Bootsversicherung

Das Navigieren eines Bootes auf Wasser ist eine Erfahrung, die viele Menschen gerne dauerhaft erleben möchten. Ist der Erwerb eines Bootes aber in finanzielle Nähe gerückt, muss sich der zukünftige Bootsbesitzer darüber im Klaren sein, dass ein solches Gefährt in einer unbedachten Sekunde einen erheblichen Schaden verursachen kann. Schadensersatzansprüche eines Geschädigten können schnell existenzbedrohliche Größenordnungen annehmen. Aus diesem Grund sind Sie nach deutschem Recht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Boote verpflichtet. Zudem können Sie Ihr eigenes Boot gegen Schäden versichern, indem Sie neben der Haftpflichtversicherung eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abschließen.

Eine Bootshaftpflicht ist für jeden Bootsführer eine Pflicht! Sie haftet dann, wenn der Bootsführer mit dem Gebrauch seines Bootes einen Personen- Sach- oder Vermögensschaden verursacht. Diese Haftpflicht gilt weltweit sowohl für den Skipper, als auch für die Crew. Die Haftpflichtversicherung erstattet auch die Kosten, die bei einem versehentlich ausgelösten Rettungssystem entstehen können. Die Bootshaftpflicht gilt nicht nur für das eigene Boot, sondern auch für eine geliehenes oder gechartertes Boot. Auch zusätzliche Wassersportgeräte und die Verunreinigung von Gewässern deckt die Haftpflichtversicherung mit ab.

Wurde die Yacht oder das Boot behördlich arrestiert, so bieten die meisten Versicherung eine Sicherheitsleistung von bis zu 100.000€ an, die übernommen wird.

Die Kaskoversicherung für Boote sicher den Führer gegen Diebstahl, Feuer, Sinken, Grundberührung, Kollision und höhere Gewalt ab. Es kann zu Vertragsabschluss eine Versicherungssumme ohne Zeitwertabzüge festgelegt werden, die bei Totalverlust zu Tragen kommt. Teilschäden werden ersetzt und Bergungskosten werden ohne Selbstbeteiligung übernommen.

Die Kosten für eine Inspektion nach einer Grundberührung sind in der Versicherung enthalten, Schäden durch Bau- oder Materialfehler werden erstattet.

Sollte der Versicherungsnehmer einmal in eine Notsituation geraten und das Boot in die nächste Werft geschleppt werden müssen, so übernimmt die Kosten (in einer Höhe bis zu 10.000€) dafür ebenfalls die Versicherung.

Trailer und Lagerblöcke, die dem Fahrzeug dauerhaft zugehörig sind, sind versicherungsgeschützt. Auch Land- und Flusstransporte, aber auch Slip- und Kranvorgänge, Winterlager-, Werft- und Reparaturaufenthalte sind von der Versicherung eingeschlossen.

Eine Erweiterung des Fahrgebietes ist möglich, ein gelegentliches Überschreiten ist mitversichert. Eine volle Deckung der Maschinen des Bootes ist auch zusätzlich zu versichern. Das Inventar und die Ausrüstung ist an gesicherten Orten an Land oder im Winterlager ebenso mitversichert.

Eine Seetransportversicherung ist eine weitere Zusatzversicherung. Während der Verladung oder bei unsachgemäßer Sicherung des Bootes, wie zum Beispiel wenn das Boot nicht ordentlich vertäut ist oder nicht sicher auf den Lagerblöcken steht, der Radarmast nicht abgenommen wurde oder der Mast nicht gelegt wurde, können schnell Schäden entstehen. Bei einer Deckung, die alle Gefahren abdecken soll, sind neben den politischen Risiken, Krieg, Streik und Terrorismus auch Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten abgesichert.

Auch mit dem Boot kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, für diesen Fall empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese vertritt vor Gericht Ihre Interessen und unterstützt sie in allen Rechtsfragen. Vertragsrecht, Schadensersatzanspruch, Straf- und Ordnungswidrigkeiten, Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten sind dabei mit inbegriffen. Haben Sie Probleme mit einem Kauf- oder Reparaturvertrag, oder Streit über Liege- oder Winterlager Ihres Bootes, so können Sie auch hier die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, diese gilt bereits ab dem Tag des Versicherungsabschlusses. Auch hier ist der Versicherungsnehmer bei der Nutzung von fremden Botten versichert. Für Anhänger, Bootstrailer und zum Boot gehörige Wassersportgeräte fallen ebenso unter den Schutz der Rechtsschutzversicherung. Der Schutz gilt auch bei längeren Aufenthalten im außereuropäischen Fahrgewässer.

Für die Insassen des Bootes ist es möglich eine zusätzliche Insassenunfallversicherung abzuschließen. Versichert sind hierbei unbezahlte Skipper, die Crew des Bootes, sowie Gäste auf dem Boot. Die Insassenunfallversicherung bezieht sich auf Unfälle auf eigener oder gecharterten Booten bei der Nutzung, egal ob auf See oder im Hafen. Eine Insassenunfallversicherung bietet zudem Schutz für Todes- und Invaliditätsunfalle im Wassersport. Landgänge sind bis zu 48 Stunden mitversichert. Kosten, die bei einer Seenotrettung anfallen werden bis zu einem Wert von 50.000€ erstattet. Medizinische Notfälle werden im europäischen Ausland mit bis zu 50.000€ und außerhalb Europas mit bis zu 100.000€ erstattet, nach einem Unfall erstattet die Insassenunfallversicherung die Rückführungskosten bis zu 10.000€.

Die Bootsversicherung zur Absicherung von Haftpflichtansprüchen ist in Deutschland keine Pflichtversicherung, jedoch eine Versicherung zu denen wir raten.

Wir hören immer wieder, dass die Bootshaftpflichtversicherung über die Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert sei. Dieses stimmt allerdings nur zum Teil. Richtig ist, dass in der Privathaftpflichtversicherung das Risiko eines Motorboots in der Regel bis 5 PS mit als versichert gilt. Dieses sollte jedoch immer individuell geprüft werden.

Wir raten allen Bootsfahren zur zusätzlichen Absicherung einer Bootsversicherung. In anderen Ländern wie zum Beispiel in Italien ist die Bootsversicherung eine Pflichtversicherung wie in Deutschland die Autoversicherung.

Bootsversicherungen können neben der Haftpflichtversicherung zusätzlich noch mit einer Bootsversicherung Vollkaskoabsicherung versichert werden. Hier wird bei einem eigenschaden der Zeitwert des Bootes über die Bootsversicherung ersetzt.

Achten Sie bitte bei Booten über 20 Jahren, hier wollen viele Risikoträger keine Annahme mehr über Die Bootsversicherung anbieten.

Grundsätzlich empfehlen wir bei der Bootsversicherung eine Allgefahrenabsicherung zu vereinbaren.

Sie erhalten über uns einen Vergleich der besten Bootsversicherungen

Stellen Sie gern Ihre Fragen

Datenschutz *