Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung auch bekannt als Öltank- oder Heizöltankhaftpflichtversicherung schützt wie die Privathaftpflichtversicherung den Betreiber der Anlage vor Vermögensschäden. Wer in ein Gewässer Stoffe einleitet, die die Beschaffenheit des Gewässers verändern, ist zu Schadenersatz denjenigen gegenüber verpflichtet, die aus der Veränderung Schaden ziehen. Dies betrifft insbesondere Hausbesitzer, die einen Öltank verwenden. Ist ein Gewässer von Öl durchsetzt, können die Kosten einer Gewässerreinigung schnell explodieren.

Deutschlandweit gibt es ca. 6,5 Mio. Ölheizungsanlagen. Pro Jahr werden ca. 800 Schäden durch Lecks an diesen Öltanks bei den Versicherungen gemeldet. Die Schadenshöhe variiert dabei von 5000 € bis hin zu 120000 €. Schon für unter 30 € im Jahr können Sie sich mit einer Gewässerschadenhaftpflicht vor diesen imensen Kosten schützen.

Bedenken Sie dabei, dass schon ein Liter ausgetretenes Heizöl bis zu ein Milion Liter Wasser verunreinigen kann. Verseuchtes Erdreich muss als Sondermüll entsorgt werden, wodurch die Entsorgung schnell ins Geld geht.

Viele denken, dass ein Schaden am Öltank durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist, dies ist ein Irrglaube. Als Besitzer eines Öltanks können Sie ohne Gewässerschadenhaftpflicht voll haftbar gemacht werden, dies beruht auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes. Dem Eigentümer muss keine Schuld nachgewiesen werden, es gilt die reine Gefährdungshaftung.

Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Entfernung und Beseitigung der verseuchten Erde, die Aufbereitung der verseuchten Flächen und die Gutachterkosten, dieses wird oft von der Gemeinde angeordnet.

Neben der Haftpflichtversicherung sollte man immer darauf achten, dass der Öltank regelmäßig gewartet wird. Oft lehnen Versicherungen einen Antrag schon ab, wenn der Tank ein gewisses Alter überschritten hat und der Versicherungsnehmer kein Prüfzeugnis über die Ordnungsmäßigkeit des Tanks vorweisen kann.

Neue gesetzliche Bestimmungen für Gewässerschäden
Durch neue gesetzliche Bestimmungen ist die Absicherung durch eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Durch Verunreinigung des Erdreichs muss der ursprungsgleiche Zustand wieder hergestellt werden. Nicht nur das Ausgraben des Erdreichs, sondern auch das neue Ansiedeln oder Umsiedeln von Tieren kann auf den Betreiber einer Öltank-Anlage zukommen.

In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist die Absicherung von Gewässerschäden schon enthalten. Allderdings sollte darauf geachtet werden, ob es hier eine Höchstgrenze in Form einer Literangabe gibt. z.B. 20.000 Liter. Zudem wird bei der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung unterschieden, ob es sich hierbei um einen oberirdischen oder einen unterirdischen Öltank handelt.

Einen Vergleich über die besten Gewässerschadenhaftpflichtversicherungen können Sie direkt hier anstellen. Darüber hinaus finden Sie in unserem Büro in Göttingen oder telefonisch immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen zur Haftpflicht. Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und beraten Sie zu Ihrem Vorteil. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen. Auslaufendes Öl kann Millionen von Litern Grundwasser verseuchen.

Schadenbeispiel aus der Praxis

Ein Leck im Öltank
Familie Müller hat bereits seit dreißig Jahren den selben Öltank im Keller stehen. Im Lauf der Jahre ist eine hintere Stelle des Tanks spröde geworden. Eines Tages gibt das Material nach und mehrere hundert Liter Heiz- öl laufen aus. Durch den starken Ölgeruch im ganzen Haus alarmiert, entdecken die Müllers das Malheur und rufen die Feuerwehr. Diese kann einen Großteil des Öls aus der Wanne absaugen, in der der Öltank vorschriftsmäßig steht. Nach dem Absaugen wird jedoch ein kleiner Riss in der Wanne entdeckt, durch den Öl gesickert sein kann. Um eine Verunreinigung des Grundwassers zu verhindern, muss ein Teil des Kellerbodens bis zum Fundament abgetragen werden. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf fast 30.000 Euro. Die Gewässerschadenhaftpflicht der Müllers übernimmt den Schaden.

Rechtliche Grundlage
Die wichtigste rechtliche Grundlage für Ihre Haftung als Betreiber findet sich in § 22 Wasserhaushaltsgesetz:

„(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner.

(2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht ist.

(3) Kann ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gemäß § 11 nicht geltend gemacht werden, so ist der Betroffene nach § 10 Abs. 2 zu entschädigen. Der Antrag ist auch noch nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zulässig.“

Für wen ist die Versicherung?
Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist für Hauseigentümer und Hausmieter gedacht, die über einen Öltank verfügen. Denn sollte aus irgendeinem Grund Öl austreten und anderen einen Schaden zufügen (z.B. durch Verseuchung des Grundwassers), so haften Sie als Eigentümer oder Hausmieter.

Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Personen- und Sachschäden, die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden, versichert. Zunächst prüft die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Dies trifft auch auf Kosten zu, die anfallen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern oder einzudämmen (Rettungskosten).

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden durch Kriegsereignisse, Aufruhr, innere Unruhen, Generalstreik
  • Schäden durch Verfügungen oder Maßnahmen von Hoher Hand
  • Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, fallen nicht mehr unter den Deckmantel einer Privathaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, können nur über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.

Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung
Rund um Immobilien gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Schadenersatzforderungen, obwohl kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, ungerechtfertigte Anliegerabgaben, etc. Um sich hier Recht verschaffen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreits fürchten zu müssen, eignet sich eine Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung. Sie stärkt Ihnen den Rücken, damit Sie Ihr gutes Recht bekommen können.

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