Berufshaftpflichtversicherung für Heilnebenberufe

Als Arzt setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Sie. Entsprechend hoch ist Ihre Verantwortung für das Wohl Ihrer Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Sie können verheerend sein – finanziell und juristisch. Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

Schadenbeispiele aus der Praxis

  • Für wen eignet sich die Versicherung?
  • Was ist versichert?
  • Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
  • Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
  • Wo gilt die Versicherung?
  • Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
  • Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
  • Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Masseur
Während der Behandlung einer Patientin bricht die Massageliege plötzlich zusammen. Ungebremst schlägt die Patientin mit der Nase auf dem Fliesenboden auf . Für die in Folge des Unfalls gebrochene Nase fordert sie Schmerzensgeld.

Heilpraktiker
Bei einer Akupunkturbehandlung verletzt der Heilpraktiker versehentlich die Lunge eines Patienten. Dadurch kommt es zu einem Pneumothorax. Nach Genesung klagt der Patient auf Schadenersatz.

Fußpfleger
Bei einer Nagelbehandlung schneidet eine Fußpflegerin zu tief und verletzt einen der großen Zehen Ihrer Patientin. Aufgrund der Diabetes der Patientin will die Wunde trotz Behandlung nicht heilen. Sie entzündet sich und wird nekrotisch. Der Zeh muss amputiert werden. Die Angehörigen der Patientin drängen, auf Schadenersatz zu klagen.

Altenpflegedienst
In einem ambulanten Pflegedienst geht es aufgrund der Elternzeit einer Kollegin deutlich hektischer zu, da noch keine Schwangerschaftsvertretung gefunden wurde. Dadurch bleibt nur sehr wenig Zeit für die Betreuung der einzelnen Patienten. Bei einer Patientin, die u. a. an Parkinson erkrankt ist, wird so beim Stellen der Medikamente etwas wichtiges Übersehen. Der verschreibende Hausarzt hat zur Minderung der Kosten Tabletten mit doppeltem Wirkstoffgehalt verschrieben – mit ausdrücklichem Hinweis, dass nur eine halbe Tablette pro Verabreichung gegeben werden darf. So wurden ganze Tabletten bereitgestellt, was zu einer Übermedikamentierung der Patientin führte, die Halluzinationen verursachte. Die Diagnose wird im Krankenhaus gestellt, in dem die Patientin nach einem schweren Sturz behandelt werden muss. Es folgt eine Schadenersatzklage.

Logopäde
In einer logopädischen Praxis wird abends vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten. Durch die steigende Hitzeentwicklung schmort das Plastik der Maschine. Zunächst brennt nur die Kaffeemaschine, anschließend die Küche, dann breitet sich das Feuer weiter aus. An den gemieteten Praxisräumen entsteht ein Schaden in fünfstelliger Höhe. Diese Versicherung ist für Heilnebenberufe aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen. Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.). Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind

Die Berufshaftpflichtversicherung gilt innerhalb Deutschlands. Dies trifft sowohl für die Praxen zu, wie auch für die Tätigkeit auf fremden Grundstücken (z. B. bei Hausbesuchen). Für Auslandsschäden gelten je nach Anbieter und Tarif spezielle Regelungen. Hier sind die Auslandsregion, der Grund des Auslandsaufenthalts sowie auch die Dauer maßgeblich dafür, ob Verischerungsschutz besteht oder nicht.

Die Höhe der Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung sollte sich immer nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers richten. Durch die direkte Tätigkeit am Menschen sollte sie nicht unter 3 Mio. Euro gewählt werden.

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen. Neben der Berufshaftpflicht sollte das passende Gegenstück in keinem Gesundheitsberuf fehlen: Eine spezielle Heilwesen-Rechtsschutzversicherung. Dieser wertvolle Schutz rundet Ihre Absicherung bei Rechtsstreitigkeiten ab und stärkt Ihnen in nahezu allen Rechtsgebieten den Rücken. Hier sollte an alle wichtigen Bausteine gedacht werden. Bedingt durch die nahe Tätigkeit am Menschen sehen sich Angehörige Ihres Berufsstands immer häufiger auch mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert (Spezial-Straf-Rechtsschutz). Der Praxis-Vertrags-Rechtsschutz hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen, wenn es bei einem der vielen Verträge, die für den Betrieb einer eigenen Praxis nötig sind, zu Streitigkeiten kommt. Sollten Sie aufgrund Krankheit oder Unfall nicht mehr im Stande sein, Ihren Beruf in gewohnter Weise auszuüben, ist Ihre Existenz gefährdet. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt hier den Königsweg der Vorsorge dar. Damit können Sie eine bestimmte monatliche Rentenhöhe für einen bestimmten Zeitraum absichern. Die Rente sollte zu Ihrem bisherigen Einkommen passen, das Endalter möglichst einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Für entsprechende Altersvorsorge sollten Sie ohnehin sorgen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wichtig, dass die sogenannte Infektionsklausel im Bedingungswerk enthalten ist. Grundsätzlich erfolgt die Leistung aus solch einem Vertrag erst dann, wenn z. B. eine Krankheit die Arbeit nicht mehr möglich macht. Ihrem Berufsstand kann aber bereits dann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, wenn lediglich die Infektion mit einer Krankheit festgestellt wird. Nur mit enthaltender Infektionsklausel leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bereits dann.

 

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