Reisekrankenversicherung Au Pair, Schüler und Studenten

Viele junge Menschen auf der ganzen Welt nehmen sich nach Schule oder Studium eine kleine Auszeit, bevor sie ins Berufsleben eintreten. Man möchte etwas von der Welt sehen – und wann sonst hat man nochmal diese Freiheit, das anzugehen? Eine Auslandsstelle als Au-pair bzw. Demi-pair scheint hier eine gute Lösung zu sein. Eingegliedert in eine Gastfamilie lernt man Land und Leute kennen. Die Sprache lernt sich dabei quasi von alleine. Als Hilfe im Haushalt oder Betreuung der Kinder der Gasteltern kann man sich sogar ein monatliches Taschengeld verdienen, von dem sich vielleicht sogar was sparen lässt. Vielleicht nur ein kleines Abenteuer – in jedem Fall aber eine ganz tolle Erfahrung für den/die Au-pair. Der Unterschied zwischen Au-pair und Demi-pair liegt übrigens lediglich darin, dass ein Demi-pair nur halbtags in der Gastfamilie arbeitet und die restliche Zeit des Tages dazu nutzt, gezielt an den eigenen Fremdsprachkenntnissen zu arbeiten (z. B. Sprachkurse an Sprachschulen). Der Einfachkeit halber möchten wir im weiteren Verlauf dieser Broschüre nur von Au-pairs sprechen. Die Regelungen sind für beide identisch.

Selbst Gastfamilie sein

Gut 10.000 Au-pairs verschlägt es Jahr für Jahr nach Deutschland. Es könnten noch mehr sein, denn seit Jahren gibt es mehr Bewerber als Gastfamilien. Sie tragen sich mit dem Gedanken, selbst ein(en) Au-pair in Ihrer Familie aufzunehmen? Die gemeinsame Zeit wird bestimmt ein ganz besonderes Erlebnis. Lassen Sie uns aber zunächst einen Blick auf die Anforderungen werfen, die die Bundesagentur für Arbeit auch in ihrem Merkblatt für Gasteltern veröffentlicht:

  • Eigenes Zimmer
    Ihr Au-pair braucht auch seine Privatsphäre und einen Ort, um sich mal zurückziehen zu können. Es möchte ja sicher niemand rund um die Uhr öffentlich leben.
  • Teilnahme am Familienleben
    Sie sind Gastfamilie Ihres Au-pairs. Das Kennenlernen deutscher Sitten und Gebräuche sowie das Erlernen der Sprache stehen hier im Vordergrund. Ein Au-pair ist keine billige Putzfrau oder Haushaltshilfe. Er oder sie ist ein Gast, der mit Ihnen zusammen am Esstisch sitzen sollte. Auch bei Ausflügen oder anderen Familienaktivitäten sollte das Familienmitglied auf Zeit mit eingebunden werden. Sorgen Sie einfach dafür, dass Sie in guter Erinnerung bleiben, dann passt das schon.
  • Abschluss eines Au-pair-Vertrags
    Auch wenn es sich durch die große Familiennähe um ein besonderes Beschäftigungsverhältnis handelt, ist und bleibt es im Kern doch ein Beschäftigungsverhältnis, das Sie hier mit Ihrem Au-pair eingehen. Die Rahmenbedingungen müssen natürlich schriftlich festgehalten werden. Der Au-pair-Vertrag beinhaltet u. a. Die Dauer der Au-pair-Beschäftigung, den Beginn, die Höhe des monatlichen Taschengelds und die Teilnahmemöglichkeit an Sprachkursen u. ä. Im Regelfall bietet Ihnen jede Aupair-Agentur einen Mustervertrag zum Download an, den Sie verwenden können.
  • Abschluss einer Au-pair-Versicherung
    Auf die hier geforderten Teile gehen wir auf den folgenden Seiten näher ein.

Au-pair-Versicherung

Wenn Sie ein Au-pair nach Deutschland einladen, sind Sie als Gasteltern verpflichtet, eine Au-pair-Versicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abzuschließen. Vorgeschrieben ist eine Versicherung für den Fall der Krankheit, Schwangerschaft und Geburt sowie eines Unfalls. Eine vollständige Au-pair-Versicherung besteht aus diesen fünf Bausteinen:

  • Krankenversicherung
    Die Bundesagentur für Arbeit schreibt diese vor. Vom Umfang her soll sich die Au-pair-Krankenversicherung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung orientieren. Neben ambulanter und stationärer Behandlung deckt sie auch den Rücktransport bei schwerer Erkrankung mit ab. Auch Schwangerschaft und Geburt eines Kindes sind mit abgedeckt. Behandlungen können grundsätzlich bei jedem zugelassenen Arzt oder Zahnarzt erfolgen. Eine Einschränkung bei der Wahl gibt es nicht, sofern diese nach Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte abrechnen. Je nach gewähltem Versicherungstarif liegt die Erstattung der Kosten zwischen dem 1,8fachen und dem 3,5fachen Satz der Gebührenordnung. Zu Ihrer Orientierung: Ohne schriftliche Begründung können Ärzte bei gesetzlich Versicherten bis zum 2,3fachen Satz abrechnen (Regelhöchstsatz). Die Absicherung für Ihr Au Pair sollte daher ebenfalls mindestens diesen Erstattungssatz berücksichtigen, damit Ihnen möglichst keine Restkosten entstehen. Beachten Sie bitte, dass zwischen den Tarifen am Markt noch weitere Unterschiede bestehen. Selbstbeteiligungen oder die Maximalerstattung bei medizinisch angeordneten Rücktransporten ins Heimatland seien hier nur beispielhaft genannt.
  • Unfallversicherung
    Auch sie zählt zu den vorgeschriebenen Versicherungen. Die Leistungen eines solche Vertrags beinhalten Kapitalzahlungen bei unfallbedingt eingetretener Invalidität oder Tod. Vorschriften hinsichtlich der Absicherungshöhen gibt es allerdings nicht. Die in Frage kommenden Anbieter für Au-pair-Tarife stellen daher im Regelfall feste Pakete mit unterschiedlichen Versicherungssummen zur Auswahl, zwischen denen Sie sich entscheiden können.
  • Privathaftpflichtversicherung

  • Haftpflichtversicherung für Au-pair-Tätigkeiten
    Beide Punkte möchten wir gerne gemeinsam behandeln, da sie nur schwerlich getrennt voneinander gelöst werden können. Spezielle Au-pair-Tarife decken ohnehin beide Bereiche ab. Hier stehen Schäden im Fokus, die Ihr Au-pair als Erfüllungsgehilfe Ihres Haushalts im Rahmen seiner Tätigkeit für Ihre Famile verursacht – aber auch solche, die Ihnen als Gastfamilie zugefügt werden. Die „Au-pair-Lösungen“ zur Haftpflichtversicherung sind in der Regel als „Lückenschluss“ für eine evtl. bereits bestehende Absicherung gedacht. Ihr Au-pair kann ja bereits eine eigene Haftpflichtversicherung im Heimatland abgeschlossen haben, ebenso kann es – abhängig von Anbieter und Tarif – möglich sein, dass Ihr Au-pair im Rahmen Ihrer eigenen Privathaftpflicht mitversichert ist. Für viele Ausschlüsse im bestehenden Schutz tritt dann der Au-pair-Tarif ein. Wir weisen vorsichtshalber darauf hin, dass bei diesen Tarifen Schäden an beweglichen Gegenständen der Gastfamilie (z. B. Bilder, Mobiliar, Haushaltsgeräte,…) ausgeschlossen sind. Schäden, die an Wohnräumen verursacht werden, sind aber bei vielen Anbietern bereits eingeschlossen. Perfekter Rundum-Schutz ist damit zwar nicht verfügbar – Schutz vor großen, existenzbedrohenden Schadensereignissen ist hingegen problemlos erhältlich.
  • Abschiebekostenversicherung
    Die meisten Ausländerbehörden verlangen zur Erteilung eines Visums eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den Gasteltern, dass diese ggf. für die Kosten einer Abschiebung aufkommen. Zu einer solchen kann es z. B. dann kommen, wenn Ihr Au-pair straffällig wird (z. B. Drogenhandel). Eine Abschiebekostenversicherung kommt für solche Fälle – ggf. nach Abzug einer Selbstbeteiligung – bis zur vereinbarten Höchstentschädigungssumme auf. Je nach Heimatland können die Kosten so zwischen ca. 600 und ein paar tausend Euro ausfallen. Ein Großteil der Anbieter von Abschiebekostenversicherungen hängen diese formal an eine Haftpflichtversicherung (s. o.) an. Es sind auch Fälle bekannt, in denen Au-pairs am Ende des geplanten Aufenthalts, also dann, wenn auch das Visum abläuft, das Land nicht verlassen und in die Illegalität abtauchen. Auch hier können Gasteltern theoretisch für die Abschiebekosten zur Kasse gebeten werden, wenn die Personen erst nach Jahren wieder aufgegriffen werden. Da der Versicherungsschutz der Abschiebekostenversicherung spätestens mit dem Visum ausläuft, gibt es keine Möglichkeit, sich gegen diese Fälle abzusichern, die ganz sicher eine absolute Ausnahme darstellen. Einschlägige Internetforen, in denen sich ehemalige Gasteltern von Au-pairs austauschen, führen nahezu keine „Abtauchberichte“, weshalb man unserer Ansicht nach mit diesem theoretischen Restrisiko gut leben kann.

Alle geforderten bzw. empfohlenen Bausteine können problemlos und recht preiswert über spezielle Versicherungslösungen abgedeckt werden. Die Erfahrung zeigt, dass bei den meisten Anbietern zwischen Einstiegs- und Premiumtarif oft nur wenige Euro an monatlichem Beitragsunterschied liegen. Der Griff zum hochwertigen Schutz kostet daher kein Vermögen und kann helfen, Ihren Geldbeutel und Ihre Nerven zu schonen. Wir helfen Ihnen hier sehr gerne, einen Schutz zu finden, der sein Geld wert ist. Wir empfehlen, dieses Thema sehr frühzeitig anzugehen, da es direkte Auswirkungen auf ein evtl. benötigtes Visum haben kann.

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