Rente gegen Einmalzahlung Vergleich
Personen, die eine unbefriedigende Rentenhöhe zu erwarten haben und im Laufe ihres Lebens an eine große Geldsumme gelangen, können diese in eine zusätzliche Rentenversicherung investieren und ihre monatliche Rente aufstocken.
Mit dem Rente gegen Einmalzahlung Vergleich abgesichert
Der Ruhestand, das ist der komplette Rest Ihres Lebens – das kann eine überraschend lange Zeit sein!
Dass man fürs Alter sparen muss, hört man inzwischen gefühlt schon im Kindergarten. Das Schreckgespenst der Altersarmut geistert ungebremst durch alle Medien – und das Dumme dabei ist, dass es absolut real ist. Betrachtet man die laufenden Fixkosten, die ein durchschnittlicher Rentner heute stemmen muss, unterscheiden sich diese kaum von denen eines Arbeitnehmers. Beide Bevölkerungsgruppen leiden unter steigenden Preisen bei stagnierenden Einkommenshöhen. Dies und die dank medizinischem Fortschritt anhaltende Tendenz zu einem immer längeren Leben schaffen einen zwingenden Bedarf nach einem lebenslangen Zusatzeinkommen. Die einzige Möglichkeit dazu, ein solches in Deutschland zu schaffen, besteht in Form einer Rentenversicherung. Eine Alternative existiert nicht, da nirgends sonst der Faktor der Lebenslänglichkeit garantiert eingebaut werden kann.
Einmal eingezahlt, monatlich ausgezahlt
Rentenversicherungen müssen nicht zwingend über viele Jahre angespart werden. Nahezu jeder Versicherer am deutschen Markt bietet die Möglichkeit, auch gegen eine einmalige Einzahlung einen Rentenanspruch zu erwerben. Die Rentenzahlung kann dann je nach gewähltem Tarif sofort oder erst zu einem festgelegten, späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese Tarife eignen sich daher ganz hervorragend zur Wiederanlage der Auszahlungen aus Lebensversicherung, Abfindungen, Erbschaften, Versorgungsausgleichszahlungen, Bonuszahlungen im Job, Gewinnen (Lotterie, etc.).
Welchen Sinn ergibt das?
Der Spatz in der Hand ist doch besser als die Taube auf dem Dach, oder? Und hier wäre es ja scheinbar die Taube, die man aus der Hand gibt. Beispielsweise 100.000 Euro auf dem Konto zu haben ist doch ein erheblich besseres Gefühl, als jeden Monat um die 300 Euro zu erhalten, finden Sie nicht auch? Und dennoch gibt es eine ganze Reihe von Gründen, die eindeutig für die Wiederanlage sprechen. Die Gründe sind je nach Produkt natürlich unterschiedlich, daher sollten wir uns an ihnen orientieren und sie kurz vorstellen.
Sofortbeginnende Rente
Diese Produktvariante ist schnell erklärt: Sie geben heute eine Summe x ( z. B. aus einer fällig gewordenen Lebensversicherung) und erhalten dafür ab dem vereinbarten Beginn – theoretisch sofort – eine monatliche Rente y. Ihre Miete, die Telefonrechnung, etc. sind monatlich fällig. Ergibt es da nicht Sinn auch einen monatlichen Geldeingang zu erhalten? Die Rente wird Ihnen so lange ausgezahlt wie sie leben. Egal ob Sie 130 werden oder nur 70. Es wird hierbei nicht nur einfach das vorhandene Kapital aufgezehrt. Durch die Garantieverzinsung und die erwirtschafteten Überschüsse findet ein ständiger Kapitalzuwachs statt, der ebenfalls in die Verrentung mit einfließt. Da die Möglichkeiten zur Hinterbliebenenabsicherung recht einheitlich sind, möchten wir dies im Nachgang gerne für alle Einmalbeitragslösungen gemeinsam erläutern.
Hier die Gründe, die für eine sofortbeginnende Rentenversicherung sprechen:
Schutz vor sich selbst und Angehörigen
Das Problem ist so alt wie das Thema „private Altersvorsorge“ selbst: man bekommt einen ungewohnt hohen Betrag überwiesen, der fürs Alter gedacht ist und als erstes belohnt man sich in irgendeiner Form für die Jahrzehnte geleisteter Arbeit. Früher mag es angesichts der Lebenshaltungskosten noch akzeptabler gewesen sein, das Altersvermögen für schöne Dinge zu dezimieren, die man sich schon immer wünschte (z. B. Traumwagen, Ferienhaus,…) – die Zeiten haben sich aber ganz klar geändert. Die Verrentung bewahrt Sie davor, den Verlockungen nachzugeben. Es fällt schwerer, sich den Porsche zu kaufen, den man eigentlich nicht braucht, wenn das Geld dafür „aufgeräumt“ ist. Auch die oft zu beobachtenden Häufungen an Investitionen am Haus, von denen realistisch betrachtet nur noch die Erben wirklich profitieren können (z. B. Fotovoltaikanlagen, umfangreiche Wärmedämmung,…) fallen erst einmal weg. Das Geld ist für Sie angespart, verwenden Sie es daher auch in erster Linie für sich! Ihre Erben bekommen ja das Haus schon umsonst. Ein Rentenvertrag schützt Sie und Ihren Lebensabend.
Planbarkeit
Selbst bei größter Disziplin bleibt das Problem, wie man sich die Summe auf dem Konto einteilen muss, damit sie auch wirklich reicht. Hier liegt man vermutlich immer falsch, da man das eigene Sterbealter normalerweise nicht kennt. Zudem täuscht einen der Restbetrag. Liegen 100.000 Euro fürs Alter bereit, wirken 1.000 Euro, die man monatlich entnimmt recht lange angemessen und akzeptabel. Im sechsten Jahr sind aber nur noch 40.000 Euro übrig. Sie selbst sind vielleicht gerade mal siebzig, gesundheitlich deutet auch noch nichts aufs Ende hin… Evtl. sollte man jetzt doch kleinere Brötchen backen und nicht mehr gar so viel entnehmen. Diese Gedanken müssen Sie sich bei einer Rentenzahlung nicht machen, denn diese erfolgt monatlich und garantiert lebenslang.
Sicherer Ertrag bei recht hoher Flexibilität
Derzeit wird Ihr Kapital in einem Rentenvertrag mit garantierten 0,9 % verzinst. Dennoch können Sie bei Bedarf jederzeit auf Ihr Vertragsguthaben zugreifen, wenn Sie eine bestimmte Summe benötigen (natürlich mindert das die Höhe der Rente). Wo sonst bekommen Sie heute noch einen solchen Zinssatz bei dieser Flexibilität? Selbst bei Festgeldern, bei denen teils über Jahre nicht ein Cent „nach draußen fließt“, ist ein solch hoher Satz eher die Ausnahme als die Regel. Übrigens: Berücksichtigt man die jährlichen Überschüsse, findet sogar eine Verzinsung von ca. 4 % statt (je nach Versicherer unterschiedlich).
Steuerersparnis
Erwirtschaftet Ihr Kapital Erträge, werden auf diese 25 % Abgeltungssteuer fällig. Bei der Verrentung wird lediglich der Ertragsanteil mit ihrem aktuellen Steuersatz steuerpflichtig. So führt 1 % Zinsen auf 100.000 Euro Kapital zu 250 Euro Steuer, 300 Euro mtl. Rente bei einem Steuersatz von 18 % als Ruheständler nur zu 194,40 Euro Steuer im Jahr.
Aufgeschobene Rente gegen Einmalbeitrag
Auch diese Produktvariante ist schnell erklärt: Sie geben eine Summe x, warten einen vereinbarten Zeitraum z und erhalten dafür ab dem vereinbarten Beginn eine monatliche Rente. Alternativ können Sie sich auch mit einer einmaligen Kapitalzahlung abfinden lassen. Auch hier wird die Rente für den Rest Ihres Lebens gezahlt. Auch hier ist das Vertragsguthaben inkl. aller Zins- und Überschusserträge Basis der Verrentung. Auch hier werden trotz Rentenzahlung noch zusätzliche Erträge aus dem Deckungskapital des Vertrags für Sie erwirtschaftet.
Hier die Gründe, die für eine aufgeschobene Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag sprechen:
Sie haben noch Zeit oder es reicht insgesamt noch nicht für den Ruhestand
Schon immer war es möglich, z. B. das Ende eines Lebensversicherungsvertrags vor das Erreichen des regulären Rentenalters zu legen. Betroffene sind oft in der Altersgruppe 55 bis 63 zu finden. Zudem stehen Sie meist noch mit beiden Beinen solide im Berufsleben. Mit Blick auf die Gesamtabsicherung (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Vorsorgeverträge, etc.) ist an ein Aufhören auch noch nicht zu denken – man müsste sich finanziell einfach zu stark einschränken. Die Arbeit macht zudem auch noch Spaß und die paar Jahre, bis keine Abschläge mehr fällig werden, gehen auch schnell vorbei. Doch was macht man bis dahin mit dem Geld, das da überwiesen wurde? Wie schon weiter oben ausgeführt:
- Überdurchschnittlicher Zinsertrag ohne Schwankungsrisiken
- dabei einfache und schnelle Zugriffsmöglichkeit aufs Kapital
- Schutz des Geldes vor Ihnen und Angehörigen
Kurzum: Sie werden nichts finden, was mehr Ertrag bei vergleichbarer Sicherheit bietet – und Sie sorgen dabei noch garantiert lebenslang fürs Alter vor. Mehr Fliegen mit einer Klappe können Sie nicht schlagen.
Steuerliche Absetzbarkeit (zumindest als Basisrente)
Zumindest dann, wenn Sie sich für eine Basisrente entscheiden, können Sie hohe Beitragssummen steuerlich absetzen. Inkl. ggf. Ihrer regulären Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind es in der Spitze 22.172 Euro für Alleinstehende und 44.344 Euro für Paare, die hier geltend gemacht werden können. Diese Summen verringern Ihr zu versteuerndes Einkommen natürlich enorm, was Ihre Steuerlast entsprechend schmälert.
Steuerersparnis
Auch hier gilt: Erwirtschaftet Ihr Kapital Erträge, werden auf diese 25 % Abgeltungssteuer fällig. Bei der Verrentung wird lediglich der Ertragsanteil mit ihrem aktuellen Steuersatz steuerpflichtig. So führt 1 % Zinsen auf 100.000 Euro Kapital zu 250 Euro Steuer, 300 Euro mtl. Rente bei einem Steuersatz von 18 % als Ruheständler nur zu 194,40 Euro Steuer pro Jahr. In der Basisrentenvariante sieht das etwas anders aus, da hier die staatliche Förderung durch hohe Absetzbarkeit im Vordergrund steht. Trotzdem kann dies vor allem für rentennahe Jahrgänge eine interessante Möglichkeit sein, den Lebensabend finanziell planbarer zu machen.
Und wenn ich Geld brauche?
Zumindest dann, wenn es sich um einen privaten Rentenversicherungstarif der 3. Schicht der Altersvorsorge handelt, gibt es da keine Probleme. Sie können auch bei laufender Rentenzahlung einfach auf den Versicherer zugehen und Kapital aus dem Vertrag ziehen, theoretisch sogar das komplette Kapital wieder abziehen. Dies hat natürlich direkte Auswirkung auf die Höhe der Rente bzw. deren weitere Zahlung.
Und wenn ich sterbe?
Grundsätzlich endet die Rentenzahlung wenn Sie sterben – es ist ja eine lebenslange Rente. Allerdings haben Sie hier verschiedene Möglichkeiten der Hinterbliebenenversorgung:
Die Rentengarantiezeit
Hier handelt es sich um eine vereinbarte Zahl von Jahren, in denen die Rente mindestens gezahlt wird. Vereinbart man hier z. B. zwanzig Jahre, Sie versterben aber bereits nach zehn Jahren, wird die Rente inkl. aller Erhöhungen durch Erträge für zehn weitere Jahre an die von Ihnen genannten Bezugsberechtigten ausgezahlt. Sind diese zehn Jahre um, endet auch die Rentenzahlung endgültig.
Rückzahlung des unverbrauchten Kapitals
Bei diesem Lösungsweg wird das zu Ihrem Sterbezeitpunkt vorhandene Vertragsguthaben, das bislang noch nicht in die Verrentung geflossen ist, an Ihre Bezugsberechtigten ausgezahlt. Diese können dann selbst bestimmen, was Sie damit machen möchten. Je älter Sie werden, desto kleiner wird die zu erwartende Summe natürlich. Die Bildung einer Hinterbliebenenrente auf Basis des restlichen Vertragsguthabens wird von manchen Anbietern der Basisrente angeboten, da hier vom Gesetzgeber keine Kapitalabfindung vorgesehen wurde.
Es gibt keine Alternative!
Wie bereits eingangs dieser Broschüre erwähnt, werden Sie keine Alternative am gesamten deutschen Kapitalmarkt finden, die bei diesem Maß an Sicherheit und Planbarkeit einen solch hohen Garantiezins in Kombination mit der tatsächlich lebenslangen Absicherung einer Versorgungslücke bietet.
Problemlösung mit Einmalbeitrag
Neben der Abrundung bzw. Planbarmachung der Altersvorsorge gibt es auch eine ganze Reihe von „Altersproblemen“, die mittels Einmalbeitrag dauerhaft gelöst werden können. Ganz vorne steht hier natürlich die Kostenproblematik im Pflegefall. Hier Vorsorge zu treffen ist ein vorausschauender Akt der Fürsorge für seine Angehörigen. Andernfalls müssten Sie im Durchschnitt rund 1.500 Euro im Monat (stationäre Pflege, Pflegegrad 2) ggf. aus eigenen Mitteln aufbringen. Mit dieser hohen Summe werden Familien – neben der Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung – zusätzlich noch belastet. Auch Ihr letzter Gang belastet Ihre Angehörigen finanziell. Personen im dritten Lebensabschnitt sorgen hierfür gerne mit einem Sterbegeld vor. Auch hier bieten viele Anbieter die Möglichkeit der Zahlung gegen einen einmaligen Beitrag. Die Leistung aus einem solchen Vertrag steigt – ausgehend von der vereinbarten Versicherungssumme – Jahr für Jahr an (erwirtschaftete Überschüsse + Zins). Mit dieser traditionellen Form der Vorsorge übernehmen Sie selbst die finanzielle Verantwortung für Ihre Beisetzung.