Lebensversicherungen Vergleich

Altersvorsorge – Altersarmut oder Genussleben?

Das Thema Altersvorsorge ist in aller Munde – mit Recht! Die Bundesrepublik Deutschland erlebt ein Phänomen, den demographischen Wandel, welches dafür sorgt, dass sich die Altersstruktur der Bevölkerung massiv verändert. So wird der Anteil älterer Bürgerinnen und Bürger immer weiter zunehmen.

Informationen

Lebensversicherung – Anpassen ist besser als kündigen!

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Lebensversicherung zu kündigen, hat dafür im Regelfall eine von zwei Motivationen: man möchte/kann die Beiträge nicht mehr aufbringen oder man benötigt Geld aus dem Vertrag. Beide Ziele können erreicht werden, ohne gleich den ganzen Vertrag auflösen zu müssen. Denn die Kündigung eines Vertrages geht normalerweise immer mit einem Verlust einher, den Sie einfach vermeiden können. Wir möchten Ihnen hier gerne die Möglichkeiten vorstellen, wie Sie Ihren Vertrag auf Ihre aktuelle Situation anpassen können. So erhalten Sie sich die Chance, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Altersvorsorge einsteigen zu können.

Zahlweise ändern

Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer, da die meisten Versicherungsunternehmen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge fordern.

Zusatzversicherungen kündigen/reduzieren

Evtl. vorhandene Zusatzversicherungen Ihres Vertrags können Sie in der Regel jederzeit kündigen oder im Versicherungsschutz reduzieren. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger. Prüfen Sie jedoch vorher unbedingt, ob Sie auf die Zusatzversicherungen tatsächlich verzichten möchten, da ein späterer Wiedereinschluss häufig eine erneute Gesundheitsprüfung nötig macht.

Dynamik aussetzen/einfrieren

Durch eine vereinbarte Dynamik steigt Ihr Beitrag und die Versicherungssumme im vereinbarten Turnus (i. d. Reg. jährlich). Sinn und Zweck liegt in der Anpassung des Geldwerts an die inflationäre Entwicklung. Sie können die Dynamik zweimal in Folge aussetzen. Dadurch bleibt Ihr Beitrag auch im Folgejahr gleich. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht Ihr Recht verloren, erneut daran teilzunehmen. Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist dann normalerweise nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.

Verrechnung der Überschüsse

Anstatt für Sie angespart zu werden, können die Überschussanteile auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten ebenfalls senken kann. Sie können den Einsatz der Überschüsse zu einem späteren Zeitpunkt wieder korrigieren lassen.

Risiko-Zwischenfinanzierung

Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.

Sparbeitrag reduzieren

Wenn Sie die laufende Beitragsbelastung für einen längeren Zeitraum herunterfahren möchten, besteht auch die Möglichkeit, den Sparbeitrag zu reduzieren. Hier müssen je nach Versicherer und Tarif evtl. bestimmte Mindestwerte bei Beitrag und Versicherungsschutz eingehalten werden. Ein Wiederaufleben des ursprünglichen Beitrags ist wegen geänderter Rechnungszinssätze und steuerlicher Änderungen sowie erneuter Abschlusskosten nicht unbedingt möglich oder empfehlenswert.

Beiträge stunden

Viele Versicherungsunternehmen sind bereit, die Beiträge für einen Lebensversicherungsvertrag zu stunden. Das heißt, der Kunde kann seine Zahlungen aufschieben. Üblich ist die Stundung der Beiträge für ein halbes Jahr. Wenn der Versicherte arbeitslos wird, räumen Versicherer ihm jedoch häufig auch ein ganzes Jahr Aufschub ein. Nach Ablauf der Stundung muss der Versicherte die Beiträge verzinst nachzahlen. Nur in einigen Ausnahmefällen verrechnet das Versicherungsunternehmen sie mit späteren Leistungen. Dies ist beispielsweise beim Policendarlehen der Fall.

Beitragsfreistellung

Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung. Eine Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist regelmäßig nicht möglich.

Vertrag ruhen lassen

Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lang Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung, allerdings kann nach der Ruhezeit die Beitragszahlung fortgesetzt werden.

Risiko-Zwischenfinanzierung

Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.

Policendarlehen aufnehmen

Wer Geld benötigt, kann auf seine Lebensversicherung ein sogenanntes Policendarlehen aufnehmen. Das ist eine Art Vorschuss auf die zu erwartende Versicherungsleistung. Das Darlehen kann maximal so hoch sein wie der Rückkaufswert der Versicherung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Ein Policendarlehen muss der Darlehensnehmer verzinsen, aber nicht unbedingt vor Vertragsablauf tilgen. Denn es wird später mit der fälligen Versicherungsleistung verrechnet. Wer den ursprünglichen Versicherungsschutz wiederherstellen möchte, kann das Darlehen natürlich auch zurückzahlen.

Policenentnahme / Teilkündigung

Auch ein direkter Zugriff auf einen Teil des vorhandenen Vertragsguthabens ist oft möglich. Meist reicht eine bestimmte Summe des Geldes aus, um ein aktuelles Finanzproblem zu lösen. Weshalb also den ganzen Vertrag pulverisieren? Mit der Teilkündigung geht auch eine Reduzierung der Hinterbliebenenabsicherung einher.

Viele Möglichkeiten – lassen Sie uns reden

Wie Sie sehen können, gibt es gleich eine ganze Reihe von möglichen Ansätzen, um Ihnen zu helfen, ohne gleich ein Stück Ihrer Altersvorsorge aufgeben zu müssen. Lassen Sie uns doch im gemeinsamen Gespräch eine Lösung finden, die dauerhaft für Sie funktionieren kann. Wir sehen es auch in „Stromschnellenzeiten“ als unsere Aufgabe an, unseren Kunden mit helfender Hand zur Seite zu stehen. Lassen Sie uns Ihnen helfen.

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