Künstlerversicherung – Als Künstler rundum richtig abgesichert!
Künstlerversicherung – Als Künstler rundum richtig abgesichert!
Hals- und Beinbruch! – Diesen Spruch kennt jeder Künstler!
„Kunst“ kommt bekanntlich von „können“ und wer etwas kann, der sollte das auch tun – nach Möglichkeit auch beruflich. Sich als Künstler zu etablieren und davon leben zu können ist natürlich kein Zuckerschlecken. Dennoch gibt es wohl kaum etwas Schöneres, als von seinem Talent leben zu können. Da auch ein Künstlerleben der gesellschaftlichen Entwicklung Tribut zollen muss, sollten verschiedene Punkte bedacht werden, damit Ihnen ein Missgeschick oder eine Erkrankung nicht finanziell das Genick bricht. Wir möchten Ihnen hier gerne die wichtigsten Bereiche aufzeigen, die Sie bei Ihrem persönlichen Risikomanagement beachten sollten.
Ihre persönliche Vorsorge
Ganz oben auf Ihrer Prioritätenliste sollte natürlich Ihre persönliche Vorsorge stehen. Im Detail sind es diese drei Probleme, die gelöst werden müssen:
- Krankheit
- Pflegefall
- Einkommen im Alter
Da das Einkommen von Künstlern oft stark schwankt, gab es hier in der Vergangenheit oft Probleme. Konnten Versicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, bestand kein Versicherungsschutz mehr – eine Behandlung beim Arzt war dann der Super-GAU für die finanzielle Situation der nächsten Jahre. Für das Alter wurde auch nicht von jedem ausreichend gespart, weshalb im Rentenalter der Gang zum Sozialamt für manchen unumgänglich war.
Der Gesetzgeber hat die besondere Situation von Künstlern verstanden und versuchte, eine Lösung zu schaffen, die auch dem Künstlerstand zu einer soliden sozialen Absicherung verhilft. Mit Einführung des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) wurde die Künstlersozialkasse eingeführt.
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist kein eigener Leistungsträger, sondern bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder zu einer Krankenkasse freier Wahl. Gleiches gilt für die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung. Künstler und Publizisten, die Mitglied der KSK sind, müssen so nur die Hälfte der jeweils fälligen Beiträge selbst aufbringen, der Rest wird durch Zuschüssen des Bundes und durch die Abgaben von verwertenden Unternehmern (z. B. Veranstaltern) aufgebracht. Es ist also ein wenig wie bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jeder zahlt seinen Anteil am Gesamtbeitrag an die GKV.
Die KSK entscheidet darüber, ob ein Antragsteller als selbstständiger Künstler oder als Publizist anerkannt wird. Sie berechnet die Beitragsanteile für Ihre Mitglieder, zieht diese auch ein und leitet diese Beiträge voll an die Leistungsträger der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Durch diese spezielle Regelung wird es für Künstler in aller Regel kaum möglich sein, günstiger an eine Krankenversorgung zu gelangen. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen ist zwar nur eine Basisversorgung, die viele Lücken aufweist – aber diese können durch private Zusatzverträge den persönlichen Ansprüchen entsprechend geschlossen werden. Bis Ihre finanzielle Situation ein solides Fundament hat, stellt die Kombination aus gesetzlichem Basis- und privatem Zusatzschutz sicher die sinnvollste Lösung dar, Ihnen eine gute Gesundheitsabsicherung zu sichern.
Wir raten dazu, in diesen Bereichen der Krankenvorsorge zusätzlich privat vorzusorgen:
Stationäre Zusatzversicherung – Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Optimalfall in einem Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Zahnzusatzversicherung – Die Krankenkassen übernehmen im Bestfall 65 % der Kosten für Zahnersatz. Allerdings nur im Rahmen der Regelversorgung. Eine Brücke, die 700,-Euro kostet, würde demnach mit maximal 455,-Euro bezuschusst werden. Drei Implantate für je 1.600,-Euro, die eine hochwertigere Alternative zur Brücke wären, würden ebenso bezuschusst werden. Die Restkosten lassen sich zu einem Großteil über eine Zahnzusatzversicherung decken.
Pflegeergänzung
Im Zuge einer Krankenzusatzabsicherung sollte auch bereits über das Thema Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden, wobei das längst kein „Alte-Leute-Problem“ mehr ist. Das Risiko zum Pflegefall zu werden betrifft auch junge Menschen. Krankheit und Unfall kennen kein Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet vor allem bei notwendiger stationärer Pflege kaum die Hälfte der anfallenden Kosten. Der Rest bleibt beim Pflegebedürftigen bzw. seiner Familie hängen. Ein Pflegetagegeld stellt die preisgünstigste Lösung zum Auffangen dieses enormen finanziellen Risikos dar. Sorgt man bereits in jungen Jahren für einen solchen Schutz, fällt der Beitrag zumeist nicht spürbar ins Gewicht.Krankentagegeldversicherung – Mitglieder der KSK haben einen Anspruch auf Zahlung eines Krankengelds durch Ihre Krankenkasse. Der Anspruch beginnt mit Beginn der siebten Krankheitswoche. Gegen einen erhöhten Beitrag besteht die Möglichkeit, einen früheren Beginn des Krankengeldanspruchs mit Ihrer Krankenkasse zu vereinbaren. Das Krankengeld beträgt 70 % Ihres regelmäßig erzielten Arbeitseinkommens. Die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Ihrem Regeleinkommen kann durch ein Krankentagegeld privat abgesichert werden.
Arbeitskraftabsicherung
Als Mitglied der Künstlersozialkasse haben Sie über die gesetzliche Rentenversicherung einen grundsätzlichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, falls Sie krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr arbeiten können. Praxisproblem bei der Bewilligung ist allerdings, dass hier in keinster Weise auf Ihre bisherige Tätigkeit eingegangen wird. Es wird lediglich geprüft, ob Sie täglich einer bestimmten Anzahl von Stunden irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Als Künstler sind Sie vergleichsweise anfällig für Einschränkungen Ihrer Arbeitskraft. Bei einem Pianisten können schon geringe Einschränkungen der Bewegungsfähigkeit eines Fingers ausreichen, um die Karriere zu beenden. Gleiches kann für einen Maler gelten, der keine Farben mehr unterscheiden kann oder für einen Schriftsteller, der unter dauerhaften Konzentrationsstörungen leidet. Sicher können Sie sich also vorstellen, dass das Prüfungsgebaren der gesetzlichen Rentenversicherung bei Künstlern in aller Regel eine weitestgehend uneingeschränkte Erwerbsfähigkeit als Ergebnis auswirft. Auf Leistungen sollten Sie hier also keinesfalls vertrauen – hier müssen Sie selbst für Lösungen sorgen. Der Königsweg der Arbeitskraftabsicherung wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aufgrund der oben beschriebenen Anfälligkeit Ihres Berufsstandes gibt es kaum Anbieter, die überhaupt vollwertigen Schutz ohne Einschränkungen bieten. Mindestens bei der Höhe der versicherbaren Berufsunfähigkeitsrente wird es starke Einschränkungen geben. Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt Ihres Lebens bereits eine solche Absicherung abgeschlossen haben, können Sie sich glücklich schätzen. Der Schutz bleibt – Wahl eines guten Tarifs vorausgesetzt auch für Ihre künstlerische Tätigkeit uneingeschränkt bestehen. Hier genießen Sie eine Art von Bestandsschutz. Gerne prüfen wir dies für Sie. Ansonsten kann der Blick auf Alternativprodukte sinnvoll sein, mit denen sich der nötige Schutz darstellen lässt. Die Funktionelle Invaliditätsabsicherung (FI) stellt hier eine Lösung dar, gleich mehrere Fliegen mit einer Klatsche schlagen zu können. Als eine verbesserte Unfallrente kommt sie nicht nur bei bleibender Invalidität zur Auszahlung. Auch beim Verlust von Grundfähigkeiten, der Diagnose einer schweren Krankheit, der Schädigung eines Organs oder dem Eintritt des Pflegefalls, wird die versicherte Rente fällig. Diese Rentenleistung kann dann – je nach Schwerpunkt, den man setzen möchte – durch eine größere Einmalzahlung aus einer Dread Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge – z. B. Kehlkopfkrebs, Multiple Sklerose, etc.) oder eine spezielle Unfallversicherung für Künstler (z. B. volle Invaliditätsleistung bei unfallbedingter Amputation eines Fingers) ergänzt werden. Zweck der Unfallversicherung ist primär, Ihr gewohntes Umfeld bestmöglich an eine unfallbedingt erworbene Invalidität anpassen zu können (z. B. Installation von Treppenliften und Rampen, Anschaffung eines behindertengerecht umgebauten Pkw, etc.). Die hohen Invaliditätsgrade, die in den speziellen Gliedertaxen der Künstler-Tarife vereinbart sind, zeugen jedoch schon von der etwas komplizierteren Absicherungssituation Ihres Berufsstandes. Hier wurde von jeher versucht, zumindest eine gewisse Basis der Arbeitskraftabsicherung zu schaffen. Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht als freiberuflicher Künstler für Sie übrigens nur dann, wenn Sie ausdrücklich eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) beantragen. Wirklich empfehlenswert ist das angesichts der Leistungen, die in allererster Linie darauf abgestellt sind, Sie wieder arbeitsfähig zu machen (z. B. Behandlungskosten, Reha Maßnahmen, etc.) nicht wirklich. Lediglich für angestellte Künstler und Publizisten sowie für freie Grafiker und Fotografen besteht Versicherungspflicht bei den jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften. Welche Kombination die sinnvollste ist, muss immer im Einzelfall betrachtet werden. Wir nehmen uns hier gerne Zeit für Ihre individuelle Absicherung.
Altersvorsorge
Das Thema Altersvorsorge wird von vielen gerne auf die lange Bank geschoben. Künstler stellen hier also weniger eine Ausnahme, als den Regelfall dar. Die von Jahr zu Jahr meist stark schwankenden Einkommen führen im Ergebnis oft zu einer eher bescheidenen gesetzlichen Altersrente. Wer im Alter ein vernünftiges Auskommen haben will, muss also auch privat etwas zur Seite legen. Das führt uns zu einer weiteren Besonderheit bei Künstlern: Trotz freiberuflichem Status genießen sie als KSK-Mitglied volle Förderung im Rahmen der „Riester-Rente“. Bei Riester handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Neben Ihren Sparbeiträgen (mind. 60 Euro pro Jahr) fließen mind. 154 Euro jährliche Grundförderung in Ihren Vertrag. Für jedes Kind kommen nochmal 184 bzw. 300 Euro (bis 2008 / ab 2008 geborene Kinder) hinzu. Einzige Vorgabe: Inklusive der Ihnen zustehenden Förderung müssen jährlich 4 % Ihres Vorjahreseinkommens gespart werden (Mindestbeitrag siehe oben). Sie können maximal 2.100 Euro pro Jahr förderwirksam sparen. Hierfür steht im Rahmen der Steuererklärung ein eigener Freibetrag zur Verfügung, da Sie die Beiträge auch steuerlich absetzen können. Übersteigt Ihre Steuerersparnis die gewährten Zulagen, erhalten Sie zusätzlich eine Steuergutschrift. Ziel der Absicherung ist primär eine lebenslange Rente, wobei Sie sich 30 % des Vertragsguthabens in einer Summe auszahlen lassen können. Der Gesetzgeber schuf zudem die Möglichkeit, die Riester Förderung auch zum Erwerb von Wohneigentum einsetzen zu können. Diese Option will aber genauestens geprüft werden, da die Vorteile – gerade im anhaltenden Zinstief – nur gering, dafür aber an einer Reihe von Regelungen geknüpft sind. Auch die Basisrente steht Ihnen offen. Auch sie ist auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgelegt. Auch hier findet staatliche Förderung statt – allerdings „nur“ über hohe Freibeträge, die steuerlich angesetzt werden können. Wer viel Steuern zahlt, erhält in der Folge auch eine hohe Förderung – wer wenig zahlt entsprechend weniger. Die Privatrente ist die flexibelste Möglichkeit, fürs Alter zu sparen. Eine staatliche Förderung findet erst zum Ende der Laufzeit statt (Mindest-Endalter 62 Jahre). Hier müssen Sie nur den halben Ertragsanteil versteuern, was zu anderen Sparformen (z. B. Bank- oder Fondssparplan) eine deutliche Besserstellung darstellt. Sie können sich das Guthaben des Vertrags lebenslang verrenten oder auch in einer Summe auszahlen lassen. Auch während der Ansparzeit haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag entsprechend Ihrer Lebenssituation einzusetzen (z. B. Policen Darlehen, etc.). Man muss fürs Alter sparen, wenn man es genießen will. Je früher man damit anfängt, desto besser. Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine solide Altersvorsorge aufzubauen. Welche die für Sie passende Lösung ist, können wir nur im gemeinsamen Gespräch herausfinden. Sie dürfen vor diesem großen Problem keinesfalls die Augen verschließen. Je früher Sie anfangen eine Altersversorgung aufzubauen, desto weniger müssen Sie sparen. Der Zinses-Zins-Effekt belohnt jeden, der sich früh für seine unvermeidbare Altersversorgung entscheidet.
Worauf Sie sonst noch achten müssen!
Neben Ihrer persönlichen Vorsorge müssen Sie auch noch an eine Reihe anderer potentieller Probleme denken, um durch eigene Unachtsamkeit oder äußere Einwirkung nicht finanziellen Schiffbruch zu erleiden.
Haftpflichtversicherung
Bedenken Sie immer: Fügen Sie im Rahmen Ihrer Freiberuflichkeit einem anderen einen Schaden zu, leistet Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür in aller Regel keinen Cent. Dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung. Diese kommt für alle berechtigten Schadenersatzforderungen auf, die man an Sie stellt und die im Rahmen des gewählten Tarifs abgedeckt sind. Zuvor werden die Forderungen auf ihren rechtlichen Anspruch hin geprüft – besteht kein Schadenersatzanspruch, werden die Ansprüche abgewehrt. Wenn nötig, auch vor Gericht mit Übernahme aller entstehenden Verfahrenskosten. Wichtig: Immer alle Tätigkeiten melden! Auch wenn Sie z. B. nebenher Unterricht geben oder Workshops veranstalten. Nur für die Tätigkeiten, die Ihr Versicherer auch kennt, wird er auch Versicherungsschutz gewähren! Die Haftpflichtversicherung kommt nicht nur für die Schäden auf, die Sie persönlich verursachen. Auch Schäden durch Erfüllungsgehilfen werden gedeckt (z. B. befreundeter Tontechniker, auch wenn er ohne Bezahlung tätig ist). Treten verschiedene Künstler als Gruppe in der Öffentlichkeit auf (z. B. Musikband, Theatergruppe, Künstlerkreis,…) und erzielen dadurch Einkommen, bilden Sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das bringt eine gesamtschuldnerische Haftung mit sich. Daher empfehlen wir hier eine gemeinsame Haftpflichtversicherung! Fackelt ein Bassist aus Unachtsamkeit die Bühne ab und es besteht keine Haftpflichtversicherung, kann die Schadenersatzforderung an jedes einzelne Bandmitglied herangetragen werden – letztlich zahlt dann der, bei dem etwas zu holen ist. Hier dürfen Sie kein unnötiges Risiko eingehen!
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung ist das logische Gegenstück zur Haftpflichtversicherung. Sie hilft Ihnen in erster Linie dabei, eigene Ansprüche rechtlich durchsetzen zu können. Das können eigene Schadenersatzansprüche sein, Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder auch strafrechtliche Vorwürfe, gegen die Sie sich verteidigen müssen. Auch offene Forderungen, die Sie gegenüber Auftraggebern haben, können über den meist mit enthaltenen Inkassoservice eingetrieben werden. Es empfiehlt sich, hier eine sehr umfangreiche Absicherung zu wählen, da Sie nie wissen können, welches Rechtsproblem in der Zukunft auf Sie wartet.
Sachversicherung
Wohl jeder Künstler hat zumindest ein Minimum an „Handwerkszeug“. Ähnlich wie Ihr privates Hab und Gut über eine Hausratversicherung, können Sie ihr Arbeitsgerät über eine gewerbliche Inhaltsversicherung absichern. Hierbei können Sie frei entscheiden, welche der Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Elementarschäden Sie abgesichert wissen wollen. Einzelne Anbieter stellen hier noch weitere Absicherungsmöglichkeiten zur Verfügung (z. B. Extended Coverage). Eine Inhaltsversicherung empfiehlt sich in jedem Fall, wenn Sie z. B. ein Atelier betreiben. Sind es eher einzelne Gegenstände (z. B. Instrumente), welche Sie nutzen, kann evtl. eine speziellere Absicherung (z. B. Instrumentenversicherung, Fotoausrüstungsversicherung) die bessere Wahl sein. Solche Absicherungen sind im Verhältnis zur meist niedrigeren Versicherungssumme zwar etwas teurer, bieten aber z. B. auch während eines Transports Schutz. Was empfehlenswerter ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Ausstellungen und andere Veranstaltungen
Zum Abschluss dieser Broschüre möchten wir uns noch dem weiten Feld der Veranstaltungen zuwenden. Selbst eine Veranstaltung zu organisieren ist eine gute Möglichkeit, sich als Künstler bekannter zu machen. Aus Versicherungssicht stellt eine Veranstaltung grundsätzlich immer ein zusätzliches Risiko dar, bei dem eigene Risikoherde zu beachten sind. Wir möchten hier zumindest die drei wichtigsten kurz Ansprechen. Die Veranstalterhaftpflicht ist das absolute Minimum an Schutz, denn öffentliche Veranstaltungen fallen normalerweise nicht in den Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung. Hier bieten zwar manche Anbieter die Möglichkeit, zumindest regelmäßig stattfindende Veranstaltungen mit aufnehmen zu lassen, der Regelfall ist dies aber nicht. Unabhängig von der Art der Veranstaltung sind immer die unterschiedlichsten Aufgaben verteilt – Ausschank, Einlass, Garderobe, Werbung, Catering,… Überall kann etwas passieren. Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die seine Helfer oder er selbst verursachen. Vor allem bei den Mietsachschäden sollte hier genauer hingeschaut werden. Bei vielen Tarifen am Markt sind z. B. Schäden an gemieteten Immobilien gar nicht versichert oder nur dann, wenn es zu einem Brand kommt. Auch gemietete oder geliehene bewegliche Sachen sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bzw. ist dieser auf Arbeitsmaschinen o. ä. beschränkt. Vorsicht bei Zusatzrisiken! Nicht alles, was bei einer Veranstaltung so geboten oder betrieben wird, ist automatisch auch im Versicherungsschutz der Veranstalterhaftpflicht enthalten. Klassische Beispiele für Zusatzrisiken sind z. B. Tribünen, Hüpfburgen, gemietete Festzelte, ein Feuerwerk oder auch ein Umzug. Für fast jede Veranstaltung müssen Dinge von Dritten angemietet oder geliehen werden: Festzelt, Bühne, Lichttechnik, Beschallungsanlagen (PA), Heizpilze, Biertischgarnituren,… Die Miete für solche Dinge mag teilweise schon recht hoch ausfallen – der tatsächliche Wert beträgt oft noch ein Vielfaches davon! Als Mieter der Dinge hat Ihr Kunde eine besondere Sorgfaltspflicht übernommen. Treten durch seine Schuld Schäden ein, wird Schadensersatz für die Reparatur oder Ersatz fällig. Wie wir oben bereits feststellten, ist es oft nicht möglich, alle denkbaren Schäden über die Veranstalterhaftpflicht abzudecken. Vor allem gemietete Technik stellt hier eine enorme Gefahr dar. Auch auf kleinen Bühnen kommt schnell Material von fünf- oder sechsstelligem Wert zum Einsatz. Mindestens hier empfiehlt es sich, über eine gesonderte Elektronikversicherung Vorsorge zu treffen. Es gibt eine Reihe von Gründen, aus denen eine Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden muss. Meist ist es das Wetter, das einem das schöne Event verhagelt. Starkregen, Sturm, Gewitter,… selbst, wenn es sich um eine Indoor-Veranstaltung handelt, hat schlechtes Wetter direkten Einfluss darauf, wie viele Besucher kommen. Kommen zu wenige oder muss mitten drin abgebrochen werden, zahlt der Veranstalter meist drauf. Seine Vorlaufkosten erstattet ihm niemand. Daher wurden auch hier Versicherungslösungen erdacht, die geeigneten Versicherungsschutz bieten (Ausfallversicherung).