Haus- und Grundstückshaftpflicht

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in der Regel beim Bewohnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses in der Privathaftpflichtversicherung mit abgesichert. Bei Vermietung im gewerblichen Bereich ist eine eigene Absicherung mittels Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

Die Versicherung schützt Sie vor Ansprüche Dritter bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Zudem weisen, die von uns empfohlenen Haftpflichtversicherungen zusätzlich eine passive Rechtsschutzfunktion auf. Ungerechtfertigte Ansprüche werden für Sie durch die Versicherung abgewehrt.

Jeder Haus- und Grundbesitzer ist dazu verpflichtet sein Gelände für den Verkehr zu sichern. Rutscht beispielsweise ein Mieter auf dem gefrorenen Gehweg aus, so ist der Grundbesitzer dafür haftbar zu machen, ohne Versicherungsschutz haftet der Eigentümer mit seinem Vermögen unbegrenzt für die Folgen.

Zu der Verkehrssicherungspflicht kommt eine Instandsetzungspflicht hinzu, der Hausbesitzer ist damit verpflichtet Schäden und Mängel am Haus zu beseitigen. Dies gilt auch für unbebaute Grundstücke und Gebäude, die man ausschließlich vermietet und nicht selbst bewohnt. Handelt es sich um ein Gemeinschaftseigentum, so muss die Eigentümergemeinschaft eine gemeinsame Police abschließen. Die Beitragshöhe richtete sich dabei nach dem Bruttomietwert, der Versicherungssumme, der Art des Gebäudes und der Grundstücksfläche. Laut der Betriebskostenverordnung kann der Vermieter die Kosten für die Haus- und Grundstückshaftpflicht in Form von Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Eine Haus- und Grundstückshaftpflicht kommt im Falle eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens auf, dabei ist zu beachten, dass bei Sachschäden nur der Zeitwert erstattet wird.

Kommt es zu einem Personenschaden ist es nicht ausgeschlossen, dass der Geschädigte diesen selbst verschuldet hat, in einer solchen Situation wird dir Mitschuld angerechnet (§ 254 BGB). Die Haus- und Grundstückshaftpflicht wehrt in solchen Fällen unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Nicht von der Police eingeschlossen sind Schäden, die durch Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit entstanden sind. Schäden am eigenen Haus werden ebenfalls nicht übernommen.

Über die Haus- und Grundstückshaftpflicht sind auch Angestellte des Eigentümers versichert, wie Personen, die beispielsweise für Reinigung, Beleuchtung, Verwaltung und Gartenpflege zuständig sind, dazu zählen auch unentgeltliche Mitarbeiter.

Versichert ist das Haus- und Grundbesitzrisiko, zu dem Bäume, Teiche und die Verwaltung von Arbeitsgeräten, wie Rasenmäher und Schneepflug gehören. Versichert sind hier Ansprüche, die aus der Verletzung der Pflichten, die dem Besitzer obligen, wie zum Beispiel dem Winterdienst, bauliche Instandhaltung, Reinigung und Beleuchtung des Gebäudes. Mitversichert sind auch Bauarbeiten in begrenztem Umfang, sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude anfallen.

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) ist gesetzlich eine Haftpflicht aus gemeinschaftlichen Eigentum versichert. Mitversichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Verwalters, sowie Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen den Verwalter und gegen die WEG.

Welche typischen Schadensfälle deckt die Versicherung ab?

Typische Schadensfälle, die über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert sind, beinhalten Vermögensschäden infolge von Pflichtverletzungen durch verspätetes oder ausgebliebenes Schneeräumen oder Streuen.

Löst sich ein Dachziegel und verletzt eine oder mehrere Personen bzw. beschädigt auf dem Grundstück stehende PKWs, ist dies ebenfalls ein Fall für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Haus- und Gundbesitzer sind gut beraten, sich vor derartigen Vermögensschäden zu schützen. Da Sie für Schadensersatzleistungen in voller Höhe aufkommen müssen, ist es leicht möglich, dass Sie im Falle eines erlittenen Schadens schnell an Ihre finanziellen Grenzen geraten. Aus diesem Grund sieht der Gesetzgeber eine Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung vor, die diese Kosten für Sie übernimmt. In der Regel werden vom Versicherer Allmählichkeitsschäden, Sachschäden durch Wasser und Schäden durch Bauarbeiten gedeckt. Gleiches gilt auch bei Pacht, Miete, Eigentum und im gewerblichen Bereich. Jetzt direkt Anfragen

In unserem Tarifrechner finden Sie einen schnellen Überblick über die besten Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wenn Sie Fragen haben. André de Bray und unsere Mitarbeiter stehen Ihnen gerne zu einer persönlichen Beratung zu Verfügung.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? – Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Klassiker
Im Winter vergaß der Vermieter seiner Räumpflicht vor dem vermieteten Haus nachzukommen. In der Folge stürzte eine Passantin auf dem nicht geräumten Weg und brach sich das Bein. In der Folge machte sie Schmerzensgeld, die Behandlungskosten, die Reinigung ihrer Kleidung und Verdienstausfall geltend. Die Schadenhöhe wurde auf 9.500 € geschätzt.

Erkennbar
Mieter und Nachbarn hatten den Vermieter bereits mehrfach auf den kranken Baum im Garten hingewiesen. Die ca. 10 m große Buche hatte in den letzten Jahren merklich Blätter verloren und oft lagen kleinere morsche Äste auf dem Rasen. Nach einem Besuch vor Ort, bei dem der Baum von einem befreundeten Hobbygärtner in Augenschein genommen wird, beschließt der Vermieter, dass die nächste Zeit noch kein Handlungsbedarf besteht. In einer stürmischen Nacht brach der Baum im unteren Viertel und fiel auf das Gebäude des Nachbarn. Der Nachbar machte darauf hin Schadensersatzansprüche für die Reparatur der Wohnzimmerscheibe, Malerarbeiten und Reparatur der beschädigten Dachrinne geltend. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 3.400 € geschätzt.

3. Stock
Ein Besucher des Mieters im 3. Stockwerk hielt sich beim Treppensteigen am Handlauf fest. Dieser brach jedoch unvermittelt, sodass der Besucher rückwärts die Treppe hinunter fiel. Er zog sich starke Prellungen am Rücken zu sowie eine Platzwunde am Hinterkopf. Diese musste im Krankenhaus genäht werden. Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten wurden vom Geschädigten gegenüber dem Vermieter geltend gemacht. Die Schadenhöhe wurde auf 4.300 € geschätzt.

Parkplatz
Vom Dach eines Mehrfamilienhauses hatten sich zwei Dachziegel gelöst. Diese beschädigten die Motorhaube sowie das Dach eines Pkw. Der Eigentümer des Pkw forderte vom Eigentümer des Hauses Schadensersatz. Die Schadenhöhe wurde auf 2.700 € geschätzt.

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Eigentümergemeinschaften

Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Schäden an gemieteten, gepachteten, geliehenen und aufbewahrten fremden Sachen
  • Schäden mitversicherter Personen untereinander
  • Schäden durch Photovoltaik-, Solaranlagen
  • Schadenersatzansprüche aus Umweltschäden (Ökoschutz)
  • Schwammbildung
  • Überschwemmung stehender oder fließender Gewässer
  • Ansprüche aus Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum, Sondereigentum und Teileigentum

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsort

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Gewässerschadenhaftpflichtversicherung:
Nach § 22 WHG haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit gewässerschädlichen Substanzen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach unbegrenzt (Gefährdungshaftung). Die häufigsten Ursachen für den Austritt von Öl aus den Tanks können defekte Leitungen, undichte Verschlüsse und Lecks in der Tankhaut sein. Um sich gegen die enormen finanziellen Schäden abzusichern, empfiehlt sich für jeden Öltankbesitzer eine entsprechende Gewässerschadenhaftpflichtversicherung.

Gebäudeversicherung:
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmungen usw. – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Die Mietausfälle belasten dann den Geldbeutel zusätzlich. Diese Schäden komplett zu vermeiden ist fast unmöglich. Eine Gebäudeversicherung schützt Sie jedoch vor den damit verbundenen finanziellen Nachteilen.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

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