Krankentagegeldversicherung

Im Laufe Ihres Lebens werden Sie mit einer Vielzahl von Krankheiten geplagt, die in der Regel gut verlaufen. Kommt es jedoch zu einer Krankheit, die Sie für mehrere Tage oder gar Wochen an das Bett bindet, erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung. Diese endet jedoch üblicherweise nach 42 Tagen. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihre Krankenkasse die Fortzahlung Ihres Lohnes nach Maßgabe des jeweiligen Satzes. Da auf diesem Wege jedoch ein Differenzbetrag entstehen kann, können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, die diesen Differenzbetrag ausgleicht. Auf diesem Wege erhalten Sie für die Dauer der Krankheit und in Abhängigkeit der Konditionen der Versicherung den vollen Lohnbetrag. Diese Versicherung ist auch insbesondere Selbstständigen angeraten, die anderenfalls eine ungenügende finanzielle Absicherung im Krankheitsfall hätten.

Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Mit einer Krankenversicherung sorgen Sie dafür, dass Sie nach einer Krankheit oder einem Unfall möglichst schnell wieder auf die Beine kommen. Doch eine längere Arbeitsunfähigkeit bedeutet fast immer auch finanzielle Einbußen. Daher ist es wichtig vorzusorgen. Sichern Sie Ihren Lebensstandard mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ab. Voraussetzung für die Zahlung eines Krankentagegeldes bei der Krankenzusatzversicherung ist entweder ein Verdienst- oder ein Einkommensausfall durch Arbeitsunfähigkeit als Folge einer Krankheit oder eines Unfalls. Leistungsbeispiele aus der Praxis

Verdienstausfall – Pflichtversicherung
Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3.000 € bzw. 1.800 € netto wird für längere Zeit arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa 1.620 € im Monat. Nach abzug der Sozialabgaben fehlen ihr damit jeden Monat somit 373,27 €. Das zusätzlich bei der Privaten Krankenversicherung abgeschlossene Krankentagegeld von 13 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.

Verdienstausfall – freiwillige Versicherung
Ein leitender Angestellter mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 6.000 € bzw. 3.400 € netto kann als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche mit einem Krankengeld von etwa 2.960€ rechnen. Nach Abzug der Sozialabgaben fehlen ihm damit jeden Monat rund 800 €. Das bei der Privaten Krankenversicherung zusätzlich abgeschlossene Krankentagegeld von 27 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.

Wer kann versichert werden?

Eine Krankenzusatzversicherung Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung maximal in Höhe des tatsächlichen Einkommmensausfalles möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.

Was zahlt die Krankenkasse?

Nach Ablauf der Lohnfortzahlung erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmer von ihrer Krankenversicherung ein Krankengeld. Dieses darf höchstens 70 % des Bruttoeinkommens betragen, zudem aber auch nicht 90 % des Nettoeinkommens übersteigen. Dadurch liegt das Krankengeld durchschnittlich bei etwa 60 % des Bruttoeinkommens. Bei Personen deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 4.950 € mtl.) liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis noch niedriger. Dies ist dadurch bedingt, dass zur Berechnung des Krankengeldes die Beitragsbemessungsgrenze als Bruttoeinkommen festgelegt wird. Von diesem wird ein fiktives Nettoeinkommen berechnet und schließlich die 70 % / 90 % Regel angewandt.

Krankenzusatzversicherung – Krankentagegeldversicherung

Erläuterungen zu den Versicherungsbegriffen der Krankentagegeldversicherung

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