Wohngebäudeversicherung
Als Besitzer eines Hauses haben Sie eine Investition getätigt, die nicht nur in der Anschaffung teuer ist, sondern auch im Schadensfall zu einer ernsthaften finanziellen Belastung werden kann. Ein Fahrzeuganprall an der Häuserwand, ein Blitzeinschag oder ein Brand, all dies kann den Wert Ihres Gebäudes stark mindern und sogar die Stabilität der Baustruktur gefährden. Da Reparaturmaßnahmen an fertiggestellten Immobilien sehr schnell in einen kostenintensiven Bereich gelangen können, ist jedem Hausbesitzer zu einer Wohngebäudeversicherung geraten.
Eine Wohngebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, dennoch ist sie jedem, der sein Eigenheim schützen möchte zu empfehlen. Der am häufigsten auftretende Schaden in Häusern sind Leitungswasserschäden durch einen Wasserrohrbruch. Bleibt ein Rohrbruch längere Zeit unbemerkt, sodass die Wände sich mit Wasser vollsaugen, treibt das den Schaden oft schnell in die Höhe. Eine Wohngebäudeversicherung sichert Sie im Fall eines Rohrbruchs, aber auch gegen Sturm- und Hagelschäden, Feuer oder Blitzschlag, ab. Im Schadensfall übernimmt die Gebäudeversicherung die Koste für anfallende Reparaturen oder den Wiederaufbau. Ist der Schaden so groß, dass es für den Versicherungsnehmer unzumutbar wird weiter in dem Gebäude zu wohnen, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die anfallenden Kosten für einen Hotelaufenthalt, oder ggf. einen vorzeitigen Auszug.
Bei den Gebäudeversicherungen gibt es, mit bis zu 500 €, große Preisunterschiede. Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall kann die Versicherungsprämien senken, allerdings müssen in diesem Fall Schäden bis zur vereinbarten Selbstbeteiligungssumme aus eigener Tasche gezahlt werden. Übersteigt die Schadenssumme die Selbstbeteiligung, so übernimmt die Versicherungsgesellschaft alles was über die Selbstbeteiligung hinaus geht. Im Vordergrund steht bei der Wohngebäudeversicherung die existenzbedrohenden Risiken.
Eine Gebäudeversicherung ist für jeden Versicherungsnehmer individuell anpassbar und mit Zusatzbausteinen, wie Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen oder Überschwemmung nach Belieben zu erweitern. Diese Zusatzbausteine werden von allen Versicherungsgesellschaften angeboten.
In einigen deutschen Gebieten ist es schwer eine Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarschadenversicherung zu kombinieren, dies betrifft in erster Linie Gebiete, die oft mit Überschwemmungen zu kämpfen haben. Es kann selbst dann schon schwer werden, wenn sich Ihr Gebäude in der Nähe von fließenden Gewässern befindet, oder seismologische Tätigkeiten zu registrieren sind. Diese Gebiete werden von Versicherungen oft als unkalkulierbare Risiken behandelt.
In die Wohngebäudeversicherung kann zusätzlich auch eine Glasbruchversicherung aufgenommen werden, diese sind vor allem für Gebäude mit Glasfassaden zu empfehlen. Eine Glasbruchversicherung kann aber auch für Wohnungsinventar, wie Vitrinen oder Aquarien abgeschlossen werden.
Grob fahrlässig verursachte Schäden sind grundsätzlich von der Versicherung ausgeschlossen. Wird festgestellt, dass ein Schaden selbstverschuldet wurde, gibt es keinen Schadenersatz. Der Unterschied zwischen Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit ist oft sehr gering, daher empfielt es sich die grobe Fahrlässigkeit mit in die Versicherung aufzunhmen. Haben Sie grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Police abgedeckt, verzichtet die Versicherungsgesellschaft meist auf eine Prüfung.
Ein weiterer Zusatz zur Wohngebäudeversicherung ist die Feuerrohbauversicherung, diese kann in Kombination mit der Gebäudeversicherung, oder einzeln abgeschlossen werden, es empfielt sich aber über eine kombinierte Variante nachzudenken. Die Feuerrohbauversicherung ist nicht durch die Bauleitungsversicherung von finanziellen Folgen ausgeschlossen. Die Feuerrohbauversicherung sollte bereits während der Bauphase bestehen, diese sichert Sie bei Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder bei Explosion ab. Schließt man eine Wohngebäudeversicherung mit Feuerrohbauversicherung ab, so besteht für die ersten sechs Monate der Bauphase Versicherungsschutz, diese kann nach Ablauf auch verlängert werden. Eine Feuerrohbauversicherung muss immer vor dem Hausbau abgeschlossen werden, damit der Versicherungsschutz rechtzeitig zu Baubeginn besteht. Bei einem Darlehen bei der Bank wird oft eine Feuerrohbauversicherung gefordert.
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Innerhalb von Sekunden
Während eines Gewitters schlug ein Blitz in den Dach stuhl eines Wohnhauses ein und setzte diesen in Brand. Rasch weitete sich das Feuer auf das komplette Dach geschoss aus. Die alarmierte Feuerwehr konnte den Brand zwar rasch kontrollieren und eindämmen, jedoch beschädigte das Löschwasser die übrigen Wohn räume so stark, dass das Gebäude vollständig abgerissen und neu aufgebaut werden musste. Die Schadenhöhe wurde auf 350.000 € geschätzt.
Dunkle Flecken
An der Wand einer Küche bildeten sich dunkle, feuchte Flecken. Der vermutete Rohrbruch konnte je doch erst lokalisiert werden, nachdem die komplette Küche abgebaut und die Küchenwand großflächig aufgeschlagen wurden. Nachdem das schadhafte Rohr ausgetauscht wurde, mussten zunächst die Wände 9 Tage getrocknet und der beschädigte Parkettboden ausgetauscht werden. Erst danach ließ sich die Küche wieder montieren. Die Schadenhöhe wurde auf 2.400 € geschätzt.
Hagelschlag
Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner zwei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der Scheiben, mussten auch 6 Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser Trocknungs arbeiten die Wohnung zu nutzen. Die Schadenhöhe wurde auf 1.500 € geschätzt.
Orkan Kyrill
Das Sturmtief Kyrill fegte 2007 mit Orkanböen von bis zu 150 km/h über Deutschland hinweg. Eine ca. 20 m hohe Linde wurde im Garten eines Wohnhauses ent wurzelt. Der Baum fiel nicht direkt auf das Gebäude, sondern streifte es nur und beschädigte dabei vor allem den Balkon und die angebrachte Markise erheblich. Die durch die Äste beschädigte Fassade konnte verhältnismäßig einfach repariert werden. Die Schadenhöhe wurde auf 7.000 € geschätzt.
1,20 m Hochwasser
Starke Regenfälle und die einsetzende Schnee schmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser abgepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trocknung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs und Malerarbeiten an. Die Schadenhöhe wurde auf 8.500 € geschätzt.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Was ist versichert?
Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem Gebäude befin det oder außen am Gebäude angebracht ist. Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
- Sturm, Hagel
Zusätzlich versicherbar sind:
- Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee druck)
- AllRiskDeckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind:
- Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.)
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert:
- Vorsatz
- grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung)
- Krieg
- Kernenergie
In der Feuerversicherung:
- Schäden durch Erdbeben
- Nutzwärmeschäden, Sengschäden
In der Leitungswasserversicherung:
- Schäden durch Plansch und Reinigungswasser
- Schäden durch Schwamm, Regenwasser aus Fallrohren In der Sturmversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
- Schäden durch Lawinen
- Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen.
In der Elementarschadenversicherung:
- Schäden durch Sturmflut
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude. Nebengebäude und Garagen sowie weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile müssen separat benannt werden.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten
Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum und Abbruchkosten, Bewegungs und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs und minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Glasversicherung
Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden.
Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer
Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter RS gedeckt werden.
Mietnomadenversicherung
Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.
Elementardeckung und unbenannte Gefahren
Weshalb eine erweiterte Deckung für Sie sinnvoll ist
Die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt. Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.
Wir möchten Ihnen hier gerne aufzeigen, wofür Sie die beiden Deckungserweiterungen „Elementarschäden“ und „unbenannte Gefahren“ benötigen und bei welchen Schadenszenarien deren Deckung greifen würde. Nachstehend möchten wir Ihnen zunächst die Deckung für Elementarschäden anhand von Schadenbeispielen veranschaulichen. Mehrere Landesregierungen starteten bereits werbliche Versicherungsinitiativen, um Hauseigentümer zur entsprechenden Erweiterung des Versicherungsschutzes anzuregen, da die Schwere dieses Problems erkannt wurde. Man möchte Eigentümer mehr in die Eigenverantwortung nehmen, weshalb die Hilfsfonds für die Opfer von Elementarschäden entsprechend gestrichen wurden. Hilfszahlungen erhält so nur noch, wer sich nicht selbst hätte versichern können.
Schadenbeispiele für Elementarschäden aus der Praxis
Überschwemmung
Überflutet Oberflächenwasser (z. B. eines stehenden oder fließenden Gewässers) durch starke Witterungsniederschläge (auch Schmelze) Grund und Boden, spricht man im Sinne der Elementardeckung von einer Überschwemmung. Auch das niederschlagsbedingte Austreten von Grundwasser an der Erdoberfläche kann zu einer versicherten Flut führen.
Ein Beispiel: Der fränkische Ort Poxdorf liegt etwa 2 km vom Überschwemmungsgebiet des Flusses Regnitz entfernt. Am 21. Juli 2007 fielen dort innerhalb von nur 6 Stunden etwa 160 Liter Regen pro Quadratmeter. Der Fluss konnte die Wassermassen nicht mehr fassen und trat über seine Ufer. Nach kürzester Zeit waren in der Gegend um Poxdorf mehr als 1.000 Häuser und Keller überflutet. Es entstand ein Sachschaden von rund 100 Mio. Euro. Mio. Euro. Bei Überschwemmungen kommt es nämlich nicht nur zu Kosten durch direkte Schäden an der Bausubstanz und die Trockenlegung. Vielmehr sind es vor allem die Reinigungskosten, die schwer zu Buche schlagen. Wenn das Wasser abgelaufen ist, bleiben Schlamm und andere Verunreinigungen zurück. Die Beseitigung dieser Rückstände kann sehr aufwändig werden.
Rückstau
Wird eine Ortschaft unter Hochwasser gesetzt, so läuft immer zuerst die Kanalisation voll. Kann sie die Wassermassen nicht mehr aufnehmen, sieht man dies am Wasser, das aus Gullis hervorquillt. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass es Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.
Schneelast
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu dem Phänomen, dass die Winter von kurzen, dafür umso heftigeren Schneefällen geprägt waren. Schnee blieb zudem lange liegen und wurde enorm schwer, wenn es zu Tauphasen kam. Vor allem in 2006 versanken viele Gebiete der Republik geradezu im Schnee. Für die Dächer von Häusern waren die Schneemassen eine enorme Belastung, der vor allem Flachdachbauten wie z. B. Garagen und Firmengebäude oft nicht gewachsen waren und nachgaben. Aber auch viele Wohngebäude trugen Schäden an Dach und Schornstein davon.
Lawinen
Bei einer versicherten Lawine handelt es sich um Schneeoder Eismassen, die einen Berghang hinab rauschen. Auch Schäden durch die von ihr verursachte Druckwelle sind versichert. Ein sich hier anbietendes Schadensbeispiel ist das Ferienhaus in den Bergen, das von einer solchen Lawine weggerissen wird.
Erdrutsch
Hänge sind permanent der Erosion durch Wind und Niederschläge ausgesetzt. Kommen die „richtigen“ Faktoren zusammen, verliert der Hang an Festigkeit und gerät ins Rutschen. Schäden, die ein solcher Erdrutsch verursacht, sind im Rahmen der Elementarschadenversicherung mit gedeckt. Auch hierzu ein Beispiel: Im Juli 2009 wurde in Nachterstedt, Sachsen-Anhalt, ein Zweifamilienhaus durch einen Erdrutsch in den Concordia-See gerissen. Ein weiteres Gebäude wurde zur Hälfte mit weggerissen.
Erdfall
Im November 2010 tat sich in der Kleinstadt Schmalkalden, Thüringen, mitten in der Nacht ein 40 mal 30 Meter großer Krater auf. Er verschluckte ein Auto, die Straße und eine Garage. Fünf Häuser wurden damals vorsorglich evakuiert, da ein weiterer Erdfall nicht ausgeschlossen werden konnte. Solche natürlichen Erdabsenkungen kommen vor allem in Karstgebieten immer wieder vor. Karstgebiete sind Landschaften, die sich aufgrund von unterirdischer Entwässerung durch Höhlenbildung, Erdfälle und Wasserschwinden auszeichnen. Erdfall durch natürliche Ursachen sind über die Elementarschadendeckung abgedeckt.
Erdbeben
Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Erdbeben gemessen. Beben der Stärke 4 bis 5 kommen etwa alle 18 Monate vor. Eines der stärksten Beben war wohl das Beben von Roermond im Jahr 1992, das Teile der Niederlande und Deutschlands mit einer Stärke von 5,9 auf der Richterskala erschütterte. Es sorgte für erhebliche Sachschäden z. B. auch am Kölner Dom. Insgesamt wurden die Sachschäden durch dieses Beben alleine in Deutschland auf über 75 Mio. Euro geschätzt. Bereits leichte Beben können Ziegel vom Dach lösen oder Risse in der Fassade verursachen. Auch bei solchen Schäden greift die Elementarschadendeckung.
Vulkanausbruch
Über die Fläche Deutschlands sind 53 Vulkane verteilt. Zumindest die Vulkane der Eifel werden nach neueren Forschungsergebnissen als nur schlafend eingestuft. Der letzte größere Ausbruch liegt hier wohl 13.000 Jahre zurück. Dies veranlasste die britische Daily Mail Anfang 2012 wohl auch zu der Spekulation, dass ein Ausbruch des Laacher Sees unmittelbar bevor stünde. Aus wissenschaftlicher Sicht deutet hierauf nichts hin, da lediglich ein etwa gleichbleibender Ausstoß vulkanischen Kohlendioxids zu verzeichnen ist. Eine Regelmäßigkeit beim Ausbruch von Vulkanen gibt es nicht. Die Intervalle zwischen Ausbrüchen sind sehr unterschiedlich. Wichtig ist jedoch, dass man sich darüber im Klaren ist, dass ein Vulkanausbruch in Deutschland grundsätzlich nicht unmöglich ist. Kommt es zum Ausbruch, würde eine Elementarschadendeckung z. B. auch Beschädigungen und Verschmutzungen durch ausgestoßene Asche und Gase übernehmen.
Spiel der Elemente
Überschwemmung und Hochwasser sind natürlich die beiden Elementargefahren, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führen. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung betrieben werden muss. Die Mühen, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, dürfen Sie wirklich nicht unterschätzen.
Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt, oder der Mensch ihn verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können Ihnen nur wärmstens empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und sich diese wichtige Deckungserweiterung der Elementarschäden zu sichern.
Unbenannte Gefahren Versichert gegen (fast) alles Mögliche…
Die drei Grundgefahren in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle abdeckt. Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese zugegeben schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurden. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen nur bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.
In dieser Deckung, die zusammen mit den Grundgefahren und Elementarschäden auch als All-Risk-Deckung bekannt ist, ist jedes Schadensereignis versichert, das nicht ausdrücklich in den Bedingungen eines Versicherers ausgeschlossen wurde. Durch die große und unbenannte Fülle vieler versicherter Schadensursachen ist diese Form der Deckung für viele Kunden oft nur schwer greifbar. Dazu besteht allerdings keine Veranlassung.
Da es unmöglich sein dürfte, auf alle denkbaren Schadensursachen einzugehen, für die Versicherungsschutz bestünde, und diese Deckungserweiterung von Versicherer zu Versicherer auch recht unterschiedlich ausfällt, möchten wir hier nur kurz beispielhaft starken Wind unter Windstärke 8 als versicherte Schadensursache nennen. Weitere Beispiele sollten wir anhand des für Sie interessanten Tarifs herausarbeiten.
Der letzte Schliff
Die Erweiterung Ihres Versicherungsschutzes um die unbenannten Gefahren ist der letzte Schliff am Versicherungsschutz für Ihr Haus. Mit diesen Deckungseinschlüssen heben Sie Ihren Gebäudeversicherungsvertrag auf die bestmögliche Stufe. Ob Ihnen ein möglichst hochwertiger Versicherungsschutz wichtig ist, können natürlich nur Sie selbst entscheiden. Bedenken Sie dabei jedoch auch den hohen Wert Ihres Hauses. Für ein neues Auto wählen Sie automatisch auch die Vollkaskoversicherung. Ergibt das dann nicht auch Sinn für Ihr Eigenheim? Wir können nur dazu raten, da viele Schadensereignisse nur mit dieser Deckungserweiterung absicherbar sind. Es kann manchmal eine Kleinigkeit sein, die dafür verantwortlich ist, ob ein Schaden erstattet wird oder nicht. Gehen Sie hier bitte kein Risiko ein!
Wir hoffen, wir konnten Ihnen auf diesen Seiten eine grundsätzliche Vorstellung vermitteln, weshalb die drei Grundgefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm evtl. nicht ausreichen, damit Ihnen hohe Kosten durch Schäden an Haus, Garagen und Nebengebäuden erspart bleiben. Gerne beraten wir Sie, welche Gefahren für Ihr Haus realistisch sind. Wir nehmen uns sehr gerne die Zeit, einen angemessenen Schutz für Ihr Eigenheim aufzustellen.
Elementar und unbenannte Gefahren
Erläuterungen zu den Versicherungsbegriffen der Wohngebäudeversicherung