Günstige Hausratversicherung

Als Mieter einer Wohnung oder als Hauseigentümer sind Ihnen bereits häufige Gefahrenquellen bekannt, die Ihre Wohnung und Ihr Inventar gefährden können. Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Des Weiteren sind nicht nur die reinen Sachschäden, sondern auch die dabei entstehende Kosten (z. B. Aufräum- und Hotelkosten) versichert. Zusätzlich sind Einschlüsse, wie z. B. Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden, möglich.

Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden am Hausrat zum Wiederbeschaffungswert, d. h. der Versicherer ersetzt die Sachen in gleicher Art und Güte.

Was zählt alles zum Hausrat?

Als Hausrat bezeichnet man alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes, wie z. B. Möbel, Haushaltselektronik oder auch Kleidung. Des Weiteren zählen auch besondere Wertgegenstände, wie zum Beispiel Bargeld, Schmuck und Antiquitäten, zum Hausrat. Einfach gesagt gehört alles zum Hausrat, was aus dem Haus/der Wohnung rausfällt, wenn man das Dach eines Hauses abnimmt und es umdrehen würde.

Wovor schützt eine Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung schützt das privat genutzte (bewegliche) Eigentum des Versicherungsnehmers gegen die oben genannten Gefahren. Hierbei muss eine Zerstörung, eine Beschädigung oder das Abhandenkommen des Hausrates vorliegen. Zum Hausrat gehören beispielsweise Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder.

Die Wohnung des Kunden gilt im Versicherungsschein als Versicherungsort. Darunter zählen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen und Balkone. Zum Versicherungsort zählen ebenfalls die gemeinschaftlich genutzten Räume in einem Mehrfamilienhaus. Diese können zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder der Waschkeller sein.

Die Außenversicherung ist eine beitragsfreie Zusatzdeckung, die teilweise den genannten Versicherungsort, der im Versicherungsschein steht, erweitert. Damit ist der persönliche Hausrat, der sich beispielsweise vorübergehend in einer Ferienwohnung befindet, mitversichert.

Sollte der Versicherungsnehmer umziehen, so erweitert sich der Versicherungsschutz vorübergehend sowohl auf die alte, als auch auf die neue Wohnung (in der Regel für drei Monate ab Umzugsbeginn). Der Umzug ist gegenüber dem Versicherer immer anzeigepflichtig. Auch Schäden auf Transportwegen gelten dann als mitversichert, sofern sie durch eine der versicherten Gefahren verursacht wurden. Der Versicherungsschutz geht auf die neue Wohnung über. Hierbei sollte beachtet werden, dass der Versicherungsnehmer die Anschrift sowie die Wohnfläche dem Versicherer mitteilt, um eine Unterversicherung zu verhindern.

In der Hausratversicherung gelten besondere Entschädigungsgrenzen für die sogenannten Wertsachen. Darunter fallen unter anderem Bargeld, Sparbücher, Schmucksachen, Briefmarken, Pelze, Gemälde, Antiquitäten (mit der Ausnahme von Möbelstücken) sowie Sachen aus Gold und Silber. Für diese Gegenstände ist zunächst eine generelle Entschädigungsgrenze von meist 20 % vorgesehen, die aber je nach Versicherungsunternehmen unterschiedlich ist und auch erweitert werden kann. Bei vielen Unternehmen beträgt die Grenze für Bargeld dann beispielsweise 1.000 Euro.

Wie wird die Versicherungssumme der Hausratversicherung festgelegt?

Der Versicherungsbeitrag der Hausratversicherung bemisst sich nach der Höhe der Versicherungssumme, den individuellen Einschlüssen und der Lage der versicherten Räume (Einbruchdiebstahl/Sturm/Überschwemmungs-Tarifzone). Die Versicherungssumme wird von vielen Versicherern durch eine festgelegte Formel über die Wohnfläche errechnet. Dabei ist auf die korrekte Festlegung der Versicherungssumme zu achten. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, kommt es zu einer Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig für den Versicherungsnehmer auswirkt.

Welche Gefahren sind in der Hausratversicherung abgesichert?

  • Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges
  • Leitungswasser durch Frost- und sonstige Bruchschäden
  • Sturm und Hagel Sturm mit mindestens Windstärke 8 (Windgeschwindigkeit ab 63 km/h)
  • Einbruchdiebstahl durch Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus

Welche Kosten können von der Hausratversicherung übernommen werden?

  • Aufräumkosten = Kosten für das Aufräumen von versicherten Sachen sowie Abtransport und Entsorgung
  • Bewegungs- und Schutzkosten = Kosten, die dadurch entstehen, dass andere Sachen zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung von versicherten Sachen bewegt werden müssen
  • Transport- und Lagerkosten = Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist und dort auch keine Sachen mehr gelagert werden können
  • Schlossänderungskosten = Kosten für Schlossänderungen, wenn durch einen Versicherungsfall Schlüssel für die Wohnungstür oder Wertschutzschränke abhandenkommen
  • Bewachungskosten = Kosten für die Bewachung der versicherten Wohnung, wenn diese unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherheitsvorkehrungen keinen ausreichenden Schutz bieten
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden = bei Gebäudeschäden, die innerhalb der Wohnung durch Raub oder Einbruchdiebstahl oder den Versuch einer solchen Tat verursacht wurden. Ebenso bei Vandalismus innerhalb der Wohnung nach einem Raub oder Einbruchdiebstahl.
  • Reparaturkosten für Nässeschäden = Kosten für Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. in Sondereigentum befindlichen Wohnungen

Hausratversicherung, wer ist (mit)versichert?

In der Hausratversicherung ist nicht nur der Hausrat des Versicherungsnehmers, sondern auch der von allen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wie zum Beispiel Ehegatten und Kindern, mitversichert. Der Hausrat von Untermietern oder Mietern ist nicht mitversichert.

Wer zahlt die Hausratversicherung: Mieter oder Vermieter?

Die Hausratversicherung zahlt in einer Mietwohnung der Mieter, da er seinen persönlichen Besitz vor den o. g. Gefahren absichern möchte.

Sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert?

Ja, Fahrräder können durch die Fahrrad-Diebstahlklausel gegen einfachen Diebstahl mitversichert werden. Diese ist in der Regel auf 1 % der Versicherungssumme begrenzt. Sie kann vom Versicherungsnehmer gegen Mehrprämie erhöht werden.

Wer muss eine Hausratversicherung abschließen?

Die Hausratversicherung stellt keine Pflichtversicherung dar. Ein Abschluss ist somit nicht zwingend erforderlich. Es ist jedoch wichtig eine Hausratversicherung zu haben, falls beispielsweise der gesamte Hausrat durch einen Wohnungsbrand zerstört wird. Die Hausratversicherung ersetzt dann den entstandenen Schaden zum Neuwert in der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Sollte der Schaden durch einen Dritten entstanden sein, ist nicht sichergestellt, ob derjenige eine Privathaftpflichtversicherung hat oder die überhaupt leistet. Sollte die Privathaftlichtversicherung dennoch leisten, würde diese nur den Zeitwert der beschädigten bzw. der zerstörten Gegenstände ersetzen.

Was ist bei der Hausratversicherung zu beachten?

Bei der Hausratversicherung sind folgende Dinge zu beachten:

  • Verzicht der Einrede auf Unterversicherung
  • Verzicht der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit
  • Das beim Verlassen der Wohnung alle Fenster geschlossen sind.
  • Das beim Verlassen der Wohnung die Wohnungstür/Haustür abgeschlossen ist.

Wie verhalte ich mich im Schadenfall bei einer Hausratversicherung?

  • Kommt es in der Hausratversicherung zu einem Schadenfall sollten folgende Dinge beachtet werden:
  • Versuchen Sie den Schaden zu vermindern
  • Kontaktieren Sie umgehend das Versicherungsunternehmen

Wie kann ich versuchen einen Schaden zu vermindern?

  • Kleinere Brände versuchen selbst zu löschen
  • Bei unkontrollierbaren Bränden sofort die Feuerwehr verständigen
  • Bei Einbruch, Raub oder Vandalismus sofort Strafanzeige bei der Polizei stellen
  • Genaue Auflistung der gestohlenen Gegenstände erstellen

Wie wichtig ist eine Hausratversicherung?

Hier sollte man sich selbst zunächst fragen, ob man aus eigener Kraft, bei einem Verlust des gesamten Hausrats durch einen Wohnungsbrand, den Hausrat vollständig wieder leisten könnte.

Wenn nicht, ist die Hausratversicherung sehr wichtig, denn sie schützt Ihre finanziellen Mittel in einem solchen Fall.

Sollte es sich bei einem Wohnungsbrand um Brandstiftung handeln, geht man zunächst davon aus, dass es hier eine Person/Versicherung gibt, die für den Schaden aufkommt. Hier ist jedoch entscheidend:

  1. Hat diese Person überhaupt eine Privathaftpflichtversicherung?
  2. Da es sich bei der Brandstiftung um einen vorsätzlichen Tatbestand handelt, leistet die Privathaftpflichtversicherung prinzipiell nicht.

Was leistet die Kanzlei de Bray in Göttingen für Sie?

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Hausratversicherung, um das eigene Hab und Gut vor den o. g. Gefahren zu schützen. Hierbei ist auf eine genaue Analyse des Versicherungsortes sowie auf die tatsächliche Wohnfläche zu achten.

Im Schadensfall unterstützen wir Sie bei der Schadenregulierung sowie bei der Koordination mit Handwerkern.

Eine Übertragung Ihrer bestehenden Hausratversicherung zu unserer Kanzlei ist für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Wahl einer geeigneten Hausratversicherung für Ihre persönliche Lebenssituation. Unsere Kanzlei ist nicht vertraglich an einen Versicherer gebunden. Wir vertreten ausschließlich die Interessen unserer Mandanten, also Sie als Versicherungsnehmer. Gerne können Sie uns telefonisch (0551) 280435-0, schriftlich oder per E-Mail kontaktieren. Wir freuen uns, für Sie tätig zu werden!

Wichtig für jeden Haushalt!

Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Blitzeinschlag
Während eines schweren Gewitters schlug ein Blitz in das Dach eines Einfamilienhauses ein. Das so entstandene Feuer breitete sich rasch auf das komplette Haus aus und vernichtete nahezu alle Habe der Bewohner. Was das Feuer verschonte, wurde durch Löschwasser, Ruß und Rauchgeruch unbrauchbar gemacht. Die Familie stand vor dem Nichts. Der Gesamtschaden wurde auf 150.000 € geschätzt.

Rohrbruch
Ein Zuleitungsrohr der Wasserversorgung brach wegen fortgeschrittener Korrosion. Das Wasser ergoss sich von der Decke auf mehrere Schränke in der darunter liegenden Wohnung. Dabei wurden die Schränke und die darin befindlichen elektronischen Geräte (TabletPC, Fotoapparat, Drucker, Scanner) beschädigt. Der Schaden wurde auf 3.000 € geschätzt.

Einbruchdiebstahl
Unbekannte brachen in ein Haus ein. Sie entwendeten alle unterhaltungselektronischen Geräte. Im Anschluss verwüsteten sie das komplette Haus. Sämtliche Spiegel und Mobiliarverglasungen wurden zerschlagen, Betten und Matratzen aufgeschlitzt und ein großer Schrank im Schlafzimmer sogar angezündet. Das Feuer breitete sich auf große Teile des Hauses aus, wodurch fast der gesamte Hausrat vernichtet oder unbrauchbar gemacht wurde. Unter den beschädigten Gegenständen befand sich auch ein Bösendorfer Klavier. Der Gesamtschaden wurde auf 119.000 € geschätzt.

Sturmschaden
Das Sturmtief „Kyrill“ fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Der schwere Sturm drückte ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch konnte Regen in die Wohnung eindringen. Das Regenwasser beschädigte die Couch und eine Stereoanlage. Der Schaden wurde auf 2.100 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für jeden, der Hausrat besitzt.

Was ist versichert?

Der gesamte Hausrat, der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Die Standarddeckung umfasst:
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm / Hagel

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)
  • Glasbruch
  • Fahrraddiebstahl
  • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert.

Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:

  • Vorsatz
  • Krieg
  • Kernenergie

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:

  • Schäden an Hausrat von Untermietern
  • Feuerversicherung: Sengschäden, Überstrom, Induktion
  • Einbruchdiebstahl / Raub: Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
  • Leitungswasser: Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm
  • Sturm / Hagel: Sturmflut, Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen
  • Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung.

Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen. Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet.
  • Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung.
  • Entstandene Kosten, wie z.B. Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt.
  • Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Glasversicherung
Hierüber sind Bruchschäden an Mobiliar- und Gebäudeverglasungen absicherbar (auch z. B. ein Glaskochfeld). Bei den Ursachen des Schadens gibt es nahezu keine Einschränkungen. Speziell für Mieter empfehlenswert, da Glasschäden an der gemieteten Immobilie nicht über die Mietsachschäden im Rahmen einer Privathaftpflicht erstattet werden.

Kunst-/Sammlungsversicherung
Besondere Dinge benötigen besonderen Versicherungsschutz. Kunstgegenstände und Sammlungen (auch z. B. eine Schallplatten- oder Puppensammlung) können über eine umfangreiche „All-Risk-Deckung“ abgesichert werden. Versichert sind u. a. auch die Kosten für Restauration oder nötige Reisen zur Wiederbeschaffung abhandengekommener Kunst- bzw. Sammlungsgegenstände.

Instrumentenversicherung
Schon bei reinen Hobbymusikern sammeln sich mit Instrumenten und Zubehör (z. B. Verstärker, Mischpult, etc.) schnell hohe Werte an. Eine Instrumentenversicherung deckt nahezu alle Gefahren ab – auch z. B. auf Reisen. Auch beim Verleihen versicherter Sachen wird der Schutz nicht eingeschränkt.

Gebäudeversicherung
Da bei fast allen Hausratschäden auch automatisch das Gebäude betroffen ist, sollte jeder Gebäudebesitzer eine entsprechende Gebäudeversicherung abschließen. Es ist empfehlenswert, nicht nur die klassische Brandversicherung abzuschließen, sondern auch mind. die Gefahren Leitungswasser und Sturm mit einzuschließen. Angesichts der Häufung schwerer Unwetter in den letzten Jahren ist es nicht verwunderlich, dass bereits einige Landesregierungen den Abschluss einer Elementarschadendeckung propagieren.

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