Loss of License – Schutz bei Lizensverlust

Schutz für fliegendes Personal

Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg und das führt fast immer zu dramatischen Veränderungen des Alltags. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus. Piloten und Fluglotsen gehören zu den Berufsgruppen, die bereits dann schon nicht mehr arbeiten dürfen, bevor eine Erkrankung es ihnen tatsächlich unmöglich macht, ihrer Tätigkeit nachzugehen. Hier bedarf es der „Loss of License – Klausel“, um die Absicherung zu komplettieren.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Pilot:
Bei einem Konzert zieht sich ein junger Pilot einen Riss im linken Trommelfell zu, da die Musik sehr laut war. Da ihn der Riss am Boden nicht weiter beeinträchtigt, bemerkt er ihn bis zur nächsten Routineuntersuchung gar nicht. Da die theoretische Gefahr besteht, dass es beim erhöhten Kabinendruck auf zehntausend Metern Höhe zu Schmerzen oder auch einer Beeinträchtigung des Gleichgewichtsinns kommen kann, wird seine Lizenz auf Anweisung des Fliegerarzts vom Luftfahrtbundesamt dauerhaft ruhend gestellt.

Die Hauptgründe für den „Verlust der Lizenz“ bei Piloten: Rücken, Gehör, Allergien

Fluglotsen:
Nach langjährigem Dienst fällt einem Fluglotsen auf, dass er immer häufiger Rückenschmerzen hat. Die Arbeit und das zwangsläufige lange Sitzen haben über die Zeit ihren Tribut gefordert. Die unregelmäßigen Schmerzattacken stören dabei, die nötige Konzentration aufzubringen, die dieser Beruf erfordert. Bei der nächsten fliegerärztlichen Routineuntersuchung spricht er das Thema offen an. Der Arzt empfiehlt daraufhin die dauerhafte Ruhendstellung der Fluglotsenlizenz.

Die Hauptgründe für den „Verlust der Lizenz“ bei Fluglotsen: Augen, Rücken, Psyche

Um welche Versicherung handelt es sich hier?

In aller Regel handelt es sich bei „Loss of Licence – Policen“ um Berufsunfähigkeitsversicherungen, die über die eingangs erwähnte Klausel für Flugpersonal verfügen. Problematisch für Sie als Kunden ist, dass es kaum eine Handvoll Anbieter gibt, die diesen wichtigen Schutz anbieten. Das macht es vor allem dann schwierig, einen Anbieter zu finden, wenn es bereits eine gesundheitliche Vorgeschichte gibt. Neben den „normalen“ Beurfsunfähigkeitsversicherungen, die für einen bestimmten Zeitraum eine vereinbarte monatliche Rente auszahlen, gibt es auch noch einige Sonderlösungen am deutschen Versicherungsmarkt. Hier kommt im Falle der Fluguntauglichkeit dann eine einmalige Geldsumme zur Auszahlung, die bei Antragstellung vereinbart wurde.

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Es gibt Berufe, bei denen das hohe Risiko einer Berufsunfähigkeit offensichtlich ist. Das ist z.B. häufig bei Dachdeckern oder Fliesenlegern der Fall. Wer beispielsweise viel am Schreibtisch arbeitet, glaubt deshalb häufig, er könne gar nicht berufsunfähig werden. Der Deutsche Rentenversicherung Bund gibt an, dass jeder vierte Arbeitnehmer frühzeitig berufs- oder erwerbsgemindert ist. Ursachen sind häufig Erkrankungen des Skeletts oder der Muskulatur sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch psychische Erkrankungen sind zunehmend Auslöser für eine Berufsunfähigkeit. Auch Ihre Berufsgruppe kann durch eine dieser „normalen“ Ursachen ganz regulär berufsunfähig werden. Für den geschilderten Fall des Lizenzverlustes sorgt die Spezialklausel für eine Gleichstellung Ihrer Situation mit einer versicherten Berufsunfähigkeit. So sind Sie immer auf der sicheren Seite!

Was ist versichert?

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50% berufsunfähig ist, d.h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann. Der Lizenzverlust stellt Sie hier gleich, was wichtig ist, da Sie in Ihrem Job 100 % Leistung bringen müssen, um arbeiten zu dürfen. Die allgemeine Regelung, dass bereits bei 50 % Arbeitsleitung gezahlt wird, bringt Ihnen also nichts. Zudem beschleunigt die „LoLRegelung“ die Bearbeitung der Entschädigungszahlung enorm, da es für den Versicherer nichts weiter zu prüfen gibt, als den Status der Lizenz.

Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?

Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Wie berechnen sich die Versicherungsbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag ist abhängig von folgenden Faktoren: Eintrittsalter, Beruf, gewünschte Rentenhöhe, Gesundheitszustand, Versicherungsdauer, Zusatzleistungen (z. B. eine garantierte jährliche Steigerung der Rente im Leistungsfall) und den gewünschten Zusatzversicherungen (z.B. Risikolebensversicherung oder Pflegezusatzversicherung).

Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?

  • Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50%, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt.
  • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
  • Bei Vorsatz wird nicht geleistet
  • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, müssen Ihre Kinder „einspringen“. Ergänzend zur Berufsunfähigkeitsversicherung sollte auch an eine Rentenversicherung gedacht werden. Denn die Berufsunfähigkeitsrente endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Beträge für die zusätzliche Alterssicherung sollten bei der abzusichernden Berufsunfähigkeitsrente berücksichtigt werden, damit dem nahtlosen Übergang zwischen Berufsunfähigkeitsrente zur Privatrente nichts im Wege steht. Im Regelfall besteht die Möglichkeit, bei einer private Rentenversicherung auch die Beitragsübernahme im Falle der Berufsunfähigkeit mit zu vereinbaren. Im Falle Ihrer versicherten Berufsunfähigkeit würde Ihr Rentenversicherer die Beitragszahlung dann so lange für Sie übernehmen, bis sich Ihre gesundheitliche Situation verbessert oder der Vertrag ausläuft. Da es selbst mit den besten Bedingungswerken am Markt im Einzelfall zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungskunden zu unterschiedlichen Meinungen bei Beantragung der Leistung kommen kann, ob eine versicherte Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, sollten Sie sich auch für diesen seltenen Fall wappnen. Eine Rechtsschutzversicherung stärkt Ihnen den Rücken, wenn Sie sich gezwungen sehen, die versicherten Leistungen auf dem Rechtsweg erstreiten zu müssen. Alle Kosten für Ihren Rechtsanwalt, das Gericht, nötige Gutachten usw., werden von dieser sinnvollen Sparte übernommen. Da Sie in Ihrem Beruf die Verantwortung für Menschenleben übernehmen, legen wir in dieser Sparte auch den Einschluss eines erweiterten Straf-Rechtsschutzes nahe.

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