Hundehaftpflicht Preisvergleich

DOWNLOAD Regelung Pflichtversicherung für Hunde in den einzelnen Bundesländern

DOWNLOAD Definition Kampfhunde

Selbst der gutmütigste Hund kann in einer unbeobachteten Minute einem Dritten direkt oder indirekt Schaden zufügen. Da das Bürgerliche Gesetzbuch in diesem Fall die vollstände Haftung des beteiligten Hundehalters vorsieht, können schnell Beträge entstehen, die dieser nicht ohne weiteres aufbringen kann. Um einer finanziellen Notlage vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für jeden Hundehalter eine Hundehaftpflicht vor, die die finanziellen Leistungen im Schadensfall übernimmt.

Die Hundesteuer ist grundsätzlich für jeden Hund ab drei Monaten zu zahlen. Als Hundehalter gilt jeder, der einen Hund in seinem Haushalt hält. Auch Pflegschaften oder ein Aufenthalt zum Anlernen fallen unter Angabepflicht, falls man nicht nachweisen kann, dass der Hund bereits in einer anderen Gemeinde der Republik versteuert wird. Sollte die Pflegschaft oder der Anlern-Aufenthalt länger als zwei Monate dauern, fällt aber dennoch eine Hundesteuer an.

In Niedersachsen gilt seit dem 1. Juli 2011 eine Pflicht zur Hundehaftpflicht, diese gilt für alle Hunderassen. Man kann jedoch eine Steuerermäßigung oder sogar Steuerbefreiung beantragen.

Hinweis:

Tiere aus dem Göttinger Tierheim werden auf Antrag ein Jahr steuerbefreit.

Wie hoch ist die Hundesteuer für den Landkreis Göttingen?

Jährlich fallen Kosten für die Hundesteuer an, diese richten sich nicht nach Größe, Rasse oder Alter des Hundes, sondern wird pro Hund gerechnet. Die Steuer wird vierteljährlich in Anteilen fällig.

Für den Landkreis Göttingen gilt:

120€ für den ersten Hund im Haushalt

216€ für jeden weiteren Hund im Haushalt

672€ für gefährliche Hunde

Schaffen Sie sich einen Hund an oder haben bereits einen Hund, der noch nicht Haftpflichtversichert ist? Dann sollten Sie das schnellstmöglich nachholen, denn für jeden Schaden, den Ihr Liebling anrichtet sind Sie zur Rechenschaft zu ziehen. Das kann sich in hohen Geldbußen äußern. Mit einer Hundehaftpflicht sind sie gegen Schäden, die Ihr Hund verursacht abgesichert. Das beinhaltet sowohl Sach-, Personen-, als auch Vermögensschäden. Auch wehrt die Hundehaftpflicht Schadenersatzforderungen juristisch ab, wenn diese nicht gerechtfertigt sind.

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