Zahlweise ändern
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer, da die meisten Versicherungsunternehmen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge fordern.
Zusatzversicherungen kündigen/reduzieren
Evtl. vorhandene Zusatzversicherungen Ihres Vertrags können Sie in der Regel jederzeit kündigen oder im Versicherungsschutz reduzieren. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger. Prüfen Sie jedoch vorher unbedingt, ob Sie auf die Zusatzversicherungen tatsächlich verzichten möchten, da ein späterer Wiedereinschluss häufig eine erneute Gesundheitsprüfung nötig macht.
Dynamik aussetzen/einfrieren
Durch eine vereinbarte Dynamik steigt Ihr Beitrag und die Versicherungssumme im vereinbarten Turnus (i. d. Reg. jährlich). Sinn und Zweck liegt in der Anpassung des Geldwerts an die inflationäre Entwicklung. Sie können die Dynamik zweimal in Folge aussetzen. Dadurch bleibt Ihr Beitrag auch im Folgejahr gleich. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht Ihr Recht verloren, erneut daran teilzunehmen. Eine Erhöhung der Versicherungssumme ist dann normalerweise nicht ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.
Verrechnung der Überschüsse
Anstatt für Sie angespart zu werden, können die Überschussanteile auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten ebenfalls senken kann. Sie können den Einsatz der Überschüsse zu einem späteren Zeitpunkt wieder korrigieren lassen.
Risiko-Zwischenfinanzierung
Eine Kapitallebensversicherung kann bis zu zwei Jahre ruhen. In dieser Zeit zahlt der Versicherte nur den Teil des Beitrages, der der Hinterbliebenenvorsorge dient. Das verringert die Kosten erheblich. Die Beitragsteile für den Erlebensfall muss der Versicherte nach Ablauf der Frist verzinst nachzahlen. Alternativ kann er den Beginn des Vertrages nachträglich um bis zu zwei Jahre nach hinten verlegen.
Sparbeitrag reduzieren
Wenn Sie die laufende Beitragsbelastung für einen längeren Zeitraum herunterfahren möchten, besteht auch die Möglichkeit, den Sparbeitrag zu reduzieren. Hier müssen je nach Versicherer und Tarif evtl. bestimmte Mindestwerte bei Beitrag und Versicherungsschutz eingehalten werden. Ein Wiederaufleben des ursprünglichen Beitrags ist wegen geänderter Rechnungszinssätze und steuerlicher Änderungen sowie erneuter Abschlusskosten nicht unbedingt möglich oder empfehlenswert.