Private Krankenversicherung Vergleich

Unsere moderne Zivilisation bringt neben vielen Vorteilen auch eine Reihe von Nachteilen mit sich, die es zu bewältigen gilt. Dass sich durch die erhöhte Lebenserwartung die Wahrscheinlichkeit einer Pflegebedürftigkeit stark erhöht hat, ist einer der Nachteile. Mit einer Pflegerentenversicherung sind Sie nicht in der Gefahr, Ihre privaten Geldreserven für die monatlichen und, in der Regel, sehr hohen Pflegekosten einsetzen zu müssen. Je früher Sie eine Pflegerentenversicherung abschließen, desto billiger sind die monatlichen Beiträge.

Krankenversicherung

Wenn Sie die Wahl haben, sollte Ihnen die Entscheidung nicht schwer fallen! Der private Krankenversicherung Vergleich.
Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen werden immer höher, Zuzahlungen belasten die Versicherten zusätzlich. So können für Medikamente, Hilfsmittel oder Zahnersatz schnell zusätzliche Kosten entstehen, mit denen man gar nicht gerechnet hat. Darüber hinaus kann die gesetzliche Krankenversicherung für Sie und Ihre Familie nur eine Grundversorgung bieten.

Leistungsbeispiele aus der Praxis

Dentaler Vorteil
Der Kunde geht zum Zahnarzt, weil er Zahnersatz benötigt. Als Privatpatient werden ihm achtzig Prozent aller anfallenden Kosten erstattet. Er besucht einen stadtbekannten Zahnarzt, der für seine Dienstleistung mit dem 3,5fachen Satz der GOZ berechnet. Der Kunde erhält zwei Inlays und zwei Goldkronen, die beide aus Kostengründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt worden wären.

Ambulanter Vorteil
Der Kunde ist Torwart seiner heimischen Fußballmannschaft. Eine schmerzhafte Stauchung des Daumens will trotz Behandlung durch den Hausarzt einfach nicht besser werden. Ein Bekannter empfiehlt ihm Osteopathie bei seinem Heilpraktiker. Diese Behandlung bringt endlich die langersehnte Milderung. Die Behandlungskosten werden von seiner privaten Krankenversicherung übernommen.

Stationärer Vorteil
Einen Monat später hat die Person einen Unfall mit dem Auto und kommt ins Krankenhaus. Hier wird die Person direkt in ein Einzelzimmer gebracht und vom Privatarzt betreut. Dieser verfügt über mehr Erfahrung und mehr Know-how, was natürlich auch ein Vorteil für den Patienten und dessen Genesung ist. Die Ruhe im Einzelzimmer stellt ebenfalls eine beträchtliche Annehmlichkeit für den Patienten dar.

Vorteil Krankentagegeld
Ein Elektroingenieur erleidet einen Bandscheibenvorfall, weshalb er für drei Monate arbeitsunfähig ist. Sein Arbeitgeber zahlt ihm das gewohnte Gehalt für die ersten sechs Wochen der Krankheit weiter, danach erhält er Krankengeld von seiner Krankenkasse. Ihm fehlen aber trotz Krankentagegeldzahlung fast 2.000 Euro zu seinem gewohnten Nettoeinkommen. Da er seine Zahlungsverpflichtungen natürlich auch nach seinem Einkommen ausgerichtet hatte, tut das finanziell schon weh. Ein Kollege von ihm, der vor einem Jahr ebenfalls für ein paar Monate erkrankt war, ist privat krankenversichert und konnte so sein komplettes Nettoeinkommen für den Krankheitsfall absichern.

Vorteil Kinderversicherung
Die Ehefrau eines Kunden bekommt im Folgejahr ein Kind. Bei der Geburt werden verschiedene gesundheitliche Beeinträchtigungen festgestellt (u. a. Herzfehler). Um dem Kind die bestmögliche medizinische Versorgung zu sichern, nimmt der Vater es in seine private Krankenversicherung mit auf. Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung nämlich ohne Gesundheitsprüfung in dem Versicherungsumfang mitversichert versichert werden, den die Eltern bereits für sich selbst gewählt haben. So sind Behandlungen bei Spezialisten möglich, deren Kosten seitens einer Krankenkasse nie komplett übernommen worden wären.

Für wen ist die Versicherung?

Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2018 über 59.400 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 4.950 € bei 12 Gehältern.

Was bietet mir die private Krankenvollversicherung?

  • Beitragsgestaltung individuell je nach Tarif
  • Freie Tarifwahl, individuelle Zusammenstellung des Versicherungsschutzes
  • Beitragsberechnung für Single mit hohem Einkommen vorteilhaft
  • Freie Arztwahl, auch Privatärzte
  • Bessere Behandlung, da die Ärzte mehr Geld bekommen
  • Stationäre Behandlung im Einbettzimmer / Chefarzt, je nach Tarif
  • Kostenübernahme Heilpraktiker, je nach Tarif
  • Relativ hohe Kostenerstattung bei Zahnersatz, je nach Tarif
  • Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen
  • Weltweiter Krankenschutz, je nach Tarif

Mit einem zusätzlichen Krankentagegeld können Sie einen Verdienstausfall aus beruflicher Tätigkeit bei längerer 100%iger Arbeitsunfähigkeit absichern. Zusätzlich kann wahlweise folgendes versichert werden:

  • Krankenhausund Pflegetagegelder
  • Tarife, die keine Begrenzung auf die Gebührenordnung vorsehen oder eine Beitragsfreistellung bei längerem Krankenhausaufenthalt beinhalten
  • spezielle Tarife für Kinder, Schüler und Studenten

Was ist zu beachten in der Privaten Krankenvollversicherung?

  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse von Leistungen bei Vorerkrankungen möglich
  • Jedes Familienmitglied zahlt eigenen Monatsbeitrag
  • Beitragszahlungspflicht, auch bei längerer Krankheit über 6 Wochen
  • Wechsel der Krankenversicherung nur eingeschränkt möglich, z.B. Vorerkrankungen
  • Keine Beitragsfreiheit während Mutterschafts- und Erziehungsurlaub
  • Summenbegrenzung bei Zahnersatz in den ersten Jahren möglich
  • keine Übernahme der Unterkunftskosten bei Kuraufenthalten
  • drei- bzw. achtmonatige Wartezeit, wenn z.B. keine Vorversicherung vorliegt und keine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde
  • keine Übernahme der Auslandsrücktransportkosten, je nach Tarif
  • Rechnungen müssen in einem bestimmten Rahmen vorbezahlt werden
  • Rechtstreitigkeiten werden kostenpflichtig vor dem Zivilgericht durchgeführt

Wonach richten sich die Beiträge in der Privaten Krankenversicherung?

  • Die private Krankenversicherung kalkuliert risikogerechte Beiträge. Diese sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang.
  • Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen, die einen vom Einkommen abhängigen Solidarbeitrag erheben, richten sich die Beiträge der Privaten Krankenversicherung nach der versicherten Leistung in Abhängigkeit vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand zu Beginn der Versicherung.
  • Dieses Äquivalenzprinzip soll sicherstellen, dass Gruppen mit gleichen Risiken dieselben Beiträge zahlen, die dann auch ausreichen, die in dieser Gruppe anfallenden Versicherungsleistungen zu erbringen.

Ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Personen die nach Vollendung des 55. Lebensjahres krankenversicherungspflichtig werden, bleiben krankenversicherungsfrei, wenn sie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert waren. Wer allerdings keine Krankenversicherung hat und der gesetzlichen Krankenversicherung zuordenbar ist oder zuletzt in der GKV versichert war, muss wieder aufgenommen werden. Aber er muss damit rechnen, dass die Krankenkasse Beiträge rückwirkend zum April 2007 von ihm verlangt, da ab dieser Zeit die Versicherungspflicht in der GKV begonnen hat.

Für Arbeitnehmer ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur möglich, wenn ihr Bruttoverdienst unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 59.4000 € fällt, also monatlich 4.950 €. Ist dies der Fall, ist der Arbeitnehmer wieder pflichtversichert, aber auch hier gibt es Ausnahmen, z.B. wenn der Arbeitnehmer schon ab dem 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert war. Dann gilt für diesen Arbeitnehmer, dass er im Jahr 2018 unter 53.100 € Bruttoverdienst haben muss, damit er wieder pflichtversichert wird.

Die Private Krankenversicherung im Alter

Möglichkeiten zur Beitragsstabilisierung
Die Private Krankenversicherung musste in den vergangenen Jahren einige unangenehme politische Entscheidungen verkraften. So verbleiben Altersrückstellungen beim Versichererwechsel nicht mehr beim Altversicherer und können dort nicht mehr dem verbleibenden Versichertenkollektiv zugutekommen. Im Zuge der Versicherungspflicht darf Kunden, die keine Beiträge zahlen, nicht mehr gekündigt werden – Kosten für akute Behandlungen müssen dennoch getragen werden. Die Einführung der gemeinsamen Tarife für Männer und Frauen (Unisex) verbietet die geschlechterspezifische Berücksichtigung des Erkrankungsrisikos…

Beitragserhöhung hat viele Ursachen…
All diese Sonderbelastungen wirken sich je nach Versicherer und Tarif natürlich entsprechend aus. Die steigende Lebenserwartung der Versicherten führt zu einer insgesamt höheren Kostenbelastung für den Versicherer als dies früher der Fall war. Die normale Kostensteigerung im Gesundheitssystem (Personal, Material, Energie…) und der allgemeine Fortschritt der Medizin (neue Behandlungsmethoden) müssen ebenso aufgefangen werden – die Privaten Krankenversicherungen haben sich ja vertraglich dazu verpflichtet, auch diese Behandlungen zu zahlen. All das kostet natürlich Geld, weshalb allein für den letztgenannten Punkt regelmäßige Beitragsanpassungen kaum vermeidbar sind. Da es hier letztlich um Menschenleben geht, muss bei einer Krankenversicherung natürlich auch viel vorsichtiger kalkuliert werden. Denn der Tarif muss immer funktionieren – steigende Beiträge sind die daraus folgende logische Konsequenz.

…auch hausgemachte
Eine häufige Ursache für steigende Beiträge im Alter ist auch die Überalterung in den Tarifbeständen. Wird ein Tarif geschlossen, kommen keine Beitragszahler mehr nach. Die bestehenden Kunden in diesen Tarifen werden älter und Ihr Bedarf an Vorsorgeaufwendungen wird größer. Das hat zur Folge, dass die tatsächlich anfallenden Aufwendungen höher sind als die kalkulierten Kosten und die Beiträge dementsprechend angepasst werden müssen. Für diesen Fall gibt es aber sowohl seitens der Versicherer als auch des Gesetzgebers diverse Instrumente, die dafür sorgen, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben:

  • Ab Alter 65 stabilisieren die Mittel aus dem sog. „gesetzlichen Zuschlag“ und den Altersrückstellungen die Beiträge
  • Ab Alter 60 entfallen 10% Beitragsanteil für den „gesetzlichen Vorsorgezuschlag“
  • Ab Rentenbeginn gewährt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss in Höhe von 7,3% des Rentenanspruchs, maximal 50% des PKV Beitrags

Wenn ab Eintritt des 85. Lebensjahres noch Mittel aus den gebildeten Rückstellungen zur Verfügung stehen, werden diese zur Prämienreduzierung herangezogen

Diese Mechanismen greifen automatisch ohne gesondertes Zutun des Versicherten. Darüber hinaus kann dieser ab Renteneintritt – sofern vorhanden – seine Krankentagegeldversicherung stilllegen, da diese im Rentenalter nicht notwendig ist. Für diejenigen, die weitere Maßnahmen treffen wollen um ihre Beiträge im Alter zu senken, bieten viele Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Hier bestimmt der Versicherte selbst, um welche Höhe die Prämie bei Renteneintritt reduziert werden soll.

Nichtsdestotrotz können einzelne Tarife einem starken Beitragsanstieg unterliegen. Dieser kann verschiedene Gründe haben. Doch auch hier gibt es Mittel und Wege dem entgegen zu wirken. Diese werden im Folgenden beschrieben:

1. Tarifleistungen reduzieren
Ein Blick in den Versicherungsschein verschafft schnell Einblick in die versicherten Leistungen. Oftmals ist hier bereits erstes Optimierungspotenzial, ohne dass man die Tarifwelt verlassen muss. Viele Tarife gibt es in verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen, bei gleichem Leistungsumfang. Eine Erhöhung des Selbstbehaltes wirkt sich reduzierend auf die Prämie aus. Hier sollte allerdings die Verhältnismäßigkeit zwischen Beitragsersparnis und Selbstbehaltserhöhung geprüft werden. Übereilte Entscheidungen können sich bei erhöhtem Versorgungsbedarf im Alter negativ auswirken. Ein Wechsel zurück in eine Stufe mit niedrigerem Selbstbehalt ist in den meisten Fällen nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch die steuerliche Betrachtung darf hier nicht außer Acht gelassen werden. Während Sie die Beiträge zur PKV steuerlich teilweise anrechnen können, ist dies beim Selbstbehalt nicht möglich. Es muss also in einem Verhältnis stehen, das sich für den Versicherten lohnt.

Ambulante, stationäre und dentale Tarifmerkmale sind bei einigen Versicherern in Bausteinen versicherbar. In solchen Tarifen ist es möglich einzelne Teilbereiche zu reduzieren. Doch auch hier sollte man sich auf eine erneute Gesundheitsprüfung einstellen, möchte man die Leistungen später wieder versichert wissen. In allen Fällen gilt: Ein niedrigerer Versicherungsschutz als der bereits bestehende kann vom Versicherer nicht abgelehnt werden. Zusatztarife wie Krankenhaustagegelder, Kurtagegelder oder Assistancepakete sollte man ebenfalls unter die Lupe nehmen. Was war der ausschlaggebende Grund für den Abschluss und werden diese Leistungen wirklich noch benötigt? Diese Frage sollte man sich stellen und gegebenenfalls nicht benötigte Zusatzleistungen kündigen. Von der Kündigung eines Krankentagegeldes im Ganzen ist vor Renteneintritt grundsätzlich abzuraten. Die Höhe des Krankentagegeldes sollte aber in jedem Fall überprüft werden. Bei Selbstständigen sollte die Höhe des Tagegeldes max. 1/30 des durchschnittlichen Monatsgewinns nach Steuern betragen. Angestellte sollten hingegen 1/30 ihres Nettoeinkommens abgesichert haben. Eine Erhöhung der Karenzzeit wirkt sich beitragsmildernd aus.

2. Tarifwechsel nach § 204 VVG
Ist durch Anpassung der Tarifleistungen – wie oben genannt – kein Optimierungspotenzial mehr gegeben, hat der Versicherte seit der Neuauflage des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) 2008 weitere Optionen. Bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis kann der Versicherte einen Antrag auf einen Wechsel in andere Tarife des Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz beantragen. Dies passiert unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Gleichartiger Versicherungsschutz ist nicht gleichwertiger Versicherungsschutz.

In § 12 der Kalkulationsverordnung (KalK) ist dies geregelt:

§ 12 KalV

(1) Als Krankenversicherungstarife mit gleichartigem Versicherungsschutz, in die der Versicherte zu wechseln berechtigt ist, sind Tarife anzusehen, die gleiche Leistungsbereiche wie der bisherige Tarif umfassen (…). Leistungsbereiche sind insbesondere:

  1. Kostenerstattung für ambulante Heilbehandlung,
  2. Kostenerstattung für stationäre Heilbehandlung sowie Krankenhaustagegeldversicherungen mit Kostenersatzfunktion,
  3. Kostenerstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz,
  4. Krankenhaustagegeld, soweit es nicht zu Nummer 2 gehört,
  5. Krankentagegeld

Der Versicherte kann also in Tarife wechseln, die denselben Leistungsumfang haben wie sein aktueller. Für Leistungen, die im neuen Tarif höher oder umfassender wären als im bisherigen, kann der Versicherer Leistungsausschlüsse Wartezeiten oder Risikozuschläge erheben. Risikozuschläge kann der Versicherte aber mit der Beantragung eines Leistungsausschlusses der Mehrleistung umgehen. Bei Beitragserhöhungen ist der Versicherer verpflichtet seine Versicherten auf diese Wechselmöglichkeit hinzuweisen Bei Kunden, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, muss neben dem Hinweis zum möglichen Tarifwechsel ein Angebot für den Basistarif und den Standardtarif beiliegen. Außerdem ein Angebot für einen oder mehrere gleichartige Tarife, bei denen eine Umstufung eine Prämienreduzierung zur Folge hätte.

Vorteil hierbei ist, dass über diesen Weg unter Mitnahme der anteiligen Altersrückstellungen in vielen Fällen in neuere und damit günstigere Tarife gewechselt werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass in günstiger kalkulierten Tarifen in der Regel auch weniger Altersrückstellungen für die Zukunft aufgebaut werden. Bei einem Wechsel in einen Tarif einer anderen Gesellschaft ist mehr Vorsicht geboten. Während gesellschaftsintern die Altersrückstellungen voll umfänglich mitgenommen werden, ist die Regelung bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer für langjährig Versicherte mit Nachteilen verbunden. Denn bei der Bildung der Altersrückstellungen wird ein Teil für das im Tarif versicherte Kollektiv gebildet und nur ein kleiner Teil, der den Leistungen des Basistarifs entspricht, dem Kunden selbst zugeordnet. Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens kann nur der kleinere Teil an den neuen Versicherer übertragen werden.

Bei Kunden, deren Vertrag bereits vor dem 01.09.2009 bestand, ist hingegen keine Übertragung von Rückstellungen einkalkuliert, was erheblich negative Einflüsse auf die Beitragsentwicklung bei einem Wechsel hätte.

3. Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung
Auch diesen Wunsch hegen viele PKV Versicherte. In Ausnahmefällen könnte auch das Abhilfe verschaffen. Wer diese Option ernsthaft verfolgt, sollte aber frühzeitig und sorgfältig planen, denn ist das 55. Lebensjahr erst einmal erreicht, gehen bei den Kassen die Türen zu. Aber im Vorfeld sollte man sich im Klaren sein, warum man diesen Schritt gehen möchte. Hat man im Rentenalter keinen Anspruch auf die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner, wird der Beitragssatz für die Kassenbeiträge nicht nur auf gesetzliche und betriebliche Renten erhoben, sondern auch auf Mieteinnahmen und Zinserträge aus Kapitalanlagen. Das kann erhebliche Unterschiede im Beitrag ergeben. Ist dies geklärt stellt sich die Frage nach der grundsätzlichen Möglichkeit eines Wechsels.

Unter 55 Jahre Haben
Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet, haben Sie mehrere Möglichkeiten in die GKV zurück zu kehren:

  1. Rückfall in die Familienversicherung (z.B. durch Aufgabe einer selbstständigen Tätigkeit)
  2. Aufnahme eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses für mind. 1 Monat (Selbstständige)
  3. Minderung des Einkommens unter die Versicherungspflichtgrenze für mind. 12 Monat (Angestellte) wenn in der Vergangenheit kein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt wurde.
  4. Bezug von Arbeitslosengeld I für 12 Monate

Über 55 Jahre Sollten
Sie das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, bieten sich Ihnen nur wenige Optionen. Denn auch bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bleiben Sie versicherungsfrei. Es sei denn, es bestand innerhalb der letzten fünf Jahre für 30 Monate die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (§6 Abs. 3a SGB V). Ist dies der Fall, gelten dieselben Voraussetzungen wie für Versicherte unter 55 Jahren.

In allen Fällen gilt, dass der Wechsel wohl überlegt sein sollte und es viele Aspekte zu beachten gibt. Schließlich hat man sich wegen der besseren Leistungen für das PKV-System entschieden, dessen Vorzüge man im Falle eines Wechsels nicht mehr genießen wird. Die entstandenen Lücken durch Zusatztarife zu füllen ist meist nur mit einem erheblichen Mehraufwand realisierbar.

PKV im Alter

Versicherungspflicht für Studenten

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