Elektronikversicherung

Als Verantwortlicher einer Firma, die mit elektronischen Geräten arbeiten muss, beispielsweise mit Computern, Telefonanlagen oder elektronischen Steuerwerken, sind Ihnen die Kosten einer Reparatur bekannt. Sollte eines der Geräte ausgetauscht werden müssen, sind die Kosten eines Neugerätes häufig sogar um ein Vielfaches höher. Da sich im laufenden Geschäftsbetrieb Unfälle jedoch ebenso wenig vermeiden lassen, wie schädliche Einwirkungen von außen, beispielsweise durch Überspannung, Diebstahl oder Überschwemmung, müssen Sie diese Kosten einkalkulieren. Damit Sie im Fall der Fälle nicht die vollständige finanzielle Last stemmen müssen, ist es ratsam, die eigenen elektronischen Gerätschaften gegen Ausfall zu versichern.

Moderner Schutz für empfindliche Technik.

Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Schadenbeispiele aus der Praxis

Sommergewitter
Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines Architekturbüros. Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf 3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner neu einzurichten.

Missgeschick
Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage des Unternehmens eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.

Wochenende
Nach Sprechstundenschluss am Freitagmittag vergaßen die Mitarbeiter einer Arztpraxis die Fenster des EDV-Raumes zu schließen. Während des Wochenendes kam es zu mehreren starken Regenfällen. Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte den Server sowie die Telefonanlage. Die Schadenhöhe inkl. der Neuinstallation wurde auf 7.500 € geschätzt. Hinzu kam, dass durch den Ausfall dieser Geräte der Praxisbetrieb über drei Tage nicht möglich war.

Tablet aus Auto gestohlen
Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Vertreter der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Tablet-PC aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar. Der Schaden wurde auf 1.500 € geschätzt.

Blumen
Beim Blumengießen stolperte ein unachtsamer Mitarbeiter einer Anwaltskanzlei über einen Papierkorb. Beim Versuch, den Sturz abzufangen, riss er einen Laptop vom Schreibtisch, bei dem durch den Sturz Display und Festplatte beschädigt werden. Die Schadenhöhe wurde auf 800 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für Nutzer elektronischer Geräte.

Was ist versicherbar?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Elektronische Kassen und Waagen
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen. Insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
  • Wasser aller Art, Feuchtigkeit
  • Sturm, Frost, Überschwemmung

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Abnutzung und Alterung
  • Werkzeuge und Verschleißteile
  • Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
  • Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte, bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Datenversicherung: Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle finanziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb entwickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie nicht erwirtschaften können, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.

Mehrkostenversicherung: Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist. Z.B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.

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