gespräch feststellen. Auf den Sonderfall „Riester-Rente“ sei hier aber bereits hingewiesen:

Bedingt durch die relativ niedrige Ausbildungsvergütung erhalten Auszubildende bereits bei sehr geringen monatlichen Sparraten die volle Riester-Förderung. Diese beträgt pro Jahr immerhin 154 Euro. Wer bis zum 25. Lebensjahr erstmalig einen Riester-Vertrag abschließt, erhält zusätzlich noch einen einmaligen Berufsstarterbonus in Höhe von 200 Euro.

Beispiel:

18jähriger Auszubildender zum Verfahrensmechaniker (2. Lehrjahr), Ausbildungsvergütung 650 Euro

Nötiger Monatsbeitrag für Riester: 13,17 Euro (=158,04 Euro im Jahr)

Förderung im ersten Jahr: 154 Euro Grundförderung + 200 Euro Berufsstarterbonus = 354 Euro Gesamtförderung

In diesem Beispiel erhält der Auszubildende mehr als das Doppelte seines Eigenbeitrags als Fördergeschenk. Eine Riester-Rente kann also eine sehr lohnende Form der Altersvorsorge sein.

Krankenversicherung

Auszubildende sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie fallen somit mit Ausbildungsbeginn aus der elterlichen Familienversicherung heraus. Da der größte Teil der Leistungen der 145 Krankenkassen in Deutschland über das Sozialgesetzbuch geregelt wird, sind diese Leistungen absolut identisch. Lediglich bei den freiwilligen Leistungen gibt es kleine Unterschiede. Fest steht auf jeden Fall, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung der gesetzlichen Krankenversicherungen gibt. Bedingt durch das normalerweise junge Alter eines Auszubildenden sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zahnzusatz, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen…). Vor allem der Bereich der stationären Zusatzversicherung verdient hier große Aufmerksamkeit. Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein-, bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist auch ein schneller Genesungsverlauf.

Während der Ausbildung noch mitversichert?!?

Für die Dauer der Ausbildung genießen Sie in einigen Fällen noch Versicherungsschutz über die Verträge Ihrer Eltern. Lassen Sie uns die wichtigen Sparten einzeln betrachten.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt. Für die Dauer der ersten Berufsausbildung sind Sie im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Beziehen Sie eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien inbegriffen ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir den umgehenden Abschluss eines eigenen Vertrags.

Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in welchem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für deren Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und macht daher großen Sinn. Auch bei dieser Versicherungssparte sind Sie im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt.

Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls Sie die erste eigene Wohnung bzw. ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort beziehen, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, wenn Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso wäre zu prüfen, ob Ihr erster PKW mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

KFZ-Versicherung

Zum Ausbildungsbeginn belohnen sich junge Leute vermutlich mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Leider zeigen die Statistiken, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine KFZ-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf einen Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser oft noch genutzt werden. Haben Sie den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Sie erhalten jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als Sie selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursachen Sie einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht dem Versicherungsnehmer persönlich gehören müssen, besteht auch für Ihr Eigentum in der Wohnung Ihrer Eltern Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass die Hausratversicherer Ihrer Eltern die ggf. von Ihnen bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat, den Sie in der „eigenen Bude“ haben, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mitversichert. Dies muss im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Glasversicherung

Die Glasversicherung zählt zu den nicht unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssten Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

Unfallversicherung

In der Ausbildung sind Sie nun während der Arbeits- und Berufsschulzeit und auf den Wegen hin und zurück durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Deren Leistungen sind in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; auch für Rehabilitationskosten, die daraus entstehen. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %-igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Außerdem leistet die private Unfallversicherung bereits bei einer 1 %-igen Invalidität und kann hinsichtlich der gewünschten Leistungen angepasst werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch ein spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung für Ihre Eltern, in der auch Sie mit abgesichert sind, sollte die Berufsgruppe überprüft werden, in der Sie nun tätig sind. In der Regel können Sie nur bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden bzw. versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung an die korrekte Berufsgruppe erfolgen. Handwerklich tätige Personen müssen, bedingt durch ihr höheres Unfallrisiko, einen höheren Beitrag zahlen. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!

Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen

Neben der Altersvorsorge spielt auch das Thema Vermögensaufbau eine wichtige Rolle. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen sind hierfür ein guter erster Baustein. Bis zu bestimmten Einkommensgrenzen (Alleinstehende: 20.000 Euro bzw. 17.900 Euro bei wohnwirtschaftlicher Anlage), die von einem Auszubildenden normalerweise noch nicht erreicht werden, erhält man eine Arbeitnehmersparzulage als Förderung der Anlage. Die beiden gängigsten auf diese Art geförderten Sparformen sind der Bausparvertrag und der Fondssparplan. Beim Bausparvertrag werden auf maximal 470 Euro Sparbeitrag im Jahr 9 % Arbeitnehmersparzulage gezahlt, beim Fondssparplan sind es 20 % auf max. 400 Euro Sparbeitrag. Bedingt durch diese recht üppige Unterstützung des Sparbestrebens, machen Vermögenswirksame Leistungen auch dann Sinn, wenn sich der Arbeitgeber nicht mit einem Zuschuss daran beteiligt. Nach einer siebenjährigen Vertragslaufzeit kann ein solcher Vertrag dann ohne Zweckbindung ausbezahlt werden. Die Einschränkungen der Verwendbarkeit, die es bei der Wohnungsbauprämie gibt, ist hier nicht vorgesehen.

Ausbildungsversicherung fällig?

Evtl. haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für Sie abgeschlossen. Solche Verträge werden in der Regel um die Aufnahme einer Berufsausbildung herum fällig und ausbezahlt. Machen Sie sich bitte Gedanken, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche nach der Ausbildung. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.

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Der erste Job – Versicherungen für Berufsstarter

Der Eintritt ins Berufsleben stellt einen markanten Lebensabschnitt dar. Konnte man Ausbildung oder Studium noch als Anhängsel der Schulzeit sehen, steht man nun auf eigenen Beinen. Man ist nun endgültig im Erwachsenenleben angekommen. Man muss nun Verantwortung für sich selbst übernehmen – und natürlich auch eine Menge Punkte bedenken.

Mit dem Ende Ihrer Ausbildungszeit oder Ihres Studiums fallen Sie oft automatisch aus fast allen Verträgen heraus, in denen Sie über Ihre Eltern noch mitversichert waren. Hier müssen Sie nun für eigenen Versicherungsschutz sorgen. Selbstverständlich ist in Ihrer Situation nicht jede Versicherung wirklich notwendig oder sinnvoll. Wir möchten daher die wichtigsten kurz ansprechen.

Was brauchen Sie?

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Beispielhaft für solch hohe Schäden wäre eine Mietwohnung, die durch eine vergessene Herdplatte ausbrennt. Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet, ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten beider Parteien. Daher ergibt der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Sinn. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Unfallversicherung

Aus der Familienunfallversicherung Ihrer Eltern fallen Sie nicht automatisch heraus. Hier bleiben Sie als versicherte Person so lang versichert, bis Ihre Eltern Sie aus dem Vertrag heraus nehmen lassen. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu prüfen, ob die ggf. gebotenen Versicherungssummen ausreichend hoch gewählt wurden – und ob die für Sie hinterlegte Berufsgruppe korrekt ist. Handwerklich tätige Menschen müssen durch ihr höheres Unfallrisiko auch einen höheren Beitrag zahlen. Ist die Berufsgruppe falsch hinterlegt, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Leistung auf den Berufsgruppen-Prämiensatz des Zahlbeitrags angepasst wird. Die Folge ist dann eine deutlich niedrigere Entschädigung. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie darin mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung kann zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Es ist unbedingt empfehlenswert zu prüfen, ob eine ausreichende, korrekte Deckung vorhanden ist. Ansonsten sollte die Versicherung angepasst werden.

Hausratversicherung

Oft fallen der Eintritt ins Berufsleben und der Bezug der ersten eigenen Wohnung zusammen. Man steht auf eigenen Beinen, verdient eigenes Geld und möchte dann natürlich auch seinen eigenen Wohnraum haben, in dem man ohne familiären Kompromiss leben kann. Schnell sammeln sich in einer Wohnung hohe Werte an. Dessen wird man sich oft erst nach einem Schadensfall bewusst. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung, Kleidung, Elektronik etc. nach einem Brand kann jedoch schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.

Glasversicherung

Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr kleines Geld erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.

Was benötigen Sie zur persönlichen Vorsorge?

Dass durch das System unserer Sozialversicherungen nur eine gewisse Grundsicherung zu erwarten ist, hat wohl jeder schon gehört. Der Wandel der Altersstruktur unserer Bevölkerung und das Umlageverfahren machen es fragwürdig, ob die Absicherung mittelfristig überhaupt noch auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann.

Bereits jetzt tun sich große Deckungslücken auf, die man zum Glück in Bereichen schließen kann:

Solide Gesundheitsversorgung

Einer der wichtigsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für hohe Lebenserwartung und Lebensqualität. Die Gesetzlichen Krankenkassen kommen bei Weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen – wenn überhaupt. Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belasten das Kassenmitglied noch zusätzlich. Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden:

Stationäre Zusatzversicherung – Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Krankentagegeldversicherung – Sind Sie durch eine Erkrankung nicht arbeitsfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 – 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell mehrere Hundert Euro zu Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.

Zahnzusatzversicherung – Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke für 700,– Euro würde demnach mit maximal 455,– Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,– Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenfalls nur mit 455,– Euro bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.

Pflegeergänzung

In Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, welches kein reines „Alte-Leute-Problem“ ist. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die Gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt am Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen – meist schlechter bezahlten – Beruf nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen finanziellen Alltag damit auch bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet. Haben Sie oder Ihre Eltern bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen? Zum Ausbildungsende bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Altersvorsorge
Auch wenn Sie erst ganz am Anfang Ihres Berufslebens stehen, sollten Sie sich überlegen, wie Ihre finanzielle Situation als Rentner aussehen soll. Die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer höher werdende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Sie dürfen vor diesem großen Problem keinesfalls die Augen verschließen. Je früher Sie anfangen eine Altersversorgung aufzubauen, desto weniger müssen Sie sparen. Der Zinseszinseffekt belohnt jeden, der sich früh um seine unvermeidbare Altersversorgung kümmert.

Vermögenswirksame Leistungen

Auch mittelfristiges Sparen ist ein Bereich, den Sie nun bedenken können. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist ein erster guter Schritt, ein gewisses Vermögen aufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anlage. Je nach Höhe Ihres Einkommens und der Art des gewählten Anlageprodukts kommen Sie ggf. in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Der Fiskus fördert Ihr sparbestreben so mit bis zu 20 % im Jahr.

Mehr Freiheiten – mehr Verantwortung

Zum Erwachsenwerden gehört auch dazu, nicht einfach auf das Beste zu hoffen und einfach so in den Tag hinein zu leben. Nein, auch eher negativ Behaftetes muss bedacht und soweit möglich Vorsorge getroffen werden. Im Bereich der Vorsorge passiert nichts von alleine. Die Weichen für eine finanziell sorgenfreie Zukunft müssen Sie selbst stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung.

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Nicht für die Schule, für das Leben lernen!
Eine gute Ausbildung ist und bleibt die wichtigste Basis für eine erfolgreiche berufliche Zukunft. Damit die Zukunft – egal ob im Beruflichen oder Privaten – auch bei unerfreulichen Ereignissen nicht ins Schlingern gerät, sollten Sie die Weichen für eine solide Vorsorge Ihres Kindes stellen. Denn das, was Ihre Kinder in Schule und Studium alles lernen, ersetzt nicht eine vorausschauende Planung der Eltern.

Noch mitversichert ?!?

Für die Dauer der Schulausbildung bzw. des Studiums genießt Ihr Kind in einigen Fällen noch Schutz über Ihre Versicherungsverträge. Lassen Sie uns die wichtigsten Sparten einzeln betrachten.

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Dabei gibt es keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen von Ihnen gefordert werden. Beispielhaft für solch einen Schaden ist eine ausgebrannte Mietwohnung, die Sie verlassen haben, ohne die Herdplatte auszuschalten. Gegen solche Risiken sind Ihre Kinder für die Dauer der ersten Berufsausbildung im Regelfall noch über den Privathaftpflichtvertrag der Eltern abgesichert. Dies ist in den Bedingungswerken jedoch sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Bezieht das Kind eine eigene Wohnung, empfiehlt es sich, diesen Vertrag ggf. darauf zu prüfen, ob eine Deckung für Mietsachschäden an Immobilien mit gedeckt ist. Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung empfehlen wir Ihrem Kind den Abschluss eines eigenen Vertrags.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung stellt das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichtsund Anwaltskosten beider Parteien. Eine Rechtsschutzversicherung kommt für all das auf und ist daher sehr sinnvoll. Auch bei dieser Versicherungssparte ist Ihr Kind im Regelfall, wie bei der Privathaftpflichtversicherung, noch mitversichert. Dies ist aber auch in den Bedingungswerken der jeweiligen Versicherung sehr unterschiedlich geregelt. Es empfiehlt sich daher in jedem Fall, die weitere Mitversicherung zu prüfen. Falls ihr Kind die erste eigene Wohnung oder ein gemietetes Zimmer am Ausbildungsort bezieht, sollten Sie diesen gemieteten Wohnraum über den Mieter-Rechtsschutz in Ihre Rechtsschutzversicherung mit einschließen, falls Ihre Familie bereits über einen solchen Schutz verfügt. Ebenso ist zu prüfen, ob der erste Pkw Ihres Kindes mitversichert ist. Ein Verkehrsunfall kann neben Verletzungen auch große finanzielle Folgen haben!

Hausratversicherung

Ihre Hausratversicherung deckt in erster Linie den Hausrat an Ihrem im Versicherungsschein genannten Wohnort ab. Da die versicherten Sachen im Rahmen der Hausratversicherung nicht Ihnen persönlich gehören müssen, besteht auch für Eigentum Ihres Kindes Versicherungsschutz. Teil der Leistungen einer Hausratversicherung ist auch die sog. Außenversicherung. Diese bietet vorübergehend auch außerhalb Ihres Wohnsitzes Versicherungsschutz. Es kann sein, dass Ihr Hausratversicherer die von Ihrem Kind bezogenen Räume noch nicht als gegründeten eigenen Hausstand wertet – der Hausrat den Ihr Kind in der „eigenen Bude“ hat, wäre dann grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung mit versichert. Dies muss im Vorfeld aber mit dem Versicherer besprochen und auch schriftlich bestätigt werden. Wichtig ist dann auch auf die geltenden Summenbegrenzungen zu achten. Üblicherweise sind 10 % der Versicherungssumme Ihres Hausratversicherungsvertrags versichert (oft noch auf 10.000 bis 12.000 Euro begrenzt). Sollte der Neuwert der Einrichtung Ihres Kindes diese Summe übersteigen, empfiehlt sich der Abschluss eines gesonderten Vertrags.

Glasversicherung

Glasschäden an gemieteten Immobilien werden nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet. Zerbricht eine Türverglasung weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müsste Ihr Kind für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mitversichert.

Unfallversicherung

Während der Zeit in Schule oder Universität sowie auf den Wegen hin und zurück, ist Ihr Kind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Versicherung in erster Linie darauf abgestimmt, für die Kosten der gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten aufzukommen; dazu gehören auch Rehabilitationskosten, die nach einem Unfall entstehen können. Kapitalleistungen werden erst ab einer mindestens 20 %igen Einschränkung der beruflichen Leistungsfähigkeit in Form einer kleinen Rente gezahlt. Für Unfälle im rein privaten Bereich, die gut 70 % der Unfallstatistik einnehmen, sieht sie gar keine Leistung vor. Anders ist es bei einer privaten Unfallversicherung, deren Deckung 24 Stunden am Tag bei allen normalen Tätigkeiten des Alltags (auch Arbeit und Schule) gilt. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, das gewohnte Lebensumfeld so umzugestalten, dass mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal gelebt werden kann. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Besteht bereits eine private Unfallversicherung, in der auch Ihr Kind mit abgesichert ist, kann es in der Regel bis zur Volljährigkeit im preiswerten Kindertarif versichert werden oder dort versichert bleiben. Mit Erreichen der Volljährigkeit muss eine Anpassung in eine korrekte Berufsgruppe erfolgen. Schüler und Studenten sind im Norm Fall in der preiswerten Berufsgruppe „A“. Wichtig ist auch, die Versicherungssummen ausreichend hoch zu wählen – und diese nicht zugunsten eines niedrigeren Beitrags zu senken. Eine Versicherung muss immer einen konkreten Zweck erfüllen können!

Kfz-Versicherung

Zur Volljährigkeit oder mit Aufnahme eines Studiums belohnen sich die Kinder naturgemäß mit dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto. Wer erinnert sich nicht an diese wunderbare Zeit der großen Freiheit? Leider zeigen die Statistiken auch, dass junge Fahrer um ein Vielfaches häufiger Unfälle im Straßenverkehr verursachen, als dies bei Personen mit mehrjähriger Fahrerfahrung der Fall ist. Dies spiegelt sich auch in den Beiträgen wider, die ein Fahranfänger für seine Kfz-Versicherung zahlen muss. Um die Kosten Ihres Kindes hier gering zu halten, empfiehlt es sich, Zulassung und Versicherung des Wagens auf ein Elternteil laufen zu lassen. Gibt es bei Ihnen evtl. noch einen ungenutzten Schadenfreiheitsrabatt eines früheren Zweit- oder Drittwagens, kann dieser genutzt werden. Hat Ihr Kind den Führerschein schon ein paar Jahre, lässt sich der „erfahrene“ Schadenfreiheitsrabatt auf einen eigenen Versicherungsvertrag übertragen. Ihr Kind erhält jedoch nie mehr schadenfreie Jahre, als es selbst seit Führerscheinausstellung hätte erfahren können. Je nach Wert und Alter des Fahrzeugs Ihres Kindes, kann eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist normalerweise nicht nötig, da die bereits oben thematisierte Unfallversicherung auch im Straßenverkehr greift. Verursacht Ihr Kind einen Schaden, bei dem ein Insasse geschädigt wird, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schadenersatz des Geschädigten auf.

Persönliche Absicherung

Ihr Kind stellt mit der schulischen bzw. studentischen Ausbildung erste Weichen für die eigene berufliche und dadurch hoffentlich auch finanziell solide Zukunft. Aber ein junger Erwachsener kann den Blick für die möglichen Gefahren, die auf diesem Weg lauern, noch nicht haben – helfen Sie daher bitte dabei, dass auch bei der Absicherung wesentliche Weichen gestellt werden.

Arbeitskraftabsicherung

Eine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Für die übrigen 88,5 % ist eine Krankheit die Ursache. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Bedenken Sie, dass Ihr Kind als Schüler oder Student keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die guten Tarife am Markt bieten nicht nur bei dauerhafter Berufsunfähigkeit Leistung, sondern auch bei vorübergehenden Fällen, die voraussichtlich sechs Monate anhalten. Damit besteht also auch Versicherungsschutz für erfolgreich verlaufende Krebsbehandlungen, Depressionen, Reha Maßnahmen nach einem Unfall und mögliche weitere Schicksalsschläge. Ein Großteil der guten Versicherer für diesen Bereich bietet auch für Studenten und Schüler ab 10 Jahren die Möglichkeit, bis zu 1.000,-Euro monatliche Rente abzusichern. Also durchaus eine Größenordnung, mit der man zumindest ein bescheidenes Leben bestreiten kann. Bedingt durch das junge Alter und den damit verbunden meist guten Gesundheitszustand ist diese wichtigste aller persönlichen Absicherungen verhältnismäßig preiswert. Je nach gewähltem Tarif und Anbieter gibt es Nachversicherungsgarantien, die z. B. bei einem Einkommenssprung nach Studienende die Möglichkeit bieten, die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb gewisser Grenzen anzupassen. Wird eine Beamtenlaufbahn angestrebt, empfiehlt es sich, bei der Tarifwahl auf das Vorhandensein einer Dienstunfähigkeitsklausel zu achten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein absolutes Muss! Man sollte keinesfalls auf diese Absicherung verzichten!

Krankenversicherung

Schüler und Studenten sind grundsätzlich bis zum Wegfall der Kindergeldberechtigung bzw. bis zur Aufnahme einer eigenen Berufstätigkeit über die gesetzliche Krankenversicherung der Eltern mitversichert. Fällt die Kindergeldberechtigung altersbedingt weg, muss eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden. Grundsätzlich haben Schüler und Studenten die Möglichkeit, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen. Sind die Eltern privat krankenversichert, sind die Kinder ohnehin über einen eigenen Beitrag im Vertrag der Eltern mit geführt. Evtl. kann es hier altersbedingt zu Tarifumstellungen kommen.

Bei gesetzlich Krankenversicherten steht fest, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung gibt. Bedingt durch das junge Einstiegsalter eines Schülers oder Studenten, sind die Kosten für Krankenzusatzversicherungsschutz sehr attraktiv. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zähne, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…). Große Aufmerksamkeit sollten Sie dem Bereich der stationären Zusatzversicherung schenken: Mit einer stationären Zusatzversicherung wird man in einem Krankenhaus seiner Wahl als Privatpatient behandelt. Auf Wunsch auch vom Chefarzt. Man liegt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten lange Ausfallzeiten. Lange Ausfallzeiten gefährden den erfolgreichen Verlauf der Ausbildung. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist ein schneller Genesungsverlauf.

Ausbildungsversicherung fällig?

Nicht selten haben Eltern, Großeltern oder andere Verwandte einen kleinen Sparvertrag oder eine Ausbildungsversicherung für ein Kind abgeschlossen. Auch diese Verträge werden in der Regel um das Ende der Schulzeit oder zu Beginn des Studiums herum fällig und ausbezahlt. Sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber, wofür das Geld verwendet werden soll. Finanzielle Rücklagen entspannen die Lage für die Dauer einer Jobsuche. Für die Wiederanlage eignen sich verschiedene Finanzprodukte. Lassen Sie uns zu gegebener Zeit darüber sprechen.

Reisevorbereitung Nr. 1

Nun wird es auch bis zur ersten Auslandsreise ohne Eltern nicht mehr allzu lange dauern. Junge Leuten denken meist nicht daran, dass der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung evtl. nicht oder für die Kosten im Reiseland nicht ausreichend gilt. Eine Auslandskrankenversicherung kostet nur wenige Euro und löst dieses Problem, falls der Urlaub gesundheitlich unerfreulich verläuft. Für Auslandssemester oder -praktika gibt es spezielle Tarife. Wir helfen Ihnen hier natürlich gerne.

Alles neu – alles gleich

Die eigenen Kinder bleiben die eigenen Kinder – egal wie alt sie sind. Natürlich muss man ihnen mit zunehmendem Alter immer größere Freiräume lassen. Aber gerade bei den ersten Schritten vor dem Berufsleben sollte doch noch der ein oder andere Anstoß erfolgen, wie es richtig gemacht wird. Viele Erfahrungen muss man erst selbst machen, bevor man das damit verbundene Problem als solches erkennen und künftig bedenken kann. Teilen Sie Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen mit Ihrem Kind. Gerade auch der Versicherungsbereich ist für viele junge Menschen Neuland!

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Der erste Job
Mit dem Eintritt ins Berufsleben beginnt für Hochschulabsolventen der Ernst des Lebens. Konnte man das Studium noch als Anhängsel der Schulzeit sehen, steht man nun auf eigenen Beinen. Man ist nun endgültig im Erwachsenenleben angekommen und muss nun Verantwortung für sich selbst übernehmen – und natürlich auch die Risiken und Chancen der neuen Situation bedenken. Mit dem Ende Ihres Studiums fallen Sie oft automatisch aus fast allen Verträgen heraus, in denen Sie über Ihre Eltern noch mitversichert waren. Hier müssen Sie nun für eigenen Versicherungsschutz sorgen. Selbstverständlich ist in Ihrer Situation nicht jede Versicherung wirklich notwendig oder sinnvoll. Wir möchten daher die wichtigsten kurz ansprechen.

Was brauchen Sie?

Privathaftpflichtversicherung
Wer einem anderen gegen dessen Willen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten entsprechenden Schadenersatz leisten. Es gibt keine pauschale Begrenzung der Höhe eines Schadenersatzanspruchs. Verursachen Sie einen entsprechend hohen Schaden, können auch mehrere Jahreseinkommen gefordert werden. Stellen Sie sich beispielsweise vor, ihre Mietwohnung brennt ab, weil sie vor dem Weggehen vergessen haben den Herd auszuschalten.

Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für diese Kosten auf. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen Sie genießen Versicherungsschutz auch als Mieter einer Wohnung, bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Radfahrer oder Skater, auf Reisen oder beim Sport. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine absolute Notwendigkeit für jeden!

Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche ab. Deckung für Mietrecht, alles rund ums Fahrzeug oder auch für Arbeitsrecht stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das zu einem Rechtsstreit werden könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichtsund Anwaltskosten beider Parteien. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist daher äußerst sinnvoll. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder?

Unfallversicherung
Aus der Familienunfallversicherung Ihrer Eltern fallen Sie nicht automatisch heraus. Hier bleiben Sie als versicherte Person so lang versichert, bis Ihre Eltern Sie aus dem Vertrag heraus nehmen lassen. Es empfiehlt sich in jedem Fall zu prüfen, ob die ggf. gebotenen Versicherungssummen ausreichend hoch gewählt wurden – und ob die für Sie hinterlegte Berufsgruppe korrekt ist. Ist die Berufsgruppe falsch hinterlegt, kann es im Schadensfall dazu kommen, dass die Leistung auf den Zahlbeitrag angepasst wird. In der Folge erhalten Sie dann eine deutlich niedrigere Entschädigung. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal den Alltag bewältigen können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung muss daher zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Wenn Sie bereits eine Unfallversicherung besitzen, sollten Sie die korrekte und ausreichende Deckungshöhe prüfen lassen.

Hausratversicherung
Oft fallen der Eintritt ins Berufsleben und der Bezug der ersten „richtigen“ eigenen Wohnung zusammen. Man steht auf eigenen Beinen, verdient eigenes Geld und möchte dann natürlich auch vernünftig wohnen. Die Tage in der WG oder der Studentenbude möchte man nicht missen, aber auf Dauer ist das meist nichts. Schnell sammeln sich in einer Wohnung hohe Werte an. Dessen wird man sich oft erst nach einem Schadensfall bewusst. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung nach Totalschaden Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss kann man den neuen Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – der Ersatz einer komplett neuen Wohnungseinrichtung, von Kleidung, Elektronik, etc. nach einem Brand, kann schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch die Hausratversicherung sehen wir daher als „must have“.

Glasversicherung
Die Glasversicherung zählt zwar nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen, sie soll an dieser Stelle aber dennoch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet werden. Zerbricht eine Türverglasung weil Sie die Tür ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssen Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

Was benötigen Sie zur persönlichen Vorsorge?
Dass durch unser Sozialversicherungssystem nur eine gewisse Grundsicherung zu erwarten ist, hat wohl jeder schon gehört. Der Wandel der Altersstruktur unserer Bevölkerung und das Umlageverfahren machen es fragwürdig, ob die Absicherung mittelfristig überhaupt noch auf dem aktuellen Niveau gehalten werden kann. Bereits jetzt tun sich große Deckungslücken auf, die man zum Glück in wesentlichen Bereichen schließen kann:

Solide Gesundheitsversorgung
Einer der wichtigsten Bereiche ist die Gesundheitsversorgung. Sie ist maßgeblich für hohe Lebenserwartung und Lebensqualität. Auch als junger Akademiker werden Sie sich zunächst in aller Regel bei einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichern müssen. Privater Krankenversicherungsschutz ist erst dann möglich, wenn Ihr monatliches Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen oder sich selbstständig machen. Die Gesetzlichen Krankenkassen kommen bei weitem nicht für alles auf, was die moderne Medizin möglich machen könnte. Vor allem das Konsultieren von Spezialisten wird meist nur anteilig übernommen – wenn überhaupt. Zahnersatz wird nur in einfacher Ausführung gezahlt, Implantate werden nur zu einem Bruchteil bezuschusst. Auch eine Vielzahl von unterschiedlichen Zuzahlungen belasten das Kassenmitglied noch zusätzlich. Zumindest in den wichtigsten Bereichen sollte die Versorgungssituation über eine Krankenzusatzversicherung abgerundet werden. Als Akademiker werden Sie in absehbarer Zeit wahrscheinlich ein Einkommen oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdienen. Dann haben Sie die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Wenn Sie daher bereits heute auch einen Optionstarif oder eine „kleine Anwartschaft“ wählen, können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine private Vollversicherung wechseln, sobald es Ihre beruflichen Gegebenheiten zulassen. Neben Ihrem guten Gesundheitszustand können Sie auch Ihr junges Eintrittsalter für die Zukunft sichern, hierfür ist eine große Anwartschaft nötig.

Welche Bereiche Sie privat ergänzen sollten:

Stationäre Zusatzversicherung – Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.

Krankentagegeldversicherung – Sind Sie durch eine Erkrankung nicht arbeitsfähig, zahlt Ihr Arbeitgeber in der Regel nur für sechs Wochen weiterhin Ihren Lohn bzw. Ihr Gehalt. Sind Sie länger krank, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein niedrigeres Krankengeld (ca. 60 70 % des normalen Nettoeinkommens). Monatlich fehlen so schnell mehrere Hundert Euro zu Ihrem gewohnten Nettoeinkommen.

Zahnzusatzversicherung – Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke, die 700,-Euro kostet, würde demnach mit maximal 455,-Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenso bezuschusst werden. Die Restkosten können zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung gedeckt werden.

Pflegeergänzung
Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung kann auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, wobei das längst kein „Alte-Leute-Problem“ mehr ist. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung
Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. Je nach Art der Erkrankung und der Befähigung eines Menschen ist eine Umschulung oder der Wechsel in einen anderen, meist schlechter bezahlten Beruf, nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die Höhe der abgesicherten Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, damit man seinen finanziellen Alltag mit der Zusatzzahlung auch bestreiten kann. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter müssen weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk bietet. Haben Sie oder Ihre Eltern bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen? Durch das Ausbildungsende bieten Ihnen die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Altersvorsorge

Auch wenn Sie erst ganz am Anfang Ihres Berufslebens stehen, sollten Sie sich überlegen, wie Ihre finanzielle Situation als Rentner aussehen soll. Die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die stetig steigende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Sie dürfen vor diesem großen Problem keinesfalls die Augen verschließen. Je früher Sie anfangen eine Altersversorgung aufzubauen, desto weniger müssen Sie sparen. Der Zinses-Zins-Effekt belohnt jeden, der sich früh für seine unvermeidbare Altersversorgung entscheidet.

Vermögenswirksame Leistungen
Auch mittelfristiges Sparen ist ein Bereich, den Sie nun bedenken können. Die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist ein erster guter Schritt, ein gewisses Vermögen aufzubauen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Anlage. Je nach Höhe Ihres Einkommens und der Art des gewählten Anlageprodukts, kommen Sie ggf. in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie. Der Fiskus fördert Ihr Sparbestreben so mit bis zu 20 % im Jahr.

Mehr Freiheiten – mehr Verantwortung

Zum Erwachsenwerden gehört auch dazu, nicht einfach auf das Beste zu hoffen und einfach so in den Tag hinein zu leben. Nein, auch eher negativ Behaftetes muss bedacht und soweit möglich Vorsorge getroffen werden. Im Bereich der Vorsorge passiert nichts von alleine. Die Weichen für eine finanziell sorgenfreie Zukunft müssen Sie selbst stellen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Entscheidungsfindung.

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Sorgt für stabile Verhältnisse – der Beamtenstand
Unter allen Arbeitnehmergruppen genießt der Berufsstand der Beamten einen gewissen Sonderstatus. Dahinter steckt der Gedanke, dass die Beamten den Staat in allen seinen Aufgabengebieten funktionsfähig halten. Es ist schlicht nicht praktikabel, mit jedem Regierungswechsel sämtliche Mitarbeiter aller Behörden gegen andere mit dem gerade passenden Parteibuch auszutauschen. Neben Chaos in der öffentlichen Verwaltung wäre auch eine massive Störung der inneren Sicherheit die Folge. Die Übernahmen sogenannter „hoheitlicher Aufgaben“ durch Beamte sichert der Bevölkerung ein funktionierendes Heimatland – und das unabhängig von der Regierung und dem politischen Kurs. Der Beamtenapparat mit all seinen großen und kleinen Verwaltungseinheiten funktioniert nach dem Prinzip der Alimentation: Ein Beamter stellt sich in den Dienst des Staates und dieser garantiert ihm ein lebenslanges angemessenes Auskommen mit dem Einkommen. Als Repräsentant seines Dienstherren muss der Beamte allerdings gewisse Einschränkungen seiner Grundrechte hinnehmen (z. B. kein Streikrecht). Diese wirken sich teilweise auch auf sein Privatleben aus (z. B. Auswirkung Straffälligkeit auf Beamteneignung). Auch hinsichtlich Ruhestands- und Krankenversorgung und Haftung für beruflich verursachte Schäden ist beim Beamten alles anders als bei Angestellten und Arbeitern. Das gilt natürlich auch für Richter und Soldaten, in ihren beamtenähnlichen Dienstverhältnissen. All diese Besonderheiten müssen berücksichtigt werden, wenn es keine bösen Überraschungen beim Versicherungsschutz geben soll.

Beamtenstatus
Ein Beamter durchläuft während seiner aktiven Dienstzeit im Normalfall drei Phasen:

Verbeamtung auf Widerruf

Der Beamte absolviert seine Ausbildung zum einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst. Er führt die Dienstbezeichnung Anwärter bzw. Referendar im höheren Dienst. Das Dienstverhältnis endet mit endgültigem Bestehen bzw. endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Verbeamtung auf Probe
Nach erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung wird der Beamte bei weiterer Dienstverwendung zum Beamten auf Probe verbeamtet. Die Probezeit dauert in der Regel drei Jahre, kann aber auch verkürzt oder verlängert werden. Bis 2009 konnte das Beamtenverhältnis auf Probe auch länger als die eigentliche Probezeit andauern, da eine Verbeamtung auf Lebenszeit erst ab dem 27. Lebensjahr möglich war.

Verbeamtung auf Lebenszeit

Diesen Status erhält der Beamte nach Ende der Probezeit. Ein bestimmtes Alter ist seit 2009 hierfür nicht mehr nötig. Die Eignung für diesen Status wird durch Beurteilungsgespräche während der Probezeit durch den Vorgesetzten festgestellt.Grundsätzliches bei Absicherung und Versorgung ist in jedem dieser drei Stadien identisch, einzelne Punkte unterscheiden sich jedoch teilweise gravierend.

Alimentationsprinzip

Die Besoldung eines Beamten richtet sich nach dem Alimentationsprinzip. Damit trägt der Dienstherr die Verpflichtung, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen. Das Alimentationsprinzip ist auch Grund, dass Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Anteilige Krankheitskosten, Ruhegehalt als Pensionär, Absicherung bei Dienstunfällen… – der Dienstherr beteiligt sich grundsätzlich immer, jedoch führt dies nicht unbedingt zu einer absolut umfassenden Versorgung. Vor allem in den ersten Dienstjahren steht es ausgesprochen schlecht um die staatliche Versorgung eines Beamten.

Beihilfe + Krankenversicherung

Anders als beim Angestellten übernimmt der Dienstherr beim Beamten nicht die Hälfte der Beiträge zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beamte erhält eine anteilige Erstattung seiner anfallenden Behandlungskosten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach seinem jeweiligen Beihilfesatz. Die Höhe des Satzes ist abhängig von den jeweiligen Beihilfevorschriften – kinderreiche Beamte und Pensionäre erhalten eine höhere Erstattung. Auch Ehegatten und Kinder eines Beamten haben über diesen grundsätzlich einen Anspruch auf Beihilfe (keine eigene Krankenversicherung bzw. noch vorhandene Kindergeldberechtigung vorausgesetzt). Inzwischen sind auch Beamte dazu verpflichtet, das Vorhandensein einer Krankenversicherung nachzuweisen. Der Beamte hat hier die Möglichkeit, den nicht seitens der Beihilfe übernommenen Teil der anfallenden Kosten über eine private Krankenversicherung abzudecken. Der Erstattungssatz kann bei solchen Tarifen auch an die Beihilfegegebenheiten angepasst werden (z. B. bei Eintritt in den Ruhestand). Natürlich kann sich der Beamte auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Diese Variante wird allerdings nur in Ausnahmefällen gewählt, da u. a. trotz nur hälftiger Kostenerstattung der volle Beitragssatz vom Beamten selbst getragen werden muss. Soldaten und Bundespolizisten genießen für die Zeit ihres aktiven Diensts freie Heilfürsorge. In vielen Bundesländern trifft dies auch auf Polizeianwärter zu. Sie benötigen keinen gesonderten Krankenversicherungsschutz, da ihnen keine Kosten entstehen. Hierbei wird oft übersehen, dass auch Angehörige dieser Berufsgruppen eine Pflegepflichtversicherung haben müssen! Mit Beendigung der Dienstzeit bzw. Versetzung in den Ruhestand entfällt die freie Heilfürsorge. Der Beamte erhält nun in normalem Rahmen Leistungen aus der Beihilfe. Es empfiehlt sich daher, zusammen mit der Pflegeversicherung auch eine Anwartschaft auf Krankenversicherung abzuschließen. Benötigt der Beamte die Krankenversicherung, kann er die Anwartschaft ohne erneute Gesundheitsprüfung auf einen vollwertigen Krankenversicherungstarif umstellen. Bei einer großen Anwartschaft sichert sich der Beamte neben dem guten Gesundheitszustand in jungen Jahren auch das Eintrittsalter. Nach Ende Ihrer Dienstzeit erhalten Soldaten – abhängig von der Dauer ihrer Dienstzeit – für eine Übergangszeit das sogenannte Leibgedinge. Während des Bezugs dieser Geldleistung entsteht dem Beamten auch ein 70 %iger Beihilfeanspruch, der zusammen mit dem Leibgedinge wegfällt, wenn die Übergangszeit ausläuft. Ehepartner und Kinder eines Empfängers freier Heilfürsorge haben einen regulären Beihilfeanspruch.

Bezüge im Falle der Dienstunfähigkeit
Beamte werden nicht berufsunfähig – sie werden dienstunfähig. Diese Feststellung mag etwas kleinlich klingen, die Unterschiede sind allerdings enorm. Berufsunfähigkeit wird letztendlich immer von einem Arzt festgestellt. Ob ein Beamter dienstunfähig ist, entscheidet allein der Dienstherr. Ein amtsärztliches Zeugnis dient ihm lediglich zur Orientierung. Wird der Beamte als dienstunfähig in den Ruhestand versetzt, erhält er künftig Bezüge in Höhe des bisher erworbenen Anspruchs. Nach 40 Dienstjahren wären dies rund 70 % des letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezugs. Je weniger Dienstjahre absolviert wurden, desto niedriger fällt das Ruhegehalt aus. In den ersten 18 Dienstjahren kann man davon ausgehen, dass es in Höhe der Mindestversorgung gezahlt wird. In den ersten fünf Jahren erhält der Beamte allerdings noch gar nichts. In diesen Fällen bleibt nur der Gang zum Sozialamt. Das Risiko darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Gerade in den verschiedenen Vollzugsdiensten scheidet bereits während des Vorbereitungsdienstes alljährlich eine große Zahl von Anwärtern aus. Generell leiden auch Beamte primär unter den großen Volkskrankheiten Herz, Rücken, psychische Erkrankungen. Entsprechend fallen die Gründe der Dienstunfähigkeit aus. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist nur wärmstens ans Herz zu legen. Die versicherte Rente kann über die Laufzeit entsprechend des wachsenden Versorgungsanspruchs gesenkt werden.

Bezüge im Alter

Der Beamte im Ruhestand erhält ein Ruhegehalt. Dieses kann nach 40 Jahren rund 70 % seiner letzten Bezüge betragen, die er im aktiven Dienst noch erhielt. Erreicht ein Beamter keine 40 Dienstjahre, fallen seine Ruhebezüge geringer aus. Grundlage der Berechnung sind nur die ruhegehaltsfähigen letzten Bezüge. Auch wenn die Beamtenversorgung in diesem Bereich merklich über dem Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung liegt, tut sich mit 30 % weniger Einkommen eine große Lücke auf, die fast zwangsläufig zu Einschränkungen führen wird. Da erst in den letzten Jahren Rücklagen für die Ruhestandsversorgung von Beamten gebildet werden, belasten Sie bis zum Ableben die Finanzhaushalte. Die Kürzungen der letzten Jahre sind ein deutliches Zeichen, wo hier der Weg hingehen wird. Auch, dass Beamte in den Kreis der für Riester förderfähigen Personen aufgenommen wurden, ist nicht ohne Grund passiert. Wie bei allen anderen Bevölkerungsgruppen, heißt es auch beim Beamten: Spare fürs Alter. Je früher man beginnt, eine Altersvorsorge aufzubauen, desto weniger muss man sparen. Der Zinseszins-Effekt belohnt jeden, der sich früh für seine unvermeidbare Altersvorsorge entscheidet. Bis auf die betriebliche Altersvorsorge stehen dem Beamten alle Möglichkeiten offen, die beim Alterssparen staatlich gefördert werden – sei es durch Zulagen und/oder bessere steuerliche Behandlung. Auch als Staatsdiener sollten Sie sich nicht allein auf den Staat verlassen, wenn es um Ihre finanzielle Zukunft geht. Sorgen Sie selbst für Ihr Alter vor!

Haftung für Dienstschäden
Bedienstete im öffentlichen Dienst haften für Schäden, die sie Dritten im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit zufügen (§ 839 BGB). Gerade dann, wenn Personen geschädigt oder Vermögensschäden verursacht werden, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Auch gegenüber ihrem Dienstherren können sie haftpflichtig gemacht werden, wenn sie diesen schädigen (§ 75 Bundesbeamtengesetz). Eine auf Ihren konkreten Bedarf abgestimmte Diensthaftpflicht übernimmt die Prüfung, Regulierung begründeter und Abwehr unbegründeter Schadenersatzforderungen. Je nach Art der Tätigkeit kann die Erweiterung um echte Vermögensschäden, den Verlust von Dienstausrüstung oder Regress für die Beschädigung eines Dienstwagens, sinnvoll sein. Je nach benötigtem Umfang und gewähltem Versicherungsunternehmen kann eine Diensthaftpflichtdeckung evtl. als Anhängsel einer Privathaftpflichtversicherung dargestellt werden. Es gibt allerdings auch separate Diensthaftpflichttarife. Unabhängig von der Gestaltung benötigt z. B. bei Eheleuten jeder Beamte seine eigene Deckung. Ein wichtiger Hinweis: Die am Markt verfügbaren Diensthaftpflichttarife bieten in der Regel noch keine Deckung für echte Vermögensschäden, die aus der dienstlichen Tätigkeit heraus verursacht werden. Diese müssen normalerweise gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden oder – vor allem bei größeren Versicherungssummen (z. B. als Grundbuchbeamter, in der Verwaltung, etc.) – über eine separate Vermögensschadenhaftpflicht abgesichert werden.

Im Fall eines Unfalls

Beamte sind – bedingt durch die besondere Art ihres Dienstverhältnisses – über keine der Sozialversicherungen abgesichert. Auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen sie nicht. Erleidet der Beamte im Dienst einen Unfall, der zu bleibenden Schäden führt, greift die Dienstunfallfürsorge. Hier gibt es keine bundeseinheitliche Regelungen, weshalb wir empfehlen, hier die eigene Absicherung im Gespräch mit dem Dienstherren und/oder Ihrer Gewerkschaft zu klären. Zur grundsätzlichen Orientierung können die §§ 35 bis 37 des Bundesbeamtenversorgungsgesetzes dienen. Egal welche Form der Absicherung greift, findet eine Auszahlung immer nur für die Dauer der erlittenen Beeinträchtigung (fürs Erwerbsleben!) als Zusatz zu den regelmäßigen Bezügen, bzw. als Ersatz dafür, statt. Große Kosten, die aus einer Invalidität entstehen können, werden von der Dienstunfallfürsorge nicht abgedeckt. Solche Kosten können aber über eine private Unfallversicherung abgesichert werden. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – hierzu kann auch spezielles Sportgerät gehören. Eine Unfallversicherung kann daher unzweifelhaft zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Ein Abschluss ist daher unbedingt empfehlenswert.

Mythos Beamtenversorgung
Viele Vorstellungen über die hervorragende Versorgung von Beamten und anderen Staatsdienern gehört ins Land der Mythen und Legenden. Einzelne Versorgungsbereiche mögen etwas üppiger ausfallen – beruhigt zurücklehnen kann man sich deshalb aber nicht. Beamte sind grundsätzlich mit ähnlich gearteten Problemen konfrontiert wie der Rest der Bevölkerung. Seit einigen Jahren versuchen auch die verschiedenen Beamtengewerkschaften und -verbände auf die schwieriger werdende Situation hinzuweisen. Leere Kassen und populistische politische Entscheidungen in Verbindung mit Vorurteilen machen den Staatsdienern das Leben zunehmend schwer. „Hilf dir selbst, dann hilft dir Gott“, so der Volksmund. Auch als Beamter sollte man nicht darauf vertrauen, dass die schützende Hand des Dienstherren es schon irgendwie richten wird.

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Neue Mitarbeiter
Einstellungssache: was für Ihr Unternehmen zu beachten ist und wie Sie Motivation und Loyalität im Team steigern können.

Neue Mitarbeiter richtig absichern.

Hört man sich in verschiedenen Betrieben und Firmen um, wird vor allem ein Problem immer wieder genannt: Es ist schwierig geworden, geeignete Mitarbeiter zu finden und zu halten.

Daher freuen wir uns mit Ihnen, dass Sie Ihr Team mit einer fähigen Kraft ergänzen konnten. Neben der Einarbeitung, der Bereitstellung benötigter Arbeitsutensilien und der Anmeldung bei den Sozialversicherungsträgern, müssen auch einige Dinge in Ihrem betrieblichen Versicherungsportfolio bedacht werden.

Betriebliche Risiken

Betriebshaftpflichtversicherung
Ein Muss für jeden Gewerbetreibenden ist die Betriebshaftpflichtversicherung als wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schadenersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Eine mögliche Berechnungsgrundlage der Betriebshaftpflichtversicherung ist Ihre Mitarbeiterzahl bzw. die Lohn- und Gehaltssumme. Daher ist für jeden neuen Mitarbeiter eine Nachmeldung bei der Versicherung erforderlich.

Rechtsschutzversicherung
Rechtliche Auseinandersetzungen bleiben im Geschäftsleben nicht aus. Seien es Schadenersatzforderungen, die Sie selbst durchsetzen möchten, oder der Führerscheinentzug wegen zu schnellen Fahrens, gegen den Sie sich wehren wollen – eine Rechtsschutzversicherung hilft. Viele Versicherer bieten inzwischen auch Möglichkeiten des Forderungsmanagements für ihre gewerblichen Kunden. Damit können Sie sich Zeitaufwand und Ärger mit säumigen Kunden sparen und haben den Kopf frei für Ihre eigentliche Arbeit. Auch hier ist die Berechnungsgrundlage in der Regel die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Somit muss, wie bei der Betriebshaftpflichtversicherung, jeder neue Mitarbeiter nachgemeldet werden.

Die Nachmeldung zu den oben genannten Versicherungen übernehmen wir natürlich gerne für Sie. Schließlich haben Sie wichtigere Aufgaben zu erledigen.

Sachversicherungen
Auf Ihre gewerblichen Sachversicherungen hat die Einstellung neuer Arbeitskräfte nur dann eine Auswirkung, wenn Sie für Ihren neuen Mitarbeiter neues Arbeitsgerät oder neue Möbel angeschafft haben. In diesen Fällen muss eine Erweiterung der Versicherungssummen der betroffenen Sachversicherungssparten erfolgen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Teilen Sie uns bitte mit, welche Neuanschaffung nötig waren und was diese kosteten, damit wir die entsprechenden Summenanpassungen für Sie vornehmen können.

Die Betriebsrente
Die Betriebliche Altersvorsorge ist ein Thema, auf das Sie Ihren neuen Mitarbeiter in jedem Fall ansprechen sollten. Denn die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden später keinesfalls ausreichend sein, um den gewohnten Lebensstandard Ihres Mitarbeiters im Alter sichern zu können. Die betriebliche Altersvorsorge ist also eine attraktive Möglichkeit, um dieses Problem zu lösen. Setzt man auf eine Gehaltsumwandlung, bietet diese Form der betrieblichen Altersvorsorge enorme Einsparmöglichkeiten hinsichtlich der abzuführenden Sozialabgaben und Steuern. Bis zu einer gewissen Grenze kann Ihr Mitarbeiter auf Gehalt verzichten, das Sie für ihn in einen Altersvorsorgevertrag einzahlen können (z. B. Direktversicherung, Pensionskasse). Auf diesen Gehaltsteil müssen weder Steuern noch Sozialabgaben gezahlt werden. In der Konsequenz spart Ihr Mitarbeiter auf diesem Weg deutlich mehr für sein Alter, als ihm von seinem Nettoeinkommen einbehalten wird. Der für Sie angenehme Nebeneffekt: Auch Sie sparen einen Teil der Arbeitgeber-Sozialabgaben, die sie für Ihren Mitarbeiter abführen müssen. Einen einfacheren Weg, um mit weniger Aufwand die Fixkosten Ihres Unternehmens zu senken, gibt es nicht. Natürlich ist es ideal für Sie, wenn möglichst jeder Ihrer Beschäftigten zusätzlich in der betrieblichen Altersvorsorge abgesichert ist. Um eine hohe Durchdringung in Ihrer Belegschaft zu erreichen, hat sich eine einfache Verfahrensweise bewährt: Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter konkret darauf an, dass Sie es gut fänden, wenn man an der betrieblichen Altersvorsorge teilnehmen würde. Machen Sie klar, dass Sie es für üblich halten, sich an diesem Belegschaftsprojekt zu beteiligen. Überzeugen Sie Ihre Mitarbeiter von den Vorteilen der Gehaltsumwandlung. Verzichten Sie auf einen Teil Ihrer Ersparnis und zahlen Sie ihn als Arbeitgeberzuschuss mit in den Vertrag. Zeigen Sie damit auch, dass Ihnen die Versorgungssituation Ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt. Gerade in höher dotierten Positionen ist eine bAV inzwischen zur gängigen Praxis bei Gehaltsverhandlungen geworden. Dies wird von Mitarbeitern auch als Zeichen der Wertschätzung wahrgenommen.

Guten Mitarbeitern sollte man Gutes tun

Wie eingangs schon festgestellt, wird es künftig nicht einfacher, gute Mitarbeiter zu finden. Daher stellt sich für Firmenlenker immer stärker die Frage, wie man gute Leute im Unternehmen hält. Ein angemessenes Gehalt und zeitgemäße Arbeitsmittel genügen nicht mehr. Freiwillige Sozialleistungen sind ein Weg, der sich bewährt hat. Bereits mit geringem Kostenaufwand können Sie Ihren Mitarbeitern einen echten Mehrwert bieten – und damit dankbare und loyale Mitarbeiter gewinnen. Gruppenverträge in sinnvollen Versicherungsbereichen sind hier ein gängiges Mittel. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und schmälern damit Ihre Steuerlast.

Gruppenunfallversicherung
Unfälle passieren schneller als man denkt. Umso schlimmer, wenn es ein Arbeitsunfall ist, der einen Ihrer Mitarbeiter langfristig aus der Bahn wirft. Die Leistungen aus einer Gruppenunfallversicherung können die finanziellen Probleme, die beispielsweise aus der Behinderung resultieren, lösen. Über eine Gruppenunfallversicherung ist solide Invaliditätsvorsorge zu verhältnismäßig geringem Beitrag erhältlich – auch für Sie selbst. Sie können für jeden Mitarbeiter individuelle Leistungen festlegen – aber auch Pauschalen für bestimmte Beschäftigtengruppen. Auch hier müssen Sie neue Mitarbeiter separat aufnehmen.

Betriebliche Krankenversicherung
Für die Installation einer Betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie mit einem Versicherer einen Vertrag. Sie wählen einen oder mehrere Tarife der Krankenzusatzversicherung für Ihre Mitarbeiter aus, die Sie diesen zur Auswahl stellen. Vor allem an den Bereich der stationären Ergänzungsabsicherung sollten Sie hier denken. Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote aller Mitarbeiter oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden die Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne oder zumindest mit erleichterter Gesundheitsprüfung gewährt. Mitarbeiter, die eine bessere gesundheitliche Versorgung genießen, werden schneller gesund und verweilen entsprechend kürzer im Krankenstand. Für Sie als Arbeitgeber ist das ein echter Gewinn.

Die private Absicherung Ihrer Mitarbeiter
Natürlich ist die private Absicherung Ihrer Mitarbeiter deren Privatsache. Es zeugt aber von einer gewissen Fürsorge, wenn Sie Ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass es durch die betrieblichen Versicherungen evtl. die Gefahr der Doppelversicherung geben kann. Als Ihr Makler stehen wir natürlich gerne auch Ihren Mitarbeitern als Ansprechpartner zur Verfügung, um unnötige Absicherungen zu vermeiden, bzw. bestehenden Schutz besser auf die Lebenssituation anzupassen. So können Sie sich auch sicher sein, dass Ihre Belegschaft ordentlich versichert und für alle Härtefälle des Lebens gewappnet ist.

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Zeit für neue Wege!
In der Regel beginnen Sie als Handwerker und Gewerbetreibender Ihre Selbstständigkeit mit einer Einzelfirma. Mit Wahl der Einzelfirma als Gesellschaftsform haften Sie für alles als Privatperson und mit dem entsprechenden Privatvermögen.

Im Lauf der Jahre und mit zunehmendem Erfolg kann es durchaus Sinn machen, in eine Kapitalgesellschaft zu wechseln. Die meisten Unternehmer wählen hierbei aus unterschiedlichen Gründen eine GmbH als neue Rechtsform.

Wir möchten uns daher im weiteren auf diese Gesellschaftsform beschränken. Im Wesentlichen gelten unsere weiteren Ausführungen aber für alle Arten von Kapitalgesellschaften. Wir möchten Ihnen folgend eine kleine Übersicht der wichtigsten Veränderungen und notwendigen Anpassungen Ihrer Versicherungen liefern. Da diese kurze Übersicht jedoch keine Beratung ersetzen kann, stehen wir Ihnen hierfür sehr gerne zur Verfügung.

Das macht eine GmbH so attraktiv

Der Hauptgrund ist beim Großteil wohl, dass eine GmbH als juristische Person mit eigener Haftung auftritt. Die Haftung beschränkt sich dann also (zumindest theoretisch) auf das Firmenvermögen.

Zudem lässt sich eine Firma im Falle des Falles als GmbH einfacher verkaufen als ein Einzelunternehmen. Vorteil bei einer GmbH ist die eingefahrene Marke, das hohe Ansehen dieser Gesellschaftsform und der leichtere Verkauf einer juristischen Person. In der Kapitalgesellschaft ist es auch leichter, verdiente Mitarbeiter zu beteiligen und auch kleine Prozentsätze der Firma an diese zu verkaufen. Das gilt natürlich auch für andere Personen wie z.B. künftige Geschäftspartner, Familienmitglieder etc. Beim Einzelunternehmen ist es mitunter eher schwer, die Nachfolge mit der gleichen Organisationsform vernünftig zu regeln. Das feste Geschäftsführergehalt ist ein netter Nebeneffekt, da man eigenes Einkommen und Firmengeld besser trennen kann, was letztendlich eine klare Regelmäßigkeit in die eigene Einkommenssituation bringt. Ebenso kann durch eine Geschäftsführer-Versorgung eine betriebliche Altersversorgung für den/die Geschäftsführer aufgebaut werden. Hierzu wird ein Testat des Steuerberaters benötigt, in welchem die Angemessenheit der Höhe der Versorgung bestätigt wird. Die Altersvorsorge sollte jedoch auf jeden Fall ausgelagert werden, damit diese nicht als Verbindlichkeit in den Büchern mitgeführt werden muss, falls die Firma einmal verkauft werden sollte.

Was passiert mit den bestehenden Versicherungen?

Hier bleibt alles beim Alten

Auch wenn sich mit Wechsel der Rechtsform viel verändert, gibt es doch recht viele Versicherungsbereiche, in denen sich bis auf die Änderung des Versicherungsnehmers keine Veränderungen ergeben. Dazu gehören unter anderem:

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Inhaltsversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Werkverkehrsversicherung

Voraussetzung hierfür ist aber, dass der damalige Inhaber nun auch als neuer Geschäftsführer auftritt. Sobald ein neuer Geschäftsführer eingesetzt wird oder hinzukommt, müssen die Verträge entsprechend angepasst werden.

Wir empfehlen, die Änderung Ihrer Gesellschaftsform aber auch für eine Überprüfung Ihres Schutzes zu nutzen. Stimmen alle Versicherungssummen noch? Haben Sie neue Tätigkeiten in Ihr Angebot mit aufgenommen?

All das kann sich auf Ihren Schutz auswirken! Gerne gehen wir alle Punkte mit Ihnen durch!

Und hier gibt es Veränderungen

Bei folgenden Versicherungen ergeben sich durch den Wechsel der Rechtsform gegebenenfalls Veränderungen. Die nachfolgende Aufführung soll nur als Kurzüberblick dienen. Ihre persönliche Situation und Ihren Absicherungsbedarf ermitteln wir gerne zusammen in einem persönlichen Gespräch.

Rechsschutzversicherung

Streng genommen gibt es in der Rechtsschutzversicherung keine wirklichen Veränderungen. Wichtig ist aber, dass Sie den erweiterten Straf-Rechtsschutz weiterhin mitversichert haben. Die GmbH kann als juristische Person zwar nicht strafrechtlich verfolgt werden, aber genau deshalb suchen die Behörden die Schuld zunächst direkt beim Geschäftsführer.

Kfz-Versicherung

Mit Wechsel der Gesellschaftsform wird auch eine neue Rechtsperson Versicherungsnehmer, die keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt hat. Dieser muss also vom ehemaligen Einzelunternehmer zur Verfügung gestellt werden. Die Fahrzeuge müssen dann auch allesamt mit einer neuen eVB umgemeldet werden, ebenso hat man bei der Berechnung der Versicherung eine neue erste Zulassung auf den Versicherungsnehmer. Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt können Sie über die Vereinbarung einer Versicherungsnehmergemeinschaft Ihrer Firma weiterhin zur Verfügung stellen. Hierbei helfen wir Ihnen gerne.

Private Versicherungen eines weiteren Geschäftsführers

Kommt ein weiterer Geschäftsführer bei der Gründung der GmbH hinzu, kann man prüfen, ob dessen privater Schutz in die Betriebshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung mit integriert werden kann/soll. Hierbei sollte man sich aber darüber bewusst sein, dass man die Gefahr erhöht, die Schadenquote durch private Schäden zu belasten. Auch steuerlich wird ein solches Vorgehen kaum eine steuerliche Entlastung mit sich bringen, weil in der Regel zumindest Pauschalen für den privaten Schutz abgezogen werden und als geldwerter Vorteil bei den Einkommen der Geschäftsführer versteuert werden müssen.

Neue Gesellschaftsform – neue Versicherungen!

D&O
Auch, wenn primär die Firma mit ihrem Vermögen haftet, kann der Geschäftsführer dennoch für Fehler in der Unternehmensführung, die zu einer Insolvenz führen, persönlich haftbar gemacht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Gläubiger ebenfalls auf Basis von Fehlern in der Unternehmensführung, einen Direktanspruch gegen den Geschäftsführer einklagen können. Sie überspringen damit quasi den Schutz der GmbH (was auch Sinn macht, da diese ja insolvent ist).

Dies wird in der Rechtsprechung auch immer häufiger zugelassen und entsprechend geurteilt. All das deckt die D&O ab. Ohne diese Absicherung bietet die GmbH keinen tatsächlichen Schutz des privaten Vermögens. Bedenkt man, dass allein für die Bilanzerstellung (es herrscht Bilanzierungspflicht) durch den Steuerberater mit mindestens 2.500 Euro zu rechnen ist, sollte man den Beitrag für die D&O auch noch in die Hand nehmen. In diesen Tagen allein auf den Schutz der GmbH zu vertrauen, reicht leider lange nicht mehr aus.

Geschäftsführer-Versorgung
Wie erwähnt, kann man die Altersvorsorge für den Geschäftsführer nun auch in der GmbH unterbringen. Das geht jedoch nicht in beliebiger Höhe und auch nicht sofort. Früher hat man die Altersvorsorge gerne über eine Direktversicherung geregelt und hierüber Rücklagen gebildet. In der jetzigen Niedrigzinsphase ist eine Versicherungslösung, wie zum Beispiel eine UKasse, aber wohl der bessere Weg. Diese ist fünf Jahre nach Firmengründigung abschließbar und muss angemessen sein (also durch die Firma auch finanzierbar und in einem gesunden Verhältnis zum Einkommen des Geschäftsführers stehen). Aus dem Testat des Steuerberaters sollten diese Punkte eindeutig hervorgehen, damit es keine Probleme mit dem Finanzamt gibt.

Cyber-Versicherung

Sollten Sie noch keine Cyber-Versicherung haben, wäre jetzt der passende Zeitpunkt, um sich über den Abschluss einer solchen Versicherung Gedanken zu machen. Bei einer GmbH geht man als Außenstehender vermutlich davon aus, dass es sich um ein größeres Unternehmen handelt als bei einem Einzelunternehmen. Für Kriminelle gibt es hier also vermeintlich mehr zu holen als bei einem kleineren Unternehmen und Sie könnten schneller zum Angriffsziel werden.

Kommen Sie auf uns zu!

Wie Sie sehen, gibt es also gar nicht allzu viele Punkte, die Sie beachten müssen, um weiterhin bedarfsgerecht abgesichert zu sein. Mit ein paar Anpassungen ist Ihr Versicherungsschutz und der Ihrer Firma auch weiterhin gewährleistet. Selbstverständlich unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Umsetzung!

Anlässe

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Gute Planung schützt vor Überraschungen
Gerade im Zuge der diversen Finanz- und Währungskrisen erlebt der Immobilienmarkt einen noch nie dagewesenen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigem Baugeld. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Als Bauherr müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Wir möchten Ihre Risiken durchleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Nehmen Sie sich etwas Zeit und überdenken Sie Ihre Risikosituation.

Der Irrglaube von der Altersvorsorge

Die landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmedämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Wohl dem, der dafür frühzeitig Vorsorge getroffen hat. Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: Das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte.

Bauherren haften für Ihre Baustelle
Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Baugruben, ungesichertes Baumaterial etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind

Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.

Schutz für helfende Hände auf der Baustelle

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Ausgleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt. Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotenzial einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein.

Sonderfall Rohbau

Ein Gebäude kann erst mit der Bezugsfertigstellung über eine vollwertige Gebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert werden. Doch schon vor Fertigstellung häufen sich nach und nach hohe Werte an. Weitestgehend schutzlos der Witterung ausgesetzt und leicht begehbar für jedermann kommt es nicht selten vor, dass z. B. verbaute Heizungen über Nacht gestohlen werden oder durch Vandalismus ein Feuer den Rohbau beschädigt oder zerstört. Schäden dieser Art sind im Regelfall das Problem des Bauherren und treiben die Kosten hoch.

Gegen Brandschäden schützt die recht bekannte Feuerrohbauversicherung, die viele Versicherer ihren Kunden beitragsfrei zur Verfügung stellen, wenn diese das fertige Haus über sie absichern. Andere Schadensursachen wie beispielsweise Hagel, Sturm, Diebstahl, Überschwemmung etc. sind über eine Bauleistungsversicherung absicherbar. Feuerrohbau- und Bauleistungsversicherung erstatten Ihnen die anfallenden Kosten, um den Zustand am Bau wieder herzustellen, der vor dem Schadensereignis bestand.

Insolvenz und Pfusch am Bau

Es ist keine Seltenheit, dass private Bauvorhaben von einer Insolvenz des Bauträgers, Generalunternehmers oder Handwerkers betroffen sind. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie. Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch

viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie zu einem echten Problem auswachsen. Dieser innovative Versicherungsschutz ist bereits für einen kleinen Bruchteil der Bausumme erhältlich – die Investition zahlt sich in jedem Fall für Sie aus!

Wer soll das bezahlen?

Ein Bauvorhaben ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bezahlen. Im Regelfall nimmt ein Bauherr zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen.

Bestehen Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden. Zur Realisierung eines Bauvorhabens ist auch die Einbindung

der staatlichen Riesterförderung möglich. Wohnriester erfreut sich großer Beliebtheit im Volk. Auf den ersten Blick wirkt dies wie „der Staat beteiligt sich am Hausbau“. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies allerdings, dass neben den regulären Darlehensraten auch noch zusätzlich Steuern gezahlt werden müssen (einmalig oder über den Zeitraum von 23 Jahren). Wird eine Immobilie keine zehn Jahre gehalten, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohnriester auf den ersten Blick wirken mag, man sollte im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg der richtige ist. Aufgrund der hohen Ratenbelastung läuft kaum eine Zinsfestschreibung einer Finanzierung ohne Restschuld aus. Eine gute Finanzierung besteht normalerweise aus zwei Tranchen. So empfiehlt es sich, zur Sicherung des niedrigen Zinssatzes für die zweite Finanzierungsphase, parallel zur Tilgung des ersten Darlehens, einen Bausparvertrag zu besparen. Hierbei sollte

die Darlehenssumme ausreichend hoch ausfallen, um eine echte Anschlussfinanzierung zu sichern. Im Regelfall stellt dieses Vorgehen die für einen Kunden preiswerteste Lösung dar. Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie können mit in den Bausparvertrag fließen – indirekt beteiligen sich Arbeitgeber und Staat dann an Ihrer Finanzierung.

Und wenn etwas passiert?

Die meisten Bauherren befinden sich in familiär gefestigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hausbau mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um die offenen Schulden begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkranken Sie und können daher nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihrer Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen.

Wer es als persönliches Risiko ansieht, kann auch für den Fall der Arbeitslosigkeit vorsorgen. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf. Oft kann die Leistung eines solchen Tarifs gegen einen Mehrbeitrag auch um Zeiten einer längeren Arbeitsunfähigkeit erweitert werden. Und wenn dann endlich alles fertig ist Sobald Sie das fertige Eigenheim beziehen, gibt es neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen.

Gebäudeversicherung

Der Versicherer muss über das Bezugsdatum informiert werden, damit er Ihren Vertrag von der Feuerrohbauversicherung zur vollwertigen Gebäudeversicherung umstellen kann. Hier sollten Sie auf jeden Fall mindestens die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichern. Ein abgedecktes Dach oder ein defektes Rohr in einem Obergeschoss verursachen schnell ähnlich hohe Kosten wie ein kleinerer Brand.

Elementargefahren

Auch Elementarschäden werden zunehmend als Problem unserer Zeit erkannt. Wer erinnert sich nicht an die 2006 durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer mehr Bundesländer für den Einschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag Partei ergreifen. Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden-Württemberg. Beide Bundesländer wollen Ihre Hilfsleistungen nach Elementarschäden künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Kapriolen von Mutter Natur sollten Sie also zumindest finanziell nicht schrecken müssen.

Hausratversicherung

Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen.

Privathaftpflichtversicherung

Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mit versichert. Hier bedarf es keinen speziellen Änderungen. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B. für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Gericht.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Fotovoltaikanlage

Haben Sie die Gelegenheit genutzt und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreibender (zumindest, wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag nötig, was auch von der Größe Ihrer Anlage abhängig sein kann.

Die Anlage selbst ist grundsätzlich im Rahmen der gewählten Gefahren über Ihre Gebäudeversicherung mit versicherbar. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über eine solche kann auch der Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Hier handelt es sich um eine Art „Pannendienst fürs Haus“. Er kommt für häusliche Notfälle auf. Das kann z. B. ein verstopftes Abflussrohr sein, eine defekte Heizung oder der verlorene Haustürschlüssel. Hilfe wird hier über eine Servicehotline des Versicherers organisiert. Die anfallenden Kosten werden in überschaubaren Grenzen übernommen.

Glasversicherung

Die Glasversicherung sollte an dieser Stelle noch erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht Ihres Mieters erstattet werden. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Versichert sind Fenster und Türverglasungen, auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen.

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Gute Planung schützt vor Überraschungen
Die diversen Finanz- und Währungskrisen bescheren dem Immobilienmarkt einen noch nie dagewesenen Boom. Die anhaltende Niedrigzinsphase befeuert diesen Trend noch zusätzlich mit günstigen Immobilienkrediten. Wer kann und will, erfüllt sich jetzt den Traum vom Eigenheim. Als Immobilienkäufer müssen Sie sich mit vielen Problemen auseinandersetzen. Nur durch zweckmäßige Vorsorge lassen sich böse Überraschungen vermeiden. Wir möchten Ihre Risiken beleuchten und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Nehmen Sie sich etwas Zeit und überdenken Sie Ihre Risikosituation.

Der Irrglaube von der Altersvorsorge
Die landläufige, scherzhafte Bezeichnung des eigenen Hauses als große Sparbüchse, ist nicht so ganz aus der Luft gegriffen. Ein eigenes Haus bietet Sicherheit – als Altersvorsorge im klassischen Sinne kann man es aber nicht bezeichnen. Durch den Bezug der eigenen Immobilie spart man natürlich zunächst einmal Miete. Man darf hierbei allerdings nicht vergessen, dass ein eigenes Haus auch instand gehalten werden muss. Speziell dann, wenn es schon einige Jahre steht und Sie womöglich bereits im Rentenalter sind. Ein neues Dach, verbesserte Wärmdämmung oder neue Rohrleitungen wachsen sich schnell zu größeren Investitionen aus. Wohl dem, der dafür frühzeitig Vorsorge getroffen hat. Daher ist auch tunlichst davon abzuraten, bestehende Altersvorsorgeverträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung mit einfließen zu lassen. Alles erfüllt seinen bestimmten Zweck: das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein Altersvorsorgevertrag füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte.

Wer soll das bezahlen?
Ein Immobilienkauf ist nur in seltenen Ausnahmefällen allein mit Erspartem zu bewältigen. Im Regelfall nimmt der Käufer zur Verwirklichung seines Traums eine nicht unerhebliche Summe als Darlehen auf. Zumeist konsultiert er hierzu seine Hausbank. Andere interessante Möglichkeiten der Finanzierung werden oft außer Acht gelassen. Bestehen bereits Altersvorsorgeverträge mit einem Guthaben, bieten die meisten Versicherer zumindest in dieser Höhe günstiges Baugeld an. Teilweise wird hier auch – entsprechende Bonität des Kunden vorausgesetzt – ein Vielfaches des Vertragsguthabens zu vergünstigten Zinskonditionen angeboten. Dies im Einzelfall abzuklären ist immer sinnvoll. Auch vorhandene Bausparverträge und die Möglichkeiten von KfW-Darlehen sollten mit eingebunden werden. Zur Realisierung eines Kaufvorhabens ist auch die Einbindung der staatlichen Riesterförderung möglich. Wohnriester erfreut sich großer Beliebtheit im Volk. Auf den ersten Blick wirkt dies wie „der Staat beteiligt sich am Hauskauf“. In der tatsächlichen Umsetzung bedeutet dies allerdings, dass neben den regulären Darlehensraten auch noch zusätzlich Steuern gezahlt werden müssen. Wird eine Immobilie keine zehn Jahre gehalten, entfällt der Förderanspruch wieder, sofern die Fördersumme nicht wieder in eine neue Immobilie investiert wird. So schön Wohnriester auf den ersten Blick wirken mag, sollte man im Einzelfall sehr genau prüfen, ob dieser Weg tatsächlich der richtige ist. Aufgrund der hohen Ratenbelastung läuft kaum eine Zins- Festschreibung einer Finanzierung ohne Restschuld aus. Eine gute Finanzierung besteht normalerweise aus zwei Tranchen. So empfiehlt es sich, zur Sicherung des niedrigen Zinssatzes für die zweite Finanzierungsphase, parallel zur Tilgung des ersten Darlehens einen Bausparvertrag zu besparen. Hierbei sollte die Darlehenssumme ausreichend hoch ausfallen, um eine echte Anschlussfinanzierung zu sichern. Im Regelfall stellt dieses Vorgehen die für einen Kunden preiswerteste Lösung dar. Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie können mit in den Bausparvertrag fließen – indirekt beteiligen sich Arbeitgeber und Staat dann an Ihrer Finanzierung.

Und wenn etwas passiert?
Die meisten Immobilienkäufer befinden sich in familiär ge- festigten Verhältnissen mit Partner und oft auch mit Kindern. Daher stellt die Schuldenlast, die der Hauskauf mit sich bringt, immer auch eine Gefahr für die ganze Familie dar. Fällt etwa der Hauptversorger weg und Finanzierungsraten können nicht mehr gezahlt werden, droht die Zwangsversteigerung. Ob der Erlös hieraus dann überhaupt ausreicht, um die offenen Schul- den begleichen zu können, ist dabei noch eine ganz andere Frage. Wer verantwortlich handeln will, sichert sich und seine Familie gegen alle kalkulierbaren Risiken ab. Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen. Ein solcher Tarif muss aber natürlich nicht die optimale Lösung darstellen. Viele Tarife bieten bereits auch Nachversicherungsgarantien für den Fall des Immobilienerwerbs an. So könnte evtl. ein bereits vorhandener Todesfallschutz auch ohne erneute Gesundheitsprüfung an den neuen Bedarf angepasst werden. Ein weiterer und ganz wesentlicher Punkt, der beachtet werden muss, ist die Absicherung der Arbeitskraft. Erkranken Sie und können daher nicht mehr wie bisher arbeiten, fällt Ihr monatliches Einkommen normalerweise deutlich niedriger aus. Reicht es dann noch, um Ihrer Ratenverpflichtung nachzukommen? Auch hier bieten viele Anbieter gute Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Überprüfen Sie ggf., ob Ihre bestehende Berufsunfähigkeitsrente für Ihre neue Situation noch ausreicht. Fehlt Ihnen dieser wichtige Schutz bislang, sollten Sie diese wesentliche Versorgungslücke umgehend schließen. Wer es als persönliches Risiko ansieht, kann auch für den Fall der Arbeitslosigkeit vorsorgen. Ein Ratenschutzbrief kommt in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten für die Darlehensraten auf. Oft kann die Leistung eines solchen Tarifs gegen einen Mehrbeitrag auch um Zeiten einer längeren Arbeitsunfähigkeit erweitert werden.

Und auch das sollten Sie alles beachten!
Sobald Sie das neue Eigenheim beziehen, sind neben der Adresse nur noch ein paar kleinere Änderungen an ggf. bestehenden Verträgen vorzunehmen. Bereits vorher gilt es aber einiges zu beachten, was wir Ihnen hier gerne zeigen möchten.

Gebäudeversicherung

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gebäude, das Sie kauften, bereits über eine Gebäudeversicherung verfügt. Diese Versicherung bleibt quasi beim Haus und geht auf Sie als neuen Versicherungsnehmer über, damit keine versicherungsfreie Zeit entsteht. Würde das Haus in der Übergangszeit z. B. abbrennen, gäbe es sonst keine Erstattung und Sie wären der Angeschmierte. Von daher ist das eine grundsätzlich sehr gute Regelung. Allerdings wissen Sie natürlich nicht, welchen Versicherungsschutz Sie hier übernehmen. Hier konnten wir diese regelmäßige Beobachtung machen: Je älter das Haus, desto älter die Gebäudeversicherung, desto schlechter und lückenhafter der Versicherungsschutz. Oft ist nur das Feuerrisiko abgesichert. Oft enthält dies noch keine Überspannungsschäden. Das mag 1970, bei Abschluss des Vertrags, noch keine große Rolle gespielt haben, als man u. a. sein Heizöl täglich per Kanne aus dem Keller holte – mit Blick auf die Vielzahl elektrischer Installationen, die über die Jahre zum Standard eines Wohnhauses geworden sind, kann man inzwischen kaum noch auf den Einschluss der Überspannungsschäden verzichten. Und das soll nur beispielhaft dafür stehen, was sich im „Wohnleben“ über die Jahrzehnte änderte und von der Versicherungsbranche auch in Versicherungsbedingungen aufgefangen wurde. Alte Versicherungsbedingungen sind vor allem eines: alt. Oft zu alt, um Sie im Schadensfall noch glück- lich machen zu können. Der Gesetzgeber hat an Probleme dieser Art gedacht und Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt, von dem Sie innerhalb eines Monats nach Grundbuchumschreibung (nicht der Grundbuchauflassung) Gebrauch machen können. Sie können den Vertrag entweder fristlos oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Ganz wichtig: Versicherungssumme prüfen!

Normalerweise weist die übernommene Versicherung eine Versicherungssumme in Reichsmark aus („1914er-Wert“). Diese dient als einheitliche Berechnungsbasis für Gebäude aller Art und Größe und aller Baujahre. Zwar akzeptieren viele Versicherer den 1914er-Wert eines (ehemaligen Feuermonopol-)Vorversicherers – ob der Ihnen vorliegende Wert richtig ermittelt wurde und auch wirklich jede bauliche Veränderung beinhaltet, den das Haus über die Jahre erfuhr, können Sie normalerweise nicht wissen. Oft wissen dies auch die Vorbesitzer nicht. Wir empfehlen daher dringendst, unnötige Risiken einer zu niedrigen Versicherungssumme zu vermeiden und das Haus neu einzuwerten. Nur so stehen Sie wirklich auf der sicheren Seite, wenn es zu einem größeren Schaden kommt. Gerne übernehmen wir das für Sie!

Umfassender Versicherungsschutz ist nötig!

Neben Feuer sollten Sie mindestens auch die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit absichern. Ein Leitungswasserschaden kann mit allen Nebenarbeiten, Leckortungs- und Trocknungs- kosten schnell auch fünfstellig werden. Mit zunehmendem Alter des Hauses steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass Lötstellen oder Rohrmaterial „aufgeben“ und es zum Schaden kommt. Über die Häufung von Stürmen in den letzten Jahren und den Schäden, die sie inzwischen regelmäßig anrichten, müssen wir sicher nicht mehr viel sagen. Es vergeht gefühlt kein Jahr, in denen die Medien nicht darüber berichten müssen. Auch Elementarschäden werden zunehmend als Problem unserer Zeit erkannt. Wer erinnert sich nicht an die 2006 durch Schneelast eingestürzte Eissporthalle in Bad Reichenhall? Es ist kein Zufall, dass immer mehr Bundesländer für den Einschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes in den Gebäudeversicherungsvertrag Partei ergreifen. Allen voran der Freistaat Bayern und das Land Baden- Württemberg. Beide Bundesländer wollen ihre Hilfsleistungen nach Elementarschäden künftig daran festmachen, ob ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, sich selbst gegen den erlittenen Schaden abzusichern. Eine Elementardeckung umfasst die Gefahren Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Die Deckung ist damit sehr umfangreich. Die Kapriolen von Mutter Natur sollten Sie also zumindest finanziell nicht schrecken müssen.

Hausratversicherung

Normalerweise haben Sie für eine Übergangszeit von einem Monat – im Rahmen der bisherigen Versicherungssumme – Schutz an Ihrem bisherigen und neuen Wohnort. Es empfiehlt sich, zur Aufrechterhaltung des Unterversicherungsverzichts, die Größe der zu versichernden Wohnfläche und damit auch die Versicherungssumme, an die neuen Gegebenheiten hin anzupassen.

Privathaftpflichtversicherung

Ihre selbst bewohnte Immobilie ist automatisch bereits in Ihrer Privathaftpflicht mitversichert. Hier bedarf es keiner speziellen Änderungen. Sollten Sie nun auch Vermieter sein, müsste geprüft werden, ob evtl. eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nötig geworden ist. Heizen Sie mit Öl, sollte eine separate Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Oft ist dieses Risiko zumindest bis zu einem gewissen Fassungsvolumen der Tanks aber auch bereits in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert.

Rechtsschutzversicherung
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung besitzen, ist eventuell zu prüfen, ob eine Erweiterung um die Punkte „Haus- und Grundbesitzer“ sinnvoll erscheint. Ein entsprechender Rechtsschutz würde z. B. für die Rechtskosten von Nachbarschaftsstreitigkeiten aufkommen, ebenso auch für Ordnungswidrigkeiten oder Steuersachen vor Gericht. Hinweis: Streitigkeiten aus dem Immobilienkauf sind evtl. nicht allumfassend versicherbar! Speziell, wenn Sie ein Haus nicht ausschließlich selbst nutzen oder angebaut bzw. anderweitig neue, noch nicht vorhanden gewesene, Elemente (z. B. ein Wintergarten wo noch keiner war) ins Gebäude eingebracht werden, besteht in aller Regel kein Versicherungsschutz.

Umbauen oder gleich einziehen?

Sind vor dem Bezug des Hauses noch Umbaumaßnahmen geplant, müssen evtl. noch Punkte bedacht werden, die auch bei einem Neubau auftreten. Auf jeder Baustelle lauern Gefahren, (z. B. Sturzgefahr, ungesichertes Baumaterial, etc.). Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn durch eine dieser Gefahren Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Kommt es zum Schadensfall, können Sie nach dem BGB in unbegrenzter Höhe haftbar gemacht werden. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt für berechtigte Haftpflichtansprüche auf, die Geschädigte an Sie stellen. Sind Ansprüche rechtlich unbegründet, wehrt die Versicherung diese auch ab – zur Not vor Gericht. Hierfür anfallende Kosten werden ebenfalls übernommen. Viele Tarife der Privathaftpflichtversicherung bieten bereits eine Deckung für Bauvorhaben. Hier ist die maximal versicherte Bausumme zu beachten. Genügt die hier vorgesehene Summe für Ihre Baustelle nicht, benötigen Sie gesonderten Schutz. Dies kann auch für Eigenleistungen der Fall sein.

Schutz für helfende Hände auf der Baustelle

Rund eine Million meldepflichtige Arbeitsunfälle weist die Statistik der Berufsgenossenschaft aus – pro Jahr! Auf dem Bau trifft es statistisch jeden sechsten Mitarbeiter. Grund sind eine Vielzahl von Gefahrenherden. Besonders hoch ist das Risiko für ungelernte Freunde und Verwandte, die als Bauhelfer einspringen und den Freundschaftsdienst mit großem Enthusiasmus leisten. Gerade, wenn es die helfende Hand von Freunden oder Nachbarn ist, die in die Kreissäge gerät, ist es gut, wenn man für eine Bauhelfer-Unfallversicherung gesorgt hat. So wird für einen gewissen finanziellen Aus gleich gesorgt, wenn die Hilfsbereitschaft zu einer dauerhaften Invalidität führt. Auch dann, wenn Ihnen kein Verschulden vorgeworfen werden kann, ist es doch ein beruhigendes Gefühl, dass Sie einen Helfer in seiner Not nicht alleine stehen lassen, oder? Viel zu schnell ist ein Unfall passiert – vor allem dann, wenn eine Baustelle ungewohntes Terrain für einen Helfer darstellt. Es sei an dieser Stelle noch angemerkt, dass eine grundsätzliche Meldepflicht von Bauhelfern bei der Berufsgenossenschaft besteht. Seitens des Gesetzgebers wurde das Gefahrenpotential einer Baustelle also bereits erkannt. Da eine private Unfallversicherung bereits ab dem ersten Prozentpunkt der unfallbedingten Invalidität leistet, wird eine Lösung auf diesem Weg meist sinnvoller sein.

Insolvenz und Pfusch am Bau

18 Prozent aller privaten Bauvorhaben sind von einer Insolvenz von Bauträgern, Generalunternehmern oder Handwerkern betroffen. Zudem verschlingen Mängelbeseitigungen im Durchschnitt zwischen drei und zehn Prozent der eigentlichen Bausumme. Jeder fünfte Betroffene kann seine Mängelansprüche nicht mehr durchsetzen, weil sein Auftragnehmer Insolvenz angemeldet hat. Gegen das Schreckgespenst der Insolvenz konnten sich Bauherren lange nicht absichern – ein Zustand, der sich glücklicherweise geändert hat. Die Baufertigstellungs- und Baugewährleistungsversicherung kann Ihnen viel Ärger während und nach der aktiven Bauphase ersparen. Sie übernimmt Ihr finanzielles Risiko bei einer Insolvenz des Bauunternehmens ebenso, wie den finanziellen Aufwand für die Behebung von Baumängeln, der sonst in dieser Situation an Ihnen hängen bliebe. Bis zu fünf Jahre nach Baufertigstellung besteht dieser sinnvolle Schutz für Sie Neben der rein finanziellen Komponente wird Ihnen hier auch viel Service geboten: Bereits im Planungsstadium stehen Experten zur Überprüfung bereit, die Planungsunterlagen auf Fehler prüfen. In der Bauphase begleiten Spezialisten von TÜV, DEKRA oder GTÜ die einzelnen Bauabschnitte, so dass Baumängel schnell bemerkt werden, bevor sie sich zu einem echten Problem auswachsen. Dieser innovative Versicherungsschutz ist bereits für einen kleinen Bruchteil der Bausumme erhältlich – die Investition zahlt sich in jedem Fall für Sie aus!

Was Sie sonst noch wissen sollten

Fotovoltaikanlage

Haben Sie die Gelegenheit genutzt und auch eine Fotovoltaikanlage installieren lassen, ergibt sich daraus eine neue zusätzliche Haftungssituation: Sie sind nun Gewerbetreiben- der (zumindest, wenn Sie den Strom einspeisen und verkaufen). Hier ist neben dem Betreiberrisiko auch das Einspeiserisiko zu beachten. Gerade letzteres wird nur von wenigen Privathaftpflichttarifen mit übernommen. Evtl. wird hier ein separater Haftpflichtvertrag nötig, was auch von der Größe Ihrer Anlage abhängig sein kann. Die Anlage selbst ist grundsätzlich im Rahmen der gewählten Gefahren über Ihre Gebäudeversicherung mit versicherbar. Eine deutlich umfangreichere Absicherung bietet eine gesonderte Fotovoltaikversicherung. Über eine solche kann auch der Ertragsausfall nach einem Schaden mit abgesichert werden.

Haus- und Wohnungsschutzbrief

Hier handelt es sich um eine Art „Pannendienst fürs Haus“. Er kommt für häusliche Notfälle auf. Das kann z. B. ein verstopftes Abflussrohr sein, eine defekte Heizung oder der verlorene Haustürschlüssel. Hilfe wird hier über eine Servicehotline des Versicherers organisiert. Die anfallenden Kosten werden in überschaubaren Grenzen übernommen.

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Traut Euch!

Es ist immer schön, wenn sich zwei Menschen finden und ihr Leben zusammen verbringen möchten. Der Bund der Ehe bringt auch gegenseitige Verantwortung mit sich. Am Anfang wirken sicher noch die Eindrücke des Fests nach und Sie haben tausend andere Dinge im Kopf. Dennoch sollten Sie sich einen Moment Zeit nehmen und Ihre gemeinsame Vorsorgesituation, Ihren Versicherungsschutz und einige grundsätzliche Regelungen überdenken.

Gesetzliche Versorgung

Der Gesetzgeber fördert die Institution der Ehe auf verschiedene Arten. Als Basis eines klassischen Familienbildes wurden Weichen gestellt, die beiden Ehepartnern eine gewisse Basisversorgung sichern sollen.

Krankenversicherung

Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung kann ein Ehepartner den anderen im Rahmen der Familienversicherung mit einschließen, sofern dieser – bedingt durch seinen Erwerbsstatus – nicht über eine eigene Krankheitsvorsorge verfügt. Auch Kinder können auf diesem Weg Krankenversicherungsschutz über die Eltern erhalten.

Witwen-/Witwerversorgung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Altersrente nur an den aus, für den Beiträge eingezahlt wurden und der seine Wartezeit erfüllt hat. Im Todesfall steht dem überlebenden Ehepartner eine Witwen- bzw. Witwerrente zu. Hierfür muss die versicherte Person allerdings mind. fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Man unterscheidet zwischen folgenden Rentenleistungen:

Kleine Witwen-/Witwerrente

Der/Die Hinterbliebene erhält für max. 24 Monate etwa 25 % der vollen Erwerbsminderungsrente des verstorbenen Partners. War der Verstorbene bereits Rentenempfänger, wird als Berechnungsbasis seine Rente herangezogen. Eigenes Einkommen wird nach Berücksichtigung eines Freibetrages mit angerechnet. Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt keine Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. etwa 248 Euro.

Große Witwen-/Witwerrente

Auch hier ist die Basis der Hinterbliebenenversorgung die Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen, sofern sich dieser noch aktiv im Berufsleben befand. Bezog er bereits Rente, ist deren Höhe Berechnungsbasis. Die Höhe der Witwenrente beträgt 55 % der Berechnungsbasis. Die Bezugsdauer ist nicht begrenzt. Für ihren Bezug muss mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Hinterbliebener versorgt ein minderjähriges eigenes oder ein Kind des Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft
  • Hinterbliebener ist erwerbsgemindert
  • Hinterbliebener hat das 45. Lebensjahr vollendet

Auch bei der großen Witwenrente findet ggf. eine Anrechnung anderer Einkünfte statt. Beispiel: Ehemann verstirbt mit 40 Jahren. Das letzte Nettoeinkommen betrug 1.625 Euro. Er hinterlässt eine Frau und zwei Kinder. Seine Witwe arbeitet als Bürokauffrau und verdient 1.500 Euro brutto. Sie erhält eine Witwenrente i. H. v. ca. 545 Euro.

Wissenswert

Bestand die Ehe bei Tod des Ehepartners noch kein Jahr, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Lediglich wenn der Verdacht, dass es sich um eine reine Versorgungsehe gehandelt hat, ausgeräumt werden kann (z. B. bei Unfalltod, Unwissen des Ehepaars über tödlich verlaufende Krankheit, etc.), kann ggf. ein Anspruch begründet werden. Bei Wiederheirat entfällt der Anspruch auf Witwen-/ Witwerrente. Der Anspruch kann bei Tod des Ehegatten oder Scheidung wieder aufleben.

Eigene Vorsorge

Um Ihre Vorsorge „rund“ zu machen, benötigen Sie Versicherungsschutz auf unterschiedlichen Ebenen:

Privathaftpflicht / Rechtsschutzversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jede Familie. Ist dieser existenzsichernde Schutz noch nicht vorhanden, sollten Sie schnellstmöglich handeln. Eine Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten eines Rechtsstreits, die Ihnen entstehen. Wer möchte schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er sich die Kosten nicht leisten kann? Sowohl bei der Privathaftpflicht-, als auch bei der Rechtsschutzversicherung sind Ehegatten in den jeweiligen Familien- Tarifen automatisch mitversicherte Personen. Auf einen solchen Tarif müssen Sie Ihre ggf. bereits vorhandenen Verträge umstellen. Wenn beide Ehepartner über einen Versicherungsvertrag derselben Sparte verfügen, muss einer der beiden Verträge aufgehoben werden. Das Versicherungsvertragsgesetz regelt, dass es keine Doppelversicherung geben darf. Bei Vorlage einer Kopie Ihrer Heiratsurkunde wird der jüngere Vertrag aufgelöst.

Unfallversicherung

Mit der Eheschließung übernehmen Sie in einem großen Umfang auch Verantwortung gegenüber Ihrem Partner. Mit einer körperlichen Behinderung ist es nach wie vor möglich, ein erfülltes Leben im gewohnten heimischen Umfeld zu führen. Meist braucht es dafür allerdings größere bauliche Veränderungen. Auch die gewohnte Mobilität mit dem eigenen Pkw ist meist möglich, kostet allerdings ebenfalls Geld. Über eine Unfallversicherung können Sie die nötigen Summen absichern – ein bereits vorhandener Vertrag ergibt also auch weiterhin großen Sinn. Falls für Sie beide separate Verträge bestehen, wäre zu prüfen, ob Sie sich durch eine Zusammenlegung nicht Beiträge sparen können. Viele Anbieter gewähren einen Nach- lass, wenn mehr als eine Person in einem Vertrag abgesichert wird. Sollte noch keine private Unfallvorsorge bestehen, empfehlen wir dringlichst, dies noch nachzuholen.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Ihre Arbeitskraft ist die Basis für Ihren Lebensstandard. Kann man aufgrund gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, geht dies oft mit einem sozialen Abstieg einher. In einer Ehe lebt man für gewöhnlich aus einer gemeinsamen Kasse – entsprechend belastend ist es, wenn ein Einkommen wegfällt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine ideale Lösung dar, um im Fall der Fälle eine Lohnersatzleistung zu erhalten. Die abgesicherte Rente sollte ausreichend hoch gewählt sein, um finanzielle Einbußen ausreichend kompensieren zu können. Auch die Laufzeit eines solchen Vertrags sollte möglichst auf das reguläre Rentenalter abgestimmt sein. Beamte bzw. Beamtenanwärter sollten weiterhin darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel in seinem Bedingungswerk anbietet. Haben Sie oder Ihr Partner bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, sollte in jedem Fall die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente überprüft werden. Steht diese noch in einem gesunden Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen? Durch die Eheschließung bieten Ihnen die meisten Versicherungsunter- nehmen die Möglichkeit der Nachversicherung. Sie können die versicherte Rente dann in gewissem Rahmen erhöhen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung durchgeführt werden muss.

Hinterbliebenenversorgung

Die gesetzliche Absicherung hinterbliebener Ehegatten fällt nicht sehr üppig aus. Diese Basisversorgung ist nicht darauf ausgelegt, laufende Kosten einer gemeinsamen Zukunftsplanung zu decken. Gerade wenn Kinder vorhanden sind oder noch eine Immobilie finanziert wird, sind finanzielle Probleme bei Tod eines Ehepartners meist vorprogrammiert. Eine Risikolebensversicherung kann diese Probleme lösen. Bei der Wahl der Versicherungssumme sollte nicht nur auf die größte Position (z. B. offener Finanzierungsbetrag) geachtet werden. Zusätzlich zu solchen festen Größen empfehlen wir drei bis fünf Jahresnettogehälter abzusichern, über die bei Auszahlung frei verfügt werden kann. Bis sich nach Tod eines Ehegattens die Situation innerhalb einer Familie stabilisiert, vergeht erfahrungsgemäß ein längerer Zeitraum. Hat der hinterbliebene Partner finanziell den Rücken frei und kann laufende Kosten oder die Ausbildung der Kinder stemmen, setzt der Verarbeitungsprozess besser ein. Auch bei der Risikolebensversicherung bieten verschiedene Anbieter die Möglichkeit der Nachversicherung. Ein bestehender Vertrag kann dann in gewissen Grenzen an den neuen Bedarf angepasst werden.

Altersvorsorge

Fest steht: die Gesetzliche Rente wird nicht ausreichend hoch ausfallen, um Ihren Lebensstandard zu sichern. Die anhaltend negative Bevölkerungsentwicklung sowie die immer größer werdende Zahl von Senioren werden das Rentenniveau noch weiter senken. Durch die immer weiter steigende Lebenserwartung, aber auch durch das immer aktiver werdende Rentnerleben, steigt der Kapitalbedarf im Alter zunehmend an. Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie beiden passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, jedem Ehepartner eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Männer und Frauen haben sehr unterschiedliche Lebenserwartungen. Die Hinterbliebenenversorgung aus privaten Rentenverträgen wird meist über eine Rentengarantiezeit gelöst. Dadurch wird die Rente für eine bestimmte Mindestzeit gezahlt – auch nach dem Tod der versicherten Person.

Beispiel 1: Beginn der Rentenzahlung mit 67 Jahren. Es wurde eine Rentengarantiezeit von 15 Jahren vereinbart. Mit 75 Jahren erleidet die versicherte Person einen Herzinfarkt und verstirbt. Die Witwe erhält noch sieben Jahre eine Rentenzahlung aus dem Vertrag Ihres Mannes. Die Zahlungen hören mit Ende der Garantiezeit auf.

Beispiel 2: Der Ehemann geht mit 62 Jahren in Altersteilzeit. Zur Auffüllung seines Einkommens lässt er die Rentenzahlung aus seiner Altersvorsorge früher beginnen (vereinbart war ab 67). Mit 75 Jahren verstirbt er in Folge eines Herzinfarkts. Die überlebende Witwe erhält nur noch zwei Jahre lang Zahlungen aus diesem Vertrag. Manche Versicherungsunternehmen bieten daher auch an, aus dem noch vorhandenen Vertragsguthaben des Verstorbenen eine separate, lebenslange Hinterbliebenenrente für Witwe oder Witwer zu erzeugen. Wer über eine eigene, ausreichende Altersvorsorge verfügt, ist nicht mehr so sehr davon abhängig, dass der verstorbene Ehepartner bei Vertragsabschluss alles richtig gemacht hat.

Und Riester?

Die „Riester-Rente“ kann durch die Zulagenzahlung sowie die steuerliche Absetzbarkeit eine lohnende Alternative der Altersvorsorge sein. Gehört ein Partner zum förderfähigen Personenkreis (Angestellte und Beamte), der andere aber nicht (Selbstständige, Rentner, etc.), erhält der nicht förderfähige Partner über den förderfähigen einen indirekten Förderanspruch. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der förderfähige Partner selbst auch „riestert“. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen in diesem Druckstück können wir keine Gewähr übernehmen, insbesondere nicht bei steuerrechtlichen Inhalten. Wenden Sie sich ggf. an einen Steuerberater. Bei genannten Leistungs- und Tarifmerkmalen gelten die Tarifbedingungen des jeweiligen Versicherers.

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Auch wenn man in der Regel nicht gerne darüber spricht: Wir alle werden irgendwann sterben. Damit es nicht zu Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen um den Nachlass kommt, können in vielen Versicherungssparten entsprechende Regelungen für den Todesfall getroffen werden. Wer soll eine vereinbarte Versicherungsleistung bzw. ein vorhandenes Vertragsguthaben bekommen? Nicht in allen Verträgen haben Sie hier die freie Wahl, da z. B. gesetzliche Regelungen die Vergabe des Bezugsrechts einschränken. Auf den folgenden Seiten möchten wir gerne alle Unklarheiten beseitigen.

Bezugsrecht? Warum überhaupt?

Befassen wir uns zunächst kurz damit, weshalb ein Bezugsrecht im Todesfall überhaupt nötig ist. Verstirbt jemand, bilden all sein Vermögen und auch seine Schulden zusammen die Erbmasse, die unter den Erbberechtigten aufgeteilt wird. Hier greift die gesetzliche Erbfolge, die in Deutschland auf dem Verwandtenerbrecht basiert (Erbrecht – §§ 1922 – 2385 BGB). Erbberechtigte 1. Ordnung sind demnach – neben dem Ehegatten – Abkömmlinge des Verstorbenen (auch nichteheliche und adoptierte Kinder). Gibt es keine Abkömmlinge, erben in 2. Ordnung die Eltern des Verstorbenen – ersatzweise (wenn z. B. selbst bereits verstorben) deren weitere Kinder (die Geschwister des Verstorbenen). Noch entferntere Verwandte werden je nach Verwandtschaftsgrad als Erben 3. bis 5. Ordnung geführt. Theoretische Erben einer Ordnungsstufe erhalten immer erst dann etwas, wenn es im vorangegangenen Verwandtschaftsgrad niemanden mehr gibt, der erben kann. Gibt es gar keine Erben mehr, fallen Vermögen und/oder Schulden an den Staat. Diese Regelung hat den Vorteil, dass das Familienvermögen in aller Regel auch in einer Familie verbleibt. Problematisch an der Regelung kann das Vererben einer bestimmten Summe (ggf. für einen bestimmten Zweck) an eine bestimmte Person sein, wenn es mehrere gleichberechtigte weitere Personen gibt. Ein Vererben an jemanden außerhalb der Erbfolge ist im Grunde also erst einmal gar nicht vorgesehen – möglich ist es aber natürlich. Die Bezugsrechte für den Todesfall, die in Versicherungsverträgen eingesetzt werden können, fallen genau in diese Kategorie. Sie bestimmen also, wer welche Summe erhält – zumindest, wenn keine gesetzliche Einschränkung besteht. Darauf, wo dies der Fall ist, kommen wir noch gesondert zu sprechen.

Für die Erteilung eines Bezugsrechts außerhalb der gesetzlichen Erbfolge sprechen vor allem diese drei Punkte:

  • Sie wollen einer bestimmten Person oder einer Organisation Vermögen zusprechen (z. B. Absicherung eines nichtehelichen Lebensgefährten, als letzte Spende an eine Hilfsorganisation,…).
  • Sie wollen nach Ihrem Tod Vermögen für einem bestimmten Zweck zur Verfügung stellen (z. B. soll ein Kind Ihr Haus erben, während andere Kinder ausbezahlt werden, als finanzieller Ausgleich eines Erben für Geschäftsanteile, die an den Geschäftspartner vererbt werden, zur Absicherung Ihrer Bestattungskosten,…). Beachten Sie hierbei aber, dass es sinnvoll ist, mit der Person, die Sie als bezugsberechtigt einsetzen, diesen Zweck auch abzustimmen. Je nach Art des angedachten Zwecks können auch weitere schriftliche Regelungen mit den Beteiligten notwendig sein.
  • Sie wollen zu erwartende erbschaftssteuerliche Probleme abwenden (z. B. Freibeträge von Kindern ausnutzen und dafür entsprechend Kapital über einen Ansparvertrag leiten

Beachten Sie bitte, dass der jeweilige Versicherer nicht überwachen kann, ob das Geld wirklich zweckgebunden eingesetzt wird. Auch Auszahlungen zu bestimmten Zeitpunkten sind in der Regel nicht darstellbar. Das Bezugsrecht regelt immer nur, wer wieviel erhalten soll. Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir in dieser Broschüre nur sehr allgemeine Informationen vermitteln können. Bei komplexeren Situationen (Finanzen, Familie, etc.) oder tiefergehenden Informationen, empfehlen wir, einen Fachanwalt zu konsultieren. Wir konzentrieren uns im Weiteren nur auf den Regelfall.

Widerrufliches oder unwiderrufliches Bezugsrecht?

Normalerweise steht die Vorsorge und das „ordentliche Aufräumen“ von Vertragsguthaben im Mittelpunkt. Da sich hier die Personen ändern können (z. B. anderer Ehegatte, weitere Kinder, etc.), sind die meisten Bezugsrechte widerruflich. Sie können also jederzeit andere Personen einsetzen, die Quotelung unter mehreren Personen ändern, etc. Sie sind bis zuletzt Herr darüber, bei wem das Geld landen soll. Unwiderrufliche Bezugsrechtregelungen, die nur noch mit Zustimmung der ursprünglich begünstigten Person geändert werden können, sind grundsätzlich ebenso möglich. Je zweckgebundener der Vertrag, desto häufiger wird eine unwiderrufliche Regelung gewählt. Zum Einsatz kommen sie in der Regel dann, wenn schon bei Vertragsabschluss ein ganz konkreter Zahlungsstrom vorgesehen war. Ein gängiges Beispiel für das unwiderrufliche Bezugsrecht sind sicherlich Verträge der betrieblichen Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung. Hier wird die Firma Versicherungsnehmer und hat damit grundsätzlich erst einmal alle Rechte, den Vertrag zu verändern (auch das Bezugsrecht). Der Mitarbeiter, der auf Gehaltsteile verzichtet, hat aber großes Interesse daran, dass nur er das Sparguthaben erhält. Schließlich hat er es ja durch seinen Gehaltsverzicht finanziert. Um hier dauerhaft einen klaren Ablauf bei der Auszahlung sicher zu stellen, vereinbart man ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Auch z. B. bei Verträgen der Keymen-Absicherung wird das unwiderrufliche Bezugsrecht oft angewendet.

Wie formuliert man so ein Bezugsrecht?

Ein Bezugsrecht sollte möglichst so formuliert werden, dass es zu keiner Zeit einen Zweifel daran geben kann, wer Geld im Fall Ihres Todes erhalten soll. Was im ersten Moment einfach scheint, führt in der Praxis mitunter zu angenehmen oder unangenehmen Überraschungen – je nachdem, ob man bedacht oder übergangen wird. Möchten Sie, dass nur eine oder mehrere bestimmte Personen nach Ihrem Tod begünstigt sind, nennen Sie diese nicht nur namentlich. Geben Sie möglichst auch das jeweilige Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift mit an. So kann die Person auch nach einem Umzug wieder ausfindig gemacht werden. Etwas komplizierter wird es, wenn Sie z. B. Ihren Ehegatten absichern möchten. Formuliert man das z. B. als „meine Frau“ kann das die weibliche Person sein, mit der man zum Zeitpunkt verheiratet war, als man die Regelung traf. Es kann aber auch die Person sein, mit der man zusammen wohnte. Es kann aber auch die Person sein, mit der man zum Zeitpunkt des Todes zusammen lebte. Wie es gemeint war, kann man ja nicht mehr fragen. Da ist Streit vorprogrammiert. Eine bessere Lösung, wäre „Mein überlebender Ehegatte, mit dem ich zum Zeitpunkt meines Ablebens verheiratet war“. So gibt es nur eine einzige mögliche Person und keinen Platz für Interpretationen. Auch für den Fall, dass diese Person bereits vor Ihnen gestorben ist, die Regelung aber nicht angepasst wurde, können Sie bereits heute verbindlich vorsorgen. Ein Bezugsrecht kann auch mit Reihenfolgen versehen werden. Hier ein Beispiel:

Für den Fall meines Todes begünstige ich in der Reihenfolge der Ziffern unter Ausschluss der jeweils nachfolgenden Berechtigten:

  1. Den überlebenden Ehegatten, mit dem ich zum Zeitpunkt meines Ablebens verheiratet war.
  2. Meine ehelichen und die ihnen gleichgestellten Kinder zu gleichen Teilen.
  3. Meine Eltern zu gleichen Teilen.
  4. Meine gesetzlichen Erben zu gleichen Teilen.

So können Sie theoretisch schon heute an alle späteren Eventualitäten denken und den Geldfluss nach Ihren Wünschen steuern.

Freie Bezugsrechte

Der Großteil aller Versicherungen, die eine Todesfallleistung(Versicherungsschutz oder Auszahlung eines Guthabens) vorsehen, bieten Ihnen vollkommene Freiheit, das Bezugsrecht nach Ihren Wünschen zu gestalten. Wieviele Personen, welche Beträge oder Quoten ausgezahlt werden sollen, legen nur Sie selbst fest.

Typische Verträge, die Versicherungsschutz bei Tod bieten können und die normalerweise über keine Einschränkungen hinsichtlich der Bezugrechtvergabe verfügen, sind z. B.:

  • Unfallversicherung
  • Risikolebensversicherung
  • Sterbegeldversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Dread Disease Versicherung
  • Pflegerentenversicherung

Wir empfehlen, die Bezugsrechte dieser Verträge in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, da sich der Versicherer andas von Ihnen ausgesprochene Bezugsrecht halten muss – auch dann, wenn Sie mit der eingetragenen Person inzwischen rein gar nichts mehr zu tun haben sollten.

Eingeschränkte Bezugsrechte

Bestimmte Formen der Altersvorsorge werden in hohem Maße staatlich gefördert (z. B. durch Steuerersparnis). Diese Förderung ist an bestimmte Regelungen gebunden – darunter fällt auch eine Beschränkung bei der Vergabe des Bezugsrechts im Todesfall.

Hiervon betroffen sind diese Vertragsarten:

  • Verträge der betrieblichen Altersvorsorge
  • Basisrente
  • Riester-Rente

Bei diesen drei Altersvorsorgeformen soll die Absicherung enger Angehöriger im Mittelpunkt stehen, weshalb die Einschränkung entsprechend gestaltet wurde. Nachstehend finden Sie die Regelungen im Einzelnen.

Betriebliche Altersvorsorge

In aller Regel entspricht die betriebliche Altersvorsorge den Regelungen des § 3 Nr. 63 EStG. Hier kann Vertragsguthaben bei Tod nur an diesen Personenkreis in dieser Rangfolge ausgezahlt werden:

  • In gültiger Ehe lebender Ehegatte
  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder der versicherten Person (solange ein Kindergeldanspruch besteht)

Abweichend von dieser grundsätzlichen Regelung kann auch der der Lebensgefährte in häuslicher Gemeinschaft oder der frühere Ehegatte der versicherten Person begünstigt werden. Hierfür muss die Person aber namentlich benannt sein. Gibt es keine der hier genannten Personen, die für eine Begünstigung in Frage kommen, greift eine weitere Ausnahme.

Dann können über die sog. „Sterbegeldregelung“ bis zu 8.000 Euro des Vertragsguthabens an eine beliebige, namentlich zu nennende, Person gehen. Wurde eine solche nicht benannt, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute. Ausnahme von der Regel: Wer (auch) eine betriebliche Altersvorsorge nach § 40b EStG („alte“ Regelung) bespart, kann hierfür beliebige Hinterbliebene bezugsberechtigen.

Basisrente

Bei ihrer Einführung legte der Gesetzgeber viel Wert darauf, dass die Basisrente so nah wie möglich an die gesetzliche Rentenversicherung angelehnt ist. Daher sind hier Vertragsguthaben grundsätzlich nicht vererbbar – Hinterbliebenenregelungen in Form einer Verrentung können aber für

  • in gültiger Ehe lebenden Ehegatten
  • Lebenspartner nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kinder der versicherten Person

(Bezugsberechtigung und Rentenzahlung nur, solange Kindergeldanspruch besteht) auf Wunsch getroffen werden.

Wurde eine solche nicht vereinbart bzw. gibt es keine der genannten Personen, kommt das Vertragsguthaben der Versichertengemeinschaft zugute. Hier folgt die Basisrente ganz klar den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Eine Alternative zum direkten Bezugsrecht kann evtl. über eine gesonderte Risikolebensversicherung dargestellt werden, die sich bei der Versicherungssumme an das angestrebte Verrentungskapital der Basisrente anlehnt. Einzelne Anbieter von Basisrenten bieten solche Begleitverträge ohne Gesundheitsprüfung mit automatischer Angleichung des Todesfallschutzes an das aktuelle Guthaben der Basisrente.

Riester-Rente
Bei der Riester-Rente ist zwar ebenfalls eine eingeschränkte Regelung vorhanden, diese bezieht sich in erster Linie aber auf die erhaltenen Zulagen und den erwirtschafteten Steuervorteil. Wird das vorhandene Riesterguthaben des Verstorbenen nicht in den Riestervertrag eines

  • in gültiger Ehe lebenden Ehegatten
  • Lebenspartners nach Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Kindes der versicherten Person (solange Kindergeldanspruch)

übertragen, müssen sämtliche erhaltenen Zulagen sowie der Gesamtsteuervorteil zurückgezahlt werden. Gibt es noch keinen Vertrag, kann extra für diesen Zweck ein neuer abgeschlossen werden. Grundsätzlich kann bei Riester also jeder als bezugsberechtigte Person eingesetzt werden. Bei der genannten Personengruppe gibt es – zumindest, wenn auf sofortige Auszahlung verzichtet wird – die Möglichkeit, die Rückzahlungsregelung zu umgehen.

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Wenn es nicht mehr funktioniert

Verläuft eine Trennung einvernehmlich, lassen sich die nun anstehenden Dinge meist einfach und elegant lösen. Bei einer Trennung im Streit ist dies meist nicht mehr möglich. Diese Broschüre soll Ihnen in dieser schwierigen Situation als kleine Orientierungshilfe dienen. Auch wenn Sie gerade tausend andere Dinge im Kopf haben, dürfen Sie die anstehende Neuregelung Ihrer Absicherung nicht außer Acht lassen.

Persönliche Absicherung

Eine Scheidung stellt eine dramatische Veränderung Ihrer Versorgungssituation dar. Ohne den bisherigen Ehepartner, der einem in schlimmen Fällen auch finanziell den Rücken mit frei gehalten hat, muss der Absicherungsbedarf in der neuen Situation geprüft werden. Vor allem jetzt darf es keine wesentlichen Lücken in Ihrer Absicherung geben, damit Sie keinen Schiffbruch erleiden.

Altersvorsorge – Güterstand Versorgungsausgleich

Der größte Teil der Ehepaare lebt im gesetzlich vorgesehenen Stand der Zugewinngemeinschaft. Mit einer Scheidung kommt es zu einem Ausgleich vorhandener, während der Dauer der Ehe hinzu gewonnener, Vermögenswerte. Der Güterstand kann vertraglich zwischen den Eheleuten auch hiervon abweichend geregelt werden (z. B. Gütertrennung). Die Versorgungsanrechte, die beide Partner während ihrer Ehe erworben haben, werden für den Versorgungsausgleich als gemeinsame Leistung angesehen. Folglich gehören Sie in dieser Betrachtung beiden zu gleichen Teilen. Bei einer Scheidung bestehen daher gleichhohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. In der Ehezeit erworbene Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung, aber auch aus privater Vorsorge, müssen zu gleichen Teilen auf beide aufgeteilt werden. Der vereinbarte Güterstand hat auf die Regelung des Versorgungsausgleichs keine automatische Auswirkung. Dieser muss ggf. separat vertraglich geregelt werden. Dies wurde erst am 18.01.2012 in einem Urteil des BGH bestätigt. Im Verfahren ging es um eine private Rentenversicherung, in die die Ehefrau 150.000 Euro einbezahlt hatte. Das Ehepaar lebte im Güterstand der Gütertrennung. Das Familiengericht sprach dem Ehemann im Zug des Versorgungsausgleichs die Hälfte des Vertragswerts zu. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.In der Konsequenz wird sich die Versorgungssituation eines Geschiedenen im Regelfall verschlechtern, wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. In den Versorgungsausgleich mit einbezogen werden:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Anwartschaften aus Beamtentätigkeit
  • Berufsständische Versorgungswerke
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Riester-Rente
  • Basisrente
  • Private Rentenversicherungen

Die evtl. geschlossen geglaubte Versorgungslücke wird also wieder größer und müsste wieder aufgefüllt werden. Aber auch gemeinsame Ruhestandsplanungen sind durch die Scheidung hinfällig. Es fällt auf, dass immer noch vor allem die Männer versorgt werden, während bei den Frauen – trotz ihrer längeren Lebenserwartung – nicht derselbe Wert auf eine eigene Absicherung gelegt wird.Bei kurzer Ehedauer bis maximal drei Jahre (inkl. Trennungsjahr) findet der Versorgungsausgleich nur dann statt, wenn ein Ehepartner ihn beantragt. Ansonsten leitet das Familiengericht den Versorgungsausgleich automatisch ein.Galt über den Ehepartner bislang ein indirekter Riester-Förderanspruch, entfällt dieser durch die Scheidung wieder. Auch bei einer bestehenden Altersvorsorge sollten Sie das Bezugsrecht im Todesfall überdenken. Ob Handlungsbedarf hinsichtlich Ihrer Absicherung besteht, sollten wir im gemeinsamen Gespräch überprüfen.

Arbeitskraftabsicherung

Eine Unfallversicherung ist in erster Linie dafür da, die Kosten bestreiten zu können, die aus einer unfallbedingten Behinderung heraus resultieren können. Sie ersetzt aber kein Einkommen, das einem evtl. dauerhaft entgeht, wenn man gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kann. Jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland muss aus gesundheitlichen Gründen vor Erreichen des Regelrentenalters aus dem Berufsleben ausscheiden. Lediglich 11,5 % dieser Fälle sind unfallbedingt. Eine Krankheit als Ursache haben die Übrigen 88,5 %. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten Sie gegen Folgen dieser Gefahr den bestmöglichen Schutz. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Leben krankheitsbedingt nicht in finanzielle Schieflage gerät. Gerade dann, wenn Sie nun alleine für Ihre Kinder sorgen, müssen Sie hier Verantwortung übernehmen. Besteht bereits eine Berufsunfähigkeitsabsicherung, empfiehlt es sich zu überprüfen, ob die dort gebotene Absicherung noch zu Ihrem aktuellen Bedarf passt. Viele Versicherer bieten Ihnen im Fall der Scheidung eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Todesfallabsicherung

Vorsorge für den Fall des eigenen Todes ist immer dann wichtig, wenn Angehörige zu versorgen sind oder noch große Schulden bestehen. Auch bei der Risikolebensversicherung vergeben sich Eheleute gewöhnlich gegenseitig ein Bezugsrecht. Hier ist zu prüfen, ob die Versicherungsleistung noch an die ursprünglich eingetragene Person fließen soll. Ggf. ist auch hier eine Änderung schnell und einfach durchzuführen. Die Höhe der Absicherung sollte sich an den jeweiligen Gegebenheiten ausrichten. Die Summe aller Verbindlichkeiten plus drei bis fünf Jahresnettogehälter sind als Orientierungsgröße für die zu wählende Versicherungssumme üblich. Bestehender Todesfallschutz sollte daher auch auf seine Absicherungshöhe hin geprüft werden.

Krankenversicherung

Haben Sie bislang nicht nur geringfügig gearbeitet, hatten Sie auch einen eigenen Versicherungsschutz. Daran ändert sich durch die Scheidung auch nichts. Anders sieht es aus, wenn Sie über Ihren Ehepartner krankenversichert waren (auch Beihilfe). Mit Rechtskraft der Scheidung entfällt der Anspruch auf kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch ein Beihilfeanspruch fällt dann weg. In einem solchen Fall müssen Sie sich künftig selbst krankenversichern. Waren Sie bisher in der Familienversicherung abgesichert, können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Wirksamwerden der Scheidung bei der bisherigen Krankenkasse einen Antrag auf eigene freiwillige Mitgliedschaft stellen. Waren Sie über die Beihilfe und eine ergänzende Krankenversicherung versichert, ist die Umstellung Ihres Krankenversicherungstarifs möglich. Waren Sie bisher bereits ausschließlich privat krankenversichert, können Sie sich aus dem Vertrag Ihres ehemaligen Ehepartners herauslösen lassen und damit einen eigenen Vertrag begründen.

Ergänzender Krankenversicherungsschutz

Für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung steht auf jeden Fall fest, dass es enormen Bedarf bei der Ergänzung der gesundheitlichen Basisversorgung gibt. Tarife gibt es für nahezu jeden Bereich (z. B. Zähne, Krankenhaus- oder Krankentagegeld, Pflegekosten, Vorsorgeuntersuchungen,…). Vor allem dem Bereich der stationären Zusatzversicherung sollten Sie große Aufmerksamkeit schenken. Mit einer stationären Zusatzversicherung genießt man in einem Krankenhaus seiner Wahl den Status eines Privatpatienten. Auf Wunsch auch mit Chefarzt-Behandlung. Man liegt im Ein- bzw. Zweibettzimmer und kann die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen. Schwere Krankheiten bedeuten häufig auch lange Ausfallzeiten. Sie gefährden den eigenen Arbeitsplatz. Je besser die medizinische Versorgung ist, desto wahrscheinlicher ist ein schneller Genesungsverlauf.

Pflegeergänzung

Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung sollte man auch über das Thema Pflegebedürftigkeit nachdenken. Denn dabei handelt es sich keinesfalls um ein reines „Alte-Leute-Problem“. Das Risiko, zum Pflegefall zu werden, betrifft Menschen aller Altersgruppen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung trägt vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen oder seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Je eher man für einen solchen Schutz sorgt, desto niedriger fällt der Beitrag aus.

Eigener Versicherungsschutz wird nötig
Durch eine Scheidung ergeben sich automatisch in manchen Versicherungssparten große Änderungen für Sie. In den Familientarifen der Privathaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung sind nur Eheleute automatisch mitversichert. Mit Beendigung der Ehe besteht nur noch Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Kinder. Der ehemalige Ehepartner, der aus dem Vertrag heraus fiel, muss sich um eigenen, neuen Versicherungsschutz kümmern.

Privathaftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss für jeden. Auf diesen existenzsichernden Schutz dürfen Sie nicht verzichten. Sie übernimmt aber auch die Rolle einer „passiven Rechtsschutzversicherung“ und prüft Schadenersatzansprüche, die an Sie gestellt werden darauf, ob sie gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Je nachdem, ob gemeinsame Kinder vorhanden sind und künftig bei Ihnen oder Ihrem Ex-Partner leben, können Sie hier einen Single- oder Familientarif abschließen. Leben Sie wieder mit einem anderen Partner zusammen, können Sie diesen beitragsfrei im Familientarif mit aufnehmen. Es gibt vereinzelt auch Tarife für Alleinerziehende. Ob hier ein Beitragsvorteil gegenüber einem klassischen Familientarif besteht, muss im Einzelfall geprüft werden.

Rechtsschutzversicherung

Auch bei der Rechtsschutzversicherung fällt der mitversicherte Ehepartner bei einer Scheidung heraus. Wie bei der Privathaftpflichtversicherung gibt es Single- und Familientarife. Letztere sichern auch Ihre Kinder ab und bieten die Möglichkeit, einen neuen Lebenspartner beitragsfrei mit einzuschließen. Die Rechtsschutzversicherung stellt quasi das Gegenstück zur Privathaftpflichtversicherung dar. Sie übernimmt u. a. die entstehenden Kosten eines Rechtsstreits, in dem Sie eigene Ansprüche durchsetzen möchten. Je nach gewähltem Umfang, deckt ein solcher Vertrag verschiedene Rechtsbereiche. Deckung für Mietrecht, alles rund um das Fahrzeug oder das Arbeitsrecht, stellen eigene Bausteine dar. In gewissem Umfang tritt eine Rechtsschutzversicherung auch für strafrechtliche Probleme ein. Viele Anbieter haben auch eine Beratungshotline für Ihre Kunden, über die man eine erste rechtliche Orientierung erhalten kann, wenn man vermutet ein Problem zu haben, das sich zu einem Rechtsstreit auswachsen könnte. Jeder Rechtsstreit ist mit einem hohen finanziellen Risiko verbunden. Der „Verlierer“ zahlt sämtliche Gerichtsund Anwaltskosten beider Parteien. Daher ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Sie möchten doch nicht auf Ihr gutes Recht verzichten müssen, nur weil Sie das finanzielle Risiko nicht tragen können, oder? Achten Sie bei der Neuregelung Ihrer Rechtsschutzdeckung auf evtl. neue Risiken. Zogen Sie z. B. in eine Mietwohnung ein, ist die Erweiterung der Deckung um einen Mieter-Rechtsschutz empfehlenswert.

Anmerkung zur Scheidung selbst: In Deutschland herrscht für das Scheidungsverfahren Anwaltszwang. Entsprechend hoch fallen die Kosten einer Scheidung daher aus. Scheidungen lassen sich nicht unter dem regulären Umfang einer Rechtsschutzversicherung absichern. Ein Rechtsschutz für Ehesachen ist am Markt zwar seit kurzem als Ergänzung zur Privatrechtsschutzversicherung erhältlich, fordert aber die Erfüllung einer dreijährigen Wartezeit. Hier handelt es sich daher eher um einen Versicherungstarif, den man bei der Eheschließung wählen sollte, damit er am Ende der Ehe beiden Eheleuten nützt.

Unfallversicherung

Aus der familiären Unfallversicherung fällt durch die Scheidung nicht automatisch eine der versicherten Personen heraus. Dies müsste im Zuge der Neuregelung der Versicherungsangelegenheiten separat angezeigt werden. Wir empfehlen, dass grundsätzlich jeder Geschiedene einen eigenen Vertrag besitzt. Denn Leistungen können immer nur vom Versicherungsnehmer beantragt werden. Auch bei einer zunächst einvernehmlich verlaufenen Trennung kann es im Nachgang noch zu Streitigkeiten kommen. Es ist wohl das Beste, wenn man selbst das Ruder in der Hand hat und nicht darauf angewiesen ist, dass sich der Ex-Partner anständig verhält. Sind Kinder da, müssen sie in den Vertrag des Partners mit aufgenommen werden, bei dem sie künftig leben. Die Leistungen der Unfallversicherung sollen in erster Linie dazu dienen, Ihr Lebensumfeld so umzugestalten, dass Sie mit einer unfallbedingt erworbenen Behinderung möglichst optimal leben können. Sehr hohe Kosten fallen u. a. für den Umbau einer Immobilie, die Anschaffung eines behindertengerechten Fahrzeugs oder den Erwerb hochwertiger Prothesen an – darunter kann auch spezielles Sportgerät fallen. Auch eine Unfallversicherung kann zu den notwendigen Versicherungen gezählt werden. Wichtig ist, für eine ausreichend hohe Deckung zu sorgen. Auch eine korrekt hinterlegte Berufsgruppe ist wichtig, da es sonst im Leistungsfall ggf. zu Kürzungen der Erstattung kommen kann. Wichtig ist dies vor allem bei Hausfrauen/-männern, die nach der Scheidung wieder arbeiten und dann eher körperlich tätig sind. Meist werden Unfallversicherungen auch mit einer kleinen Todesfallabsicherung abgeschlossen. Häufig wird dann der Ehepartner als bezugsberechtigt eingesetzt. Überprüfen Sie daher bei der Aufspaltung eines bestehenden Vertrags immer, ob Sie mit der aktuellen Bezugsberechtigung noch einverstanden sind, oder ob Sie die Versicherungssumme lieber jemand anderem zukommen lassen möchten. Sie können dies dann ggf. unkompliziert und schnell ändern lassen.

Kfz-Versicherung

Nicht selten sind bei Ehepaaren alle vorhandenen Fahrzeuge auf nur einen der beiden Partner zugelassen und versichert. Bei der Trennung muss einer der Geschiedenen seine Fahrzeuge auf sich ummelden. Zu diesem Zeitpunkt lässt sich dann auch ein eigener Versicherungsschutz begründen. Eine maßgebliche Komponente für die Beitragshöhe der Kfz-Versicherung ist die Schadenfreiheitsklasse. Aus ihr leitet sich direkt der Beitragssatz („die Prozente“) ab, den man zahlen muss. Da der Schadenfreiheitsrabatt dem Versicherungsnehmer gehört, muss ggf. eine Übertragung auf den anderen Partner erfolgen. Dies sollte noch während des Bestands der Ehe geschehen, da dann keine weiteren Erklärungen abgegeben werden müssen. Gibt der Versicherungsnehmer den Schadenfreiheitsrabatt nicht frei, muss geprüft werden, ob es evtl. die Voraussetzungen für eine Sondereinstufung gibt. Andernfalls müssen Sie Ihren eigenen Schadenfreiheitsrabatt ab Klasse 0 neu ansammeln.

Hausrat-, Gebäude-, Glasversicherung

Im Scheidungsfall bleibt für gewöhnlich einer der beiden ehemaligen Partner in den bisherigen Wohnräumen (z. B. eigenes Haus) wohnen, der andere zieht aus. Hinsichtlich der Hausratversicherung ändert sich nichts für den Partner, der am bisherigen Wohnsitz bleibt. Denn für die Bestimmung der Versicherungssumme dient im Regelfall die Wohnfläche – und an der hat sich ja nichts geändert. Haben Sie eine neue Wohnung bezogen, benötigen Sie künftig eine eigene Hausratversicherung. Die Hausratversicherung erstattet die Kosten einer Reparatur bzw. Neuanschaffung Ihres Hausrats. Die im Rahmen der Hausratversicherung versicherten Gefahren decken einen Großteil dessen ab, was Ursache für einen Schaden sein kann (u. a. Einbruch-Diebstahl, Brand, Leitungswasser, usw.). Gewiss lässt sich der neue Fernseher nach einem Überspannungsschaden noch selbst bezahlen – eine komplett neue Wohnungseinrichtung Kleidung oder Elektronik, kann nach einem Brand schnell zu einem existenzbedrohenden Problem werden. Auch auf diesen Schutz sollte daher keinesfalls verzichtet werden. Glasschäden an gemieteten Immobilien werden nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung einer Privathaftpflicht erstattet. Zerbricht eine Türverglasung, weil Sie die Tür Ihrer gemieteten Wohnung versehentlich zu fest zugeschlagen haben, müssten Sie für die Reparatur ohne Glasversicherung selbst aufkommen. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben den Glasflächen von Fenstern und Türen, sind in der Regel auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasung mit versichert.

Am Umfang einer evtl. bestehenden Gebäudeversicherung muss nichts geändert werden. Hier ist ausschließlich das Gebäude versichert.

Sie finanzieren noch?
Befindet sich zum Zeitpunkt der Scheidung noch eine Immobilie in der Finanzierung, stellt dies oft ein großes Problem für beide früheren Partner dar. Meist möchte einer der Geschiedenen in dieser Immobilie bleiben. Meist kann er aber nicht alleine für die Raten aufkommen. Nachdem Sie sich über die Eigentumsverhältnisse geeinigt haben, sollte der übernehmende Ex-Gatte versuchen, eine Umschuldung des Darlehens zu erhalten. In der Regel lässt sich so eine Senkung der monatlichen Belastung erwirken. Es liegt auf der Hand, dass einer allein nicht das stemmen kann, was ursprünglich für zwei Einkommen kalkuliert wurde.

Und sonst?
Führt eine Scheidung zu einer Änderung Ihres Namens oder Ihrer Bankverbindung, so muss dies den verschiedenen Versicherern angezeigt werden. Wir übernehmen das natürlich gerne für Sie. Sollten Ihnen noch Fragen zu Themen einfallen, auf die wir hier nicht oder nicht ausreichend eingegangen sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind jederzeit gerne für Sie da und möchten Ihnen in dieser schweren Zeit mit Rat und Tat behilflich sein.

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Erben und Schenken

Rechtzeitig an den Nachlass denken

Zugegeben, es ist kein schönes Thema. Dennoch sollte sich jeder rechtzeitig über seinen Nachlass Gedanken machen. Sichern Sie rechtzeitig die Werte, die Sie in Ihrem Leben geschaffen haben, vor dem Zugriff des Finanzamtes. In den letzten 50 Jahren wurden von der Nachkriegsgeneration enorme Vermögenswerte geschaffen, die nun auf die „Generation der Erben“ übergehen. Laut Schätzungen werden jährlich Vermögenswerte von rund 254,6 Mrd. Euro Generationen übergreifend vererbt. In rund 44% der Erbschaftsfälle werden Immobilien vererbt. Dies entspricht einem jährlichen Volumen von knapp 400.000 Immobilien im Gesamtwert von 67 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Wert pro Immobilie beträgt rund 170.000 Euro.

Die möglichen Probleme:

  • Der Wert vieler Hinterlassenschaften kann die erbschaftsteuerlichen Freibeträge übersteigen und führt dann bei den Erben häufig zu nicht unerheblichen Steuerzahlungen.
  • Es fehlt die Liquidität, um übrige Erben auszuzahlen. Bei geerbten Immobilien kann z. B. der Erbe seine Geschwister nicht auszahlen.
  • Pflichtteilsberechtigte Personen, wie z. B. Kinder, Eltern usw., die nicht im Testament berücksichtigt wurden, müssen ausbezahlt werden.
  • Vermächtnisse, die der Erblasser im Testament festgelegt hat (z. B. für nicht verwandte nahestehende Person o. ä.), können nicht erfüllt werden.

Die möglichen Folgen:

  • Immobilien müssen schnell und damit oft mit Verlust veräußert werden. Das heißt auch, besondere Werte, wie beispielsweise das Elternhaus, können oft nicht erhalten werden.
  • Wertpapiere werden auch in ungünstigen Börsenzeiten mit Verlust zu Geld gemacht.
  • Familienbetriebe geraten aus Liquiditätsmangel in finanzielle Probleme.
  • Über Jahrzehnte aufgebaute Vermögen fließen den Hinterbliebenen erheblich gemindert zu.

Wer erbt?

Wenn Sie sich mit der Zeit ein persönliches Vermögen aufgebaut haben ist es wichtig, die Weichen für die nächste Generation zu stellen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.

Erben erster Ordnung
Dies sind die Abkömmlinge, also die Kinder, Enkel usw. von demjenigen, der etwas vererbt (Erblasser). Die Kinder erben zu gleichen Teilen. Lebt ein Kind des Erblassers zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, treten an seine Stelle dessen Abkömmlinge.

Erben zweiter Ordnung
Dies sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Ist ein Elternteil verstorben, fällt der auf ihn entfallende Anteil an seine Abkömmlinge, also an die Geschwister des Erblassers.

Erben dritter Ordnung
Dies sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.

Erben vierter Ordnung

Die vierte oder fernere Ordnung bilden die noch weiter entfernten Verwandten.

Ehegatten /eingetr. Lebenspartnerschaften
Der überlebende Ehegatte, d.h. der Ehegatte, der mit dem Erblasser zum Zeitpunkt des Todes in gültiger Ehe gelebt hat, ist ebenfalls gesetzlicher Erbe. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der Ehegatte neben Verwandten erster Ordnung (Kinder, Enkel) die Hälfte. Die andere Hälfte erben die Kinder zu gleichen Teilen. Bei kinderlosen Ehen erbt der überlebende Ehegatte, vorausgesetzt, die Eltern des Erblassers leben noch, 3/4 des Vermögens, die Eltern je 1/8. Gesetzlicher Erbe ist auch der überlebende Lebenspartner, der zum Zeitpunkt des Todes mit dem Erblasser in einer gültigen Lebenspartnerschaft gelebt hat. Der Lebenspartner erbt neben den Verwandten der ersten Ordnung ein Viertel, neben Verwandten der zweiten Ordnung oder neben Großeltern die Hälfte der Erbschaft. Sind weder Verwandte der ersten noch der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, erbt der Ehegatte/ der Lebenspartner allein.

Die Erbengemeinschaft

Gibt es nach Verwandten- oder Ehegattenerbrecht mehrere Erben, so kommt es im Falle des Todes zu einer Erbengemeinschaft, wenn kein Testament oder Erbvertrag abgeschlossen wurde. Jedem Miterben steht entsprechend der Erbquote ein Anteil am Gesamtnachlass zu. Grundsätzlich können nur alle Erben gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen.

Die Lebensgemeinschaft und Freunde

Der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gehört nicht zum Kreis der gesetzlichen Erben. Hier ist ein Testament dringend erforderlich. Das gilt auch für Freunde.

Das Erbrecht des Staates

Sind weder gesetzliche Erben der ersten oder ferneren Ordnungen, ein Lebenspartner noch ein Ehegatte vorhanden, so ist der Staat gesetzlicher Erbe.

Gesetzlicher Güterstand der Zugewinngemeinschaft

Ehegatten, die keine anderweitigen vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Ehevertrag) getroffen haben, leben automatisch ab Eheschließung im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen von Mann und Frau bleibt getrennt. Keiner der Ehegatten haftet für die Schulden des anderen Ehegatten. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst.

Pflichtteil

Das sogenannte Pflichtteilsrecht beschränkt die Testierfreiheit des Erblassers. Das bedeutet, dass der Erblasser seine nahen Angehörigen wie Eltern, Abkömmlinge und Ehegatten von der Erbfolge ausschließen kann, aber ihnen gesetzlich trotzdem ein Pflichtteil zusteht. Der Pflichtteil ist ein persönlicher Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

Testament und Erbvertrag

Der Nachlass kann mit einem Testament oder einem Erbvertrag geregelt werden.

Das Testament

Ein Testament kann handschriftlich verfasst oder durch einen Notar erstellt werden. Es kann jederzeitiger widerrufen werden (ausdrücklich oder durch ein neues, späteres Testament). Es besteht für den Erblasser keine lebzeitige Bindung. Problematisch ist in diesem Fall, wenn mehrere Einzeltestamente oder Ergänzungen vorliegen. Bei der Gestaltung des letzten Willens sind dem Erblasser kaum Grenzen gesetzt. Es können beliebige Personen zu verschiedenen Anteilen eingesetzt werden, egal ob es sich dabei um Vermögen oder Einzelgegenstände handelt. Zudem können Auflagen festgelegt werden.

Der Erbvertrag
Ein Erbvertrag muss grundsätzlich notariell beurkundet werden. Er ist bindend für den Erblasser und eine Anfechtung bzw. ein Rücktritt ist nur in engen Grenzen möglich.

Erbschaftsteuer

Im Falle einer Erbschaft bzw. Schenkung sind Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig. Die Steuerhöhe hängt vom Wert des steuerpflichtigen Erwerbs und der jeweiligen Steuerklasse ab. Die entsprechende Steuerklasse resultiert aus dem Verwandtschaftsgrad des Begünstigten.

Begünstigung von Eigenheim-Erben (Ehegatten und Kinder)

Ehegatten, Kinder und Enkel profitieren von deutlich höheren persönlichen Freibeträgen. Immobilien bleiben für erbende Ehegatten und Kinder, unabhängig vom Wert, steuerfrei, wenn diese zu Wohnzwecken mindestens zehn Jahre selbst genutzt werden. Ein Verkauf, eine Vermietung oder Verpachtung ist innerhalb dieser Frist nicht zulässig, ansonsten entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn „zwingende Gründe“ wie z.B. Tod oder erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegen. Für Kinder gilt zusätzlich, dass die Wohnfläche auf 200 Quadratmeter beschränkt ist. Für die übersteigende Wohnfläche ist der anteilige Grundstückswert entsprechend zu versteuern.

Deutliche Steuererhöhung für Erben von Mietshäusern

Waren bis Ende 2008 nur 50 bis 70 Prozent des Werts vermieteter Immobilien steuerpflichtig, so sind es nun 100% (zu Wohnzwecken 90%). Diese Steuererhöhung kann bei wertvollen Immobilien trotz höherer Freibeträge nicht kompensiert werden. So schützen Sie einen Teil des Erbes durch die richtige „Gestaltung“ einer Versicherung vor dem Zugriff des Finanzamtes

Trennung von versicherter Person (VP) und Versicherungsnehmer (VN)

Die zu versorgende Person (Bezugsberechtigter) schließt als Versicherungsnehmer (VN) eine Versicherung auf eine andere Person (VP) ab. Tritt der Versicherungsfall infolge Ablebens der versicherten Person (VP) ein, wird die Versicherungssumme steuerfrei ausgezahlt. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Ehefrau die Prämien nicht aus eigenem Einkommen zahlt, sondern diese indirekt von ihrem Ehemann finanziert werden. In diesem Fall kommt möglicherweise eine Besteuerung der Prämienzahlungen als Vorschenkung zum Tragen.

Beispiel Ehefrau F. schließt eine Versicherung auf das Leben Ihres Ehemannes M. ab. Die Prämien werden durch F. aus ihrem eigenen Einkommen gezahlt. Verstirbt M. zuerst, kann F. die Lebensversicherungssumme steuerfrei erhalten, d. h. keine Anrechnung auf Freibeträge, bei kapitalbildenden Lebensversicherungen fällt auch keine Abgeltungssteuer an.

Unechte Erbschaftsteuerversicherung

Häufig wird insbesondere im Rahmen einer Unternehmernachfolge eine sog. unechte Erbschaftsteuerversicherung genutzt. Hierbei schließt der Unternehmensnachfolger als VN und bezugsberechtigte Person eine Lebensversicherung auf das Leben des Unternehmers ab. Kommt es mit dem Tod der versicherten Person zur Auszahlung der Versicherungssumme, unterliegt diese nicht der Erbschaftsteuer. Damit kann z. B. sichergestellt werden, dass ausreichend Mittel zur Begleichung der Erbschaftsteuer sowie von Vermächtnissen und Pflichtansprüchen zur Verfügung stehen.

Erbschaft- und Abgeltungssteuer sparen mit einer lebenslangen Todesfallversicherung

Häufig unvorteilhafte Bankanlage

Künftiger Erblasser legt 40.000,– Euro bei seiner Bank an. Mit diesem Geld soll die nichteheliche Lebenspartnerin (Erbin) die Erbschaftsteuer zahlen können, die auf die vererbten Immobilien anfallen.

Vorteilhafte Schenkung in Kombination mit einer Erbschaftsteuerversicherung

Der gleiche Betrag (40.000,– Euro) wird in zwei Lebensversicherungen angelegt. Ein Vertrag wird sofort an die Lebensgefährtin verschenkt. Schenkungen bis 20.000,– Euro sind alle 10 Jahre steuerfrei. Nur der zweite Lebensversicherungsvertrag muss bei der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Abgeltungssteuer fällt bei einer Lebensversicherung im Todesfall nicht an.

Fazit:

Durch die Kombination aus Schenkung und Anlage des Geldes in eine Lebensversicherung stehen im Erbfall über 22.400 € mehr zur Verfügung! Besser für das Erbe vorsorgen als Sorgen vererben. Bei konventionellen Versicherungslösungen besteht das Problem, dass die Auszahlung selten zum exakt richtigen Zeitpunkt stattfindet. Klassische Kapital-Lebensversicherungen werden oft schon weit vor dem Erbfall ausgezahlt. Viele Risiko-Tarife enden spätestens mit dem 75. Lebensjahr und berücksichtigen damit nicht die zunehmende Lebenserwartung.

Dieser Nachteil lässt sich mit einer Lebensversicherung auf den Todesfall beheben. Diese Tarife enden nicht automatisch mit einem bestimmten Alter, sondern laufen so lange, bis die versicherte Person tatsächlich stirbt.

Schenkung mit „Veto-Recht“
Häufig kommt es vor, dass z. B. die Großeltern den Enkelkindern Geld schenken wollen, aber trotzdem noch mitbestimmen können wollen, was mit dem Geld geschieht.

Beispiel:

Der Opa will seinem Enkel 50.000 € schenken. Das Geld soll für eine spätere Immobilienfinanzierung oder als Altersvorsorge dienen und nicht für ein Motorrad oder anderen „Unsinn“ verwendet werden.

Lösungsansatz:

Der Opa schließt eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag ab. Er ist Versicherungsnehmer und sein Enkel ist die versicherte Person. Nach einiger Zeit (frühestens nach einem Monat) führ man einen Versicherungsnehmerwechsel durch. Der Opa überträgt 99% der Versicherungsnehmereigenschaft auf den Enkel. Selber behält er noch 1%. Bei jeder Vertragsänderung, egal ob Entnahme oder Kündigung, müssen beide Versicherungsnehmer zustimmen. Der Opa hat also ein „Veto-Recht“. Verstirbt er, sind 99% des Vertrages erbschaftsteuerfrei.

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